Rechtsprechung
BSG, 22.02.2012 - B 11 AL 26/10 R |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- lexetius.com
Arbeitslosengeldanspruch - ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG - keine Arbeitsunfähigkeit - Frage der Verfügbarkeit
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 118 Abs 1 Nr 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 119 Abs 1 Nr 3 SGB 3 vom 23.12.2003, § 119 Abs 5 Nr 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 121 Abs 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 3 Abs 1 MuSchG
Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit bei ärztlichem Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs 1 MuSchG für nicht erwerbstätige Schwangere - fehlende Feststellungen zu Leistungseinschränkungen und zumutbaren Beschäftigungen - Verfügbarkeit während der Mutterschutzfrist gem § ... - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verfügbarkeit bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot nach dem MuSchG; Anspruch auf Arbeitslosengeld
- rewis.io
Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit bei ärztlichem Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs 1 MuSchG für nicht erwerbstätige Schwangere - fehlende Feststellungen zu Leistungseinschränkungen und zumutbaren Beschäftigungen - Verfügbarkeit während der Mutterschutzfrist gem § ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verfügbarkeit bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot nach dem MuSchG
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Arbeitsförderungsrecht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Arbeitslosengeld trotz eines ärztlichen Beschäftigungsverbot nach MuSchG
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
So bewahren Ärzte Schwangere vor Einbußen
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 27.02.2012)
So bewahren Ärzte Schwangere vor Einbußen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kein Arbeitslosengeld für Schwangere mit vollem Beschäftigungsverbot
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 27.08.2009 - S 20 AL 4837/08
- LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AL 4524/09
- BSG, 22.02.2012 - B 11 AL 26/10 R
Papierfundstellen
- NZA 2012, 1146
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 30.11.2011 - B 11 AL 7/11 R
Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit bei ärztlichem Beschäftigungsverbot nach …
Auszug aus BSG, 22.02.2012 - B 11 AL 26/10 R
Dies hat der erkennende Senat zuletzt in seiner Entscheidung vom 30.11.2011 (B 11 AL 7/11 R, RdNr 19 - zur Veröffentlichung vorgesehen) klargestellt.Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 9.9.1999 (…SozR 3-4100 § 103 Nr. 19 S 74) ausgeführt und erneut in seiner Entscheidung vom 30.11.2011 (B 11 AL 7/11 R, RdNr 13 - zur Veröffentlichung vorgesehen) betont hat, kann eine Regelungslücke vielmehr erst dann in Betracht gezogen werden, wenn die für die sozialrechtliche Lage erheblichen Tatsachen geklärt sind.
Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 30.11.2011 (B 11 AL 7/11 R, RdNr 17 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgeführt hat, kann das Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG nicht unmittelbar auf Arbeitslose übertragen werden.
- BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 77/98 R
Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot - …
Auszug aus BSG, 22.02.2012 - B 11 AL 26/10 R
Auf eine solche Sachverhaltsgestaltung sei die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 9.9.1999 (B 11 AL 77/98 R) , wonach ein generelles Beschäftigungsverbot ohne die Verfügbarkeit ausschließende Arbeitsunfähigkeit regelmäßig nicht denkbar sein dürfte, nicht übertragbar.Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 9.9.1999 (SozR 3-4100 § 103 Nr. 19 S 74) ausgeführt und erneut in seiner Entscheidung vom 30.11.2011 (B 11 AL 7/11 R, RdNr 13 - zur Veröffentlichung vorgesehen) betont hat, kann eine Regelungslücke vielmehr erst dann in Betracht gezogen werden, wenn die für die sozialrechtliche Lage erheblichen Tatsachen geklärt sind.
- BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 21/05 R
Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - Beurteilung des …
Auszug aus BSG, 22.02.2012 - B 11 AL 26/10 R
Maßgebend ist also, wie weit das am 21.1.2008 von der behandelnden Ärztin angesprochene Beschäftigungsverbot reichte, dh ob es sich nur auf die zuletzt von der Klägerin ausgeübte Tätigkeit als Altenpflegerin erstreckte oder auf jegliche andere Art von Tätigkeit, die der Klägerin im Rahmen des § 121 SGB III zumutbar war (vgl auch BSGE 96, 182 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 9 - zu den Zumutbarkeitskriterien in § 121 SGB III) .
- LSG Hamburg, 07.02.2013 - L 1 KR 31/11 Im Anwendungsbereich von § 11 MuSchG schließen sich die Annahme eines Beschäftigungsverbotes nach § 3 Abs. 1 MuSchG und die Annahme einer Arbeitsunfähigkeit infolge Schwangerschaft gegenseitig aus (aus neuester Zeit BSG, Urteil vom 22.2.2012, B 11 AL 26/10 R, juris).
Nach der im angefochtenen Urteil zitierten ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundessozialgerichts, die das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 22. Februar 2012 (a.a.O.) erneut bekräftigt hat, setzt der gegen den Arbeitgeber gerichtete Anspruch nach § 11 MuSchG voraus, dass allein das mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot einer Beschäftigung der Schwangeren entgegensteht, was nur bei einem normalen Schwangerschaftsverlauf zutrifft und die gesunde Schwangere während der Unterbrechung der Beschäftigung aus Gründen der Gefahrenvorsorge absichert (…BSG, a.a.O.).
Dem Zweck der bestehenden gesetzlichen Regelungen tragen die vom Bundessozialgericht erst jüngst wieder bestätigten Abgrenzungskriterien (hierzu BSG, Urteil vom 22.2.2012, B 11 AL 26/10 R, juris) jedoch in voller Hinsicht Rechnung.
Gründe für eine Zulassung der Revision (§ 160 Abs. 2 SGG) liegen insbesondere angesichts des Urteils des Bundessozialgerichts vom 22. Februar 2012 (Aktenzeichen B 11 AL 26/10 R, juris) nicht vor.
- LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2011 - L 1 AL 38/10
Arbeitslosengeldanspruch - ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG - keine …
Diese planwidrige und unbeabsichtigte Regelungslücke sei im Wege einer verfassungskonformen Heranziehung der Rechtgedanken in § 120 Abs. 1 SGB III (Sonderfälle der Verfügbarkeit), § 125 SGB III (Minderung der Leistungsfähigkeit) sowie § 126 SGB III (Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit) dadurch zu schließen, dass man eine Verfügbarkeit der arbeitslosen Schwangeren "fingiere" und die Agentur für Arbeit daher gehalten sei, einer beschäftigungslosen Schwangeren während des nach § 3 Abs. 1 MuSchG bestehenden Beschäftigungsverbots vergleichbar dem nach § 11 Abs. 1 MuSchG zur Entgeltfortzahlung verpflichteten Arbeitgeber - Alg weiterzugewähren (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen v. 25.10.2010 L 11 AL 149/07 , juris Rz.: 27 ff, Revision anhängig beim BSG B 11 AL 37/10 R ; LSG Baden-Württemberg v. 22.06.2010 - L 13 AL 4524/09 , juris Rz.: 16, Revision anhängig beim BSG B 11 AL 26/10 R ; Hessisches LSG v. 20.08.2007 L 9 AL 35/04 , ju-ris Rz.: 42 ff, nachgehend BSG v. 05.08.2008 B 11a AL 167/07 B ;… Loose, ZFSH SGB 2010, 516 ff. sowie Mutschler, Kommentar zum Sozialrecht von Kreikebohm/Spellbrink/Watermann, 1. Aufl., 2009, § 119 III, Rz. 43;… ablehnend Gutzler, Nomos-Kommentar zum SGB III von Mutschler/Bartz/Schmidt De Caluwe, 3. Aufl., 2008, § 119 Rz.: 127). - SG Halle, 22.02.2017 - S 25 AS 73/17
Grundsicherung für Arbeitssuchende: Europarechtskonformität der gesetzlichen …
Der Umstand, dass eine schwangere Frau dem Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaates während einiger Monate im Spätstadium der Schwangerschaft und unmittelbar nach der Geburt tatsächlich nicht zur Verfügung steht, bedeutet nicht, dass sie während dieser Zeit nicht weiterhin in den betreffenden Arbeitsmarkt eingegliedert ist, sofern sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Geburt ihre Beschäftigung wieder aufnimmt oder eine andere Beschäftigung findet (…vgl EuGH, aaO, Rn 37, 41; zur Erwerbsfähigkeit iSd § 8 Abs. 1 SGB II trotz Schwanger- und Mutterschaft: BSG, Urteil vom 20.1.2016 - B 14 AS 35/15 R, juris Rn 21; zur Verfügbarkeit von arbeitslosen Schwangeren im Rahmen des Arbeitsförderungsrechts auch innerhalb der Zeit des vorgeburtlichen Beschäftigungsverbotes nach § 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG): BSG, Urteil vom 22.2.2012 - B 11 AL 26/10 R, juris Rn 21).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2015 - L 4 KR 124/12 Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Bundessozialgerichts (BSG) schließen sich die Annahme eines Beschäftigungsverbotes nach § 3 Abs. 1 MuSchG und die Annahme einer Arbeitsunfähigkeit infolge Schwangerschaft gegenseitig aus (vgl. zuletzt Urteil des BSG vom 22. Febr. 2012, Az.: B 11 AL 26/10 R, dortige Rn. 16).
Dem Zweck der bestehenden gesetzlichen Regelung tragen die vom BSG bestätigten Abgrenzungskriterien im Urteil vom 22. Febr. 2012, Az.: B 11 AL 26/10 R (…a.a.O.), in voller Hinsicht Rechnung.
- BSG, 31.01.2014 - B 1 KR 23/13 B Soweit sie meint, die vom LSG herangezogenen Entscheidungsgründe der zitierten BSG-Entscheidung (Az: B 11 AL 26/10 R) hätten eher einleitenden und erklärenden Charakter, während in den folgenden Ausführungen das BSG eindeutig geurteilt habe, dass die Gefährdung entscheidend sei und allein auf die gesundheitliche Konstellation der Schwangeren abzustellen sei, setzt sie ihre eigenen Wertungen an die Stelle jener des Gerichts.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2018 - L 7 AL 91/18 Es ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass durch das ärztliche Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz grundsätzlich nicht die Verfügbarkeit einer schwangeren Arbeitslosen entfällt (BSG…, Urteil vom 30. November 2011 - B 11 AL 7/11 R -, SozR 4-4300 § 119 Nr. 11; BSG, Urteil vom 22. Februar 2012 - B 11 AL 26/10 R -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2014 - L 7 AL 86/14 Durch das ärztliche Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz entfällt grundsätzlich nicht die Verfügbarkeit einer schwangeren Arbeitslosen (BSG…, Urteil vom 30.11.2011 - B 11 AL 7/11 R -, SozR 4-4300 § 119 Nr. 11; BSG, Urteil vom 22.02.2012 - B 11 AL 26/10 R -).
- LSG Baden-Württemberg, 11.12.2012 - L 11 EG 1594/12 Sie war daher nicht verfügbar und hatte damit vom 15.01.2009 bis zum 31.03.2009 keinen Arbeitslosengeldanspruch (zum ganzen vgl zB BSG, 22.02.2012, B 11 AL 26/10 R, juris).