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   BSG, 27.05.2011 - B 11 AL 151/10 B   

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https://dejure.org/2011,21742
BSG, 27.05.2011 - B 11 AL 151/10 B (https://dejure.org/2011,21742)
BSG, Entscheidung vom 27.05.2011 - B 11 AL 151/10 B (https://dejure.org/2011,21742)
BSG, Entscheidung vom 27. Mai 2011 - B 11 AL 151/10 B (https://dejure.org/2011,21742)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer fehlenden Bindung an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts bei Zurückverweisung

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensmangels - Bindung an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts bei Zurückverweisung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensmangels - Bindung an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts bei Zurückverweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer fehlenden Bindung an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts bei Zurückverweisung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 3/06 R

    Arbeitslosengeld - Anspruchsdauer - Versicherungspflicht -

    Auszug aus BSG, 27.05.2011 - B 11 AL 151/10 B
    Die Beschwerdebegründung trägt vor, das LSG habe den "Ermittlungsauftrag" des BSG in der Entscheidung vom 5.12.2006 (B 11a AL 3/06 R - SozR 4-2400 § 4 Nr. 1) nicht ausgeführt, zu prüfen, ob die S. GmbH (SSG) "dem Kläger 'nur indirekt' Weisungen erteilt habe", wenn ja, wären diese kein Indiz für ein Weiterbestehen des inländischen Beschäftigungsverhältnisses.
  • BSG, 17.03.1970 - 9 RV 328/68

    Rechtliche Beurteilung bei Schädigungsfolgen

    Auszug aus BSG, 27.05.2011 - B 11 AL 151/10 B
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt, das LSG hätte die Bindung an die rechtliche Beurteilung des BSG nicht beachtet, muss folglich in der Beschwerdebegründung dargestellt werden, welche rechtliche Beurteilung das Revisionsgericht getroffen hat und inwieweit diese rechtliche Beurteilung der Aufhebung des Berufungsurteils zu Grunde lag, für die aufhebende Entscheidung also kausal geworden ist (vgl BSGE 31, 74, 75 = SozR Nr. 13 zu § 170 SGG; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 170 RdNr 10a; Lüdtke in Handkommentar SGG, 3. Aufl 2009, § 170 RdNr 16 ff - zur Abgrenzung tragende Gründe und so genannte "Segelanweisungen") .
  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 22/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - berufliche Rehabilitation - Anspruch auf erneute

    Auszug aus BSG, 27.05.2011 - B 11 AL 151/10 B
    Dies bezieht sich allerdings (nur) auf erhebliche Tatsachen, die den Betroffenen bislang unbekannt waren, und auf neue rechtliche Gesichtspunkte, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nicht zu rechnen brauchte (vgl BSGE 91, 78 = SozR 4-2700 § 41 Nr. 1, jeweils RdNr 15 mwN) .
  • BSG, 28.08.1991 - 7 BAr 50/91

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BSG, 27.05.2011 - B 11 AL 151/10 B
    Das Bundessozialgericht (BSG) muss allein anhand der Begründung darüber entscheiden können, ob ein die Revisionsinstanz eröffnender Verfahrensmangel in Betracht kommt (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 4) .
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 27.05.2011 - B 11 AL 151/10 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten ist (Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit, vgl ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; stRspr) .
  • BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 14/10 R

    Förderung der Altersteilzeitarbeit - Erstattung von Aufstockungsbeträgen an

    Auszug aus BSG, 27.05.2011 - B 11 AL 151/10 B
    Nur zur Klarstellung, ohne dass die vorliegende Entscheidung hierauf beruht, wird zur Frage der Auslegung des Arbeitgeberbegriffs auf die Entscheidung des Senats vom 23.2.2011 (B 11 AL 14/10 R, RdNr 26 ff, Juris) hingewiesen.
  • BSG, 27.01.2011 - B 11 AL 101/10 B
    Auszug aus BSG, 27.05.2011 - B 11 AL 151/10 B
    Die Darlegung, ob grundsätzliche Bedeutung vorliegt, hat auf der Tatsachengrundlage der Vorinstanz zu erfolgen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39; Beschluss des Senats vom 20.8.2007, B 11a AL 159/06 B und Beschluss vom 27.1.2011, B 11 AL 101/10 B) .
  • BSG, 25.04.2001 - B 9 V 70/00 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Verfahren, mündliche Vollmachterteilung

    Auszug aus BSG, 27.05.2011 - B 11 AL 151/10 B
    Zur Bezeichnung eines Verfahrensmangels, auf dem das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) beruhen kann (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) , sind die den Verfahrensmangel (angeblich) begründenden Tatsachen substantiiert und schlüssig darzutun (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14; SozR 3-1500 § 73 Nr. 10; stRspr) .
  • BSG, 20.08.2007 - B 11a AL 159/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BSG, 27.05.2011 - B 11 AL 151/10 B
    Die Darlegung, ob grundsätzliche Bedeutung vorliegt, hat auf der Tatsachengrundlage der Vorinstanz zu erfolgen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39; Beschluss des Senats vom 20.8.2007, B 11a AL 159/06 B und Beschluss vom 27.1.2011, B 11 AL 101/10 B) .
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 27.05.2011 - B 11 AL 151/10 B
    Darzulegen ist insbesondere, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand der Rechtsprechung und ggf des Schrifttums nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und es ist der Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31) .
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2014 - L 3 AS 119/11

    Sozialgeldanspruch des minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt

    Hinweise zum weiteren Verfahren unterfallen nicht der Bindungswirkung des § 170 Abs. 5 SGG (BSG, Urteil vom 17. März 1970 - 9 RV 328/68 -, Juris Rz. 11; Beschluss vom 27. Mai 2011 - B 11 AL 151/10 B -, Juris Rz. 3; Leither in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 170 Rz. 9).
  • BSG, 17.12.2012 - B 11 AL 107/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz und grundsätzliche Bedeutung der

    Nach den für die Beurteilung der Klärungsfähigkeit einer aufgeworfenen Rechtsfrage zugrunde zu legenden Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz (vgl ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39, Senatsbeschluss vom 27.5.2011 - B 11 AL 151/10 B, Juris RdNr 10 und vom 17.5.2009 - B 11 AL 187/08 B, Juris RdNr 5) kann somit gerade nicht von der in der Rechtsfrage (unterstellten) generellen Möglichkeit der ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers (unabhängig vom Kündigungsgrund) auch ohne Zahlung einer Abfindung ausgegangen werden.
  • BSG, 06.10.2011 - B 11 AL 88/11 B
    Schließlich hätte der Kläger zur Darlegung der Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) der gestellten Frage den Schritt darstellen müssen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31; Senatsbeschluss vom 27.5.2011 - B 11 AL 151/10 B - Juris RdNr 8).
  • BSG, 17.12.2012 - B 11 AL 87/12 B
    Nach den für die Beurteilung der Klärungsfähigkeit einer aufgeworfenen Rechtsfrage zugrunde zu legenden Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz (vgl ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39, Senatsbeschluss vom 27.5.2011 - B 11 AL 151/10 B, Juris RdNr 10 und vom 17.5.2009 - B 11 AL 187/08 B, Juris RdNr 5) kann somit gerade nicht von der in der Rechtsfrage (unterstellten) generellen Möglichkeit der ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers (unabhängig vom Kündigungsgrund) auch ohne Zahlung einer Abfindung ausgegangen werden.
  • BSG, 17.12.2012 - B 11 AL 106/12 B
    Nach den für die Beurteilung der Klärungsfähigkeit einer aufgeworfenen Rechtsfrage zugrunde zu legenden Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz (vgl ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39, Senatsbeschluss vom 27.5.2011 - B 11 AL 151/10 B, Juris RdNr 10 und vom 17.5.2009 - B 11 AL 187/08 B, Juris RdNr 5) kann somit gerade nicht von der in der Rechtsfrage (unterstellten) generellen Möglichkeit der ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers (unabhängig vom Kündigungsgrund) auch ohne Zahlung einer Abfindung ausgegangen werden.
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