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   BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 19/09 R   

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https://dejure.org/2010,8248
BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 19/09 R (https://dejure.org/2010,8248)
BSG, Entscheidung vom 01.07.2010 - B 11 AL 19/09 R (https://dejure.org/2010,8248)
BSG, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - B 11 AL 19/09 R (https://dejure.org/2010,8248)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Soziales Leistungsrecht - Vorschussgewährung - nachträgliche Feststellung des Nichtbestehens des Anspruchs dem Grunde nach - Rückabwicklung - Erstattungsanspruch - keine Aufhebung nach § 45 SGB X

  • openjur.de

    Soziales Leistungsrecht; Vorschussgewährung; nachträgliche Feststellung des Nichtbestehens des Anspruchs dem Grunde nach; Rückabwicklung; Erstattungsanspruch; keine Aufhebung nach § 45 SGB 10

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 Abs 1 S 1 SGB 1, § 42 Abs 2 S 2 SGB 1, § 147 Abs 1 S 1 Nr 3 AFG, § 45 Abs 1 SGB 10
    Soziales Leistungsrecht - Vorschussgewährung - nachträgliche Feststellung des Nichtbestehens des Anspruchs dem Grunde nach - Rückabwicklung - Erstattungsanspruch - keine Aufhebung nach § 45 SGB 10

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung zu Unrecht bewilligten Überbrückungsgeldes bei nachträglicher Feststellung des Nichtbestehens des Anspruchs dem Grunde nach

  • rewis.io

    Soziales Leistungsrecht - Vorschussgewährung - nachträgliche Feststellung des Nichtbestehens des Anspruchs dem Grunde nach - Rückabwicklung - Erstattungsanspruch - keine Aufhebung nach § 45 SGB 10

  • ra.de
  • rewis.io

    Soziales Leistungsrecht - Vorschussgewährung - nachträgliche Feststellung des Nichtbestehens des Anspruchs dem Grunde nach - Rückabwicklung - Erstattungsanspruch - keine Aufhebung nach § 45 SGB 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung zu Unrecht bewilligten Überbrückungsgeldes bei nachträglicher Feststellung des Nichtbestehens des Anspruchs dem Grunde nach

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 106, 244
  • NZS 2011, 291
  • NZS 2011, 598
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Das Erläuterungsschreiben des Beklagten und der Bewilligungsbescheid vom 5.10.2007 bilden zusammen eine rechtliche Einheit im Sinne eines Verwaltungsaktes (vgl BSG Urteil vom 1.7.2010 - B 11 AL 19/09 R, zur Erläuterung der Vorläufigkeit einer Entscheidung auf einem Anlagenblatt zum Bescheid; s auch BSG Urteile vom 18.8.2005 - B 7a AL 4/05 R = SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 S 2; 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R = BSGE 95, 191 = SozR 4-4300 § 37b Nr. 2 S 3; 17.10.2007 - B 11a/7a AL 72/06 R - SozR 4-4300 § 37b Nr. 6 S 20) .
  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

    Dementsprechend kann nach der Rechtsprechung des BSG eine Rückforderung nur dann auf § 42 Abs. 2 S 2 SGB I gestützt werden, wenn bei der Bewilligung des Geldbetrages deutlich genug auf die an keine weiteren Voraussetzungen geknüpfte Erstattungspflicht hingewiesen worden ist (vgl zB BSGE 106, 244 = SozR 4-1200 § 42 Nr. 2, RdNr 14; BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 6 S 18 ff) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2016 - L 11 AS 1004/14

    Festsetzung von Leistungen nach dem SGB II in Form der Grundsicherung für

    Gegen die Anwendbarkeit der Jahresfrist nach § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X auf den Erstattungsanspruch nach § 328 Abs. 3 Satz 2 SGB III spricht zudem, dass die von der Interessenlage her vergleichbare Vorschussregelung in § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB I ebenfalls keine entsprechende Ausschlussfrist vorsieht (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 11 AL 19/09 R -, BSGE 106, 244, Rn 18 - unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 31. August 1983 - 2 RU 80/82 -, SozR 1200 § 42 Nr. 2; Gutzler in: BeckOK SozR, a.a.O., § 42 SGB I Rn 14; Wagner in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB I, 2. Aufl. 2011, § 42 SGB I Rn 43).

    Der Senat sieht insoweit vielmehr eine Vergleichbarkeit des Erstattungsanspruchs nach § 328 Abs. 3 Satz 2 SGB III mit dem Erstattungsanspruch nach § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB I (Vorschuss), für den - wie bereits ausgeführt - die §§ 45 und 48 SGB X (einschließlich der dort geregelten Ausschlussfristen) nicht gelten (vgl. hierzu erneut u.a. BSG, Urteil vom 1. Juli 2010, a.a.O.).

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