Rechtsprechung
   BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 38/08 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5796
BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 38/08 R (https://dejure.org/2009,5796)
BSG, Entscheidung vom 03.12.2009 - B 11 AL 38/08 R (https://dejure.org/2009,5796)
BSG, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - B 11 AL 38/08 R (https://dejure.org/2009,5796)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5796) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung durch Einzelrichter - Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung - Mobilitätshilfe - auswärtige Arbeitsaufnahme - Fahrkostenbeihilfe - Leistungsausschluss für ...

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren; Verfahrensmangel; Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung durch Einzelrichter; Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung; Mobilitätshilfe; auswärtige Arbeitsaufnahme; Ausschluss der Fahrkostenbeihilfe für A ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung; Anspruch auf Mobilitätshilfen; Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses für Auszubildende

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung; Anspruch auf Mobilitätshilfen; Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses für Auszubildende

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 696 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R

    Verfahrensmangel - Entscheidung - Urteil - Landessozialgericht - Vorsitzender -

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 38/08 R
    Zwar vertritt der 9. Senat des BSG die Auffassung, dass eine Entscheidung durch den Vorsitzenden oder bestellten Berichterstatter in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung in der Regel ermessens- und verfahrensfehlerhaft sei und dieser Verfahrensmangel im Revisionsverfahren als absoluter Revisionsgrund iS des § 202 SGG iVm § 547 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) auch ohne Rüge der Beteiligten von Amts wegen berücksichtigt werden müsse (BSG, Urteil vom 8. November 2007 - B 9/9a SB 3/06 R - BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2; in Abgrenzung davon zur Entscheidung durch den unzuständigen Fachsenat BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 6 A 1/08 R, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR; zum Ganzen kritisch Lüdtke, SGb 2008, 682 und derselbe in Lüdtke, SGG, 3. Aufl 2009, § 155 RdNr 14).

    Indessen hält auch der 9. Senat an diesem Grundsatz nicht fest, sofern Gründe erkennbar seien, warum die Sache ausnahmsweise doch durch den Berichterstatter habe allein entschieden werden können (BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, jeweils RdNr 22, 23).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung diskutierte Ausnahmen betreffen etwa die Existenz einer ständigen Rechtsprechung auch des eigenen Senats (BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, jeweils RdNr 22), einer schon vorhandenen, verfahrensfehlerfrei in vollständiger Senatsbesetzung getroffenen Leitentscheidung oder bereits beim BSG anhängiger Parallelfälle (vgl BSG, Urteil vom 25. Juli 2009 - B 3 KR 2/08 R - RdNr 11, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR).

    Eine weitere Ausnahme hält der erkennende Senat für gegeben, wenn der Einzelrichter wie hier von einer Entscheidung durch das Kollegium im Interesse einer zügigen Abwicklung des Verfahrens abgesehen hat, weil er der Sache nicht nur Einzelfallbedeutung, aber auch keine nennenswerte Breitenwirkung beigemessen hat und die Beteiligten ihr protokolliertes Einverständnis mit einer Einzelrichterentscheidung auch für den Fall der Zulassung der Revision erklärt haben (vgl zur Auslegung der Prozesserklärung der Beteiligten BSG SozR 4-1500 § 155 Nr. 1 RdNr 20 ff; BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, jeweils RdNr 19; Keller in Meyer-Ladewig, SGG, 9. Aufl 2008, § 155 RdNr 12 ff).

  • BSG, 28.11.2007 - B 11a AL 39/06 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - förderungsfähiger Personenkreis - Wohnen

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 38/08 R
    Der 11a. Senat hat hierzu bereits in seiner Entscheidung vom 28. November 2007 - B 11a AL 39/06 R (SozR 4-4300 § 64 Nr. 3) verdeutlicht, dass diese Unterscheidung unter Gleichbehandlungsaspekten nicht zu beanstanden ist, weil die auf § 40 AFG idF des Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand vom 20. Dezember 1988 (BGBl I 2343) zurückgehende Vorschrift des § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III auf die Notwendigkeit gestützt wurde, den Haushalt der BA zu konsolidieren (BT-Drucks 11/2990 S 18) und die Ausbildungsförderung deshalb auf diejenigen Auszubildenden und Familien konzentriert werden sollte, die wegen der hohen Kosten der auswärtigen Unterbringung in besonderem Maße auf die Förderung angewiesen sind (BT-Drucks 13/4941 S 164).

