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   BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 4/14 R   

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BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 4/14 R (https://dejure.org/2014,3682)
BSG, Entscheidung vom 11.03.2014 - B 11 AL 4/14 R (https://dejure.org/2014,3682)
BSG, Entscheidung vom 11. März 2014 - B 11 AL 4/14 R (https://dejure.org/2014,3682)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeldanspruch - Wirksamkeit der Arbeitslosmeldung - keine Fortwirkung der Arbeitslosmeldung bei mehr als sechswöchiger Unterbrechung - bestandskräftige Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Krankengeldbezug nach Rehabilitationsmaßnahme

  • openjur.de

    Arbeitslosengeldanspruch; Wirksamkeit der Arbeitslosmeldung; keine Fortwirkung der Arbeitslosmeldung bei mehr als sechswöchiger Unterbrechung; bestandskräftige Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung; Krankengeldbezug nach Rehabilitationsmaßnahme; kein ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 122 Abs 1 SGB 3, § 122 Abs 2 Nr 1 SGB 3, § 126 Abs 1 S 1 SGB 3, § 142 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 3, § 323 Abs 1 S 1 SGB 3
    Arbeitslosengeldanspruch - Wirksamkeit der Arbeitslosmeldung - keine Fortwirkung der Arbeitslosmeldung bei mehr als sechswöchiger Unterbrechung - bestandskräftige Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Krankengeldbezug nach Rehabilitationsmaßnahme - kein ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 122 Abs 1 SGB 3, § 122 Abs 2 Nr 1 SGB 3, § 126 Abs 1 S 1 SGB 3, § 142 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 3, § 323 Abs 1 S 1 SGB 3
    Arbeitslosengeldanspruch - Wirksamkeit der Arbeitslosmeldung - keine Fortwirkung der Arbeitslosmeldung bei mehr als sechswöchiger Unterbrechung - bestandskräftige Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Krankengeldbezug nach Rehabilitationsmaßnahme - kein ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Wirksamkeit der Arbeitslosmeldung bei mehr als sechswöchiger Unterbrechung

  • rewis.io

    Arbeitslosengeldanspruch - Wirksamkeit der Arbeitslosmeldung - keine Fortwirkung der Arbeitslosmeldung bei mehr als sechswöchiger Unterbrechung - bestandskräftige Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Krankengeldbezug nach Rehabilitationsmaßnahme - kein ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Wirksamkeit der Arbeitslosmeldung bei mehr als sechswöchiger Unterbrechung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Arbeitslosenversicherung; Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fortwirkung der Arbeitslosmeldung bei längerer Unterbrechung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fortwirkung einer früheren Arbeitslosmeldung kann ausgeschlossen sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wahlfreiheit von arbeitslosen arbeitsunfähigen Versicherten zwischen Krankengeld und Arbeitslosengeld nach Unterbrechung der Arbeitslosigkeit durch erfolglose medizinische Rehabilitation

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wahlfreiheit von arbeitslosen arbeitsunfähigen Versicherten zwischen Krankengeld und Arbeitslosengeld nach Unterbrechung der Arbeitslosigkeit durch erfolglose medizinische Rehabilitation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 597
  • DB 2014, 16
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.10.2004 - B 11 AL 23/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Fortwirkung der Arbeitslosmeldung bei Unterbrechung der

    Auszug aus BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 4/14 R
    Eine Arbeitslosmeldung wirkt bei einer mehr als sechswöchigen Unterbrechung der Arbeitslosigkeit nach zwischenzeitlicher Teilnahme an einer medizinischen Reha-Maßnahme nicht fort, wenn der bei Entlassung aus der Reha-Maßnahme weiterhin arbeitsunfähige Arbeitslose die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen anderweitigen Leistungsbezugs bestandskräftig werden lässt, er sich (damit) bewusst für den Bezug von Krankengeld anstatt fortgezahltem Arbeitslosengeld entscheidet und sich erst nach Ende der Arbeitsunfähigkeit wieder arbeitslos meldet, um für die Zukunft erneut Arbeitslosengeld zu beantragen (Abgrenzung zu BSG vom 7.10.2004 - B 11 AL 23/04 R = BSGE 93, 209 = SozR 4-4300 § 122 Nr. 2).

    Mit der Aufrechterhaltung der materiellen Wirkung der Arbeitslosmeldung wollte der Gesetzgeber insoweit eine Abkehr von der früheren, auf den jeweils eingetretenen Versicherungsfall abstellenden Praxis einleiten (BSG Urteil vom 7.10.2004 - B 11 AL 23/04 R - BSGE 93, 209 = SozR 4-4300 § 122 Nr. 2 mit Hinweis auf BT-Drucks 13/4941 S 176; BSGE 95, 1 = SozR 4-4300 § 147 Nr. 4; Spellbrink in Eicher/ Schlegel, SGB III, § 122 RdNr 42, Stand Einzelkommentierung August 2004) .

