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   BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R   

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BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R (https://dejure.org/2009,10288)
BSG, Entscheidung vom 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R (https://dejure.org/2009,10288)
BSG, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - B 11 AL 28/08 R (https://dejure.org/2009,10288)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit - selbständige Tätigkeit von 17 Wochenstunden - Teilarbeitslosengeldanspruch - versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung - Verfassungsmäßigkeit

  • openjur.de

    Arbeitslosengeldanspruch; Arbeitslosigkeit; Beschäftigungslosigkeit; selbstständige Tätigkeit von 17 Wochenstunden; Teilarbeitslosengeldanspruch; versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung; Verfassungsmäßigkeit; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 934
  • NZS 2010, 696 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 52/07 R

    Arbeitslosigkeit - Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze des § 118 Abs 2 SGB

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R
    Hiervon ist mangels einer zulässigen Verfahrensrüge für das Bundessozialgericht (BSG) bindend (§ 163 SGG) auszugehen, ohne dass es auf die weitergehenden Grundsätze zur Ermittlung der Kurzzeitigkeitsgrenze bei Selbständigkeit ankommt (hierzu BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - B 11a AL 25/06 R, RdNr 17 mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR; zur abhängigen Beschäftigung auch BSG SozR 4-4300 § 118 Nr. 2; SozR 4-4300 § 118 Nr. 3).

    Für die Anwendung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs verbleibt kein Raum, wenn ein eingetretener Nachteil nicht durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden kann (BSG SozR 4-4300 § 118 Nr. 2 RdNr 18 mwN).

  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 4/07 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiung wegen

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R
    Dies gilt unabhängig davon, ob danach ein Rechtssatz grundsätzlich nur auf solche Sachverhalte anwendbar ist, die nach seinem Inkrafttreten verwirklicht werden (Leistungsfall- bzw Versicherungsfallprinzip), oder ob diese Regel im Geltungsbereich des SGB III durch den Grundsatz abgelöst worden ist, dass neues Recht immer schon, aber auch noch Sachverhalte erfasst, deren maßgebliche Rechtsfolgen in den zeitlichen Geltungsbereich des neuen Rechts fallen (Geltungszeitraumprinzip, vgl zuletzt BSG SozR 4-4300 § 335 Nr. 1 RdNr 13; BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 4/07 R, RdNr 16, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR, jeweils mwN; auch Kopp, SGb 1993, 593, 595 f).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R
    Dabei steht dem Gesetzgeber ein erheblicher Spielraum zur Verfügung (vgl BVerfGE 67, 1, 15; 76, 256, 359 f).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R
    Eine grundsätzlich unzulässige echte Rückwirkung iS einer Rückbewirkung von Rechtsfolgen (BVerfGE 11, 139, 145 f; 23, 12, 32) ist damit indessen nicht verbunden.
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R
    Dabei steht dem Gesetzgeber ein erheblicher Spielraum zur Verfügung (vgl BVerfGE 67, 1, 15; 76, 256, 359 f).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R
    Regelungen, die eine unechte Rückwirkung entfalten, sind grundsätzlich zulässig und genügen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt (BVerfGE 95, 64, 86; 97, 378, 389; 101, 239, 263; 103, 392, 403).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92

    Krankengeld

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R
    Regelungen, die eine unechte Rückwirkung entfalten, sind grundsätzlich zulässig und genügen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt (BVerfGE 95, 64, 86; 97, 378, 389; 101, 239, 263; 103, 392, 403).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R
    Regelungen, die eine unechte Rückwirkung entfalten, sind grundsätzlich zulässig und genügen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt (BVerfGE 95, 64, 86; 97, 378, 389; 101, 239, 263; 103, 392, 403).
  • BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 25/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - alleiniger Gesellschafter und

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R
    Hiervon ist mangels einer zulässigen Verfahrensrüge für das Bundessozialgericht (BSG) bindend (§ 163 SGG) auszugehen, ohne dass es auf die weitergehenden Grundsätze zur Ermittlung der Kurzzeitigkeitsgrenze bei Selbständigkeit ankommt (hierzu BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - B 11a AL 25/06 R, RdNr 17 mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR; zur abhängigen Beschäftigung auch BSG SozR 4-4300 § 118 Nr. 2; SozR 4-4300 § 118 Nr. 3).
  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 44/07 R

    Arbeitslosigkeit - kurzzeitige Beschäftigung - schwankende Wochenarbeitszeit -

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R
    Hiervon ist mangels einer zulässigen Verfahrensrüge für das Bundessozialgericht (BSG) bindend (§ 163 SGG) auszugehen, ohne dass es auf die weitergehenden Grundsätze zur Ermittlung der Kurzzeitigkeitsgrenze bei Selbständigkeit ankommt (hierzu BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - B 11a AL 25/06 R, RdNr 17 mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR; zur abhängigen Beschäftigung auch BSG SozR 4-4300 § 118 Nr. 2; SozR 4-4300 § 118 Nr. 3).
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a AL 1/05 R

    Teilarbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Hineinreichen

  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 12/01 R

    Teilarbeitslosengeldanspruch - Teilarbeitslosigkeit - Verlust einer von zwei

  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R

    Anspruch auf Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963

  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 11/07 R

    Rückwirkende Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung - Erstattung von

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • SG Osnabrück, 16.04.2019 - S 16 AS 245/18

    Nachweispflicht oder Auskunftspflicht eines Leistungsberechtigten durch Vorlage

    Dies ist der Fall, wenn die Beteiligten nach bisherigem Verfahrensrecht eine schutzwürdige Position erlangt haben, die es nach dem neuen Verfahrensrecht nicht mehr gibt (BSG, Urteil vom 14.04.2011, B 8 SO 18/09 R; BSG, Urteil vom 01.07.2010, B 11 AL 6/09 R; BSG, Urteil vom 03.12.2009, B 11 AL 28/08 R; BSG, Urteil vom 19.03.1998, B 7 AL 44/97 R; BSG, Urteil vom 13.03.1997, 11 RAr 51/96).
  • BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 29/09 R

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Aufwandspauschale an Krankenhäuser wegen

    Insoweit wirken die für im Sozialrecht verankerte Leistungsansprüche geltenden Grundsätze (sog Leistungsfallprinzip im Gegensatz zum reinen Geltungszeitraumprinzip, vgl dazu zB allgemein BSG SozR 4-4300 § 335 Nr. 1 RdNr 13 mwN; BSG Urteil vom 6.5.2009 - B 11 AL 4/07 R - RdNr 16 mwN, zur Veröffentlichung in SozR 4-4300 § 147a Nr. 9 vorgesehen; BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 28/08 R - RdNr 13 mwN, zur Veröffentlichung in SozR 4-4300 § 118 Nr. 5 vorgesehen) und die Beachtung des Regelungsschwerpunkts des Gesamtregelungskomplexes (vgl dazu Kopp, SGb 1993, 593, 599) zusammen.
  • BSG, 13.03.2018 - B 11 AL 23/16 R

    Teilarbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Berücksichtigung

    Wenn neben einer die Vollarbeitslosigkeit ausschließenden selbstständigen Tätigkeit eine versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung ausgeübt worden ist und diese Beschäftigung entfällt, kann die Anwartschaftszeit ebenfalls nicht erfüllt werden (BSG vom 3.12.2009 - B 11 AL 28/08 R - SozR 4-4300 § 150 Nr. 3) .

    Auch eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) durch die Regelungen zum Teil-Alg ist nicht ersichtlich (so bereits BSG vom 3.12.2009 - B 11 AL 28/08 R - SozR 4-4300 § 118 Nr. 5 RdNr 17) .

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