Rechtsprechung
   BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,771
BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R (https://dejure.org/2009,771)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R (https://dejure.org/2009,771)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - B 11 AL 11/08 R (https://dejure.org/2009,771)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,771) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitsvermittlung - keine Pflicht der Bundesagentur für Arbeit Bordellbetreibern Prostituierte als Arbeitnehmer zu vermitteln

  • openjur.de

    Arbeitsvermittlung; subjektiv-öffentliches Recht; Ermessensentscheidung der BA; Vermittlung von Prostituierten; Ermessensreduzierung; Unvereinbarkeit mit dem GG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitsvermittlung von Prostituierten als Arbeitnehmer

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bordellbetreiber - Arbeitsagentur muss für ihn keine Prostituierten suchen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitsvermittlung an Bordellbetreiber???; §§ 35 Abs. 1 Satz 1, 36 SGB III; 1, 3 ProstG

  • Judicialis

    SGB III F: 23.12.2003 § 35 Abs 1 S 1; ; SGB III F: 23.12.2003 § 35 Abs 1 S 2; ; SGB III F: 23.12.2003 § 35 Abs 2 S 1; ; SGB III F: 23.12.2003 § 36 Abs 1; ; ProstG; ; GG Art ... 1 Abs 1; ; GG Art 2 Abs 1; ; GG Art 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitsvermittlung von Prostituierten als Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitsagentur und Prostitution

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    ARGE hilft nicht bei der Vermittlung von Prostituierten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsagentur muss keine Prostituierten vermitteln

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Die Bundesagentur für Arbeit muss Bordellbetreibern keine Prostituierten vermitteln

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Arbeitsagentur darf keine Prostituierten an Bordelle vermitteln

  • spiegel.de (Pressebericht)

    Arbeitsamt muss keine Prostituierte vermitteln

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bordellbetreiber hat gegen Arbeitsagentur keinen Anspruch auf Vermittlung von Prostituierten

  • 123recht.net (Pressemeldung, 6.5.2009)

    Arbeitsamt vermittelt keine Prostituierten // BSG sieht Widerspruch zur Wertordnung des Grundgesetzes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 103, 134
  • NJW 2010, 1627
  • NZS 2010, 146
  • NZS 2010, 414 (Ls.)
  • NZA-RR 2010, 373 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84

    Zulässigkeit der Berufung - Erweiterung des Streitgegenstandes - Sozialleistung

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R
    Die Entscheidung über ein Vermittlungsbegehren erfolge durch Ausübung und im Rahmen eines durch das Gesetz eingeräumten Ermessens, wie durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ([BSG], Urteil vom 25. Juli 1985 - 7 RAr 33/84) bereits geklärt sei.

    Letzteres ist durch die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25. Juli 1985 - 7 RAr 33/84 - BSGE 58, 291, 298 = SozR 4100 § 14 Nr. 5 S 7) bereits zu der Vorgängervorschrift des § 14 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) vom 25. Juni 1969 (BGBl I 582) entschieden worden.

    Wie das BSG bereits in seiner Entscheidung vom 25. Juli 1985 (BSGE 58, 291, 297 = SozR 4100 § 14 Nr. 5) ausgeführt hat, nimmt die Beklagte die Aufgaben der Arbeitsvermittlung als hoheitliche Aufgabe wahr (BVerfGE 21, 245, 251) und ist sie bei der Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens gehalten, eine sozial gerechte, aber auch arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitisch sinnvolle und sachgerechte Arbeitsvermittlung zu betreiben.

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R
    Eine Arbeitsvermittlung in die Prostitution, die - wie im Fall des Vermittlungsauftrags des Klägers - mit der entgeltlichen Vornahme sexueller Handlungen oder anderer Dienstleistungen mit eindeutig sexuellem Bezug verbunden ist, beraubt den Anbietenden, auch wenn er nicht zur Leistung verpflichtet ist, seiner Subjektqualität und der Freiheit in seiner Intimsphäre (vgl BVerfGE 87, 209, 228; 96, 375, 399; 109, 279, 312 f; BVerwGE 64, 274, 278 - zum Peep-Show-Verbot).

