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   BSG, 25.05.2022 - B 11 AL 29/21 R   

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BSG, 25.05.2022 - B 11 AL 29/21 R (https://dejure.org/2022,15071)
BSG, Entscheidung vom 25.05.2022 - B 11 AL 29/21 R (https://dejure.org/2022,15071)
BSG, Entscheidung vom 25. Mai 2022 - B 11 AL 29/21 R (https://dejure.org/2022,15071)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Bundessozialgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 81 Abs 1 SGB 3, § 131a Abs 3 Nr 1 SGB 3 vom 18.07.2016, BüroMKfAusbV, BüroMKfAusbVErprV, § 48 Abs 3 BBiG 2005
    Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Bestehen des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung - analoge Anwendung des § 131a Abs 3 Nr 1 SGB 3 bei etwa zweijähriger beruflicher Weiterbildung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Förderung beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten nach dem SGB III - hier Lehrgang zur Vorbereitung auf die kaufmännische Prüfung als Kauffrau für Büromanagement Anspruch auf eine Weiterbildungsprämie beim Bestehen des ersten Teils einer ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Prämie belohnt Durchhaltevermögen

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    D.B. ./. Bundesagentur für Arbeit

    Qualifizierungsmaßnahme - Weiterbildungsprämie - gestreckte Abschlussprüfung - Zwischenprüfung - Bildungsgutschein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 954
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.03.2022 - B 7/14 AS 31/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - berufliche

    Auszug aus BSG, 25.05.2022 - B 11 AL 29/21 R
    Dieser Rechtsprechung hat sich der 7. Senat des BSG inzwischen ausdrücklich angeschlossen (BSG vom 9.3.2022 - B 7/14 AS 31/21 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 22 f).

    Der 7. Senat des BSG hat bereits entschieden, dass es sich bei der Anspruchsgrundlage des § 131a Abs. 3 Nr. 1 SGB III um eine analogiefähige Norm handelt, die eine planwidrige Regelungslücke aufweist (BSG vom 9.3.2022 - B 7/14 AS 31/21 R - RdNr 30) .

    Dieses hat sie auszuüben, ehe sie einen Bildungsgutschein ausstellt, sodass es im vorliegenden Verfahren keine Rolle mehr spielt (vgl BSG vom 9.3.2022 - B 7/14 AS 31/21 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 17) .

    Auch durch die Einfügung von § 48 Abs. 3 BBiG, der es Umschülern ausdrücklich ermöglicht, auf eigenen Antrag an Zwischenprüfungen teilzunehmen, hat er "seine Absicht untermauert, einem möglichst großen Kreis von erfolgreichen Weiterzubildenden den Zugang zu Weiterbildungsprämien zu eröffnen" (so schon BSG vom 9.3.2022 - B 7/14 AS 31/21 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 30) .

  • BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 2/21 R

    Beruflichen Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie bei Bestehen einer

    Auszug aus BSG, 25.05.2022 - B 11 AL 29/21 R
    § 131a Abs. 3 Nr. 1 SGB III stellt indes - wie der Senat bereits entschieden hat (BSG vom 3.11.2021 - B 11 AL 2/21 R - SozR 4-4300 § 131a Nr. 1 RdNr 15 ff) - eine Anspruchsgrundlage nur für Zwischenprüfungen dar, die in den bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften über die Ausbildung für den jeweiligen Ausbildungsberuf geregelt sind.

    Wie das LSG im Anschluss an die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Recht betont hat, kommt eine solche entsprechende Anwendung einer gesetzlichen Vorschrift nur in Betracht, wenn die Norm analogiefähig ist, das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem vom Gesetzgeber geregelten Tatbestand vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl BSG vom 3.11.2021 - B 11 AL 2/21 R - SozR 4-4300 § 131a Nr. 1 RdNr 23; BSG vom 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R - BSGE 131, 138 = SozR 4-7912 § 55 Nr. 3, RdNr 15; BSG vom 30.1.2020 - B 2 U 19/18 R - BSGE 130, 25 = SozR 4-1300 § 105 Nr. 8, RdNr 29 mwN).

    Soweit sich die Begründung des Senatsurteils vom 3.11.2021 (B 11 AL 2/21 R - SozR 4-4300 § 131a Nr. 1 RdNr 25) , in dem es kumulativ sowohl an einer mehrjährigen Weiterbildung als auch an einem relevanten Zeitabstand zwischen den Teilen der gestreckten Abschlussprüfung fehlte, so verstehen lässt, dass dem letztgenannten Gesichtspunkt eigenständige Bedeutung beizumessen ist, stellt der Senat klar, dass dies im Zusammenhang mit etwa zweijährigen Maßnahmen nicht der Fall ist.

