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   BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 21/99 R   

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https://dejure.org/1999,3153
BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 21/99 R (https://dejure.org/1999,3153)
BSG, Entscheidung vom 21.10.1999 - B 11 AL 21/99 R (https://dejure.org/1999,3153)
BSG, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - B 11 AL 21/99 R (https://dejure.org/1999,3153)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Lebenszeitbeamter - Arbeitslosigkeit - Arbeitslosengeld - Aufgabe des Beamtenverhältnisses

  • Judicialis

    AFG § 100 Abs 1; ; AFG § 103 Abs 1 Satz 1 Nr 1; ; AFG § 103 Abs 1 Satz 1 Nr 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosigkeit einer beurlaubten Beamtin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 96/97 R

    Arbeitslosengeld - Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses - Aussetzzeit -

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 21/99 R
    Die Klägerin war Arbeitnehmer iS dieser Vorschrift, da sie eine abhängige Beschäftigung von mehr als kurzzeitigem Umfang anstrebte; daß sie Beamtin auf Lebenszeit war und ihre Beurlaubung zum 31. März 1996 endete, steht der Arbeitnehmereigenschaft nicht entgegen (vgl BSGE 42, 76, 77 ff = SozR 4100 § 101 Nr. 2; BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 9).

    Wenn das LSG in Würdigung dieser Umstände von einem Verzicht der Telekom auf ihre Verfügungsbefugnis und damit von einer (vorübergehenden) Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgegangen ist, so ist dies nicht zu beanstanden (vgl BSGE 73, 90, 97 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4; BSGE 73, 126, 129 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5; SozR 3-4100 § 101 Nr. 9; Urteil des Senats vom 5. Februar 1998 - B 11 AL 55/97 R -).

    Soweit die Klägerin nach Ablauf der Beurlaubungszeit ihren Dienst wieder anzutreten hatte, sind im Vergleich zu den vom Bundessozialgericht (BSG) entschiedenen Fällen, in denen die spätere Wiederaufnahme einer Beschäftigung bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis vereinbart war (BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 9; Urteil vom 5. Februar 1998 - B 11 AL 55/97 R -), keine Besonderheiten zu erkennen, die Anlaß zu einer abweichenden rechtlichen Beurteilung geben könnten.

  • BSG, 15.06.1976 - 7 RAr 50/75

    Jurist - Erstes Staatsexamen - Vorbereitungsdienst - Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 21/99 R
    Die Klägerin war Arbeitnehmer iS dieser Vorschrift, da sie eine abhängige Beschäftigung von mehr als kurzzeitigem Umfang anstrebte; daß sie Beamtin auf Lebenszeit war und ihre Beurlaubung zum 31. März 1996 endete, steht der Arbeitnehmereigenschaft nicht entgegen (vgl BSGE 42, 76, 77 ff = SozR 4100 § 101 Nr. 2; BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 9).

    Zu diesen Bedingungen, denen das Arbeitsangebot des Arbeitslosen zu entsprechen hat, gehört auch die Gesamtdauer der angestrebten Beschäftigung (BSGE 42, 76, 84 = SozR 4100 § 101 Nr. 2; BSGE 44, 164, 172 = SozR 4100 § 134 Nr. 3).

  • BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 55/97 R

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosigkeit - Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 21/99 R
    Wenn das LSG in Würdigung dieser Umstände von einem Verzicht der Telekom auf ihre Verfügungsbefugnis und damit von einer (vorübergehenden) Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgegangen ist, so ist dies nicht zu beanstanden (vgl BSGE 73, 90, 97 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4; BSGE 73, 126, 129 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5; SozR 3-4100 § 101 Nr. 9; Urteil des Senats vom 5. Februar 1998 - B 11 AL 55/97 R -).

    Soweit die Klägerin nach Ablauf der Beurlaubungszeit ihren Dienst wieder anzutreten hatte, sind im Vergleich zu den vom Bundessozialgericht (BSG) entschiedenen Fällen, in denen die spätere Wiederaufnahme einer Beschäftigung bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis vereinbart war (BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 9; Urteil vom 5. Februar 1998 - B 11 AL 55/97 R -), keine Besonderheiten zu erkennen, die Anlaß zu einer abweichenden rechtlichen Beurteilung geben könnten.

  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75
    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 21/99 R
    Üblich sind Bedingungen, die nicht nur in Einzel- oder Ausnahmefällen, sondern nach der tatsächlichen Übung auf dem Arbeitsmarkt in nennenswertem Umfange Anwendung finden (BSGE 44, 164, 172 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSGE 46, 244, 249 = SozR 4100 § 168 Nr. 7; SozR 4100 § 103 Nrn 17 und 23; SozR 3-4100 § 134 Nr. 5).

    Zu diesen Bedingungen, denen das Arbeitsangebot des Arbeitslosen zu entsprechen hat, gehört auch die Gesamtdauer der angestrebten Beschäftigung (BSGE 42, 76, 84 = SozR 4100 § 101 Nr. 2; BSGE 44, 164, 172 = SozR 4100 § 134 Nr. 3).

  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 65/91

    Arbeitslosenunterstützung - Aufenthalt - Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit -

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 21/99 R
    Dies erfordert insbesondere das Freisein von tatsächlichen und rechtlichen Bindungen, die eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausschließen (vgl BSGE 44, 188, 189 = SozR 4100 § 103 Nr. 8; BSGE 71, 17, 21 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 8; Gagel/ Steinmeyer, AFG, 2. Aufl, § 103 RdNrn 146 ff; Hennig/Kühl/Heuer/Henke, AFG, Stand 1998, § 103 RdNrn 3 ff).
  • BSG, 28.09.1993 - 11 RAr 69/92

    Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 21/99 R
    Wenn das LSG in Würdigung dieser Umstände von einem Verzicht der Telekom auf ihre Verfügungsbefugnis und damit von einer (vorübergehenden) Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgegangen ist, so ist dies nicht zu beanstanden (vgl BSGE 73, 90, 97 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4; BSGE 73, 126, 129 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5; SozR 3-4100 § 101 Nr. 9; Urteil des Senats vom 5. Februar 1998 - B 11 AL 55/97 R -).
  • BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 55/98 R

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Anrechnung von Arbeitsentgelt aus

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 21/99 R
    Ob das wegen eines Arbeits- oder Beamtenverhältnisses zeitlich beschränkte Arbeitsmarktangebot eines Arbeitslosen den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes entspricht, ist allerdings unerheblich, wenn der Arbeitslose sich unter Inkaufnahme der Beendigung eines solchen Rechtsverhältnisses oder der voraussichtlichen Folgen einer Verletzung des Arbeitsvertrages bzw der Dienstpflichten aus dem Beamtenverhältnis auch ihm an sich nicht zumutbaren Arbeitsangeboten stellt, wie dies in dem Fall festgestellt worden war, der dem Urteil des Senats vom 5. Februar 1998 - B 11 AL 55/98 R - zugrunde gelegen hat.
  • BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 96/92

    Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Arbeitslosigkeit - Beurteilung nach

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 21/99 R
    Wenn das LSG in Würdigung dieser Umstände von einem Verzicht der Telekom auf ihre Verfügungsbefugnis und damit von einer (vorübergehenden) Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgegangen ist, so ist dies nicht zu beanstanden (vgl BSGE 73, 90, 97 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4; BSGE 73, 126, 129 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5; SozR 3-4100 § 101 Nr. 9; Urteil des Senats vom 5. Februar 1998 - B 11 AL 55/97 R -).
  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 38/76

    Vorliegen der Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Möglichkeit

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 21/99 R
    Dies erfordert insbesondere das Freisein von tatsächlichen und rechtlichen Bindungen, die eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausschließen (vgl BSGE 44, 188, 189 = SozR 4100 § 103 Nr. 8; BSGE 71, 17, 21 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 8; Gagel/ Steinmeyer, AFG, 2. Aufl, § 103 RdNrn 146 ff; Hennig/Kühl/Heuer/Henke, AFG, Stand 1998, § 103 RdNrn 3 ff).
  • BSG, 01.06.1978 - 12 RK 23/77

    Beitragsfreiheit eines in einer Werkstatt für Behinderte Beschäftigten in der

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 21/99 R
    Üblich sind Bedingungen, die nicht nur in Einzel- oder Ausnahmefällen, sondern nach der tatsächlichen Übung auf dem Arbeitsmarkt in nennenswertem Umfange Anwendung finden (BSGE 44, 164, 172 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSGE 46, 244, 249 = SozR 4100 § 168 Nr. 7; SozR 4100 § 103 Nrn 17 und 23; SozR 3-4100 § 134 Nr. 5).
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R

    Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des

    Zudem sind diese Feststellungen teilweise widersprüchlich und daher für den Senat nicht bindend iS des § 163 SGG (zur fehlenden Bindungswirkung bei unklaren oder widersprüchlichen Feststellungen: BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 21 S 83; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 139 S 449) .
  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 8/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - häusliche

    Zudem wird es im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 S 1 SGG) abzuwägen haben, welche Bedeutung Zeitpunkt und Ort des Unfalls sowie der im erstinstanzlichen Urteil geschilderten Sachverhaltsvariante zukommt, auf die das LSG in seinen Entscheidungsgründen Bezug nimmt (zur fehlenden Bindungswirkung widersprüchlicher Tatsachenfeststellungen vgl BSG vom 21.10.1999 - B 11 AL 21/99 R - SozR 3-4100 § 103 Nr. 21, vom 9.9.1986 - 5b RJ 50/84 - SozR 2200 § 1246 Nr. 139 und vom 28.11.1980 - 5 RJ 98/80 - Juris RdNr 22; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 163 RdNr 2 mwN).
  • BSG, 08.07.2020 - B 12 R 6/19 R

    Versicherungspflicht des Kommanditist-Geschäftsführers einer GmbH & Co KG in der

    Das Revisionsgericht ist weder an unklare noch an widersprüchliche Tatsachenfeststellungen gebunden (BSG Urteil vom 9.9.1986 - 5b RJ 50/84 - SozR 2200 § 1246 Nr. 139 S 449; BSG Urteil vom 21.10.1999 - B 11 AL 21/99 R - SozR 3-4100 § 103 Nr. 21 S 83; BSG Urteil vom 10.8.2000 - B 11 AL 83/99 R - juris RdNr 20) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - L 8 AL 110/05

    Verfügbarkeit des Arbeitslosen trotz vertraglicher Verpflichtung

    Sie war aber auch verfügbar im Sinne des § 119 Abs. 2 und 3 SGB III. Die Verfügbarkeit erfordert, dass die Klägerin von tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen frei ist, die sie daran hindern, eine Beschäftigung im Sinne des § 119 Abs. 3 Nr. 1 SGB III aufzunehmen, an einer Eingliederungsmaßnahme im Sinne des § 119 Abs. 3 Nr. 2 SGB III teilzunehmen oder einem Eingliederungsvorschlag im Sinne des § 119 Abs. 3 Nr. 3 SGB III Folge zu leisten (s. statt vieler BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 21).

    Nicht erforderlich ist, dass die Arbeitslose die in der Zukunft liegende vertragliche Bindung bereits tatsächlich gelöst hat, um ihre Verfügbarkeit herzustellen (BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 21 im Anschluss an BSG, Urteil vom 5. Februar 1998 - B 11 AL 55/97 R -, zitiert nach Juris).

  • BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 83/99 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs aufgrund einer Abfindung nach

    Das Revisionsgericht ist indes weder an unklare noch an widersprüchliche Tatsachenfeststellungen gebunden (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 139 und § 1265 Nr. 89; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 21).
  • FG Düsseldorf, 16.05.2002 - 14 K 3263/99

    Tarifbegünstigung; Steuerermäßigung; Entschädigung; Abfindung; Zusammenballung

    Die Tatsache, dass - entsprechend den durch das Arbeitsrecht vorgegebenen Möglichkeiten (vgl. Bundessozialgericht -BSG- Urteile vom 5. Februar 1998, B 11 AL 55/97 R, Die Sozialgerichtsbarkeit -SGb- 1999, 85, vom 21. Oktober 1999, B 11 AL 21/99 R, Sozialrecht -SozR- 3-4100 § 103 Nr. 21) - zum 1. April 1994 lediglich das Beschäftigungsverhältnis der Klägerin endete, das Arbeitsverhältnis jedoch erst zum 31. März 1997 aufgelöst wurde, steht der Bewertung der geflossenen Leistungen als eine einheitliche Entschädigungsleistung aus Anlass des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis nicht entgegen.
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