    Was die Achtung der Menschenwürde im Einzelnen erfordert, kann zwar nicht völlig von den jeweiligen gesellschaftlichen Verhältnissen losgelöst werden (vgl BVerfGE 96, 375, 400; BVerwGE 84, 314, 317 ff - zweite Peep-Show-Entscheidung).

  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R
    Eine Arbeitsvermittlung in die Prostitution, die - wie im Fall des Vermittlungsauftrags des Klägers - mit der entgeltlichen Vornahme sexueller Handlungen oder anderer Dienstleistungen mit eindeutig sexuellem Bezug verbunden ist, beraubt den Anbietenden, auch wenn er nicht zur Leistung verpflichtet ist, seiner Subjektqualität und der Freiheit in seiner Intimsphäre (vgl BVerfGE 87, 209, 228; 96, 375, 399; 109, 279, 312 f; BVerwGE 64, 274, 278 - zum Peep-Show-Verbot).

    Menschenwürde in diesem Sinn ist nicht nur die individuelle Würde der jeweiligen Person, sondern die Achtung und der Schutz des Wertes, der jedem Menschen um seiner selbst willen zukommt (vgl BVerfGE 87, 209, 228; 109, 279, 313; Jarass, GG, 8. Aufl 2006, Art. 1, RdNr 7, 21; Herdegen in Maunz/Dürig/Herzog, GG, Art. 1 Abs. 3 RdNr 57).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R
    Eine Arbeitsvermittlung in die Prostitution, die - wie im Fall des Vermittlungsauftrags des Klägers - mit der entgeltlichen Vornahme sexueller Handlungen oder anderer Dienstleistungen mit eindeutig sexuellem Bezug verbunden ist, beraubt den Anbietenden, auch wenn er nicht zur Leistung verpflichtet ist, seiner Subjektqualität und der Freiheit in seiner Intimsphäre (vgl BVerfGE 87, 209, 228; 96, 375, 399; 109, 279, 312 f; BVerwGE 64, 274, 278 - zum Peep-Show-Verbot).

    Menschenwürde in diesem Sinn ist nicht nur die individuelle Würde der jeweiligen Person, sondern die Achtung und der Schutz des Wertes, der jedem Menschen um seiner selbst willen zukommt (vgl BVerfGE 87, 209, 228; 109, 279, 313; Jarass, GG, 8. Aufl 2006, Art. 1, RdNr 7, 21; Herdegen in Maunz/Dürig/Herzog, GG, Art. 1 Abs. 3 RdNr 57).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R
    Die Garantie der Menschenwürde verpflichtet gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG die gesamte "staatliche Gewalt", was den in Art. 1 Abs. 3 GG verwandten Begriffen entspricht, wonach die Grundrechtsbindung für Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung gilt (vgl BVerfGE 7, 198, 205 f; Jarras/Pieroth, Kommentar zum GG, 8. Aufl 2006, Art. 1 RdNr 3a; Starck in v Mangoldt/Klein/Starck, GG, 5. Aufl 2005, Art. 1 Abs. 3 RdNr 168 f; 326 ff, 331).
  • BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 33/01 R

    Krankenversicherung - Entscheidung über Anspruch auf Krankenbehandlung -

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R
    Denn er enthält - gemessen an dem durch die Verwaltungsentscheidung festgelegten Streitgegenstand - keine neuen Tatsachen (vgl BSG, Urteil vom 25. März 2003 - B 1 KR 33/01 R - SozR 4-1500 § 54 Nr. 1; Keller in Meyer-Ladewig, SGG, 9. Aufl 2008, § 54 RdNr 34).
  • BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79

    Sittenwidrigkeit von Peep-Shows

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R
    Eine Arbeitsvermittlung in die Prostitution, die - wie im Fall des Vermittlungsauftrags des Klägers - mit der entgeltlichen Vornahme sexueller Handlungen oder anderer Dienstleistungen mit eindeutig sexuellem Bezug verbunden ist, beraubt den Anbietenden, auch wenn er nicht zur Leistung verpflichtet ist, seiner Subjektqualität und der Freiheit in seiner Intimsphäre (vgl BVerfGE 87, 209, 228; 96, 375, 399; 109, 279, 312 f; BVerwGE 64, 274, 278 - zum Peep-Show-Verbot).
  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87

    Peep-Show II - § 44 II Nr. 6, Abs. 5 VwVfG, Art. 1 GG, 'Sittenwidrigkeit'

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R
    Was die Achtung der Menschenwürde im Einzelnen erfordert, kann zwar nicht völlig von den jeweiligen gesellschaftlichen Verhältnissen losgelöst werden (vgl BVerfGE 96, 375, 400; BVerwGE 84, 314, 317 ff - zweite Peep-Show-Entscheidung).
  • VG Neustadt, 21.05.1992 - 7 L 1271/92

    Zwergenweitwurf

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R
    Indes stehen beide Grundrechte unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung (Art. 2 Abs. 1 GG) bzw kollidierenden Verfassungsrechts (vgl Jarras/Pieroth, Kommentar zum GG, 8. Aufl, Art. 12 RdNr 41; VG Neustadt, Beschluss vom 21. Mai 1992 - 7 L 1271/92.NW - NVwZ 1993, 98, 100 - zur Berufsfreiheit bei einem so genannten Zwergenweitwurf; Rädler, DÖV 1997, 109, 112).
  • BVerwG, 06.11.2002 - 6 C 16.02

    Gaststätte; Erlaubnis; Unzuverlässigkeit; Zuverlässigkeit; Swinger-Club;

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R
    Für den Bereich der Arbeitsvermittlung unter Beachtung der beschäftigungspolitischen Zielsetzung des SGB III kann deshalb nicht entscheidend sein, ob die Prostitution als solche unter dem Gesichtspunkt eines Wandels der Wertvorstellungen noch einem sozialethischen Unwerturteil unterliegt oder nicht (vgl insoweit zur gaststättenrechtlichen Beurteilung BVerwG, Urteil vom 6. November 2002 - 6 C 16.02 - Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 25; Beschluss vom 23. März 2009 - 8 B 2/09 - mwN).
  • BVerwG, 23.03.2009 - 8 B 2.09

    Gaststättenerlaubnis; Bordell; Anbahnung; Prostitution; Unsittlichkeit;

  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

  • BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R

    Umdeutung eines Aufhebungsbescheids - Ermessensreduzierung auf Null

  • OLG Schleswig, 13.05.2004 - 16 U 11/04

    Sittenwidrigkeit von Schuldanerkenntnissen von Kunden eines Nachtclubs mit

  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

  • BGH, 08.11.2007 - III ZR 102/07

    Sittenwidrigkeit von Telefonsexdienstleistungen

  • BSG, 28.10.1981 - 3 RK 3/81

    Härtefäll - Krankenkasse - Hilfsbedürftigkeit

  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03

    Prostitutionswerbung und Jugendschutz

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung;

  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 16/92

    Belastender Bescheid - Ermessensfehler

  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 52/93

    Überbrückungsgeld - Ermessensentscheidung

  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 231/03

    Kontaktanzeigen Prostituierter in Zeitungen wettbewerbsrechtlich nicht generell

  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 65/05

    Kontaktanzeigen Prostituierter in Zeitungen wettbewerbsrechtlich nicht generell

  • LAG Hamm, 06.06.2019 - 17 Sa 46/19

    Zahlungsansprüche und Zeugnisanspruch aus einem Scheinarbeitsvertrag, dem

    Das Bundessozialgericht hat die Frage, ob § 138 BGB umfassend nicht mehr anwendbar ist, offengelassen ( BSG 6. Mai 2009 - B 11 AL 11/08 - R- Rn. 18, juris ), hat aber angemerkt, dass sich dem Prostitutionsgesetz nicht entnehmen lasse, dass der Gesetzgeber die entsprechende Beschäftigung habe umfassend legalisieren wollen.
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Zum anderen hat das Landgericht nicht geprüft, ob die Menschenwürde überhaupt ein disponibles Grundrecht ist, das einen Grundrechtsverzicht zulässt (vgl. ablehnend: BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2000 - BVerwG 2 WD 12/00, 13/00 -, NJW 2001 S. 2343 ; BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 11/08 -, juris Rn. 25).
  • BSG, 12.10.2017 - B 11 AL 24/16 R

    Arbeitsvermittlung - Vermittlungstätigkeit - arbeitsuchender Künstler - Anspruch

    Hierzu gehören nicht nur die konkreten unmittelbaren Vermittlungsbemühungen, sondern auch Vorbereitungshandlungen wie etwa die Entgegennahme von Arbeitsangeboten und Arbeitsgesuchen (BSG vom 6.5.2009 - B 11 AL 11/08 R - BSGE 103, 134 = SozR 4-4300 § 35 Nr. 1, RdNr 14) .

    Dieses Recht verwirklicht sich grundsätzlich zwar nicht in der Form der Erfüllung eines Rechtsanspruchs auf eine nur allein richtige (gesetzmäßige) Handlung, sondern durch die der Beklagten im Rahmen der Ermessensausübung verbleibenden Wahl der dafür geeignetsten Maßnahme, ggf unter mehreren je für sich jeweils gesetzmäßigen Möglichkeiten (vgl BSG vom 25.7.1985 - 7 RAr 33/84 - BSGE 58, 291 = SozR 4100 § 14 Nr. 5, juris RdNr 30; BSG vom 6.5.2009 - B 11 AL 11/08 R - BSGE 103, 134 = SozR 4-4300 § 35 Nr. 1, RdNr 14) .

    Die Verpflichtung der Beklagten zum Erlass einer bestimmten (Ermessens-)Entscheidung kann aber ausnahmsweise dann bestehen, wenn bezogen auf eine konkrete Vermittlungstätigkeit deren rechtsfehlerfreie Ablehnung ausgeschlossen ist (so - zur vergleichbaren Konstellation des Ausschlusses jeder günstigen Entscheidung - BSG vom 6.5.2009 - B 11 AL 11/08 R - BSGE 103, 134 = SozR 4-4300 § 35 Nr. 1, RdNr 15 mwN; allgemein zur Ermessensreduzierung auf Null Mrozynski, SGB I, 5. Aufl 2014, § 39 RdNr 41) .

    Als Träger öffentlicher Gewalt ist sie dabei - wie der Senat bereits entschieden hat - nach Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht und insbesondere die Wertordnung des GG unmittelbar gebunden (BSG vom 6.5.2009 - B 11 AL 11/08 R - BSGE 103, 134 = SozR 4-4300 § 35 Nr. 1, RdNr 17).

    Zur Verwirklichung der genannten Ziele ist es der Beklagten im Rahmen des ihr zur Seite stehenden Organisationsermessens (vgl dazu BSG vom 6.5.2009 - B 11 AL 11/08 R - BSGE 103, 134 = SozR 4-4300 § 35 Nr. 1, RdNr 14) grundsätzlich zwar gestattet , spezielle Karteien für bestimmte Berufsgruppen zu bilden, wie vorliegend in Gestalt einer Schauspielerkartei der ZAV-Künstlervermittlung.

    Insbesondere unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich durch Art. 12 Abs. 1 GG verbürgten Berufsfreiheit, die die berufliche Tätigkeit insgesamt umfasst und Schutz gegen alle berufsbezogenen Regelungen gewährt (Wieland in Dreier, Grundgesetzkommentar Bd 1, 3. Aufl 2013, Art. 12 RdNr 28; Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 14. Aufl 2016, Art. 12 RdNr 9 f; vgl auch BSG vom 25.7.1985 - 7 RAr 33/84 - BSGE 58, 291 = SozR 4100 § 14 Nr. 5, juris RdNr 37 f; BSG vom 6.5.2009 - B 11 AL 11/08 R - BSGE 103, 134 = SozR 4-4300 § 35 Nr. 1, RdNr 25), ist es der Beklagten verwehrt, Arbeitsuchende, die einen gleichwertigen Berufsabschluss erworben haben, nicht in eine solche Kartei aufzunehmen.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.08.2012 - L 13 AL 926/11

    Arbeitsvermittlung - Vermittlungsanspruch durch die Zentrale Auslands- und

    Die vom Kläger zulässigerweise im Wege der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gemäß § 54 Abs. 1 SGG (vergleiche hierzu BSG vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 11/08 R = BSGE 103, 134 - juris Rdnr. 13) angefochtene Entscheidung der Beklagten ist rechtlich nicht zu beanstanden.

    Hieraus folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass derjenige, der - wie vorliegend der Kläger - als Arbeitssuchender Vermittlung durch die Agentur für Arbeit geltend macht, ein subjektiv-öffentliches Recht auf Tätig werden der Agentur für Arbeit hat (grundlegend BSG vom 25. Juli 1985 - 7 RAr 33/84 = BSGE 58, 291 - juris Rdnr. 28, 30; bestätigt zuletzt durch BSG vom 6. Mai 2009 a.a.O., juris Rdnr. 14).

    Dieser subjektiv-öffentliche Anspruch auf ein Tätig werden verwirklicht sich jedoch nicht etwa in der Form der Erfüllung eines Rechtsanspruchs auf eine nur allein richtige, weil gesetzmäßige Handlung; vielmehr ist bei der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung des hiermit korrespondierenden Auftrags ein Ermessenspielraum der Beklagten gegeben, dessen Grenzen von dem gesetzlichen Auftrag und seiner inhaltlichen Ausgestaltung bestimmt werden (BSG vom 25. Juli 1985 a.a.O., juris Rdnr. 29; BSG vom 6. Mai 2009 a.a.O.).

    Die Entscheidung über ein Vermittlungsbegehren erfolgt demgemäß durch Ausübung und im Rahmen des durch das Gesetz eingeräumten Ermessens, wobei sich dieses Ermessen nicht nur auf die konkrete Art der Umsetzung eines Vermittlungsbegehrens, sondern bereits darauf bezieht, ob eine Vermittlung überhaupt in Betracht kommt (BSG vom 6. Mai 2009 a.a.O.).

    Im Falle der Arbeitsvermittlung gem. § 35 SGB III ist danach folgendes in die Ermessensabwägung einzustellen: Die Beklagte nimmt bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Arbeitsvermittlung eine hoheitliche Aufgabe wahr und ist bei der Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens gehalten, eine sozial gerechte, aber auch arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitisch sinnvolle und sachgerechte Arbeitsvermittlung zu betreiben (BSG vom 6. Mai 2009 a.a.O., juris Rdnr. 17).

  • BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 1403/09

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20

    Zum anderen haben Landgericht und Oberlandesgericht nicht geprüft, ob die Menschenwürde überhaupt ein disponibles Grundrecht ist, das einen Grundrechtsverzicht zulässt (vgl. ablehnend: BVerwG,  Urteil  vom 17. Oktober 2000- BVerwG 2 WD 12/00, 13/00 -, NJW 2001, S. 2343 ; BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 11/08 -, juris, Rn. 25).
  • SG Berlin, 15.06.2022 - S 134 AS 8396/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Eine Arbeitsvermittlung in die Prostitution, die mit der entgeltlichen Vornahme sexueller Handlungen oder anderer Dienstleistungen mit eindeutig sexuellem Bezug verbunden ist, beraubt den Anbietenden, auch wenn er nicht zur Leistung verpflichtet ist, seiner Subjektqualität und der Freiheit in seiner Intimsphäre und ist deshalb mit dem Schutz aus Art. 1 Abs. 1 GG und auch Art. 2 Abs. 1 GG unvereinbar (so zutreffend BSG, v. 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R, juris Rn. 23).

    Die Schutzpflicht des Staates für die Menschenwürde gilt objektiv und ist unabhängig von einem etwaigen Verzicht einzelner Arbeitssuchender auf die entsprechende Schutzwirkung (so zutreffend BSG v. 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R, juris Rn. 25).

  • LSG Sachsen, 14.05.2020 - L 3 AL 138/15
    Die Prüfung der Ermessensentscheidung selbst ist jedoch nur eingeschränkt dahingehend zulässig, ob die gesetzlichen Grundlagen des Ermessens überschritten wurden oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde (vgl. § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG; vgl. hierzu u. a. BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 2 U 1/07 R - BSGE 100, 124 ff. = SozR 4-2700 § 101 Nr. 1 = juris Rdnr. 14; zum Eingliederungszuschuss nach § 217 SGB III: BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 16/07 R - SozR 4-4300 § 217 Nr. 2 = juris Rdnr. 11; BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 11/08 R - BSGE 103, 134 ff. = SozR 4-4300 § 35 Nr. 1 = juris Rdnr. 14).

    Allein in dieser Konstellation kann die Behörde daher durch das Gericht direkt zur Erbringung der begehrten Leistung verurteilt werden oder hat ein ohne Ermessensentscheidung ergangener Bescheid Bestand (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, a. a. O., juris Rdnr. 20).

  • BSG, 12.05.2011 - B 11 AL 17/10 R

    Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung - keine Übernahme von

    Auch § 41 Abs. 2 SGB III begründet kein subjektiv-öffentliches Recht; vielmehr steht die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der Beratung und Vermittlung auch insoweit im Ermessen der BA (vgl BSGE 58, 291 = SozR 4100 § 14 Nr. 5; BSGE 103, 134 = SozR 4-4300 § 35 Nr. 1, RdNr 14; Rademacker in Hauck/Noftz, SGB III, K § 41 RdNr 7, Stand Einzelkommentierung Januar 2007; Labrenz in Eicher/Schlegel, SGB III, § 41 RdNr 25, Stand Einzelkommentierung Juli 2010) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2016 - L 18 AL 7/15

    ZAV-Künstlerkartei - Schauspielerin - Vermittlung - Ermessen -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) folgt hieraus, dass derjenige Arbeitsuchende, der, wie die Klägerin, Vermittlung durch die Agentur für Arbeit begehrt, ein subjektiv-öffentliches Recht auf Tätigwerden der Agentur für Arbeit hat (grundlegend: BSG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 7 RAr 33/84 - aaO Rn 30 zur Vorgängervorschrift § 14 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz [AFG] vom 25. Juni 1969; vgl auch BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 11/08 R - juris Rn 14).

    Die Entscheidung über ein konkretes Vermittlungsbegehren einschließlich der Ablehnung eines besonderen Vermittlungswunsches erfolgt jedoch im Rahmen eines durch das Gesetz eingeräumten Ermessens der Beklagten (BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, aaO Rn 14), dessen Grenzen von dem gesetzlichen Auftrag und seiner inhaltlichen Ausgestaltung bestimmt werden (BSG, Urteil vom 25. Juli 1985, aaO Rn 29).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2010 - L 19 AS 29/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Diese ist anzunehmen, wenn aufgrund des festgestellten Sachverhalts feststeht, dass die Beklagte bei rechtsfehlerfreier Ermessensausübung keine andere - die Klägerin ganz oder teilweise begünstigende - Entscheidung hätte treffen können (Urteil des BSG vom 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R mit Nachweis der vorhergehenden Rechtsprechung).
  • FG Sachsen, 14.04.2010 - 8 K 1846/07

    Selbstständig ausgeübte Tätigkeit einer Prostituierten nicht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1071/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 12 AS 531/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • FG Sachsen, 14.04.2010 - 8 K 2066/08

    Selbstständig ausgeübte Tätigkeit einer Prostituierten nicht

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2018 - 2 Ws 225/18

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Anforderungen an einen

  • KG, 14.08.2012 - 9 U 121/11

    Keine Haftentschädigung wegen menschenrechtswidriger Bedingungen in der JVA Tegel

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2012 - L 9 AL 136/11

    Arbeitslosenversicherung

  • OLG Zweibrücken, 27.06.2013 - 6 U 33/12

    Entschädigung eines Strafgefangenen wegen beengter und damit gegen die

  • LG Heidelberg, 24.09.2012 - 1 O 96/11

    Amtshaftung des Landes Baden-Württemberg: Geldentschädigung bei Unterbringung

  • BSG, 18.03.2013 - B 11 AL 128/12 B
  • LSG Sachsen, 13.10.2022 - L 3 AL 40/21
  • BSG, 29.12.2010 - B 11 AL 30/10 BH
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht