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   BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 6/14 R   

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BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 6/14 R (https://dejure.org/2014,31113)
BSG, Entscheidung vom 23.10.2014 - B 11 AL 6/14 R (https://dejure.org/2014,31113)
BSG, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - B 11 AL 6/14 R (https://dejure.org/2014,31113)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Umlage für das Insolvenzgeld - Arbeitgeber - Wohnungseigentümergemeinschaft - geringfügige Beschäftigung als Hausmeisters - Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums - Befreiung von der Umlagepflicht mangels Insolvenzfähigkeit

  • openjur.de

    Umlage für das Insolvenzgeld; Arbeitgeber; Wohnungseigentümergemeinschaft; geringfügige Beschäftigung als Hausmeisters; Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums; Befreiung von der Umlagepflicht mangels Insolvenzfähigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 358 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 30.10.2008, § 358 Abs 1 S 2 SGB 3 vom 30.10.2008, § 7 Abs 1 SGB 4, § 8a SGB 4, § 10 Abs 6 S 1 WoEigG
    Umlage für das Insolvenzgeld - Arbeitgeber - Wohnungseigentümergemeinschaft - geringfügige Beschäftigung als Hausmeisters - Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums - Befreiung von der Umlagepflicht mangels Insolvenzfähigkeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Befreiung der Wohnungseigentümergemeinschaft von der Insolvenzgeld-Umlage mangels Insolvenzfähigkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umlage für das Insolvenzgeld; Wohnungseigentümergemeinschaft; geringfügige Beschäftigung als Hausmeister; Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums; Befreiung von der Umlagepflicht mangels Insolvenzfähigkeit; anteilige Ansprüche gegen jeden einzelnen Wohnungseigentümer

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 11 Abs. 3; SGB III § 358 Abs. 1
    Befreiung der Wohnungseigentümergemeinschaft von der Insolvenzgeld-Umlage mangels Insolvenzfähigkeit

  • rewis.io

    Umlage für das Insolvenzgeld - Arbeitgeber - Wohnungseigentümergemeinschaft - geringfügige Beschäftigung als Hausmeisters - Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums - Befreiung von der Umlagepflicht mangels Insolvenzfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Einbeziehung einer Wohnungseigentümergemeinschaft in die Umlage für das Insolvenzgeld bei der Beschäftigung eines Ehepaares als Hausmeister im Rahmen geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse

  • rechtsportal.de

    Keine Einbeziehung einer Wohnungseigentümergemeinschaft in die Umlage für das Insolvenzgeld bei der Beschäftigung eines Ehepaares als Hausmeister im Rahmen geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Insolvenzgeld-Umlage für WEG-Beschäftigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Wohnungseigentümergemeinschaften müssen für von ihnen im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Beschäftigte keine Insolvenzgeld-Umlage zahlen

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Arbeitsförderungsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft, ihr Hausmeister - und die Insolvenzgeldumlage

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergemeinschaften müssen für von ihnen im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Beschäftigte keine Insolvenzgeld-Umlage zahlen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Insolvenzgeldumlage für von Wohnungseigentümergemeinschaft beschäftigten Hausmeister

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergemeinschaften müssen für Beschäftigte keine Insolvenzgeld-Umlage zahlen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEGs müssen keine Insolvenzgeldumlage zahlen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEGs muss keine Insolvenzgeldumlage zahlen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 07.11.2014)

    Gemeinschaft zahlt keine Insolvenzgeldumlage

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergemeinschaften müssen für von ihnen im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Beschäftigte keine Insolvenzgeld-Umlage zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Insolvenzrecht: Keine Insolvenzgeld-Umlage von Wohnungseigentümergemeinschaft

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergemeinschaft von Insolvenzgeldumlage befreit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümergemeinschaften müssen keine Insolvenzgeld-Umlage für angestellte Beschäftigte zahlen - Gläubigern haben aber selbständigen, unmittelbaren Haftungsanspruch gegen jeden einzelnen Wohnungseigentümer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentümergemeinschaften müssen keine Insolvenzgeldumlage für Hausmeister zahlen (IMR 2015, 462)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 117, 171
  • ZIP 2015, 601
  • NZI 2015, 383
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 4/10 R

    Geringfügige Beschäftigung als Hausmeister und Reinigungskraft für eine

    Auszug aus BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 6/14 R
    Eine gemeinschaftsbezogene Beschäftigung von Personen durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft löst für letztere dem Grunde nach die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen als Arbeitgeberin aus (vgl BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 12 R 4/10 R - SozR 4-2400 § 8a Nr. 1 RdNr 13) .

    Denn sie hat mit dem Abschluss der entsprechenden Arbeitsverträge im Rahmen der ihr durch § 10 Abs. 6 S 1 bis 3 WEG für die gesamte Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zuerkannten Teilrechtsfähigkeit als gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern rechtlich verselbständigter Personenverband am Rechtsverkehr teilgenommen und ist deshalb selbst Trägerin aller daraus resultierenden Rechte und Pflichten (§ 10 Abs. 6 S 2 WEG; vgl BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 12 R 4/10 R - SozR 4-2400 § 8a Nr. 1 RdNr 20) .

    Zur geringfügigen Beschäftigung in Privathaushalten gemäß § 8a SGB IV hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 29.8.2012 (B 12 R 4/10 R - SozR 4-2400 § 8a Nr. 1) bereits entschieden, dass Beschäftigungen als Hausmeister bzw Reinigungskraft für eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die - wie hier - nur die Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums betreffen, weder durch einen "privaten Haushalt" begründete Beschäftigungen darstellen, wie § 8a S 2 SGB IV ua voraussetzt, noch derartigen Beschäftigungen gleichzusetzen sind.

  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 35/81

    Konkurs von Rundfunkanstalten

    Auszug aus BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 6/14 R
    Auch die Rechtsprechung des BVerfG, dass die zur Befreiung von der Umlagepflicht führende Unzulässigkeit eines Konkurses nicht ausdrücklich normiert sein müsse, sondern sich auch aus Verfassungsgrundsätzen ergeben könne, mit denen die konkrete Ausgestaltung des Konkursrechts nicht zu vereinbaren sei (Beschluss vom 5.10.1993 - 1 BvL 35/81 - BVerfGE 89, 144 = SozR 3-4100 § 186c Nr. 2 ; Urteil vom 13.12.1983 - 2 BvL 13/82, 2 BvL 14/82, 2 BvL 15/82 - BVerfGE 66, 1 = SozR 4100 § 186c Nr. 6 ) , hat den Gesetzgeber nie veranlasst, den Wortlaut der Ausnahmeregelung wenigstens im Interesse einer Klarstellung zu ändern.

    Dem die Umlagepflicht einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt verneinenden Beschluss des BVerfG vom 5.10.1993 (1 BvL 35/81 - BVerfGE 89, 144 = SozR 3-4100 § 186c Nr. 2) ist nicht zu entnehmen, dass die Befreiung von der Umlagepflicht Rechtssubjekten mit Systemrelevanz für grundgesetzlich garantierte Freiheiten vorzubehalten sei.

  • BVerfG, 13.12.1983 - 2 BvL 13/82

    Konkursausfallgeld

    Auszug aus BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 6/14 R
    Auch die Rechtsprechung des BVerfG, dass die zur Befreiung von der Umlagepflicht führende Unzulässigkeit eines Konkurses nicht ausdrücklich normiert sein müsse, sondern sich auch aus Verfassungsgrundsätzen ergeben könne, mit denen die konkrete Ausgestaltung des Konkursrechts nicht zu vereinbaren sei (Beschluss vom 5.10.1993 - 1 BvL 35/81 - BVerfGE 89, 144 = SozR 3-4100 § 186c Nr. 2 ; Urteil vom 13.12.1983 - 2 BvL 13/82, 2 BvL 14/82, 2 BvL 15/82 - BVerfGE 66, 1 = SozR 4100 § 186c Nr. 6 ) , hat den Gesetzgeber nie veranlasst, den Wortlaut der Ausnahmeregelung wenigstens im Interesse einer Klarstellung zu ändern.

    Das BVerfG ist vielmehr - ebenso wie in seinem die Umlagepflicht der Kirchen verneinenden Urteil vom 13.12.1983 (2 BvL 13/82, 2 BvL 14/82, 2 BvL 15/82 - BVerfGE 66, 1 = SozR 4100 § 186c Nr. 6) - davon ausgegangen, dass für die Befreiung von der Umlagepflicht die rechtliche Unzulässigkeit eines Konkurses ausschlaggebend ist, und hat lediglich diese tatbestandliche Voraussetzung für die Anwendung der damals in § 186c Abs. 2 S 2 AFG normierten Ausnahmeregelung aus dem Verfassungsrecht hergeleitet.

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 6/14 R
    In dem 2006 eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze (BT-Drucks 16/887 S 1 ff) waren zunächst keine Regelungen vorgesehen, welche die vorher ergangene Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften (Beschluss vom 2.6.2005 - V ZB 32/05 - BGHZ 163, 154) aufgriffen.
  • BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 61/06 R

    Insolvenzgeld-Umlage - Berechnung - Verfassungsmäßigkeit - Eigentumsgarantie -

    Auszug aus BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 6/14 R
    Dasselbe gilt für das vorhergehende, mit der Verfassungsbeschwerde erfolglos angegriffene Urteil des BSG vom 29.5.2008 (B 11a AL 61/06 R - BSGE 100, 286 = SozR 4-4300 § 359 Nr. 1) .
  • BVerfG, 18.09.1978 - 1 BvR 638/78
    Auszug aus BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 6/14 R
    Diese zur Umlagepflicht eines Reiseunternehmens ergangene Entscheidung bekräftigt lediglich, dass die Heranziehung nur der Arbeitgeber zur Insg-Umlage nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 18.9.1978 - 1 BvR 638/78 - SozR 4100 § 186b Nr. 2) .
  • BVerfG, 02.02.2009 - 1 BvR 2553/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Heranziehung zur Insolvenzgeld-Umlage

    Auszug aus BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 6/14 R
    Aus dem Hinweis der Revision auf den Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 2.2.2009 (1 BvR 2553/08 - ZInsO 2009, 714) lässt sich ebenfalls nichts für ihren Standpunkt gewinnen.
  • BSG, 17.09.1981 - 10/8b/12 RAr 17/79
    Auszug aus BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 6/14 R
    Vom BSG geäußerte Bedenken dagegen, dass der Gesetzgeber damit die Gruppe der Umlagepflichtigen nach ausschließlich formalen Kriterien bestimmt habe, ohne zu berücksichtigen, ob ein Konkursverfahren tatsächlich vorstellbar sei (Vorlagebeschluss vom 17.9.1981 - 10/8b/12 RAr 17/79 -
  • BSG, 17.09.1981 - 10/8b RAr 11/80

    Konkursfähigkeit öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten

    Auszug aus BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 6/14 R
    Arbeitnehmer von Arbeitgebern, bei denen ein Konkurs aus rechtlichen Gründen nicht eintreten kann, sollten dagegen schon aufgrund der Leistungsvoraussetzungen von der Konkursausfallversicherung ausgenommen sein (vgl BSG, Vorlagebeschluss vom 17.9.1981 - 10/8b RAr 11/80 - Juris RdNr 37) .
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 838/11

    Arbeitgeberbegriff

    Auszug aus BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 6/14 R
    Schließlich bestehen auch aus arbeitsrechtlicher Sicht keine Bedenken, eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die im eigenen Namen mit einem zur Betreuung des gemeinschaftlichen Eigentums eingestellten Hausmeister einen Arbeitsvertrag geschlossen hat und objektiv auch Nutznießerin der vereinbarten gemeinschaftsbezogenen Arbeitsleistung ist, als Arbeitgeberin des Hausmeisters anzusehen, falls der beim Abschluss des Arbeitsvertrags erkennbar gewordene Parteiwille nichts anderes ergibt (vgl BAG AP Nr. 18 zu § 611 BGB Hausmeister = NJW 2013, 1692).
  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvL 11/96

    Zur Beteiligung des Betriebsrates bei Einstellungen und Versetzung im

  • BSG, 31.05.1978 - 12 RAr 57/77

    Konkursausfallgeldumlage - Fortführung des Unternehmens - Konkursverwalter

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

  • LSG Sachsen, 14.10.2019 - L 3 AL 173/16

    Streitwertfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Beispielhaft ist auf das Urteil vom 18. Dezember 2003 (Az. B 11 AL 37/03 R, BSGE 92, 82ff. = SGb 2004, 501 ff. = juris Rdnr. 21 [Feststellung von monatlich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens anfallenden Säumniszuschlägen auf eine rückständige Winterbauumlageforderung]), das Urteil vom 29. Mai 2008 (Az. B 11a AL 61/06, BSGE 100, 286 ff. = SozR 4-4300 § 359 Nr. 1 = juris Rdnr. 32 [Zahlung der Insolvenzgeld-Umlage]), das Urteil vom 22. Februar 2012 (Az. B 11 AL 4/11 R, BSGE 110, 112 ff. = SozR 4-4300 § 360 Nr. 1 = juris Rdnr. 32 [Höhe der Umlage für das Insolvenzgeld]), das Urteil vom 23. Oktober 2014 (Az. B 11 AL 6/14 R, BSGE 117, 171 ff. = SozR 4-4300 § 358 Nr. 1 = juris Rdnr. 30 [Zahlung der Umlage für das Insolvenzgeld]) sowie den Beschluss vom 13. Februar 2019 (Az. B 11 AL 77/18 B, juris Rdnr. 4 [Erhebung einer Winterbeschäftigungsumlage]) zu verweisen.
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