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BSG, 07.08.2012 - B 11 AL 41/12 B |
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§ 160 Abs 2 Nr 2 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 117 SGB 3, § 118 Abs 1 Nr 1 SGB 3, § 119 Abs 1 Nr 1 SGB 3
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung der Divergenz - abweichender Rechtssatz - unterschiedliche Lebenssachverhalte - Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit - stufenweise unentgeltliche Wiedereingliederung ... - rechtsprechung-im-internet.de
§ 160 Abs 2 Nr 2 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 117 SGB 3, § 118 Abs 1 Nr 1 SGB 3, § 119 Abs 1 Nr 1 SGB 3
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Karlsruhe, 02.11.2011 - S 5 AL 4754/10
- LSG Baden-Württemberg, 28.03.2012 - L 3 AL 5132/11
- BSG, 07.08.2012 - B 11 AL 41/12 B
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung
Auszug aus BSG, 07.08.2012 - B 11 AL 41/12 B
Um eine Divergenz iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG in einer den Anforderungen des § 160a Abs. 2 S 3 SGG genügenden Weise zu bezeichnen, hat die Beschwerdebegründung einen Widerspruch im Grundsätzlichen oder ein Nichtübereinstimmen tragender abstrakter Rechtssätze in der Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) einerseits und in einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts andererseits aufzuzeigen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67) .Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt worden ist und nicht etwa nur ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder ein Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67;… SozR 3-1500 § 160 Nr. 26;… SozR 4-1500 § 62 Nr. 9 RdNr 6; stRspr) .
- BSG, 04.12.2007 - B 2 U 165/06 B
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren …
Auszug aus BSG, 07.08.2012 - B 11 AL 41/12 B
Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt worden ist und nicht etwa nur ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder ein Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67;… SozR 3-1500 § 160 Nr. 26; SozR 4-1500 § 62 Nr. 9 RdNr 6; stRspr) . - BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B
Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 07.08.2012 - B 11 AL 41/12 B
Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt worden ist und nicht etwa nur ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder ein Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 26;… SozR 4-1500 § 62 Nr. 9 RdNr 6; stRspr) .
- BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 31/06 R
Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - stufenweise …
Auszug aus BSG, 07.08.2012 - B 11 AL 41/12 B
Dem von ihr formulierten Rechtssatz des LSG stellt sie einen Rechtssatz gegenüber, den sie dem Urteil des BSG vom 21.3.2007 (B 11a AL 31/06 R - SozR 4-4300 § 118 Nr. 1) entnimmt; dieser - ansonsten gleichlautend wie der dem LSG zugeschriebene Rechtssatz - endet: "..., wenn Arbeitslosengeld im Wege der Nahtlosigkeitsregelung des § 125 SGB III gewährt wird". - BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 62/04 B
Entscheidungsbefugnis des BSG bei Zulassung der Revision wegen eines …
Auszug aus BSG, 07.08.2012 - B 11 AL 41/12 B
Schlüssig darzulegen ist auch, dass das angefochtene Urteil auf der Abweichung beruht (vgl ua BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 6 RdNr 18) . - BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung …
Auszug aus BSG, 07.08.2012 - B 11 AL 41/12 B
Ob das Berufungsgericht in der Sache zutreffend entschieden hat, kann aber nicht Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde sein (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 27, stRspr) .
- BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 20/12 R
Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit - …
Die genannte Rechtsprechung beschränkt sich - entgegen der Auffassung der Beklagten - nicht auf Fälle, in denen Alg aufgrund der sog Nahtlosigkeitsregelung des § 125 SGB III aF bewilligt worden ist (vgl auch Senatsbeschluss vom 7.8.2012 - B 11 AL 41/12 B - Juris RdNr 8) . - LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 3 AL 3654/12 Jene Entscheidung, die nach der Verwerfung der dagegen erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde (Beschl. des BSG v. 07.08.2012, B 11 AL 41/12 B, Juris) rechtskräftig ist, betraf zwar in der Sache eine Wiedereingliederung, die zunächst weniger als drei Stunden umfasst hatte, sodass der dortige Kläger zunächst Alg erhalten hatte.