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   BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 10/18 R   

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https://dejure.org/2019,13065
BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 10/18 R (https://dejure.org/2019,13065)
BSG, Entscheidung vom 07.05.2019 - B 11 AL 10/18 R (https://dejure.org/2019,13065)
BSG, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - B 11 AL 10/18 R (https://dejure.org/2019,13065)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit - Ermittlung des Arbeitseinkommens - Erarbeitungsprinzip - konkrete Einkommenserzielung - konkrete zeitliche Zuordnung - kein Rückgriff auf Einkommensteuerbescheid - Durchschnittsberechnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 141 Abs 1 S 1 SGB 3
    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit - Ermittlung des Arbeitseinkommens - Erarbeitungsprinzip - konkrete Einkommenserzielung - konkrete zeitliche Zuordnung - Durchschnittsberechnung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Berücksichtigung von Nebeneinkommen aus selbständiger Tätigkeit; Erforderlichkeit der "Erarbeitung" während des Leistungsbezugs

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit - Ermittlung des Arbeitseinkommens - Erarbeitungsprinzip - konkrete Einkommenserzielung - konkrete zeitliche Zuordnung - kein Rückgriff auf Einkommensteuerbescheid - Durchschnittsberechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit - Ermittlung des Arbeitseinkommens - Erarbeitungsprinzip - konkrete Einkommenserzielung - konkrete zeitliche Zuordnung - Durchschnittsberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    K. B. ./. Bundesagentur für Arbeit

    Arbeitslosenversicherung und übrige Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 713
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 38/05 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 10/18 R
    Eine Anrechnung von Nebeneinkommen kann nur dann vorgenommen werden, wenn das monatliche Arbeitsentgelt bzw Arbeitseinkommen tatsächlich einem Alg-Leistungsmonat zuordenbar ist (BSG vom 25.6.1998 - B 7 AL 2/98 R - BSGE 82, 198, 209f = SozR 3-4100 § 242v Nr. 1 S 14; BSG vom 2.6.2004 - B 7 AL 58/03 R - BSGE 93, 51 RdNr 16 = SozR 4-4300 § 141 Nr. 1 RdNr 17; BSG vom 5.9.2006 - B 7a AL 38/05 R - SozR 4-4300 § 141 Nr. 2 RdNr 13) .

    Mit der Neufassung des § 115 AFG durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsrechts vom 20.12.1985 (BGBl I 2484) und der Modifizierung im Sinne eines auch späteren Zuflusses des Arbeitsentgelts bzw Arbeitseinkommens wollte der Gesetzgeber daher berücksichtigt wissen, dass Erwerbseinkommen "jeweils auf das Arbeitslosengeld der Woche" anzurechnen war, in der es der Arbeitslose erarbeitet hatte (BT-Drucks 10/3923 S 23; BSG vom 5.9.2006 - B 7a AL 38/05 R - SozR 4-4300 § 141 Nr. 2 RdNr 12 ff) .

    Anders als etwa § 97 Abs. 1 Satz 1 SGB VI, der auf die Regelung des § 18a SGB IV zur Anrechenbarkeit von Einkommen beim Zusammentreffen mit Renten wegen Todes und damit ausdrücklich auf allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts und eine Berücksichtigung des im letzten Kalenderjahr erzielten Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit, geteilt durch die Zahl der Kalendermonate, in denen es erzielt wurde, verweist (vgl § 15 Abs. 1 SGB IV, § 18a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IV, § 18a Abs. 2 SGB IV, § 18a Abs. 2a SGB IV, § 18b Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB IV) , bezieht sich § 141 Abs. 1 SGB III aF lediglich auf Begriffe der steuerrechtlichen Gewinnermittlung (vgl BSG vom 5.9.2006 - B 7a AL 38/05 R - SozR 4-4300 § 141 Nr. 2 RdNr 14 zur Heranziehung von § 15 Abs. 1 SGB IV lediglich "im Ausgangspunkt" für die Ermittlung des Arbeitseinkommens; allgemein zu sozialrechtlichen Verweisungsnormen Jachmann, NZS 2003, 281, 284) .

    Unter Berücksichtigung des Merkmals des persönlichen Einsatzes (vgl hierzu im Einzelnen BSG vom 5.9.2006 - B 7a AL 38/05 R - SozR 4-4300 § 141 Nr. 2 RdNr 15 mwN) sind etwa aufgelöste Ansparrücklagen - diese werden in der vorläufigen betriebswirtschaftlichen Auswertung für die Zeit vom 1.10.2008 bis 31.12.2008 erwähnt - weder für das Einkommen iS des § 141 Abs. 1 SGB III aF noch für den Freibetrag iS des § 141 Abs. 2 SGB III aF relevant.