    Die Rückausnahme erfasst ausdrücklich Auszubildende, die auf Grund ihrer Wohnverhältnisse iS von § 64 Abs. 1 SGB III keinen Anspruch auf BAB haben (BSG SozR 4-4300 § 64 Nr. 3).

  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R

    Entscheidung des Revisionsgerichts trotz verfahrensfehlerhafter

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 38/08 R
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung diskutierte Ausnahmen betreffen etwa die Existenz einer ständigen Rechtsprechung auch des eigenen Senats (BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, jeweils RdNr 22), einer schon vorhandenen, verfahrensfehlerfrei in vollständiger Senatsbesetzung getroffenen Leitentscheidung oder bereits beim BSG anhängiger Parallelfälle (vgl BSG, Urteil vom 25. Juli 2009 - B 3 KR 2/08 R - RdNr 11, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR).

    Dahinstehen kann infolgedessen die sich aus der Rechtsprechung des 9. Senats (aaO) ergebende weitere Frage, ob der in einer ermessens- bzw verfahrensfehlerhaften Einzelrichterentscheidung liegende Verstoß der vorschriftswidrigen Besetzung des erkennenden Gerichts zwangsläufig zur Zurückverweisung der Sache an das LSG (§ 170 Abs. 2 Satz 2 SGG) führt oder das angefochtene Urteil aufzuheben und in der Sache selbst zu entscheiden ist (§ 170 Abs. 2 Satz 1 SGG), wenn nach den konkreten Gegebenheiten des Falles nur in einer bestimmten Weise entschieden werden kann und eine andere Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt denkbar ist (vgl BSGE 4, 281, 288 und BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 13 zum Fall der Unzuständigkeit unter ausdrücklicher Erwähnung der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts; BSGE 75, 74, 76 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 12 zum Fall des § 551 Nr. 7 ZPO aF [§ 547 Nr. 6 ZPO nF]; vgl auch BSG, Urteil vom 25. Juli 2009 - B 3 KR 2/08 R - RdNr 12, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR).

  • BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 50/07 R

    Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung - Mobilitätshilfe - Fahrkostenbeihilfe

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 38/08 R
    Fahrkostenbeihilfe ist wie alle anderen Mobilitätshilfen nach § 53 Abs. 1 und 4 SGB III eine "Kann" -Leistung, dh sie steht im Ermessen der Bundesagentur für Arbeit ([BA]; hierzu BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 7/7a AL 26/07 R; BSG, Urteil vom 4. März 2009 - B 11 AL 50/07 R; jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR).

    Nach § 53 Abs. 1 SGB III idF des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 (BGBl I 4607) können Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist (zur Unverzichtbarkeit iS einer "engen Kausalität" vgl BSG, Urteil vom 4. März 2009 - B 11 AL 50/07 R - mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR).

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 38/08 R
    Dies gilt auch, wenn im Einzelfall für Ausbildungszeiten überhaupt keine staatliche Sozialleistung zur Verfügung steht, weil - wie hier - Härtefallgesichtspunkte weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich sind (s hierzu BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 9; BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 67/08 R, jeweils mwN).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 38/08 R
    Dies gilt auch, wenn im Einzelfall für Ausbildungszeiten überhaupt keine staatliche Sozialleistung zur Verfügung steht, weil - wie hier - Härtefallgesichtspunkte weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich sind (s hierzu BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 9; BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 67/08 R, jeweils mwN).
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R

    Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen -

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 38/08 R
    c) Unabhängig von den vorstehenden Erwägungen scheidet eine Verletzung des Art. 3 GG aus, weil der Gesetzgeber der hier zu behandelnden Situation insofern Rechnung getragen hat, als er durch die Regelung in § 7 Abs. 6 Sozialgesetzbuch Zweites Buch ([SGB II]; vgl auch § 22 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch [SGB XII]) einen Ausgleich für den von der Ausschlussregelung betroffenen Personenkreis geschaffen hat, obwohl die Förderung der beruflichen Ausbildung im Übrigen nicht zu den Zielen des SGB II gehört (vgl BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 14 AS 44/08 R, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR).
  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 12/07 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Fahrkosten - monatliche Familienheimfahrt -