    Zwar hat der erkennende Senat bei kurzfristig verspätet erfolgter Kontaktaufnahme zur Arbeitsverwaltung nach Maßnahmeende - ausnahmsweise - eine "unschädliche Unterbrechung" der Arbeitslosigkeit angenommen (vgl Urteil vom 7.10.2004 - B 11 AL 23/04 R - BSGE 93, 209 = SozR 4-4300 § 122 Nr. 2) .

    Damit war ihr Status als Arbeitslose durch die Rehabilitationsmaßnahme nicht nur für eine bestimmbare Zeit "voraussichtlich" unterbrochen (vgl zu diesem Begriff BSGE 93, 209 = SozR 4-4300 § 122 Nr. 2, RdNr 11) ; die Versicherte hat die Beendigung ihres Status als Arbeitslose durch Aufhebung der Alg-Bewilligung bewusst hingenommen.

  • BSG, 25.04.1989 - 11a RK 4/87

    Zuständigkeit iS. der Erstattungsvorschrift § 105 Abs. 1 S. 1 SGB X, Entstehung

    Auszug aus BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 4/14 R
    "Zuständig" iS dieser Vorschrift ist der Leistungsträger, der im Hinblick auf den erhobenen Sozialleistungsanspruch nach materiellem Recht richtigerweise anzugehen, dh sachlich befugt (passiv legitimiert) ist (BSG SozR 1300 § 105 Nr. 5 S 13 mwN; BSGE 65, 31, 33 = SozR 1300 § 111 Nr. 6 S 19; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 43 S 176; BSGE 84, 61, 62 = SozR 3-1300 § 105 Nr. 5 S 14) .
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 61/04 R

    Wiederaufleben des Arbeitslosengeldanspruchs nach Unterbrechung - Fortwirkung der

    Auszug aus BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 4/14 R
    Mit der Aufrechterhaltung der materiellen Wirkung der Arbeitslosmeldung wollte der Gesetzgeber insoweit eine Abkehr von der früheren, auf den jeweils eingetretenen Versicherungsfall abstellenden Praxis einleiten (BSG Urteil vom 7.10.2004 - B 11 AL 23/04 R - BSGE 93, 209 = SozR 4-4300 § 122 Nr. 2 mit Hinweis auf BT-Drucks 13/4941 S 176; BSGE 95, 1 = SozR 4-4300 § 147 Nr. 4; Spellbrink in Eicher/ Schlegel, SGB III, § 122 RdNr 42, Stand Einzelkommentierung August 2004) .
  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 2/00 R

    Wirkung einer Arbeitslosmeldung

    Auszug aus BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 4/14 R
    § 122 Abs. 2 Nr. 1 SGB III aF schließt jedoch einen "anderen Grund" für eine Unwirksamkeit der Arbeitslosmeldung nicht aus (vgl BSG SozR 3-4300 § 122 Nr. 1) .
  • BSG, 28.04.1999 - B 9 V 8/98 R

    Kriegsopferversorgung - Kriegsopferfürsorge - Erstattungsanspruch -

    Auszug aus BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 4/14 R
    "Zuständig" iS dieser Vorschrift ist der Leistungsträger, der im Hinblick auf den erhobenen Sozialleistungsanspruch nach materiellem Recht richtigerweise anzugehen, dh sachlich befugt (passiv legitimiert) ist (BSG SozR 1300 § 105 Nr. 5 S 13 mwN; BSGE 65, 31, 33 = SozR 1300 § 111 Nr. 6 S 19; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 43 S 176; BSGE 84, 61, 62 = SozR 3-1300 § 105 Nr. 5 S 14) .
  • BSG, 26.10.1998 - B 2 U 34/97 R

    Erstattungsanspruch - Krankenkasse gegen Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 4/14 R
    "Zuständig" iS dieser Vorschrift ist der Leistungsträger, der im Hinblick auf den erhobenen Sozialleistungsanspruch nach materiellem Recht richtigerweise anzugehen, dh sachlich befugt (passiv legitimiert) ist (BSG SozR 1300 § 105 Nr. 5 S 13 mwN; BSGE 65, 31, 33 = SozR 1300 § 111 Nr. 6 S 19; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 43 S 176; BSGE 84, 61, 62 = SozR 3-1300 § 105 Nr. 5 S 14) .
  • BSG, 22.07.1987 - 1 RA 63/85

