Rechtsprechung
BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 6/13 R |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- lexetius.com
Hilfe zur Beschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges - notwendige Beiladung des möglicherweise eigentlich zuständigen Rehabilitationsträgers - unterschiedliche Leistungshöhe - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Eingliederungshilfe - umfassendere ...
- openjur.de
Hilfe zur Beschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges; notwendige Beiladung des möglicherweise eigentlich zuständigen Rehabilitationsträgers; unterschiedliche Leistungshöhe; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Eingliederungshilfe; umfassendere ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 97 SGB 3, §§ 97 ff SGB 3, § 6 SGB 9, § 14 Abs 2 S 1 SGB 9 vom 23.04.2004, § 14 Abs 6 S 1 SGB 9 vom 23.04.2004
Hilfe zur Beschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges - notwendige Beiladung des möglicherweise eigentlich zuständigen Rehabilitationsträgers - unterschiedliche Leistungshöhe - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Eingliederungshilfe - umfassendere ... - rechtsprechung-im-internet.de
§ 97 SGB 3, §§ 97 ff SGB 3, § 6 SGB 9, § 14 Abs 2 S 1 SGB 9 vom 23.04.2004, § 14 Abs 6 S 1 SGB 9 vom 23.04.2004
Hilfe zur Beschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges - notwendige Beiladung des möglicherweise eigentlich zuständigen Rehabilitationsträgers - unterschiedliche Leistungshöhe - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Eingliederungshilfe - umfassendere ... - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation; Zuschuss zur Beschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges; Einkommens- und Vermögensanrechnung
- rewis.io
Hilfe zur Beschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges - notwendige Beiladung des möglicherweise eigentlich zuständigen Rehabilitationsträgers - unterschiedliche Leistungshöhe - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Eingliederungshilfe - umfassendere ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation; Zuschuss zur Beschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges; Einkommens- und Vermögensanrechnung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Arbeitslosenversicherung und Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Höhe des Zuschusses zur Beschaffung eines behinderungsgerechten Kfz - Berücksichtigungsfähiges Arbeitseinkommen - Zuständiger Leistungsträger - Antragsprüfung - Antragsweiterleitung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Leistungen zur Teilhabe - und die Zuständigkeiten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das behindertengerechte Kraftfahrzeug - Eingliederungshilfe in Form der Kfz-Hilfe
Verfahrensgang
- SG Mainz, 01.08.2011 - S 15 AL 51/10
- LSG Rheinland-Pfalz, 28.02.2013 - L 1 AL 111/11
- BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 6/13 R
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R
Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des …
Auszug aus BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 6/13 R
Im gerichtlichen Verfahren über Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen gegen den im Außenverhältnis umfassend zuständig gewordenen erstangegangenen Rehabilitationsträger ist ein möglicherweise "eigentlich" zuständiger anderer Rehabilitationsträger auch dann notwendig beizuladen, wenn allein die Höhe der Leistung im Streit ist und die Anwendung von für den anderen Rehabilitationsträger maßgeblichen Rechtsvorschriften zu einer höheren Leistung führen kann (Fortführung von BSG vom 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R = BSGE 93, 283 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1).Denn letztlich ist in solchen Fällen der "eigentlich" leistungspflichtige Reha-Träger dem erstangegangenen Reha-Träger nach Maßgabe des § 14 Abs. 4 SGB IX erstattungspflichtig und damit nach § 75 Abs. 2 1. Alt SGG zum Rechtsstreit gegen den erstangegangenen Reha-Träger notwendig beizuladen (vgl BSGE 93, 283 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1;… BSG SozR 4-5910 § 39 Nr. 1) .
- BSG, 19.12.1991 - 1 RA 85/90
Netto-Arbeitsentgelt iS. von § 6 Abs. 3 der VO über Kraftfahrzeughilfe zur …
Auszug aus BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 6/13 R
Von dem so ermittelten Netto-Arbeitsentgelt ist grundsätzlich auch bei der Kfz-Hilfe durch einen der Versicherungsträger iS von § 1 Abs. 1 SGB IV auszugehen (vgl BSG SozR 3-5765 § 6 Nr. 1) . - BSG, 30.11.2011 - B 11 AL 7/10 R
Besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - anerkannte Werkstatt - …
Auszug aus BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 6/13 R
Dies hat nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die leistungsrechtliche Konsequenz, dass der zuerst angegangene Reha-Träger, der den Antrag nicht gemäß § 14 Abs. 1 S 2 SGB IX weitergeleitet hat, im Außenverhältnis zum Antragsteller umfassend zuständig wird und verpflichtet ist, Leistungen aufgrund aller Rechtsgrundlagen zu erbringen, die in der konkreten Bedarfssituation überhaupt vorgesehen sind (ua Senatsurteil vom 30.11.2011 - B 11 AL 7/10 R - BSGE 109, 293 = SozR 4-3250 § 17 Nr. 2 mwN) .
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - L 9 SO 28/14
Anspruch auf Sozialhilfe; Voraussetzungen für die Übernahme von Heimkosten durch …
Nach aktueller Rechtsprechung des BSG soll es zwar im Anwendungsbereich des § 14 SGB IX (Zuständigkeitsklärung bei Teilhabeleistungen) keine Rolle spielen, ob der Sozialhilfeträger Kenntnis vom Antrag auf Teilhabeleistungen hatte bzw. ob ein solcher Antrag rechtzeitig an ihn weitergeleitet wurde (BSG, Urteil vom 14.05.2014, Az.: B 11 AL 6/13 R, juris Rn. 21). - LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 7 AL 81/19
Übernahme von Kosten einer Autismus-Therapie; Verhältnis von …
Der Prüfungsumfang beschränkt sich nicht nur auf die eigenen Leistungsgesetze; vielmehr muss der zweitangegangene Träger das Rehabilitationsbegehren behinderter Menschen unter allen rechtlichen Gesichtspunkten überprüfen (BSG, Urteil vom 14. Mai 2014 - B 11 AL 6/13 R -, SozR 4-3500 § 14 Nr. 1). - LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2018 - L 7/12 AL 46/16
Abgrenzung; medizinische Rehabilitation; Teilhabe am Leben in der Gesellschaft; …
Der Prüfungsumfang beschränkt sich nicht nur auf die eigenen Leistungsgesetze; vielmehr muss der zweitangegangene Träger das Rehabilitationsbegehren behinderter Menschen unter allen rechtlichen Gesichtspunkten überprüfen (BSG, Urteil vom 14. Mai 2014 - B 11 AL 6/13 R -, SozR 4-3500 § 14 Nr. 1).
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - L 14 AL 304/11
Zuschuss zur Anschaffung eines Kraftfahrzeuges - Leistungen zur Teilhabe - …
Somit kann die vorliegende Entscheidung in seine Rechtssphäre eingreifen (vgl. BSG, Urteil vom 14. Mai 2014 - B 11 AL 6/13 R - SozR 4-3500 § 14 Nr. 1).Dies ergibt sich ausdrücklich auch aus § 8 Abs. 1 Eingliederungshilfe-VO (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 18/12 R - juris, Urteil vom 14. Mai 2014 - B 11 AL 6/13 R - a. a. O.).
- LSG Baden-Württemberg, 31.01.2023 - L 11 KR 3181/20
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - keine Kostenerstattung für …
Die Zuständigkeit des leistenden Rehabilitationsträgers im Außenverhältnis ist umfassend und ausschließlich, dh die Beklagte ist im Verhältnis zur Klägerin für das Rehabilitationsgeschehen anlässlich der Versorgung mit dem Hund D allein zuständig (zB BSG 08.08.2019, B 3 KR 21/18 R, KrV 2020, 34; BSG 14.05.2014, B 11 AL 6/13 R). - LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 KR 635/20
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Kostenerstattung - Versorgung mit …
Zwar spielt es wegen der im Außenverhältnis zum Versicherten neubegründeten Zuständigkeit des erstangegangenen Leistungsträgers (hier der Krankenversicherung) naturgemäß keine Rolle, wenn der Träger der Sozialhilfe nichts von einem Antrag des Versicherten bzw ggf von dessen Hilfebedarf wusste (BSG 14.05.2014, B 11 AL 6/13 R, SozR 4-3500 § 14 Nr. 1, Rn 21), da anderenfalls die Vorschrift des § 14 SGB IX nicht die erwünschte Wirkung hätte. - LSG Baden-Württemberg, 29.11.2022 - L 11 KR 1253/22
Anspruch eines Notfallsanitäters auf Versorgung mit einem aufzahlungspflichtigen …
Die Zuständigkeit des leistenden Rehabilitationsträgers im Außenverhältnis ist umfassend und ausschließlich, dh die Beklagte ist im Verhältnis zum Kläger für das Rehabilitationsgeschehen anlässlich der Versorgung mit dem Hörgerät S1 Insio 7 Nx CIC für das rechte Ohr allein zuständig (zB BSG 14.05.2014, B 11 AL 6/13 R). - LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2016 - L 2 R 336/16 Dies hat nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die leistungsrechtliche Konsequenz, dass der zuerst angegangene Reha-Träger, der den Antrag nicht gemäß § 14 Abs. 1 S 2 SGB IX weitergeleitet hat, - und entsprechend der Rehabilitationsträger, an den der Antrag im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 3 SGB IX weitergeleitet worden ist, - im Außenverhältnis zum Antragsteller umfassend zuständig wird und verpflichtet ist, Leistungen aufgrund aller Rechtsgrundlagen zu erbringen, die in der konkreten Bedarfssituation überhaupt vorgesehen sind (BSG…, Urteil vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 5/07 R -, SozR 4-3250 § 14 Nr. 8; BSG, Urteil vom 14. Mai 2014 - B 11 AL 6/13 R -, SozR 4-3500 § 14 Nr. 1, SozR 4-5765 § 6 Nr. 1, Rn. 15).
Dient die Hilfe zur Beschaffung eines Kfz als Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, wird die Leistung (= Hilfe) vom Träger der Sozialhilfe (bzw. von dem insoweit nach § 14 SGB IX zuständigen Rehabilitationsträger) "in angemessenem Umfang gewährt" (vgl. - auch zu Fragen einer Einkommensanrechnung - BSG, Urteil vom 14. Mai 2014 - B 11 AL 6/13 R -, SozR 4-3500 § 14 Nr. 1).
Denn letztlich ist in solchen Fällen der "eigentlich" leistungspflichtige Reha-Träger dem erstangegangenen Reha-Träger nach Maßgabe des § 14 Abs. 4 SGB IX erstattungspflichtig und damit nach § 75 Abs. 2 1. Alt SGG zum Rechtsstreit gegen den erstangegangenen Reha-Träger notwendig beizuladen (BSG, Urteil vom 14. Mai 2014 - B 11 AL 6/13 R -, SozR 4-3500 § 14 Nr. 1, Rn. 16).
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2016 - L 22 R 473/16
Pflicht des Rentenversicherungsträgers zur Gewährung beruflicher …
Geht der geltend gemachte Anspruch über den originären Leistungsbereich des somit nach § 14 SGB IX allein zuständigen Rehabilitationsträgers hinaus und kommen deshalb Ansprüche aus einem anderen Sozialrechtsgebiet in Betracht, ist auch im Gerichtsverfahren eine umfassende Prüfung durch das Gericht vorzunehmen und der danach im Innenverhältnis zuständige Leistungsträger beizuladen (Urteile des BSG vom 11.05.2011, B 5 R 54/10 R, vom 18.05.2011, B 3 KR 10/10 R und vom 14.05.2014 B 11 AL 6/13 R). - LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2017 - L 20 AL 110/15
Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III
Das gilt nicht nur, soweit sich die begehrten Leistungen nach den Vorschriften des SGB III bestimmen, sondern gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 1 S. 2 SGB IX auch im Hinblick auf etwaige Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach sonstigen Vorschriften (etwa des SGB XII oder SGB IX); denn die Beklagte hat den Antrag des Klägers, welcher u.a. auf die Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gerichtet war, nicht innerhalb von zwei Wochen (und auch anschließend nicht) an den aus ihrer Sicht sachlich und örtlich zuständigen (Rehabilitations-)Träger weitergeleitet (vgl. hierzu allgemein u.a. BSG, Urteil vom 14.05.2014 - B 11 AL 6/13 R m.w.N.). - LSG Baden-Württemberg, 13.09.2023 - L 8 AL 3484/21
Erstattungsstreit zwischen Eingliederungshilfeträger und Bundesagentur für Arbeit …
- BSG, 21.04.2017 - B 11 AL 24/17 B
- LSG Hessen, 03.12.2018 - L 5 R 213/17
Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer …
- LSG Baden-Württemberg, 18.01.2017 - L 11 KR 4594/16
- LSG Baden-Württemberg, 21.03.2016 - L 11 KR 3259/15
- LSG Baden-Württemberg, 03.02.2016 - L 13 R 1285/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2018 - L 4 KR 36/18
- LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 R 4829/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2015 - L 8 SO 294/12