  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 19/18 R

    Erstattungsstreit: Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem

    Auszug aus BSG, 25.05.2022 - B 11 AL 29/21 R
    Wie das LSG im Anschluss an die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Recht betont hat, kommt eine solche entsprechende Anwendung einer gesetzlichen Vorschrift nur in Betracht, wenn die Norm analogiefähig ist, das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem vom Gesetzgeber geregelten Tatbestand vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl BSG vom 3.11.2021 - B 11 AL 2/21 R - SozR 4-4300 § 131a Nr. 1 RdNr 23; BSG vom 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R - BSGE 131, 138 = SozR 4-7912 § 55 Nr. 3, RdNr 15; BSG vom 30.1.2020 - B 2 U 19/18 R - BSGE 130, 25 = SozR 4-1300 § 105 Nr. 8, RdNr 29 mwN).

    Demgemäß darf richterliche Rechtsfortbildung im Wege der Analogie stets nur dann eingesetzt werden, wenn das Gericht aufgrund einer Betrachtung und Wertung des einfachen Gesetzesrechts eine Gesetzeslücke feststellt (vgl BSG vom 30.1.2020 - B 2 U 19/18 R - BSGE 130, 25 = SozR 4-1300 § 105 Nr. 8) .

  • BSG, 26.01.2022 - B 6 KA 8/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechenbarkeit von Zuschlägen für

    Auszug aus BSG, 25.05.2022 - B 11 AL 29/21 R
    Vielmehr genügt es, wenn sich Umfang und Ziel der Revision aus der Einlegungs- und Begründungsschrift insgesamt hinreichend deutlich entnehmen lassen (stRspr; zuletzt BSG vom 26.1.2022 - B 6 KA 8/21 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, RdNr 15 mwN) .
  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

    Auszug aus BSG, 25.05.2022 - B 11 AL 29/21 R
    Ob eine planwidrige Regelungslücke vorliegt, ist nach dem Konzept des Gesetzes im Wege der historischen, systematischen und der daraus gewonnenen teleologischen Auslegung zu beurteilen (vgl auch BSG vom 27.3.2012 - B 2 U 5/11 R - NZS 2012, 826 = juris RdNr 20 mwN) .
  • BSG, 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsforderung - Beitragsabfindung - starker

    Auszug aus BSG, 25.05.2022 - B 11 AL 29/21 R
    Wie das LSG im Anschluss an die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Recht betont hat, kommt eine solche entsprechende Anwendung einer gesetzlichen Vorschrift nur in Betracht, wenn die Norm analogiefähig ist, das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem vom Gesetzgeber geregelten Tatbestand vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl BSG vom 3.11.2021 - B 11 AL 2/21 R - SozR 4-4300 § 131a Nr. 1 RdNr 23; BSG vom 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R - BSGE 131, 138 = SozR 4-7912 § 55 Nr. 3, RdNr 15; BSG vom 30.1.2020 - B 2 U 19/18 R - BSGE 130, 25 = SozR 4-1300 § 105 Nr. 8, RdNr 29 mwN).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BSG, 25.05.2022 - B 11 AL 29/21 R
    Die vom Verfassungsrecht gezogene Grenze verläuft im Allgemeinen dort, wo die Gerichte ohne das Vorhandensein einer sich aus Systematik und Sinn des Gesetzes ergebenden Lücke allein unter Berufung auf allgemeine Rechtsprinzipien, die eine konkrete rechtliche Ableitung nicht zulassen, oder aus rechtspolitischen Erwägungen Neuregelungen oder Rechtsinstitute schaffen (BVerfG vom 14.2.1973 - 1 BvR 112/65 - BVerfGE 34, 269, 290; BVerfG vom 19.10.1983 - 2 BvR 485/80 - BVerfGE 65, 182, 194; BVerfG vom 7.6.1993 - 2 BvR 335/93 - juris RdNr 2) .
  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV gem § 90 Abs 1 SGB 7 -

    Auszug aus BSG, 25.05.2022 - B 11 AL 29/21 R
    Die Analogie ist von der dem Gesetzgeber vorbehaltenen Gesetzeskorrektur abzugrenzen (eingehend BSG vom 18.9.2012 - B 2 U 11/11 R - BSGE 112, 43 = SozR 4-2700 § 90 Nr. 2, RdNr 24 ff) .
  • BVerfG, 07.06.1993 - 2 BvR 335/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung rechtsfortbildender finanzgerichtlicher