    Erstattungsanspruch - Fehlen einer Leistungsverpflichtung - Unzuständigkeit eines

    Auszug aus BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 4/14 R
    "Zuständig" iS dieser Vorschrift ist der Leistungsträger, der im Hinblick auf den erhobenen Sozialleistungsanspruch nach materiellem Recht richtigerweise anzugehen, dh sachlich befugt (passiv legitimiert) ist (BSG SozR 1300 § 105 Nr. 5 S 13 mwN; BSGE 65, 31, 33 = SozR 1300 § 111 Nr. 6 S 19; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 43 S 176; BSGE 84, 61, 62 = SozR 3-1300 § 105 Nr. 5 S 14) .
  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R

    Keine Erstattung von Behandlungskosten einer gesetzlichen Krankenkasse durch den

    Für die Leistung zuständig ist der Sozialleistungsträger, der im Hinblick auf den erhobenen Sozialleistungsanspruch nach materiellem Recht richtigerweise sachlich befugt (passiv legitimiert) ist (vgl BSG vom 22.7.1987 - 1 RA 63/85 - SozR 1300 § 105 Nr. 5 S 13; BSG vom 25.4.1989 - 4/11a RK 4/87 - BSGE 65, 31 = SozR 1300 § 111 Nr. 6; BSG vom 26.10.1998 - B 2 U 34/97 R - SozR 3-2200 § 539 Nr. 43 S 176; BSG vom 28.4.1999 - B 9 V 8/98 R - BSGE 84, 61 = SozR 3-1300 § 105 Nr. 5, SozR 3-3100 § 27i Nr. 1; BSG vom 11.3.2014 - B 11 AL 4/14 R - SozR 4-4300 § 126 Nr. 3 RdNr 11) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2016 - L 9 AL 138/15

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Sollte der Kläger, folgt man der sozialmedizischen Beurteilung der DRV Bund im Reha-Entlassungsbericht vom 20.09.2012, den Vermittlungsbemühungen der Beklagten am 05.09.2012, dem Entlassungstag, objektiv und - was zweifelhaft ist - auch subjektiv zur Verfügung gestanden haben, wäre zudem die für den Anspruch konstitutive Arbeitslosmeldung für den 11.07.2012 wegen einer mehr als sechswöchigen Unterbrechung der Arbeitslosigkeit nach § 141 Abs. 2 Nr. 1 SGB III erloschen (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 11.03.2014 - B 11 AL 4/14 R -, juris Rn. 17 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 9 SO 202/12

    Streit zweier Landschaftsverbände über die Erstattung der für eine

    "Zuständig" i.S.d. § 105 SGB X ist der Leistungsträger, der im Hinblick auf den erhobenen Sozialleistungsanspruch nach materiellem Recht richtigerweise anzugehen, d.h. sachlich befugt (passiv legitimiert) ist (s. zuletzt BSG, Urt. v. 11.03.2014 - B 11 AL 4/14 R -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • SG Kiel, 27.11.2018 - S 9 AL 153/16

    Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Arbeitslosengeld; Ruhen des

    Die Voraussetzungen für eine Gleichstellung nach Art. 5 EGV 883/2004 sind gegeben, weil die ausländischen Leistungen in ihrem Kerngehalt den gemeinsamen und typischen Merkmales des inländischen Leistung  entsprechen, also Motivation und Funktion gleichwertig sind (m.n.N. BSG, Urteil vom 17. März 2016, B 11 AL 4/14 R, juris).

    Die Auszahlung ist innerhalb der ersten sechs Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu beantragen (vgl. BSG, Urteil vom 17. März 2016, B 11 AL 4/14 R, juris, Rn. 26).

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.07.2017 - L 3 AL 22/14

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Wie die Beklagte zutreffend darauf hinweist, bestand ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem 1. Februar 2010 mangels Vorliegen der persönlichen Arbeitslosmeldung nicht mehr, weil allein die Erklärung des Klägers mit dem Antrag auf Gründungszuschuss, ab dem 1. Februar 2010 eine selbstständige Tätigkeit mit einem Umfang von mehr als wöchentlich 15 Stunden oder mehr auszuüben, die Wirkung der persönlichen Arbeitslosmeldung beseitigt hat (vgl. BSG, Urteil vom 7. September 2000 - B 7 AL 2/200 R - siehe zur Erlöschenswirkung auch Urteil vom 11. März 2014 - B 11 AL 4/14 R -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.05.2021 - L 3 AL 3/19

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Urlaubsabgeltung - Grenzgänger -

    Auch insoweit werde auf die Entscheidung des BSG 17. März 2016 (B 11 AL 4/14 R) verwiesen.
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