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   BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 50/07 R   

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https://dejure.org/2009,2345
BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 50/07 R (https://dejure.org/2009,2345)
BSG, Entscheidung vom 04.03.2009 - B 11 AL 50/07 R (https://dejure.org/2009,2345)
BSG, Entscheidung vom 04. März 2009 - B 11 AL 50/07 R (https://dejure.org/2009,2345)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung - Mobilitätshilfe - Fahrkostenbeihilfe - Notwendigkeit - Beschäftigungsaufnahme vor Antragstellung

  • openjur.de

    Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung; Mobilitätshilfe; Fahrkostenbeihilfe; Begriff der Notwendigkeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Mobilitätshilfen in Form einer Fahrkostenbeihilfe zur Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung; Beschäftigungsaufnahme vor Antragstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Mobilitätshilfen in Form einer Fahrkostenbeihilfe zur Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung; Beschäftigungsaufnahme vor Antragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsförderung - Mobilitätshilfe nur bei Antrag vor Aufnahme der Beschäftigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 161
  • NZA-RR 2010, 51
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.03.2007 - L 3 AL 75/06

    Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung - Mobilitätshilfe - Fahrkostenbeihilfe

    Auszug aus BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 50/07 R
    Eine Mobilitätshilfe ist folglich nicht notwendig iS des § 53 Abs. 1 SGB III, wenn die Beschäftigungsaufnahme auch ohne diese Leistung erfolgen würde bzw erfolgt wäre (Hennig aaO; ebenso Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 20. März 2007, L 3 AL 75/06, bestätigt durch BSG, Urteil vom 27. Januar 2009, B 7/7a AL 26/07 R).
  • BSG, 27.01.2009 - B 7/7a AL 26/07 R

    Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung - Mobilitätshilfe - Fahrkostenbeihilfe

    Auszug aus BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 50/07 R
    Eine Mobilitätshilfe ist folglich nicht notwendig iS des § 53 Abs. 1 SGB III, wenn die Beschäftigungsaufnahme auch ohne diese Leistung erfolgen würde bzw erfolgt wäre (Hennig aaO; ebenso Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 20. März 2007, L 3 AL 75/06, bestätigt durch BSG, Urteil vom 27. Januar 2009, B 7/7a AL 26/07 R).
  • BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 59/03 R

    Mobilitätshilfe - Fahrkostenbeihilfe - Förderungsfähigkeit eines von

    Auszug aus BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 50/07 R
    Die Bewilligung der Leistung muss also die einzige Möglichkeit der Förderung der Beschäftigungsaufnahme darstellen (vgl zu Fort- bzw Weiterbildungsmaßnahmen BSGE 48, 176, 180 = SozR 4100 § 44 Nr. 21; SozR 4100 § 44 Nr. 33; SozR 4-4300 § 77 Nr. 1; allgemein zum Prinzip der Sparsamkeit bei Leistungen der aktiven Arbeitsförderung vgl BSG SozR 4-4300 § 53 Nr. 1 RdNr 11).
  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 20/05 R

    Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber - Beginn der Antragsfrist -

    Auszug aus BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 50/07 R
    Anders als in Regelungen wie § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III zur Förderung der beruflichen Weiterbildung oder § 217 SGB III zum Eingliederungszuschuss stellt der Gesetzgeber in § 53 Abs. 1 SGB III nicht auf die Eingliederung (vgl dazu etwa BSG SozR 4-4300 § 324 Nr. 2 RdNr 22), sondern nur auf die "Aufnahme der Beschäftigung" durch einen Arbeitslosen oder einen von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden ab.
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und

    Auszug aus BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 50/07 R
    Die Bewilligung der Leistung muss also die einzige Möglichkeit der Förderung der Beschäftigungsaufnahme darstellen (vgl zu Fort- bzw Weiterbildungsmaßnahmen BSGE 48, 176, 180 = SozR 4100 § 44 Nr. 21; SozR 4100 § 44 Nr. 33; SozR 4-4300 § 77 Nr. 1; allgemein zum Prinzip der Sparsamkeit bei Leistungen der aktiven Arbeitsförderung vgl BSG SozR 4-4300 § 53 Nr. 1 RdNr 11).
  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 50/07 R
    Aus den Gesetzesmaterialien ergibt sich nur, dass die Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 SGB III dem Recht des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG), insbesondere § 53 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 AFG iVm der Anordnung des Verwaltungsrats der BA zur Förderung der Arbeitsaufnahme, entsprechen sollen (BT-Drucks 13/4941 S 163).
  • LSG Sachsen, 08.10.2009 - L 3 AS 288/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; gesonderte Antragstellung für

    Auf den richterlichen Hinweis auf die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes betreffend die Notwendigkeit von Mobilitätshilfen nach dem SGB III (Urteile vom 27. Januar 2009 - B 7/7a AL 26/07 R - und vom 4. März 2009 - B 11 AL 50/07 R -) hat der Kläger die Auffassung vertreten, dass diese Rechtsprechung zur "strengen Kausalität" nicht auf das SGB II übertragen werden könne.

    Das Bundessozialgericht hat in seiner neueren Rechtsprechung zum Arbeitsförderungsrecht (vgl. die Urteile vom 4. März 2009 - B 11 AL 50/07 R und vom 27. Januar 2009 - B 7/7a AL 26/07 R -) hierzu ausgeführt, dass maßgebend für das Verständnis des Begriffs der Notwendigkeit zunächst der Zweck der Förderung durch Mobilitätshilfen ist.

    Dieser besteht vorwiegend darin, finanzielle Hindernisse zu Gunsten förderungsberechtigter Personen zu beseitigen, die im konkreten Fall dem Eintritt oder Wiedereintritt in das Berufsleben im Wege stehen (vgl. BSG, Urteil vom 4. März 2009 - B 11 AL 50/07 R - JURIS-Dokument Rdnr. 14, m. w. N ... Vgl. auch BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 7/7a AL 26/07 R - JURIS-Dokument Rdnr. 15, m. w. N.).

    Schon nach seinem Wortlaut enthält der Begriff der Notwendigkeit im Übrigen ein Element der Unverzichtbarkeit im Sinne einer "engen Kausalität" (BSG, Urteil vom 4. März 2009 - B 11 AL 50/07 R - JURIS-Dokument Rdnr. 15, m. w. N ... Vgl. auch BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 7/7a AL 26/07 R - JURIS-Dokument Rdnr. 16, m. w. N.).

    Eine Notwendigkeit im Sinne des § 53 Abs. 1 SGB III hat das Bundessozialgericht in Fällen verneint, in denen der Arbeitnehmer seine Beschäftigung völlig unabhängig von der Mobilitätshilfe aufgenommen hat (vgl. BSG, Urteile vom 27. Januar 2009 - B 7/7a AL 26/07 R - JURIS-Dokument Rdnr. 16 - und vom 4. März 2009 - B 11 AL 50/07 R - JURIS-Dokument Rdnr. 15).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2010 - L 18 AL 261/07
    Aus den Gesetzesmaterialien ergibt sich nur, dass die Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 SGB III dem Recht des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG), insbesondere § 53 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5 AFG iVm der Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Arbeitsaufnahme, entsprechen sollen (BSG, Urteil vom 4. März 2009 - B 11 AL 50/07 R - zur Veröffentlichung im SozR vorgesehen, unter Bezugnahme auf BT-Drucks 13/4941 S. 163); insoweit kann für die nähere Bestimmung des Begriffs der Notwendigkeit auf die Regelung in § 4 Abs. 5 der früheren Anordnung des Verwaltungsrates der jetzigen Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Arbeitsaufnahme vom 19. Mai 1989 (ANBA 1989, 997, zuletzt geändert durch die 4. Änderungsanordnung vom 25. November 1994, ANBA 1995, 1) zurückgegriffen werden.

    Dieser besteht vorwiegend darin, finanzielle Hindernisse zu Gunsten förderungsberechtigter Personen zu beseitigen, die im konkreten Fall dem Eintritt oder Wiedereintritt in das Berufleben im Wege stehen (BSG, Urteil vom 4. März 2009 - B 11 AL 50/07 R - nwN).

    Mit Mobilitätshilfen soll also vor allem erreicht werden, dass die unmittelbare Arbeitsaufnahme nicht an fehlenden Mitteln scheitert (BSG, Urteil vom 4. März 2009 - B 11 AL 50/07 R -).

    Insofern dient § 53 Abs. 1 SGB III dem Zweck, dem genannten Personenkreis einen finanziellen Anreiz zur unmittelbaren Beschäftigungsaufnahme zu bieten (BSG, Urteil vom 4. März 2009 - B 11 AL 50/07 R -).

    Denn es fehlt in jedem Fall an der - unverzichtbaren - "engen Kausalität" zwischen der beanspruchten Förderung und der Beschäftigungsaufnahme (siehe dazu im Einzelnen mwN: BSG, Urteil vom 4. März 2009 - B 11 AL 50/07 R -).

    Darauf, ob die Fahrkostenbeihilfe dazu dienen könnte, die aufgenommene Beschäftigung später aufrecht zu erhalten, kommt es nicht an (vgl. BSG, Urteil vom 4. März 2009 - B 11 AL 50/07 R -); insoweit ist von dem Kläger allerdings auch nichts geltend gemacht worden.

  • LSG Sachsen, 15.07.2010 - L 3 AS 470/09
    Das Bundessozialgericht hat in seiner neueren Rechtsprechung zum Arbeitsförderungsrecht (vgl. die Urteile vom 4. März 2009 - B 11 AL 50/07 R und vom 27. Januar 2009 - B 7/7a AL 26/07 R -) hierzu ausgeführt, dass maßgebend für das Verständnis des Begriffs der Notwendigkeit zunächst der Zweck der Förderung durch Mobilitätshilfen ist.

    Dieser besteht vorwiegend darin, finanzielle Hindernisse zu Gunsten förderungsberechtigter Personen zu beseitigen, die im konkreten Fall dem Eintritt oder Wiedereintritt in das Berufsleben im Wege stehen (vgl. BSG, Urteil vom 4. März 2009 - B 11 AL 50/07 R - NZS 2010, 161 [162] = JURIS-Dokument Rdnr. 14, m. w. N ... Vgl. auch BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 7/7a AL 26/07 R - Breithaupt 2010, 88 [89 f.] = JURIS-Dokument Rdnr. 15, m. w. N.).

    Schon nach seinem Wortlaut enthält der Begriff der Notwendigkeit im Übrigen ein Element der Unverzichtbarkeit im Sinne einer "engen Kausalität" (BSG, Urteil vom 4. März 2009 - B 11 AL 50/07 R - NZS 2010, 161 [162] = JURIS-Dokument Rdnr. 15, m. w. N ... Vgl. auch BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 7/7a AL 26/07 R - Breithaupt 2010, 88 [90] = JURIS-Dokument Rdnr. 16, m. w. N.).

    Eine Notwendigkeit im Sinne des § 53 Abs. 1 SGB III hat das Bundessozialgericht in Fällen verneint, in denen der Arbeitnehmer seine Beschäftigung völlig unabhängig von der Mobilitätshilfe aufgenommen hat (vgl. BSG, Urteile vom 27. Januar 2009 - B 7/7a AL 26/07 R - Breithaupt 2010, 88 [90] = JURIS-Dokument Rdnr. 16 - und vom 4. März 2009 - B 11 AL 50/07 R - NZS 2010, 161 [162] = JURIS-Dokument Rdnr. 15).

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