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   BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 12/13 R   

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https://dejure.org/2014,9734
BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 12/13 R (https://dejure.org/2014,9734)
BSG, Entscheidung vom 14.05.2014 - B 11 AL 12/13 R (https://dejure.org/2014,9734)
BSG, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - B 11 AL 12/13 R (https://dejure.org/2014,9734)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgelt - Ausbildungsvergütung bei betrieblicher Ausbildung - keine fiktive Bemessung - Gleichheitssatz - außerbetriebliche Ausbildung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld; Restanspruch; Bemessungsentgelt; Arbeitsentgelt; Ausbildungsvergütung bei betrieblicher Ausbildung; keine fiktive Bemessung; Gleichheitssatz; außerbetriebliche Ausbildung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 25 Abs 1 S 2 SGB 3 vom 10.12.2001, § 131 Abs 1 S 1 SGB 3, § 132 Abs 1 S 1 SGB 3, § 134 Abs 2 Nr 2 SGB 3
    Arbeitslosengeld - Restanspruch - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgelt - Ausbildungsvergütung bei betrieblicher Ausbildung - keine fiktive Bemessung - Gleichheitssatz - außerbetriebliche Ausbildung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 25 Abs 1 S 2 SGB 3 vom 10.12.2001, § 131 Abs 1 S 1 SGB 3, § 132 Abs 1 S 1 SGB 3, § 134 Abs 2 Nr 2 SGB 3
    Arbeitslosengeld - Restanspruch - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgelt - Ausbildungsvergütung bei betrieblicher Ausbildung - keine fiktive Bemessung - Gleichheitssatz - außerbetriebliche Ausbildung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Bemessung des Restanspruchs nach einem fiktiven Arbeitsentgelt bei Ausbildungsvergütung

  • rewis.io

    Arbeitslosengeld - Restanspruch - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgelt - Ausbildungsvergütung bei betrieblicher Ausbildung - keine fiktive Bemessung - Gleichheitssatz - außerbetriebliche Ausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Bemessung des Restanspruchs nach einem fiktiven Arbeitsentgelt bei Ausbildungsvergütung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Arbeitslosenversicherung und Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld, wenn neues Stammrecht nicht entstanden ist

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld, wenn neues Stammrecht nicht entstanden ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 672
  • DB 2014, 15
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 12/12 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Ausbildungsvergütung bei betrieblicher

    Auszug aus BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 12/13 R
    Sie hält die angefochtene Entscheidung für zutreffend (unter Hinweis auf BSG vom 6.3.2013 - B 11 AL 12/12 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 9) .

    Diese und weitere in diesem Rechtsstreit aufgeworfene Fragen hat der Senat bereits mit Urteil vom 6.3.2013 (B 11 AL 12/12 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 9) beantwortet (die für diesen Fall maßgeblichen Passagen des Urteils finden sich unter den RdNr 15 bis 17, RdNr 22 und RdNr 28 bis 31).

    Diese Frage hat der Senat verneint (BSG vom 6.3.2013 - B 11 AL 12/12 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 9 RdNr 28 f) .

    Es handelt sich schon deshalb nicht um Sachverhalte, die in Bezug auf die Bemessung des Alg aus Gründen der Gewährleistung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) gleich zu behandeln wären (vgl dazu im Einzelnen BSG vom 6.3.2013 - B 11 AL 12/12 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 9 RdNr 28 f) .

    Die daraus resultierenden Härten sind hinzunehmen (BSG vom 6.3.2013 - B 11 AL 12/12 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 9; Fischinger aaO) .

  • BSG, 20.06.1984 - 7 RAr 91/83

    Bindungswirkung von Arbeitslosengeld bzw Unterhaltsgeldbewilligungsbescheiden

    Auszug aus BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 12/13 R
    Das bedeutet andererseits nicht, dass ein bei der erstmaligen Bewilligung zu hoch oder zu niedrig bemessener Zahlbetrag des Alg bei einer späteren Wiederbewilligung nicht korrigiert werden müsste (BSG vom 20.6.1984 - 7 RAr 91/83 - DBlR 2966a zu § 146 AFG) .

