Rechtsprechung
   BSG, 07.10.2004 - B 11 AL 43/03 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6817
BSG, 07.10.2004 - B 11 AL 43/03 R (https://dejure.org/2004,6817)
BSG, Entscheidung vom 07.10.2004 - B 11 AL 43/03 R (https://dejure.org/2004,6817)
BSG, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - B 11 AL 43/03 R (https://dejure.org/2004,6817)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6817) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verjährung einer übergegangenen Forderung auf Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung; Dreißigjährige Verjährungsfrist bei einem Anspruch auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge; Vollstreckungsanordnungen als Verwaltungsakt

  • Judicialis

    SGB IV § 25; ; SGB X § 52; ; SGB X § 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass von Verwaltungsakten im Vollstreckungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 5/91

    Sozialversicherung - Verjährung - Nebenleistungen - Vorsätzliche Vorenthaltung

    Auszug aus BSG, 07.10.2004 - B 11 AL 43/03 R
    Für Beitragsansprüche galt vor Inkrafttreten des SGB IV am 1. Juli 1977 nach § 29 RVO eine zweijährige Verjährungsfrist; da der 1976 entstandene Anspruch bis zum Inkrafttreten des SGB IV noch nicht verjährt war, ist die Frage der Verjährung jedoch im vorliegenden Fall gemäß Art II § 15 SGB IV anhand des § 25 SGB IV zu beurteilen (vgl BSGE 70, 261, 264 = SozR 3-2400 § 25 Nr. 4).
  • BSG, 30.01.1991 - 9a/9 RV 22/89

    Anspruch auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung, Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 07.10.2004 - B 11 AL 43/03 R
    Dieses ergibt sich insbesondere aus dem Verhalten der Beklagten (vgl BSGE 68, 128, 130 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 1), die weiterhin das Bestehen eines unverjährten Anspruchs auf Zahlung von Beiträgen behauptet und insoweit bereits ein Verrechnungsersuchen an die dem Kläger Rente zahlende BfA gerichtet hat.
  • BSG, 15.02.1989 - 12 RK 3/88

    Rücknahme eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach § 44 SGB X ,

    Auszug aus BSG, 07.10.2004 - B 11 AL 43/03 R
    Hätte allerdings der Kläger im Zusammenhang mit der 1982 durchgeführten Vollstreckung ebenfalls einen Pfändungsbeschluss mit eindeutiger Bekanntgabe der beizutreibenden Forderung erhalten - vgl § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB X, § 5 Abs. 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) iVm §§ 260, 309 Abgabenordnung - so wäre darin auch ein so genannter "Leistungsbescheid" enthalten, der als Verwaltungsakt anzusehen ist (vgl § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB X iVm § 3 Abs. 2 Buchst a VwVG; Engelhardt/App, VwVG und Verwaltungszustellungsgesetz, § 3 VwVG RdNr 1; zum Vorliegen eines Verwaltungsakts bei einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vgl auch BSGE 3, 204, 206 sowie BSGE 64, 289, 291 = SozR 1300 § 44 Nr. 36).
  • BSG, 04.03.2021 - B 11 AL 5/20 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter

    Steht fest, dass die Forderung wegen (aktueller) Zahlungsunfähigkeit nicht zum Erfolg führen wird, kann auf Antrag des Schuldners eine Stundung durch Verwaltungsakt nach § 76 Abs. 2 Nr. 1 SGB IV erfolgen (vgl auch BSG vom 7.10.2004 - B 11 AL 43/03 R - RdNr 20 zum Stundungsantrag als Anerkennungshandlung iS des § 212 BGB; Segebrecht in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl 2016, § 25 RdNr 64) .

    Gegebenenfalls können während der vierjährigen Verjährungsfrist weitere Verwaltungsakte, etwa in Form von Aufrechnungs- und Verrechnungsbescheiden (§§ 51, 52 SGB I) , aber auch Verwaltungsakte im Verwaltungszwangs- oder Verwaltungsvollstreckungsverfahren erfolgen (vgl BSG vom 15.2.1989 - 12 RK 3/88 - BSGE 64, 289, 291 = SozR 1300 § 44 Nr. 36, RdNr 19; BSG vom 7.10.2004 - B 11 AL 43/03 R - juris RdNr 20; vgl zu Verwaltungsakten in Form von Zwangsmaßnahmen der Vollstreckungsbehörde iS des § 53 Abs. 1 VwVfG Troidl in Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 11. Aufl 2017, § 3 RdNr 9), die dann nach § 52 Abs. 2 SGB X den Übergang in eine dreißigjährige Verjährungsfrist bewirken (vgl aber auch SG Reutlingen vom 2.9.2020 - S 4 AS 1417/19 - juris RdNr 49 ff zur nur eingeschränkten Möglichkeit zum Erlass eines Feststellungs- oder Durchsetzungsbescheides in den Fallgestaltungen des § 50 SGB X) .

    Mit ihr war keine weitergehende Regelungsabsicht der Beklagten im Sinne einer verbindlichen Entscheidung verbunden (vgl BSG vom 5.8.1997 - 11 BAr 95/97 - juris RdNr 6; BSG vom 7.6.1999 - B 7 AL 264/98 B - juris RdNr 7; BSG vom 7.10.2004 - B 11 AL 43/03 R - juris RdNr 19; BFH vom 30.9.2002 - VII S 16/02 - juris RdNr 8; vgl Kopp in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl 2020, § 53 RdNr 30 sowie § 35 RdNr 106 mwN).

  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 15/06 R

    Verjährung von Ansprüchen auf Beiträge - vorsätzlich vorenthaltene Beiträge -

    Die dagegen von der Beklagten eingelegte Revision hatte im Sinne der Aufhebung des LSG-Urteils vom 29. April 2003 und der Zurückverweisung Erfolg (Urteil des Senats vom 7. Oktober 2004, B 11 AL 43/03 R).

    Inzwischen beantwortet ist dagegen die nach der Entscheidung im früheren Revisionsverfahren - B 11 AL 43/03 R - zunächst noch offene Frage, ob die Verjährung in der Zeit ab 1980 bis zur späteren Aufrechnung im Jahre 1998 durch einen Verwaltungsakt der Beklagten unterbrochen worden ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2017 - L 7/12 AL 27/16

    Beiladung; Erbe; Erbengemeinschaft; Erbenhaftung; Ermessen; Ermessensausübung;

    Der 11. Senat hat in seinem Urteil vom 7. Oktober 2004 - B 11 AL 43/03 R - im Zusammenhang mit der Anspruchsverjährung ausgeführt, zur Durchsetzung eines Anspruchs i. S. der §§ 52, 53 SGB X seien auch Verwaltungsakte im Vollstreckungsverfahren erlassen, die lediglich den Bestand eines Anspruchs feststellten (juris Rn. 23).
  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 31/03 R

    Lohnfortzahlungsversicherung - Arbeitgeber - Umlagepflicht - Beschäftigung einer

    Durch das darin liegende Anerkenntnis wurde die Verjährungsfrist unterbrochen (vgl §§ 25 Abs. 2 Satz 1 SGB IV aF; 208 BGB aF, hierzu BSG, Urteil vom 7. Oktober 2004 - B 11 AL 43/03 R - ; BGH NJW 1978, 1914; zur Anwendung alten Rechts vgl § 115a SGB IV; Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch , eingefügt durch Art. 2 Nr. 2 Buchst b des Gesetzes vom 26. November 2001, BGBl I 3138 mWv 1. Januar 2002), sodass sie am 1. Januar 1997 erneut zu laufen begann.
  • SG Reutlingen, 02.09.2020 - S 4 AS 1417/19

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter

    Schon allein damit werde klargestellt, dass aus einer bestimmten Forderung vollstreckt werden soll (BSG, Urteil vom 07.10.2004, B 11 AL 43/03 R, in juris Rn. 23).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2010 - L 22 LW 2/10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Mahnung; Mahngebühr; Widerspruch; Klage

    Die Mahnung ist vielmehr als unselbständige Vorbereitungshandlung zur Vollstreckungsanordnung (§ 3 Abs. 4 VwVG) oder zu den eigentlichen Vollstreckungshandlungen nicht anfechtbar (BSG, Beschluss vom 05. August 1997 - 11 BAr 95/97; BSG, Beschluss vom 07. Juni 1999 - B 7 AL 264/98 B; Urteil vom 07. Oktober 2004 - B 11 AL 43/03 R; alle zitiert nach juris).

    Dies könnte erwogen werden, wenn in einem Schreiben zur Zahlung aufgefordert und daraus deutlich wird, dass damit eine verbindliche Entscheidung getroffen wird (BSG, Urteil vom 07. Oktober 2004 - B 11 AL 43/03 R).

  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 31/05 R

    Arbeitnehmer mit maximal zehn Wochenstunden zählen nicht - Umlage nach dem

    Durch das darin liegende Anerkenntnis wurde die Verjährungsfrist unterbrochen (vgl §§ 25 Abs. 2 Satz 1 SGB IV aF; 208 BGB aF, hierzu BSG, Urteil vom 7. Oktober 2004 B 11 AL 43/03 R ; BGH NJW 1978, 1914; zur Anwendung alten Rechts vgl § 115a SGB IV; Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch , eingefügt durch Art. 2 Nr. 2 Buchst b des Gesetzes vom 26. November 2001, BGBl I 3138 mWv 1. Januar 2002), sodass sie am 1. Januar 1997 erneut zu laufen begann.
  • LSG Hamburg, 24.04.2008 - L 5 AL 37/06

    Verjährung von Erstattungsansprüchen bzw. Rückzahlungsansprüchen wegen Zahlungen

    Da auch feststellende Verwaltungsakte über den Bestand des Anspruchs die Voraussetzungen eines Verwaltungsakts zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs i.S.d. § 52 SGB X erfüllen (BSG, Urteil vom 7.10.2004 - B 11 AL 43/03 R - Juris Rn. 23), wurde hierdurch die Verjährung sämtlicher Ansprüche erneut und bis heute andauernd unterbrochen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2006 - L 7 AL 22/05
    Die Prozessakte des BSG zum Az. B 11 AL 43/03 R sowie die den Kläger betreffenden Leistungsakten (StammNr. L.), die Kaug-Akte (Nr. M.) sowie die rückvergrößerten Vorgänge der Kasse der Beklagten haben vorgelegen und sind Gegenstand der Verhandlung und Entscheidung gewesen.
  • LSG Bayern, 25.07.2007 - L 19 R 393/06

    Rechtmäßigkeit einer Verrechnung zu Unrecht gezahlten Arbeitslosengeldes mit

    Die bestandskräftige Forderung der Beigeladenen ergibt sich aus der Leistungsakte des damaligen Arbeitsamtes W. Denn gegen den Bescheid vom 15.11.1988 hat die Klägerin kein Rechtsmittel eingelegt, lediglich Stundung beantragt und damit die Forderung sinngemäß anerkannt (BSG Urteil vom 07.10.2004 - B 11 AL 43/03 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - L 5 KR 4891/10
  • LSG Baden-Württemberg, 14.05.2020 - L 7 SO 1251/20
  • BSG, 27.01.2009 - B 11 AL 21/08 BH
  • BSG, 23.01.2008 - B 11a AL 19/07 BH
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht