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   BSG, 23.10.2018 - B 11 AL 21/17 R   

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https://dejure.org/2018,42542
BSG, 23.10.2018 - B 11 AL 21/17 R (https://dejure.org/2018,42542)
BSG, Entscheidung vom 23.10.2018 - B 11 AL 21/17 R (https://dejure.org/2018,42542)
BSG, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - B 11 AL 21/17 R (https://dejure.org/2018,42542)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Berücksichtigung von Zeiten des Bundesfreiwilligendienstes im Bemessungsrahmen; Ummittelbarkeit des Anschlusses an ein Versicherungspflichtverhältnis

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    R. S. ./: Bundesagentur für Arbeit

    Arbeitslosenversicherung und übrige Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Berücksichtigung von Zeiten des Bundesfreiwilligendienstes bei Bemessung von Arbeitslosengeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 237
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 18/18 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Mindestbemessungsentgelt - Bewilligung von

    Sie begehrt für den Zeitraum vom 1.1.2014 bis 31.7.2014 höhere Geldleistungen, was auch im Höhenstreit dem Grunde nach (§ 130 Abs. 1 Satz 1 SGG) , also ohne exakte Bezifferung, zulässig ist (vgl zuletzt BSG vom 21.6.2018 - B 11 AL 8/17 R - SozR 4-4300 § 150 Nr. 4 RdNr 10; BSG vom 23.10.2018 - B 11 AL 21/17 R - RdNr 13) .

    Die - auch in einem Höhenstreit stets zu prüfenden (stRspr; vgl nur BSG vom 21.6.2018 - B 11 AL 8/17 R - SozR 4-4300 § 150 Nr. 4 RdNr 12; BSG vom 23.10.2018 - B 11 AL 21/17 R - RdNr 14) - Anspruchsvoraussetzungen für Alg liegen dem Grunde nach vor.

  • BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 6/21 R

    Berechnung des Kurzarbeitergelds - Nettoentgeltdifferenz - Berücksichtigung von

    Entgegen der Auffassung des LSG steht dem nicht entgegen, dass individuelle Steuervorteile nach § 153 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB III nicht leistungserhöhend zu berücksichtigen sind (vgl dazu BSG vom 23.10.2018 - B 11 AL 21/17 R - RdNr 25) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 2/20

    Sozialrechtliches Kindergeld - alleinstehende Kinder - Kenntnis vom Aufenthalt

    Soweit der Bescheid vom 8. Juli 2019 die Ablehnung auf die Zeit "ab dem Monat Oktober 2018" erstreckt, liegt darin - mangels entgegenstehender Anhaltspunkte - für den Zeitraum bis März 2019 lediglich eine wiederholende Verfügung ohne eigenen Regelungsgehalt (vgl. BSG, Urteil vom 23. Oktober 2018 - B 11 AL 21/17 R -, juris, Rn. 12).
  • BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 34/21 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessung - Berücksichtigung von pauschalierten

    Die auch in einem Höhenstreit stets zu prüfenden (stRspr; vgl nur BSG vom 21.6.2018 - B 11 AL 8/17 R - SozR 4-4300 § 150 Nr. 4 RdNr 12; BSG vom 23.10.2018 - B 11 AL 21/17 R - RdNr 14) Anspruchsvoraussetzungen für Alg liegen dem Grunde nach vor.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.07.2021 - L 8 AL 3398/19
    Ergänzend ist auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 22.02.2021 (L 8 AL 3021/20, Juris; anhängig beim BSG unter dem Aktenzeichen B 11 AL 6/21 R) hingewiesen, wonach auch bei einem echten Grenzgänger, der nicht der Lohnsteuerpflicht im Inland unterläge, bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes - für welches anders als für das Alg der Beschäftigungsstaat zuständig sei - gemäß den §§ 105, 106, 153 Abs. 1 Satz 2 SGB III die gesetzlich pauschalierten Abzüge fiktiv zu berücksichtigen seien (mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 23.10.2018 - B 11 AL 21/17 R - Juris, zur Unbeachtlichkeit der Steuerfreiheit von FSJ-Entgelten bei der Bemessung des Alg mit fiktiven, üblicherweise anfallenden Abzügen; zusätzlich mit Hinweis auf Bundesverfassungsgericht vom 23.03.1994 - 1 BvL 8/85 sowie Bundesverfassungsgericht vom 23.10.2007 - 1 BvR 2089/07 -).

    Der Abzug für Lohnsteuer nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ist auch dann vorzunehmen, wenn für das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrundeliegende Arbeitsentgelt keine Lohnsteuer abzuführen war, etwa wegen einer in § 3 EStG angeordneten Steuerfreiheit oder wegen Unterschreitung des steuerlichen Existenzminimums (Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB, 10/19, § 153 SGB III, RdNr. 40; BSG, Urteil vom 23.10.2018 - B 11 AL 21/17 R -, juris).

  • BSG, 12.03.2020 - B 11 AL 61/19 B

    Anrechnung von Mutterschaftsgeld als Arbeitsentgelt

    Was die Darlegung der Klärungsfähigkeit angeht, entspricht die in der Beschwerde vertretene Rechtsauffassung, dass der Teilabrechnungszeitraum vom 4.10.2014 bis 31.10.2014 zu berücksichtigen sei, nicht der Bemessungsregelung des § 150 Abs. 1 Satz 1 SGB III (vgl BSG vom 8.7.2009 - B 11 AL 14/08 R - SozR 4-4300 § 130 Nr. 6 RdNr 21; zuletzt BSG vom 23.10.2018 - B 11 AL 21/17 R - RdNr 23) .
  • SG Berlin, 21.02.2020 - S 3 KG 3/19
    Soweit der Bescheid vom 8. Juli 2019 die Ablehnung auf die Zeit "ab dem Monat Oktober 2018" erstreckt, liegt darin - mangels entgegenstehender Anhaltspunkte - für den Zeitraum bis März 2019 lediglich eine wiederholende Verfügung ohne eigenen Regelungsgehalt (vgl. BSG, Urteil vom 23. Oktober 2018 - B 11 AL 21/17 R -, juris, Rn. 12).
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