    Dementsprechend hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden, dass eine Bindung an frühere Bewilligungen schon deshalb nicht besteht, weil diese sich nur auf den Verfügungssatz des früheren Verwaltungsakts, nicht aber auf einzelne Berechnungselemente - wie hier das zu Grunde zu legende Bemessungsentgelt - beziehen könnte (BSG vom 20.6.1984 - 7 RAr 91/83 - SozR 4100 § 112 Nr. 23) .

  • BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 68/92

    Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Mutterschaftsgeld - Erziehungsgeld -

    Auszug aus BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 12/13 R
    Das Alg ist bei Bewilligung einer Restanspruchsdauer auch nach dem Berechnungsmodus zu bemessen, der der ersten Bewilligung nach Entstehung des Stammrechts zugrunde zu legen war (BSG vom 1.4.1993 - 7 RAr 68/92 - SozR 3-4100 § 112 Nr. 13; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III § 150 RdNr 42) .
  • SG Berlin, 01.04.2011 - S 70 AL 3145/10

    Arbeitslosengeldgeld - Anspruchsdauer bei Wiederbewilligung - maßgebliches

    Auszug aus BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 12/13 R
    Das Lebensalter zum Zeitpunkt der Wiederbewilligung des Zahlungsanspruchs ist nicht maßgeblich (SG Berlin vom 1.4.2011 - S 70 AL 3145/10) .
  • BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 49/08 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - versicherungspflichtige Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 12/13 R
    Der Neufassung der Vorschrift lag eine Entscheidung zu Grunde, in der der 12. Senat des BSG ausgeführt hatte, dass es sich bei der außerbetrieblichen Ausbildung gerade nicht um eine Beschäftigung zur Berufsausbildung iSd § 25 Abs. 1 S 1 SGB III, § 7 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch handle (vgl BSG, Urteil vom 12.10.2000 - B 12 KR 7/00 R - SozR 3-2600 § 1 Nr. 7; zum neueren Recht: BSG vom 18.5.2010 - B 7 AL 49/08 R - SozR 4-4300 § 122 Nr. 8 RdNr 16 mwN) .
  • BSG, 31.10.1996 - 11 RAr 85/95

    Gewährung von Vorruhestandsgeld im Wege der Insolvenzsicherung; Beschränkung der

    Auszug aus BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 12/13 R
    Diese Berechnung ergibt sich ua aus der Vorschrift des § 131 Abs. 1 S 1 SGB III aF, die das Bemessungsentgelt als das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt definiert (zur Identität des Arbeitsentgeltbegriffs im Bemessungs- und Beitragsrecht vgl BSG vom 31.10.1996 - 11 RAr 85/95 R; Behrend in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand Dezember 2010, § 131 RdNr 26 mwN) .
  • BSG, 12.10.2000 - B 12 KR 7/00 R

    Versicherungspflicht wegen Berufsausbildung bei selbständiger Bildungseinrichtung

    Auszug aus BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 12/13 R
    Der Neufassung der Vorschrift lag eine Entscheidung zu Grunde, in der der 12. Senat des BSG ausgeführt hatte, dass es sich bei der außerbetrieblichen Ausbildung gerade nicht um eine Beschäftigung zur Berufsausbildung iSd § 25 Abs. 1 S 1 SGB III, § 7 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch handle (vgl BSG, Urteil vom 12.10.2000 - B 12 KR 7/00 R - SozR 3-2600 § 1 Nr. 7; zum neueren Recht: BSG vom 18.5.2010 - B 7 AL 49/08 R - SozR 4-4300 § 122 Nr. 8 RdNr 16 mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 21.08.2015 - L 8 AL 3490/14
    Insoweit bestimmen sich Art, Dauer und Höhe der Leistung in einem Fall, in dem ein Restanspruch auf Alg zu bewilligen ist, weiterhin nach den Umständen, die zum Zeitpunkt des Entstehens des Stammrechts vorgelegen haben (BSG 14.05.2014 - B 11 AL 12/13 R - juris RdNr. 16).

    Das Alg ist bei Bewilligung einer Restanspruchsdauer daher nach dem Berechnungsmodus zu bemessen, der der ersten Bewilligung nach Entstehung des Stammrechts zugrunde zu legen war (BSG 14.05.2014 - B 11 AL 12/13 R - juris RdNr. 16; BSG 01.04.1993 - 7 RAr 68/92 - SozR 3-4100 § 112 Nr. 13 = juris; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III § 150 RdNr 42).

    Lediglich Fehler bei der erstmaligen Bewilligung des Alg können korrigiert werden (BSG 14.05.2014 - B 11 AL 12/13 R - juris RdNr. 17 mit Hinweis auf BSG 20.06.1984 - 7 RAr 91/83 - DBlR 2966a zu § 146 AFG).

    Bestehen allerdings keine Anhaltspunkte für eine unzutreffende Berechnung und Bemessung des wieder zu bewilligenden Anspruchs, kann in der Praxis weiterhin der bisherige Zahlbetrag des Alg zu Grunde gelegt werden (BSG 14.05.2014 a.a.O.).

    Auch das BSG (14.05.2014 - B 11 AL 12/13 R - juris RdNr. 24 ff) hat diese Regelungen nicht für mit Art. 3 GG unvereinbar erachtet.

  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 2766/13

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - mehrere Arbeitslosmeldungen -

    Art, Dauer und Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ab 12.06.2008 bestimmen sich weiterhin nach den Umständen, die zum Zeitpunkt des Entstehen des Stammrechts, mithin am 01.09.2007, vorgelegen haben (BSG, Urteil vom 01.04.1993 -7 RAr 68/92, juris, Rn. 30 und Urteil vom 14.05.2007 - B 11 AL 12/13 R, juris, Rn. 16).
  • BSG, 30.09.2014 - B 11 AL 43/14 B
    Die Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Fragen liegt auch nicht auf der Hand; denn die Rechtsprechung des BSG hat sich mit der Frage der Vereinbarkeit der fiktiven Bemessung von Alg mit Verfassungsrecht bereits wiederholt beschäftigt (vgl BSG Urteil vom 6.3.2013 - B 11 AL 12/12 R - BSGE 113, 100 = SozR 4-4300 § 132 Nr. 9, RdNr 28 f; BSG Urteil vom 14.5.2014 - B 11 AL 12/13 R - NZS 2014, 672; Fischinger, SGb 2013, 645).
  • BSG, 30.09.2014 - B 11 AL 42/14 B
    Die Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Fragen liegt auch nicht auf der Hand; denn die Rechtsprechung des BSG hat sich mit der Frage der Vereinbarkeit der fiktiven Bemessung von Alg mit Verfassungsrecht bereits wiederholt beschäftigt (vgl BSG Urteil vom 6.3.2013 - B 11 AL 12/12 R - BSGE 113, 100 = SozR 4-4300 § 132 Nr. 9, RdNr 28 f; BSG Urteil vom 14.5.2014 - B 11 AL 12/13 R - NZS 2014, 672; Fischinger, SGb 2013, 645).
  • LSG Bayern, 11.12.2014 - L 10 AL 142/13

    Kürzung des Bemessungsentgeltes, Nebeneinkommen, Nebentätigkeit

    Es sind vorliegend grundsätzlich keine Anhaltspunkte für eine unzutreffende Berechnung und Bemessung des wieder zu bewilligenden Anspruchs aus 2010 erkennbar, so dass weiterhin grundsätzlich die bisherige Höhe des Alg zu Grunde gelegt werden kann (vgl auch BSG, Urteil vom 14.05.2014 - B 11 AL 12/13 R - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3742/13
    Art, Dauer und Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ab 03.11.2009 bestimmen sich weiterhin nach den Umständen, die zum Zeitpunkt des Entstehen des Stammrechts, mithin am 01.09.2007, vorgelegen haben (BSG, Urteil vom 01.04.1993 -7 RAr 68/92, juris, Rn. 30 und Urteil vom 14.05.2007 - B 11 AL 12/13 R, juris, Rn. 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 2765/13
    Art, Dauer und Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ab 03.11.2009 bestimmen sich weiterhin nach den Umständen, die zum Zeitpunkt des Entstehen des Stammrechts, mithin am 01.09.2007, vorgelegen haben (BSG, Urteil vom 01.04.1993 -7 RAr 68/92, juris, Rn. 30 und Urteil vom 14.05.2007 - B 11 AL 12/13 R, juris, Rn. 16).
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