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   BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 3/02 R   

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https://dejure.org/2002,5093
BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 3/02 R (https://dejure.org/2002,5093)
BSG, Entscheidung vom 25.06.2002 - B 11 AL 3/02 R (https://dejure.org/2002,5093)
BSG, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - B 11 AL 3/02 R (https://dejure.org/2002,5093)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Zugunstenverfahren - Rücknahme eines Sperrzeitbescheides wegen Unrichtigkeit des Sachverhalts - arbeitsvertragswidriges Verhalten - objektive Beweislast - Beweislastverteilung - Verletzung der Sachaufklärungspflicht nach § 103 SGG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überprüfung - Bestandskräftige Entscheidung - Versagung von Arbeitslosengeld - Eintritt einer Sperrzeit - Behindertenwohnheim - Krankenpfleger - Fristlose Kündigung - Anvertraute Heimbewohner - Körperliche Misshandlung - Verbale Misshandlung - Beendigung aus ...

  • Judicialis

    SGG § 103; ; SGG § 164 Abs 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Objektive Beweislast und Beweislastverteilung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 92
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 61/97

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers, Befreiungstatbestände nach § 128 AFG ,

    Auszug aus BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 3/02 R
    Die amtliche Sachaufklärungspflicht erstreckt sich zwar nicht auf Tatsachen, für deren Bestehen die Umstände des Einzelfalles keine Anhaltspunkte bieten (vgl BSGE 81, 259, 262 f = SozR 3-4100 § 128 Nr. 5).
  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    Auszug aus BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 3/02 R
    Zwar trifft grundsätzlich das Arbeitsamt die objektive Beweislast für die Tatsachen, die den Eintritt einer Sperrzeit begründen (BSGE 71, 256, 260 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7).
  • BSG, 23.03.1995 - 11 RAr 39/94

    Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld (Alg) - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 3/02 R
    Entscheidend ist danach, ob der Kläger durch arbeitsvertragswidriges Verhalten die zur Arbeitslosigkeit führende Kündigung zu verantworten hat (vgl Urteil des Senats vom 23. März 1995, 11 RAr 39/94, mwN).
  • LSG Hessen, 17.08.2015 - L 9 AS 618/14

    Von der Anrechnung als Einkommen nach § 11a Abs. 2 SGB II ausgenommen sind

    Die Klägerin stützt sich insoweit auf die in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung vertretenen Grundsätze zu den Aufklärungspflichten des Gerichts bei einer aufgrund eines arbeitsvertragswidrigen Verhaltens festgesetzten Sperrzeit (vgl. u. a. BSG, Urteil vom 25. Juni 2002 - B 11 AL 3/02 R), verkennt aber insoweit, dass bei einer auf § 159 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) gestützten Sperrzeit das "arbeitsvertragswidrige" Verhalten als Tatbestandsvoraussetzung ausgestaltet ist.
  • SG Landshut, 28.02.2020 - S 16 AS 667/18

    Leistungen, Rentenversicherung, Bescheid, Einkommen, Versicherungspflicht,

    Ist § 44 Abs. 1 S. 1 SGB X die maßgebende Norm und beruft sich der Kläger auf das Tatbestandsmerkmal des sich als unrichtig erweisenden Sachverhalts, geht es zu seinen Lasten, wenn das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals durch die Tatsachengerichte nicht festgestellt werden kann Bundessozialgericht, Urteil v. 25.06.2002, Az. B 11 AL 3/02 R).

    Ist § 44 Abs. 1 S. 1 SGB X die maßgebende Norm und beruft sich der Kläger auf das Tatbestandsmerkmal des sich als unrichtig erweisenden Sachverhalts, geht es zu seinen Lasten, wenn das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals durch die Tatsachengerichte nicht festgestellt werden kann (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 25.06.2002, Az. B 11 AL 3/02 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2023 - L 12 AS 1454/22
    Darüber hinaus trägt der Kläger nach § 44 Abs. 1 S. 1 SGB X auch die Feststellungs- bzw. objektive Beweisast für die Voraussetzungen der Rücknahme, weil er aus dieser Vorschrift eine für ihn günstige Rechtsfolge herleiten möchte (BSG Urteil vom 10.12.1985, 10 RKg 14/85, Rn. 23, juris; vgl. ferner BSG Urteil vom 25.06.2002, B 11 AL 3/02 R, Rn. 17, juris).
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