  • BSG, 23.10.2018 - B 11 AL 20/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 10/18 R
    Gegenstand des Revisionsverfahrens sind neben den angegriffenen Urteilen der Vorinstanzen die Bescheide vom 4.7.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 11.7.2012, mit denen die Beklagte die Höhe des Alg im streitigen Zeitraum vom 1.10.2009 bis 31.12.2009 endgültig festgesetzt und die Erstattung von Alg in Höhe von 1088, 10 Euro gefordert hat (vgl zum untrennbaren Regelungszusammenhang zwischen dem abschließenden Bescheid über die endgültige Festsetzung vorläufiger Leistungen und dem Erstattungsbescheid: BSG vom 23.10.2018 - B 11 AL 20/17 R - SozR 4-6065 Art. 61 Nr. 1 RdNr 13) .

    Dagegen sind die Bescheide vom 31.5.2012 nicht (mehr) Streitgegenstand, weil diese sich mit Erlass der streitbefangenen Bescheide erledigt haben (§ 39 Abs. 2 SGB X; stRspr vgl zuletzt BSG vom 23.10.2018, aaO, RdNr 14 mwN) .

    Der Zulässigkeit einer Leistungsklage stünde entgegen, dass er weitere Geldleistungen nicht beansprucht; bei einer reinen (isolierten) Anfechtungsklage würde der Verfügungssatz der angegriffenen Bescheide insgesamt entfallen, ohne dass seinem verfahrensrechtlichen Anspruch auf eine zutreffende abschließende Entscheidung über sein ursprüngliches Leistungsbegehren durch feststellenden Verwaltungsakt Rechnung getragen würde (vgl BSG vom 8.2.2017 - B 14 AS 22/16 R - juris RdNr 11; BSG vom 23.10.2018 - B 11 AL 20/17 R - SozR 4-6065 Art. 61 Nr. 1 RdNr 16) .

    Das LSG ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Bewilligung von Alg durch den Bescheid vom 6.11.2009 wegen tatsächlicher Ungewissheiten hinsichtlich der Höhe des anrechenbaren Nebeneinkommens ausdrücklich und zutreffend nur vorläufig erfolgte (vgl zur Prüfung durch das Revisionsgericht bei rechtlicher Qualifizierung eines Verwaltungsakts als vorläufige Leistungsbewilligung durch die Tatsacheninstanzen nur BSG vom 23.10.2018 - B 11 AL 20/17 R - SozR 4-6065 Art. 61 Nr. 1 RdNr 15).

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 88/05 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - privilegierte selbständige

    Auszug aus BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 10/18 R
    Diese differenzierende Berücksichtigung des erzielten Einkommens aus einer selbstständigen Tätigkeit entspricht dem Zweck des § 141 SGB III aF, der dem Arbeitslosen einen Anreiz geben soll, seine Arbeitskraft neben dem Alg-Bezug einzusetzen, um auf diese Weise seine Wiedereingliederung zu erreichen (vgl BT-Drucks 13/4941 S 180; BSG vom 5.9.2006 - B 7a AL 88/05 R - BSGE 97, 80 = SozR 4-4300 § 141 Nr. 3, RdNr 15).

    Zwar kommt ein kumulativer Ansatz von zwei Freibeträgen in Betracht; dies setzt jedoch voraus, dass der Arbeitslose zwei verschiedene Nebentätigkeiten ausübt und die kumulative Berücksichtigung sowohl des Freibetrags aus § 141 Abs. 1 SGB III aF als auch desjenigen des § 141 Abs. 2 SGB III aF unter Beachtung der verschiedenen Gesetzeszwecke der Regelung gerechtfertigt ist (vgl BSG vom 5.9.2006 - B 7a AL 88/05 R - BSGE 97, 80 = SozR 4-4300 § 141 Nr. 3, RdNr 17-18; Sommer, jurisPR-SozR 23/2006, Anm 1) .

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen

    Auszug aus BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 10/18 R
    Eine Anrechnung von Nebeneinkommen kann nur dann vorgenommen werden, wenn das monatliche Arbeitsentgelt bzw Arbeitseinkommen tatsächlich einem Alg-Leistungsmonat zuordenbar ist (BSG vom 25.6.1998 - B 7 AL 2/98 R - BSGE 82, 198, 209f = SozR 3-4100 § 242v Nr. 1 S 14; BSG vom 2.6.2004 - B 7 AL 58/03 R - BSGE 93, 51 RdNr 16 = SozR 4-4300 § 141 Nr. 1 RdNr 17; BSG vom 5.9.2006 - B 7a AL 38/05 R - SozR 4-4300 § 141 Nr. 2 RdNr 13) .

    Von einer Durchschnittsberechnung bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit ist das BSG für die Fallgestaltungen des vormaligen § 115 AFG mit der auf eine Kalenderwoche bezogenen Anrechnung von Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit im Grundsatz ausgegangen, indem es auf das Erfordernis der Errechnung eines wöchentlichen Arbeitseinkommens aus einem monatlichen Arbeitseinkommen verwiesen hat (BSG vom 2.6.2004 - B 7 AL 58/03 R - BSGE 93, 51 RdNr 16 = SozR 4-4100 § 115 Nr. 1 RdNr 17) .

  • BFH, 26.09.1995 - VIII R 35/93

    Teilnahme an einer vom Geschäftspartner als Seereise organisierten "Fachtagung"

    Auszug aus BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 10/18 R
    Zwar verweist § 141 Abs. 1 Satz 2 SGB III aF auf den steuerrechtlichen Begriff der Betriebseinnahmen, also alle "Zugänge von Wirtschaftsgütern in Form von Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind" (vgl nur BFH vom 26.9.1995 - VIII R 35/93 - BFHE 179, 251; Loschelder in Schmidt, Einkommensteuergesetz, 38. Aufl 2019, § 4 RdNr 420) .
  • BSG, 14.06.1983 - 7 RAr 10/82

    Bezug von Arbeitslosengeld - Anrechnung von Erwerbseinkommen - Erzielung nach

    Auszug aus BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 10/18 R
    Es fehlte an einem überzeugenden Grund für die in der Höhe unterschiedliche Anrechnung des zur gleichen Zeit erarbeiteten Einkommens, je nachdem, ob es wöchentlich oder in größeren Abständen während des Bezugs von Alg zugeflossen war (BSG vom 14.6.1983 - 7 RAr 10/82 - SozR 4100 § 115 Nr. 1 S 5 f) .
  • BSG, 08.02.2017 - B 14 AS 22/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - Anfechtungs- und

    Auszug aus BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 10/18 R
    Der Zulässigkeit einer Leistungsklage stünde entgegen, dass er weitere Geldleistungen nicht beansprucht; bei einer reinen (isolierten) Anfechtungsklage würde der Verfügungssatz der angegriffenen Bescheide insgesamt entfallen, ohne dass seinem verfahrensrechtlichen Anspruch auf eine zutreffende abschließende Entscheidung über sein ursprüngliches Leistungsbegehren durch feststellenden Verwaltungsakt Rechnung getragen würde (vgl BSG vom 8.2.2017 - B 14 AS 22/16 R - juris RdNr 11; BSG vom 23.10.2018 - B 11 AL 20/17 R - SozR 4-6065 Art. 61 Nr. 1 RdNr 16) .
  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 2/98 R

    Revision - Teilzulassung - Absenkung der Arbeitslosenhilfe - echte Rückwirkung -

    Auszug aus BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 10/18 R
    Eine Anrechnung von Nebeneinkommen kann nur dann vorgenommen werden, wenn das monatliche Arbeitsentgelt bzw Arbeitseinkommen tatsächlich einem Alg-Leistungsmonat zuordenbar ist (BSG vom 25.6.1998 - B 7 AL 2/98 R - BSGE 82, 198, 209f = SozR 3-4100 § 242v Nr. 1 S 14; BSG vom 2.6.2004 - B 7 AL 58/03 R - BSGE 93, 51 RdNr 16 = SozR 4-4300 § 141 Nr. 1 RdNr 17; BSG vom 5.9.2006 - B 7a AL 38/05 R - SozR 4-4300 § 141 Nr. 2 RdNr 13) .
  • BSG, 21.06.2018 - B 11 AL 8/17 R

    Arbeitslosengeldanspruch - fiktive Bemessung - Ermittlung des Bemessungszeitraums

    Auszug aus BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 10/18 R
    b) Fraglich ist aber schon, ob die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Alg dem Grunde nach im streitigen Zeitraum vorlagen (vgl zur notwendigen Prüfung im Höhenstreit nur BSG vom 21.6.2018 - B 11 AL 8/17 R - SozR 4-4300 § 150 Nr. 4 RdNr 12).
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 10/18 R
    Der bindende Bescheid vom 6.11.2009 musste nach Vorlage der Unterlagen zum Nebeneinkommen durch eine endgültige Entscheidung ersetzt werden, ohne dass eine von der materiell-rechtlichen Lage abweichende Bindungswirkung, etwa unter Vertrauensschutzgesichtspunkten, zu berücksichtigen war (BSG vom 29.4.2015 - B 14 AS 31/14 R - SozR 4-4200 § 40 Nr. 9 RdNr 23 mwN) .
  • BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 8/08 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch im Insolvenzgeldzeitraum -

  • BSG, 24.06.2020 - B 4 AS 9/20 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II vom

    Der allein streitgegenständliche Bescheid vom 25.10.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 2.2.2017 ist daher nicht an den §§ 45, 48 SGB X zu messen (vgl BSG vom 22.8.2013 - B 14 AS 1/13 R - BSGE 114, 136 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 64, RdNr 15; BSG vom 7.5.2019 - B 11 AL 10/18 R - SozR 4-4300 § 155 Nr. 1 RdNr 14; BSG vom 19.3.2020 - B 4 AS 1/20 R, RdNr 10) .
  • BSG, 19.03.2020 - B 4 AS 1/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberechnung - selbständige Arbeit -

    Wird - wie hier - eine vorläufige Bewilligung durch eine endgültige Bewilligung ersetzt, ist die endgültige Bewilligung nicht an §§ 45, 48 SGB X zu messen, da eine vorläufige Bewilligung keinen Vertrauensschutz erzeugen kann (BSG vom 22.8.2013 - B 14 AS 1/13 R - BSGE 114, 136 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 64, RdNr 15; BSG vom 7.5.2019 - B 11 AL 10/18 R - juris RdNr 14 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
  • LSG Hessen, 15.09.2021 - L 6 AS 316/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Der Notwendigkeit und damit der Zulässigkeit einer Leistungsklage steht danach entgegen, dass die Klägerin für diesen Zeitraum weitere Geldleistungen gar nicht beansprucht; umgekehrt würde mit einer Beschränkung auf eine reine Anfechtungsklage ihrem verfahrensrechtlichen Anspruch auf eine zutreffende abschließende Entscheidung über ihr Leistungsbegehren durch feststellenden Verwaltungsakt nicht Rechnung getragen (vgl. in diesem Sinne auch BSG, Urteil vom 7. Mai 2019 - B 11 AL 10/18 R -, SozR 4-4300 § 155 Nr. 1, Rn. 12; BSG, Urteil vom 8. Februar 2017 - B 14 AS 22/16 R -, juris, Rn. 10 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2019 - L 11 AS 884/17
    Der Kläger führt zutreffend eine kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage iSd § 54 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG), da er nach zunächst vorläufiger Leistungsbewilligung (Bescheid vom 22. Dezember 2015) die Festsetzung der endgültigen Leistungsbewilligung begehrt (vgl BSG, Urteil vom 7. Mai 2019 - B 11 AL 10/18 R -, Rn 12).

    Nachdem sich der Bescheid über die Gewährung vorläufiger SGB II-Leistungen vom 22. Dezember 2015 durch Erlass des endgültigen Bescheides vom 10. Februar 2016 gemäß § 39 Abs. 2 SGB X erledigt hat (vgl BSG, Urteil vom 05. Juli 2017 - B 14 AS 36/16 R -, SozR 4-1500 § 86 Nr. 3, Rn 15 mwN), sind Streitgegenstand nur noch der endgültige Bescheid vom 10. Februar 2016 sowie der hiermit in untrennbarem Regelungszusammenhang (vgl hierzu etwa: BSG, Urteil vom 7. Mai 2019 - B 11 AL 10/18 R -, Rn 11) stehende Erstattungsbescheid vom 10. Februar 2016 (beide in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 7. Dezember 2016).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2019 - L 11 AS 885/17
    Der Kläger führt zutreffend eine kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage iSd § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG, da er nach zunächst vorläufiger Leistungsbewilligung (Bescheid vom 11. März 2016) die Festsetzung der endgültigen Leistungsbewilligung begehrt (vgl BSG, Urteil vom 7. Mai 2019 - B 11 AL 10/18 R -, Rn 12).

    Nachdem sich der Bescheid über die Gewährung vorläufiger SGB II-Leistungen vom 11. März 2016 durch Erlass des endgültigen Bescheides vom 6. Dezember 2016 gemäß § 39 Abs. 2 SGB X erledigt hat (vgl BSG, Urteil vom 05. Juli 2017 - B 14 AS 36/16 R -, SozR 4-1500 § 86 Nr. 3, Rn 15 mwN), sind Streitgegenstand nur noch der endgültige Bescheid vom 6. Dezember 2016 sowie der hiermit in untrennbarem Regelungszusammenhang (vgl hierzu etwa: BSG, Urteil vom 7. Mai 2019 - B 11 AL 10/18 R -, Rn 11) stehende Erstattungsbescheid vom 6. Dezember 2016 (beide in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 8. Dezember 2016).

  • LSG Hamburg, 03.06.2020 - L 2 AL 19/19

    Wegfall des Arbeitslosengeldes wegen fehlender Beschäftigungslosigkeit -

    Notwendig ist vielmehr eine Zuordnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit zu dem jeweiligen Alg-Bezugsmonat (BSG, Urteil vom 7. Mai 2019 - B 11 AL 10/18 R, Juris, Rn. 24).
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