    Auszug aus BSG, 25.05.2022 - B 11 AL 29/21 R
    Die vom Verfassungsrecht gezogene Grenze verläuft im Allgemeinen dort, wo die Gerichte ohne das Vorhandensein einer sich aus Systematik und Sinn des Gesetzes ergebenden Lücke allein unter Berufung auf allgemeine Rechtsprinzipien, die eine konkrete rechtliche Ableitung nicht zulassen, oder aus rechtspolitischen Erwägungen Neuregelungen oder Rechtsinstitute schaffen (BVerfG vom 14.2.1973 - 1 BvR 112/65 - BVerfGE 34, 269, 290; BVerfG vom 19.10.1983 - 2 BvR 485/80 - BVerfGE 65, 182, 194; BVerfG vom 7.6.1993 - 2 BvR 335/93 - juris RdNr 2) .
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BSG, 25.05.2022 - B 11 AL 29/21 R
    Die vom Verfassungsrecht gezogene Grenze verläuft im Allgemeinen dort, wo die Gerichte ohne das Vorhandensein einer sich aus Systematik und Sinn des Gesetzes ergebenden Lücke allein unter Berufung auf allgemeine Rechtsprinzipien, die eine konkrete rechtliche Ableitung nicht zulassen, oder aus rechtspolitischen Erwägungen Neuregelungen oder Rechtsinstitute schaffen (BVerfG vom 14.2.1973 - 1 BvR 112/65 - BVerfGE 34, 269, 290; BVerfG vom 19.10.1983 - 2 BvR 485/80 - BVerfGE 65, 182, 194; BVerfG vom 7.6.1993 - 2 BvR 335/93 - juris RdNr 2) .
  • BSG, 06.06.2023 - B 4 AS 5/22 R

    Berechnung von Leistungen gemäß dem SGB II ; Zuschuss zur privaten

    Im Übrigen kann eine analoge Anwendung allenfalls bewirken, dass eine im Gesetz vorgesehene Rechtsfolge auf einen im Gesetz nicht geregelten, aber gleich gelagerten Sachverhalt erstreckt wird (vgl dazu BSG vom 3.11.2021 - B 11 AL 2/21 R - SozR 4-4300 § 131a Nr. 1 RdNr 23 f; BSG vom 25.5.2022 - B 11 AL 29/21 R - SozR 4-4300 § 131a Nr. 3 RdNr 19) .
  • LSG Baden-Württemberg, 25.11.2022 - L 8 AL 1596/22
    Die Klage auf Gewährung einer Weiterbildungsprämie i. H. v. 1.500 EUR ist als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 SGG zulässig (vgl. hierzu zuletzt BSG, Urteil vom 25.05.2022 - B 11 AL 29/21 R -, juris Rdnr. 12).

    Die Rechtsauffassung des Senats wird auch durch die zuletzt ergangene Entscheidung des BSG (Urteil vom 25.05.2022, B 11 AL 29/21 R -, juris) gestützt.

    Dieses hat sie auszuüben, ehe sie einen Bildungsgutschein ausstellt, sodass es nach Erteilung eines Bildungsgutscheins keine Rolle mehr spielt (vgl. BSG, Urteil vom 25.05.2022, B 11 AL 29/21 R -, juris Rdnr. 22).

  • BSG, 15.02.2023 - B 11 AL 40/21 R

    Anspruch auf Leistung von Arbeitslosengeld bei telefonischer Arbeitslosmeldung

    bb) § 141 Abs. 3 SGB III aF ist aber auf die vorliegende Konstellation analog anzuwenden (zu den Voraussetzungen einer analogen Anwendung BSG vom 25.5.2022 - B 11 AL 29/21 R - SozR 4-4300 § 131a Nr. 3 RdNr 19 unter Verweis auf BSG vom 3.11.2021 - B 11 AL 2/21 R - SozR 4-4300 § 131a Nr. 1 RdNr 23 f mwN) , weil sich insofern aus der Entstehungsgeschichte der Norm eine planwidrige Regelungslücke ergibt (aA Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, § 141 RdNr 81a, Stand Juni 2022) .
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.08.2023 - L 2 AL 47/18

    Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Bestehen einer

    Das Bundessozialgericht hat sich bislang in drei Urteilen (Urteil vom 3. November 2021 - B 11 AL 2/21 R - Urteil vom 9. März 2022 - B 7/14 AS 31/21 R - Urteil vom 25. Mai 2022 - B 11 AL 29/21 R -) mit der Frage zu befassen gehabt, inwieweit im Rahmen einer teleologischen Extension und Analogie über den Wortlaut der Vorschrift hinaus neben der Zwischenprüfung auch der sog. erste Teil einer gestreckten Abschlussprüfung prämienberechtigt sein kann.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.08.2023 - L 2 AL 49/18

    Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Bestehen einer

    Das Bundessozialgericht hat sich bislang in drei Urteilen (Urteil vom 3. November 2021 - B 11 AL 2/21 R - Urteil vom 9. März 2022 - B 7/14 AS 31/21 R - Urteil vom 25. Mai 2022 - B 11 AL 29/21 R -) mit der Frage zu befassen gehabt, inwieweit im Rahmen einer teleologischen Extension und Analogie über den Wortlaut der Vorschrift hinaus neben der Zwischenprüfung auch der sog. erste Teil einer gestreckten Abschlussprüfung prämienberechtigt sein kann.
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