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 38/08 R
    Diese wiederum umfasst während einer beruflichen Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme neben den Mitteln zur Deckung des Bedarfs für den Lebensunterhalt, den sonstigen Aufwendungen und den Lehrgangskosten auch die Fahrkosten (§ 59 Nr. 3 SGB III) und hier außer den Kosten für Familienheimfahrten (hierzu BSG SozR 4-4300 § 67 Nr. 1; zu den durch Blockunterricht veranlassten Mehrkosten BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 37/07 R, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR) typischerweise auch die Kosten für Pendelfahrten zwischen Unterkunft, Ausbildungsstätte und Berufsschule (vgl § 67 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB III).
  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit der erstmaligen

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 38/08 R
    Nicht anders verhält es sich im Ergebnis, wenn die Ausbildung zwar nach §§ 60 bis 62 SGB III dem Grunde nach förderungsfähig ist, unbeschadet der Wohnverhältnisse iS des § 64 Abs. 1 SGB III im konkreten Fall aber wegen individueller Versagensgründe nicht gefördert werden kann, weil es sich ausgehend von einer bereits absolvierten Erstausbildung zur Diätassistentin bei der nun begonnenen Ausbildung zur Restaurantfachfrau um eine Zweitausbildung (zur Erstausbildung einer schulischen Ausbildung vgl BSGE 100, 6 = SozR 4-4300 § 60 Nr. 1; BSG, Urteil vom 29. Oktober 2008 - B 11 AL 34/07 R) handelt, welche im hier streitigen Zeitraum noch nicht im Wege der BAB förderfähig war (zur Förderfähigkeit ab 30. August 2008 vgl § 60 Abs. 2 SGB III idF des Fünften Gesetzes zur Änderung des SGB III vom 26. August 2008, BGBl I 1728; hierzu BSG, Urteil vom 29. Oktober 2008 - B 11 AL 34/07 R; auch Roos, NJW 2009, 8, 13).
  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 34/07 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Ausschluss der Förderung der Zweitausbildung -

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 38/08 R
    Nicht anders verhält es sich im Ergebnis, wenn die Ausbildung zwar nach §§ 60 bis 62 SGB III dem Grunde nach förderungsfähig ist, unbeschadet der Wohnverhältnisse iS des § 64 Abs. 1 SGB III im konkreten Fall aber wegen individueller Versagensgründe nicht gefördert werden kann, weil es sich ausgehend von einer bereits absolvierten Erstausbildung zur Diätassistentin bei der nun begonnenen Ausbildung zur Restaurantfachfrau um eine Zweitausbildung (zur Erstausbildung einer schulischen Ausbildung vgl BSGE 100, 6 = SozR 4-4300 § 60 Nr. 1; BSG, Urteil vom 29. Oktober 2008 - B 11 AL 34/07 R) handelt, welche im hier streitigen Zeitraum noch nicht im Wege der BAB förderfähig war (zur Förderfähigkeit ab 30. August 2008 vgl § 60 Abs. 2 SGB III idF des Fünften Gesetzes zur Änderung des SGB III vom 26. August 2008, BGBl I 1728; hierzu BSG, Urteil vom 29. Oktober 2008 - B 11 AL 34/07 R; auch Roos, NJW 2009, 8, 13).
  • LSG Sachsen, 17.01.2008 - L 3 AS 26/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen zur Eingliederung,

  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum

  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 20/08 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Berücksichtigung des

  • BSG, 06.05.2009 - B 6 A 1/08 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

  • BSG, 27.01.2009 - B 7/7a AL 26/07 R

    Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung - Mobilitätshilfe - Fahrkostenbeihilfe

  • BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 77/95

    Bemessung von von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe ohne Kinderfreibeträge

  • BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 59/03 R

    Mobilitätshilfe - Fahrkostenbeihilfe - Förderungsfähigkeit eines von

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 57/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungssumme - Rechtsänderung - Grundsicherung

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvL 16/90

    Beamtinnenrente

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

  • BSG, 14.09.1994 - 1 RK 36/93

    Klageabweisung - begründete Rüge - absoluter Revisionsgrund - verspätete

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 2/06 R

    Entscheidung durch Berichterstatter ohne Einverständnis der Beteiligten

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

  • BSG, 14.02.1957 - 8 RV 691/55
  • BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 50/17 R

    Müssen ermächtigte Krankenhausärzte am ärztlichen Notdienst teilnehmen?

    Hierzu zählt insbesondere die Konstellation, dass der LSG -Senat in voller Besetzung bereits einen vergleichbaren Rechtsstreit unter Zulassung der Revision entschieden hat und nachfolgend weitere Parallelverfahren anstehen; dasselbe wird angenommen, wenn sich das LSG -Urteil auf bereits beim BSG anhängige Parallelfälle bezieht oder die Beteiligten ihr Einverständnis mit einer Einzelrichterentscheidung in Kenntnis der von ihm beabsichtigten Zulassung der Revision erklärt haben ( s hierzu BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 3 KR 2/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 11; BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 38/08 R - SozR 4-4300 § 53 Nr. 4 RdNr 14; BSG Urteil vom 2.5.2012 - B 11 AL 18/11 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 24 RdNr 14; BSG Urteil vom 18.5.2010 - B 7 AL 43/08 R - Juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 31.8.2011 - GS 2/10 - BSGE 109, 81 = SozR 4-1200 § 52 Nr. 4, RdNr 8) .
  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R

    Vorlage an den Großen Senat - Verrechnung - Erklärung durch Verwaltungsakt

    Im hier zu entscheidenden Fall liegen besondere Gründe vor, die eine Alleinentscheidung durch den Berichterstatter bzw den Vorsitzenden samt Revisionszulassung als ermessensfehlerfreie Handhabung von § 155 Abs. 3 und 4 SGG erscheinen lassen, sodass kein zur Zurückverweisung berechtigender Verfahrensmangel festgestellt werden kann (zu solchen Gründen vgl auch BSG vom 25.6.2009, aaO RdNr 11, sowie BSG, Urteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 38/08 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 06.09.2018 - B 2 U 3/17 R

    Anspruch auf Geldleistungen während der Heilbehandlung in der gesetzlichen

    Weiterhin kommt eine Entscheidung ausschließlich durch den BE gemäß § 155 Abs. 3 und 4 SGG dann in Betracht, wenn die Beteiligten ihr Einverständnis mit einer Einzelrichterentscheidung gerade auch für den Fall der Zulassung der Revision erklärt haben ( vgl zB BSG vom 7.8.2014 - B 13 R 37/13 R - SGb 2014, 557, Juris RdNr 15 mwN ; BSG vom 3.12.2009 - B 11 AL 38/08 R - SozR 4-4300 § 53 Nr. 4 RdNr 14; BSG BSGE 109, 81 = SozR 4-1200 § 52 Nr. 4, RdNr 7; BSG SozR 4-1500 § 105 Nr. 1 RdNr 15 ff ) .
  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 18/11 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

    Selbst wenn der Einzelrichter die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zulässt, ist aber ein Verfahrensfehler nicht anzunehmen, wenn er der Sache keine nennenswerte Breitenwirkung beimisst und die Beteiligten ihr Einverständnis mit einer Einzelrichterentscheidung auch für den Fall der Zulassung der Revision erklärt haben (vgl Senatsurteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 38/08 R - SozR 4-4300 § 53 Nr. 4 RdNr 14; GS SozR 4-1200 § 52 Nr. 4 RdNr 7) .
  • BSG, 29.01.2019 - B 2 U 5/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - nicht vorschriftsmäßige

    Weiterhin kommt eine Entscheidung ausschließlich durch den BE gemäß § 155 Abs. 3 und 4 SGG dann in Betracht, wenn die Beteiligten ihr Einverständnis mit einer Einzelrichterentscheidung gerade auch für den Fall der Zulassung der Revision erklärt haben (vgl zB BSG vom 7.8.2014 - B 13 R 37/13 R - SGb 2014, 557, Juris RdNr 15 mwN; vom 3.12.2009 - B 11 AL 38/08 R - SozR 4-4300 § 53 Nr. 4 RdNr 14; BSG BSGE 109, 81 = SozR 4-1200 § 52 Nr. 4, RdNr 7; BSG SozR 4-1500 § 105 Nr. 1 RdNr 15 ff).
  • BSG, 29.06.2023 - B 1 KR 23/22 R

    Ausgleichsansprüche zwischen Krankenkasse und Rentenversicherungsträger;

