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   BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 55/02 R   

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https://dejure.org/2003,3130
BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 55/02 R (https://dejure.org/2003,3130)
BSG, Entscheidung vom 05.06.2003 - B 11 AL 55/02 R (https://dejure.org/2003,3130)
BSG, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - B 11 AL 55/02 R (https://dejure.org/2003,3130)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Verwertung von Vermögen aus Verkauf des Miteigentumsanteils einer Eigentumswohnung nach Scheidung - angemessene Alterssicherung - Lebensjahre - Verordnungsermächtigung - Verfassungsmäßigkeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit des Erlöses aus dem Verkauf einer Wohnung; Bedürftigkeit des Arbeitslosen; Berücksichtigung des eigenen Vermögens für eine angemessene Alterssicherung; Verfassungsmäßigkeit von § 6 AlhiV; Unbilligkeit der Vermögensverwertung nach § 6 Abs. 3 Satz 1 AlhiV

  • Judicialis

    SGB III § 193 Abs 2; ; AlhiV § 6 Abs 3 Nr 7; ; AlhiV § 6 Abs 3 Satz 2 Nr 3; ; AlhiV § 6 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedürftigkeitsprüfung in der Arbeitslosenhilfe, Verwertung von Vermögen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hausverkauf wird bei Arbeitslosenhilfe berücksichtigt!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 118/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Verwertung - Vermögen - angemessene

    Auszug aus BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 55/02 R
    Grundsätzlich ist eine schonende Behandlung von Vermögen, das für die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung bestimmt ist, gerechtfertigt, da der Lebensstandard im Alter nicht ausschließlich durch die gesetzliche Rentenversicherung gesichert wird (vgl BSGE 83, 88, 90 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 6) und mit anhaltender Arbeitslosigkeit eine erhebliche Verringerung der Rentenansprüche einhergeht.

    Der Anwendbarkeit des § 6 Abs. 4 AlhiV steht auch nicht das Urteil des 7. Senats des BSG vom 22. Oktober 1998 (BSGE 83, 88 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 6) entgegen.

    So führt der 7. Senat aus, dass es sich anbiete, auf die Verhältnisse in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückzugreifen (BSGE 83, 88, 92 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 6 S 16).

  • BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 2/96

    Zumutbare Verwertung einer Lebensversicherung bei der Bedürftigkeitsprüfung

    Auszug aus BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 55/02 R
    Eine Unbilligkeit der Vermögensverwertung kann neben besonderen Lebensumständen des Arbeitslosen oder seiner Angehörigen insbesondere auch auf der Herkunft des Vermögens, beispielsweise aus Leistungen eines Unfallversicherungsträgers oder aus einer Schmerzensgeldzahlung, beruhen (BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 7 Seite 64 mwN).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 55/02 R
    Vielmehr sind sie als Bestandteil einer Rechtsverordnung iS des Art. 80 Grundgesetz (GG) - im Gegensatz zu Verwaltungsvorschriften (vgl BVerfGE 78, 214, 227) - auch für Gerichte verbindlich, sofern sie nicht den Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung überschreiten (vgl BVerfGE 18, 52, 59).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 55/02 R
    Als allgemeine, vom Einzelfall absehende, Regelung ist die Vorschrift zulässig, denn es ist dem Gesetzgeber bei der Ordnung von Massenerscheinungen nicht verwehrt, an Stelle einer Einzelfallprüfung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu verwenden (vgl BVerfGE 87, 234 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 55/02 R
    Insoweit weicht der Senat nicht von der Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 120/00 R - (zur Veröffentlichung vorgesehen) ab.
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 55/02 R
    Die AlhiV als solche galt auch nach Aufhebung der ihr zu Grunde liegenden Ermächtigung in § 137 Abs. 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) durch Art. 82 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsförderungs-Reformgesetz ( BGBl I 1997, 594) zum 1. Januar 1998 weiter, denn Wegfall und Änderung einer Ermächtigungsgrundlage lassen die Wirksamkeit der auf ihrer Grundlage ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnungen grundsätzlich unberührt (BVerfGE 78, 179, 198 mwN).
  • BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 28/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 55/02 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits entschieden, dass § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 7 AlhiV nicht den Schutz einer Immobilie als Vermögensgegenstand, sondern den Schutz der Wohnung im Sinne der Erfüllung eines Grundbedürfnisses des Arbeitslosen und seiner Familie bezweckt (BSGE 49, 30, 31 = SozR 4220 § 6 Nr. 3; BSGE 84, 48, 51 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7).
  • SG Darmstadt, 06.12.2001 - S 2/15 AL 2018/99
    Auszug aus BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 55/02 R
    den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Darmstadt, Az S 2/15 AL 2018/99, vom 6. Dezember 2001 aufzuheben, den Bescheid der Beklagten vom 13. August 1999 und den Widerspruchsbescheid vom 17. November 1999 in der Gestalt des Bescheides vom 19. März 2002 dahin zu ändern, dass kein Vermögen berücksichtigt werde und die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger auch für den Zeitraum ab 1. August 1999 bis 1. Januar 2000 Arbeitslosenhilfe zu zahlen.
  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62

    Verkehrsfinanzgesetz

    Auszug aus BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 55/02 R
    Vielmehr sind sie als Bestandteil einer Rechtsverordnung iS des Art. 80 Grundgesetz (GG) - im Gegensatz zu Verwaltungsvorschriften (vgl BVerfGE 78, 214, 227) - auch für Gerichte verbindlich, sofern sie nicht den Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung überschreiten (vgl BVerfGE 18, 52, 59).
  • BSG, 09.06.2004 - B 11 AL 275/03 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage bei der Verletzung von

    § 1 AlhiV 2002 stoße auch auf keine rechtlichen Bedenken; dies folge ua aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 6 Abs. 4 AlhiV aF (Urteil vom 5. Juni 2003 - B 11 AL 55/02 R).

    Denn die Beschwerdebegründung lässt eine eingehende Auseinandersetzung mit erwähnter Rechtsprechung des BSG - insbesondere Urteil des erkennenden Senats vom 5. Juni 2003, B 11 AL 55/02 R, sowie Urteile des 7. Senats vom 22. Oktober 1998, BSGE 83, 88 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 6, und vom 27. Mai 2003, B 7 AL 104/02 R, BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1 - vermissen.

  • SG Aachen, 18.09.2003 - S 15 AL 66/03

    Arbeitslosenversicherung

    Einen Freibetrag in Höhe von 1.000,00 DM pro Lebensjahr des Arbeitslosen und seines Partners hat auch das Bundessozialgericht (BSG) zur Regelung des § 6 Abs. 4 Alhi-VO 1974 in der Fassung des Artikel 1 der 6. Verordnung zur Änderung der Alhi-VO vom 18.06.1999 (BGBl I 1999, 1433) für rechtmäßig erachtet (Urteil vom 05.06.2003 - B 11 AL 55/02 R).

    Der altersabhängige Freibetrag in Höhe von 200, 00 EURO pro Lebensjahr deckt dieses Sicherungsbedürfnis nicht ab (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 05.06.2003 a.a.O.).Der Kläger kann auch nicht auf § 1 Abs. 3 Nr. 3 Alhi-VO 2003 verwiesen werden, weil die Umwandlung seiner Kapitallebensversicherung in eine sogenannte "Riester-Rente" nicht möglich ist.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 5 AS 309/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Es handelte sich um eine bloße Umschichtung (vgl. zum SGB III: BSG, Urteil vom 17. März 2005, 7 7a/7 AL 10/04 R zum Erbschaftsverkauf; BSG, Urteil vom 5. Juni 2003, 11 AL 55/02 R zum Verkauf einer selbstgenutzten Eigentumswohnung).
  • BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 49/03 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Dies haben der 7. Senat des Bundessozialgerichts mit Urteil vom 27. Mai 2003 - B 7 AL 104/02 R - und der erkennende Senat mit Urteil vom 5. Juni 2003 - B 11 AL 55/02 R - bereits entschieden (ebenso zB Schleswig-Holsteinisches LSG vom 15. November 2002 - L 3 AL 104/02 - LSG Berlin vom 2. September 2003 - L 6 AL 16/03 - mit zustimmender Anm Giesen juris PraxisReport Sozialrecht 04/2004).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2003 - L 13 AL 688/03

    Verwertung einer kapitalbildenden Lebensversicherung beim Anspruch auf

    Dies ist jedoch vom BSG nicht beanstandet worden (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juni 2003 - B 11 AL 55/02 R-).
  • SG Aachen, 12.12.2003 - S 8 AL 111/03

    Arbeitslosenversicherung

    Diese - grundsätzlich ausreichende (BSG Urteil vom 05.06.2003 - B 11 AL 55/02 R -) -Ermächtigungsgrundlage hat das Normprogramm des § 193 Abs. 2 SGB III zur Geltung zu bringen.
  • LSG Hessen, 11.08.2005 - L 9 AL 234/04

    Einstweiliger Rechtsschutz - Wegfall der aufschiebenden Wirkung - Aufhebung bzw

    Hinsichtlich einer evtl. Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung kann nach dem derzeitigen Erkenntnisstand weder die subjektive Zweckbestimmung noch die objektiv erkennbare entsprechende Vermögensdisposition (vgl. BSG 5.6.2003 - B 11 AL 55/02 R = juris KSRE024541507 ) mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden.
  • LSG Hamburg, 24.09.2012 - L 4 AS 110/09
    Dass auch unter dem Recht der Arbeitslosenhilfe die Wohnung gerade nicht als Vermögensgegenstand geschützt war, ergibt sich deutlich aus dem Urteil des BSG vom 5. Juni 2003, B 11 AL 55/02 R, wonach die Verwertung einer nicht mehr selbst bewohnten Wohnung grundsätzlich zumutbar wurde und auch das aus der Verwertung der Wohnung erlangte Kapitalvermögen keinen fortwirkenden Schutz genoss.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.07.2019 - L 5 AS 832/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Hausgrundstück -

    Es handelte sich um eine bloße Umschichtung, bei der kein Wertzuwachs zu verzeichnen war (vgl. zum SGB III: BSG, Urteil vom 17. März 2005, 7a/7 AL 10/04 R zum Erbschaftsverkauf; BSG, Urteil vom 5. Juni 2003, 11 AL 55/02 R zum Verkauf einer selbstgenutzten Eigentumswohnung, Urteil vom 9. August 2018, B 14 AS 20/17 (14)).
  • SG Köln, 02.03.2010 - S 29 AS 16/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    § 22 SGB II dient dem Schutz der Wohnung als räumlichem Lebensmittelpunkt (vgl. BSG, Urteil vom 18.06.2008, Az.: B 14/11b AS 67/06 R; Sächsisches LSG, Beschluss vom 26.07.2006, Az.: L 3 B 301/05 AS-ER; vgl. aus dem Bereich der Arbeitslosenhilfe BSG, Urteil vom 05.06.2003, Az.: B 11 AL 55/02 R; BSG, Urteil vom 04.09.1979, Az.:7 RAr 115/78).
  • SG Aachen, 02.04.2004 - S 8 AL 130/03

    Arbeitslosenversicherung

  • SG Aachen, 28.05.2004 - S 8 AL 57/04

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2006 - L 7 AL 302/03
  • SG Köln, 02.07.2012 - S 33 AS 2095/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2005 - L 15 AL 17/02
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