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   BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 20/10 R   

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https://dejure.org/2012,32920
BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 20/10 R (https://dejure.org/2012,32920)
BSG, Entscheidung vom 04.07.2012 - B 11 AL 20/10 R (https://dejure.org/2012,32920)
BSG, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - B 11 AL 20/10 R (https://dejure.org/2012,32920)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 SGB 3, § 24 Abs 3 SGB 3, § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 130 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 20.12.2001, § 130 Abs 2 S 1 SGB 3 vom 20.12.2011
    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Bemessungszeitraum - versicherungspflichtige Beschäftigung - Kurzarbeit-Null - Struktur-Kurzarbeitergeldbezug - fehlende Vermittlungs- und Qualifizierungsmaßnahme

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 SGB 3, § 24 Abs 3 SGB 3, § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 130 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 20.12.2001, § 130 Abs 2 S 1 SGB 3 vom 20.12.2011
    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Bemessungszeitraum - versicherungspflichtige Beschäftigung - Kurzarbeit-Null - Struktur-Kurzarbeitergeldbezug - fehlende Vermittlungs- und Qualifizierungsmaßnahme

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Bemessungsentgelt beim Bezug von Transfer-Kurzarbeitergeld

  • rewis.io

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Bemessungszeitraum - versicherungspflichtige Beschäftigung - Kurzarbeit-Null - Struktur-Kurzarbeitergeldbezug - fehlende Vermittlungs- und Qualifizierungsmaßnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Bemessungsentgelt beim Bezug von Transfer-Kurzarbeitergeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 9/11 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Bemessungsrahmen -

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 20/10 R
    Zu der § 175 SGB III aF für die Zeit ab 1.1.2004 ersetzenden Vorschrift des § 216b SGB III (idF des Gesetzes vom 19.11.2004, BGBl I 2902; inzwischen seit 1.4.2012 § 111 SGB III) hat der Senat im Übrigen mit Urteil vom 4.7.2012 (B 11 AL 9/11 R - zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) entschieden, dass ein Arbeitnehmer nach dem Wechsel in eine Transfergesellschaft bei dieser, soweit eine Eingliederung in den Betrieb ua unter dem Gesichtspunkt der Qualifizierung zu bejahen ist, in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht, und zwar auch dann, wenn "Kurzarbeit Null" vereinbart ist.

    In diesem Fall wäre als Arbeitsentgelt gemäß § 134 Abs. 2 Nr. 3 SGB III in der hier einschlägigen Fassung das Arbeitsentgelt anzusetzen, das der Arbeitslose ohne den Arbeitsausfall und ohne Mehrarbeit erzielt hätte (vgl dazu näher Urteil des Senats vom 4.7.2012 - B 11 AL 9/11 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .

  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 20/08 R

    Krankenversicherung - Krankengeldbezug - nachgehender Leistungsanspruch - keine

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 20/10 R
    In tatsächlicher Hinsicht ist das BSG nicht an unklare oder widersprüchliche Feststellungen gebunden (vgl etwa BSG SozR Nr. 6 zu § 163 SGG; SozR 2200 § 1246 Nr. 139; SozR 4-2500 § 192 Nr. 4, RdNr 16) .
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 20/10 R
    Der Anspruch ruht auch nicht wegen einer Sperrzeit, weil entweder kein sperrzeitbegründendes Verhalten des Klägers iS des § 144 Abs. 1 SGB III in der im Jahre 2002 geltenden Fassung vorliegt oder für den Fall der Annahme von Beschäftigungslosigkeit ab Mai 2001 eine etwaige Sperrzeit bereits mit der Beschäftigungslosigkeit begonnen hätte und bis zum Beginn der Arbeitslosigkeit abgelaufen gewesen wäre (vgl BSGE 89, 243 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8) .
  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 7/02 R

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld - unbezahlter Urlaub - Beginn der Schutzfrist -

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 20/10 R
    Er hat unter Hinweis auf ältere Rechtsprechung auch hervorgehoben, dass eine "Beschäftigung" unabhängig davon bestehen kann, ob tatsächlich eine Tätigkeit aufgenommen worden ist (aaO RdNr 16 ff; vgl auch etwa BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO oder BSGE 92, 172, 180 = SozR 4-2200 § 200 Nr. 1) .
  • BSG, 18.09.1973 - 12 RK 15/72

    Versicherungspflicht ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 20/10 R
    Er hat unter Hinweis auf ältere Rechtsprechung auch hervorgehoben, dass eine "Beschäftigung" unabhängig davon bestehen kann, ob tatsächlich eine Tätigkeit aufgenommen worden ist (aaO RdNr 16 ff; vgl auch etwa BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO oder BSGE 92, 172, 180 = SozR 4-2200 § 200 Nr. 1) .
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 186/69

    Unzulässigkeit der Berufung im Falle eines in der Berufungsinstanz nicht

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 20/10 R
    Zwar sind für die Beurteilung, ob ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, in erster Linie die tatsächlichen Verhältnisse und ist nicht der Wortlaut von Vereinbarungen maßgebend (vgl etwa BSGE 24, 29, 30 = SozR Nr. 1 zu § 539 RVO; BSGE 35, 20, 21 = SozR Nr. 34 zu § 539 RVO) .
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 9/06 R

    Krankengeld - Berechnung - neues Pflichtversicherungsverhältnis bei Wechsel des

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 20/10 R
    Der 1. Senat des BSG ist für einen Zeitraum unter Geltung des § 175 SGB III aF beim Wechsel eines Arbeitnehmers vom bisherigen Arbeitgeber zu einer "Auffanggesellschaft" bei "Strukturkurzarbeit Null" von einem zwischen dem Arbeitnehmer und der "Auffanggesellschaft" bestehenden versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen (Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 9/06 R - BSGE 98, 33 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 6, RdNr 15 ff) .
  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 26/11 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - Berücksichtigung einer

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 20/10 R
    Der Senat hat insoweit auf die Rechtsprechung des 1. Senats des BSG (neben der bereits erwähnten Entscheidung vom 14.12.2006 auch Urteil vom 10.5.2012 - B 1 KR 26/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) sowie darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber durch Änderung des § 170 Abs. 1 Nr. 4 SGB III mit Wirkung vom 28.12.2011 bzw Einführung des § 96 Abs. 1 S 1 Nr. 4 SGB III und des § 111 Abs. 2 S 2 SGB III mit Wirkung vom 1.4.2012 klargestellt hat, dass auch bei sogenannter "Kurzarbeit Null" ein den Anspruch auf Kug begründender erheblicher Arbeitsausfall vorliegen kann.
  • BSG, 29.09.1965 - 2 RU 169/63

    HNO-Arzt - Belegärztliche Tätigkeit im Krankenhaus - Unfallversicherungsschutz

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 20/10 R
    Zwar sind für die Beurteilung, ob ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, in erster Linie die tatsächlichen Verhältnisse und ist nicht der Wortlaut von Vereinbarungen maßgebend (vgl etwa BSGE 24, 29, 30 = SozR Nr. 1 zu § 539 RVO; BSGE 35, 20, 21 = SozR Nr. 34 zu § 539 RVO) .
  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 1/12 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Transferkurzarbeitergeldbezug -

    Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl Urteil vom 4.7.2012 - B 11 AL 9/11 R - auch zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, Juris RdNr 16 ff; Urteil vom 4.7.2012 - B 11 AL 20/10 R - Juris RdNr 18, 19) .

    Nach dem Gesamtzusammenhang der Feststellungen des LSG ist auch anzunehmen, dass die vertraglichen Vereinbarungen tatsächlich umgesetzt wurden; ein Fall, in dem ausnahmsweise eine versicherungspflichtige Beschäftigung verneint werden könnte (vgl Urteil des Senats vom 4.7.2012 - B 11 AL 20/10 R - Juris RdNr 22) liegt offensichtlich nicht vor.

  • LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 83/16

    Gewährung eines höheren Arbeitslosengeldes unter Zugrundelegung eines höheren

    Sie wäre im Übrigen auch nur zu verneinen, wenn unmissverständlich festzustellen wäre, dass eine Durchführung von Vermittlungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen im Gegensatz zur gesetzlichen Konzeption nicht beabsichtigt gewesen war, solche Maßnahmen auch nicht durchgeführt worden wären und der Kläger sich auch im Übrigen im Widerspruch zu den getroffenen Vereinbarungen in keiner Weise einem Weisungsrecht der Transfergesellschaft unterstellt hätte (zu diesen Kriterien BSG, Urteil vom 4. Juli 2012 - B 11 AL 20/10 R, juris, Rn. 22).
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