    Sie haben ihr Einverständnis mit einer Einzelrichterentscheidung damit bei Auslegung ihrer Erklärungen gerade auch für den Fall der Zulassung der Revision erklärt, zumal der Vorsitzende die Revisionszulassung als konkrete Möglichkeit mit hinreichender Deutlichkeit in Aussicht gestellt hatte (zu einem Fall, in dem darauf hingewiesen worden war, dass "aller Voraussicht nach die Revision zuzulassen sein" werde BSG vom 31.8.2011 - GS 2/10 - BSGE 109, 81 = SozR 4-1200 § 52 Nr. 4, RdNr 8; zu dem Fall, dass "die Beteiligten ihr protokolliertes Einverständnis mit einer Einzelrichterentscheidung auch für den Fall der Zulassung der Revision erklärt haben" BSG vom 3.12.2009 - B 11 AL 38/08 R - SozR 4-4300 § 53 Nr. 4 RdNr 14) .
  • LSG Sachsen, 19.05.2016 - L 3 AL 172/14

    Arbeitslosengeld; Erstattung von Fahrkosten für Pendelfahrten zur Aufnahme des

    In der Kommentarliteratur ist umstritten, ob auch unter Geltung von § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III a. F. - und seit 1. April 2012 von § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB III - die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zu den Mobilitätshilfen in § 53 SGB III in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung Geltung beanspruchen kann, wonach der Begriff der Notwendigkeit ein Element der Unverzichtbarkeit im Sinne einer "engen Kausalität" (vgl. BSG, Urteil vom 4. März 2009 - B 11 AL 50/07 R - SozR 4-4300 § 53 Nr. 2 = juris, jeweils Rdnr. 15; BSG, Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 38/08 R - SozR 4-4300 § 53 Nr. 4 = juris, jeweils Rdnr. 16) oder "strengen Kausalität" (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 7/7a AL 26/07 R - SozR 4-4300 § 53 Nr. 3 = juris, jeweils Rdnr. 16) enthielt (bejahend: Hassel, in: Brand, SGB III [7. Aufl., 2015], § 44 Rdnr. 20; Rademacker, a. a. O ..., Rdnr. 26; Schön, in: Banafsche u. a., SGB III [2. Aufl., 2015], § 44 Rdnr. 18; Stark, in: Mutschler u. a. (Hrsg.), Sozialgesetzbuch III [5. Aufl., 2013], § 44 Rdnr. 78; vgl. auch Herbst, a. a. O., Rdnr. 94), und ob Bezugspunkt für die Beurteilung der Notwendigkeit eine konkrete Beschäftigung sein muss (so Stark, a. a. O., Rdnr. 79; a. A. Urmersbach, a. a. O., Rdnr. 36).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2013 - L 2 AS 1962/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Zum Einen gehöre die Förderung der beruflichen Ausbildung nicht zu den Zielen des SGB II (Hinweis auf BSG, Urteile vom 03.12.2009 - B 11 AL 38/08 R und vom 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R).
  • BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 43/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Entscheidung durch

    Das Urteil des LSG bezieht sich weder auf eine ständige Rechtsprechung des eigenen Senats (vgl BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2 RdNr 22) noch auf eine vorhandene, verfahrensfehlerfrei in vollständiger Senatsbesetzung getroffene Leitentscheidung oder bereits beim BSG anhängige Parallelfälle (vgl BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 11) noch ist das Einverständnis des Klägers mit der Entscheidung durch den Einzelrichter auch für den Fall der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache protokolliert (hierzu: BSG, Urteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 38/08 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, Juris, RdNr 14) .
  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 8/11 R

    Anspruch auf Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips

    Darüber hinaus hat der 11. Senat des BSG eine Entscheidung durch den Einzelrichter dann als ermessensgerecht bewertet, wenn dieser Richter im Interesse einer zügigen Abwicklung des Verfahrens von einer Entscheidung des Kollegialorgans abgesehen hat, weil er der Sache zwar nicht nur Einzelfallbedeutung, aber auch keine "nennenswerte Breitenwirkung" beigemessen hat und die Beteiligten ihr protokolliertes Einverständnis mit einer Einzelrichterentscheidung auch für den Fall der Zulassung der Revision erklärt haben (BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 38/08 R - SozR 4-4300 § 53 Nr. 4 RdNr 14) .
  • BSG, 29.06.2015 - B 9 V 45/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

  • BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 9/19 R

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Erweiterte Honorarverteilung - Einführung

  • BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 7/19 R

    Anspruch auf erweiterte Honorarverteilung - EHV - in der vertragsärztlichen

  • SG Magdeburg, 27.10.2023 - S 47 AL 47/18

    Voraussetzungen der Bewilligung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht