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   BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 7/07 R   

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BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 7/07 R (https://dejure.org/2008,3880)
BSG, Entscheidung vom 27.08.2008 - B 11 AL 7/07 R (https://dejure.org/2008,3880)
BSG, Entscheidung vom 27. August 2008 - B 11 AL 7/07 R (https://dejure.org/2008,3880)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitsfähigkeit eines Grenzgängers aus Polen - Grenzgängerbeschäftigung - Ausnahmeregelung - zu erwartende Erteilung der Arbeitserlaubnis

  • openjur.de

    Arbeitslosengeldanspruch; Territorialitätsprinzip; Arbeitsfähigkeit eines Grenzgängers aus Polen; erwartende Erteilung der Arbeitserlaubnis; Grenzgängerbeschäftigung; Prüfungspflicht der BA; Bedarf an ausländischen Arbeitskräften

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeldanspruch und Territorialitätsprinzip; Arbeitsfähigkeit eines Grenzgängers aus Polen; Prüfungspflicht der BA bei Grenzgängerbeschäftigung; Bedarf an ausländischen Arbeitskräften

  • Judicialis

    SGB III F: 16.12.1997 § 118 Abs 1 Nr 2; ; SGB III F: 16.12.1997 § 119 Abs 1 Nr 2; ; SGB III F: 16.12.1997 § 119 Abs 2; ; SGB III F: 16.12.1997 § 119 Abs 3 Nr 1; ; SGB III F: 16.12.... 1997 § 284 Abs 1 S 1; ; SGB III F: 16.12.1997 § 284 Abs 1 S 2 Nr 1; ; SGB III F: 24.03.1997 § 285 Abs 1; ; SGB III F: 24.03.1997 § 285 Abs 3; ; ASAV F: 17.09.1998 § 1; ; ASAV F: 17.09.1998 § 6 Abs 1; ; SGB I § 30 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 117 Abs 1
    Arbeitslosengeldanspruch und Territorialitätsprinzip; Arbeitsfähigkeit eines Grenzgängers aus Polen; erwartende Erteilung der Arbeitserlaubnis; Prüfungspflicht der BA bei Grenzgängerbeschäftigung; Bedarf an ausländischen Arbeitskräften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 277
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 75/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Ausländer - Verfügbarkeit - Arbeitserlaubnis -

    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 7/07 R
    Die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderliche Arbeitsfähigkeit eines im grenznahen Ausland wohnenden Ausländers ist gegeben, wenn dieser die Vermittlung in eine Grenzgängerbeschäftigung iS der ASAV und insoweit die Erteilung einer Arbeitserlaubnis zu erwarten hat (Weiterführung von und Abgrenzung zu BSG vom 26.3.1998 - B 11 AL 75/97 R = DBlR 4444a, AFG/§ 19).

    Denn nach der auch vom LSG zitierten Rechtsprechung des BSG kommt es für die Verfügbarkeit bzw Arbeitsfähigkeit eines ausländischen Arbeitnehmers darauf an, ob dieser für den Fall einer Beschäftigungsmöglichkeit eine Arbeitserlaubnis zu erwarten hat (Urteil des Senats vom 26. März 1998, B 11 AL 75/97 R, DBlR 4444a, AFG/§ 19).

    Deshalb ist auch die vom LSG der Entscheidung des Senats 26. März 1998 (B 11 AL 75/97 R, DBlR 4444a, AFG/§ 19) im "Umkehrschluss" entnommene Folgerung, bei einer anzuerkennenden Arbeitsgenehmigungserwartung müsse ein Aufenthaltstitel bestehen, nicht gerechtfertigt.

    e) Verfügbarkeit bzw Arbeitsfähigkeit kann allerdings nicht schon im Hinblick auf den in der BSG-Rechtsprechung entwickelten Prognose-Zeitraum von einem Jahr (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; Urteil des Senats vom 26. März 1998 aaO mwN) bejaht werden.

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen

    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 7/07 R
    Dabei ist die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide der Beklagten unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt, also nicht nur in Bezug auf die von der Beklagten angeführte Begründung, zu prüfen (vgl BSGE 93, 51, 58 RdNr 21 = SozR 4-4100 § 115 Nr. 1 RdNr 22 mwN).
  • BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer "Grenzgängerin" gegen Versagung von

    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 7/07 R
    Wurden dem Kläger aber trotz fehlenden Wohnsitzes bzw gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auferlegt, stehen territoriale Gründe iS des § 30 Abs. 1 SGB I nicht allgemein der Einlösung des mit Beiträgen erworbenen Versicherungsschutzes entgegen (vgl Beschluss des BVerfG vom 30. Dezember 1999, SozR 3-1200 § 30 Nr. 20; Mutschler, SGb 2000, 110, 114 f).
  • BSG, 18.08.1992 - 12 RK 37/89

    Inland - Türkin - Beitragspflicht - Arbeitslosenversicherung - Wohnort - Schweiz

    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 7/07 R
    Er war damit zwangsläufig in das soziale Sicherungssystem des Beschäftigungsortes in Deutschland mit entsprechender Beitragspflicht einbezogen (vgl zur Arbeitslosenversicherung ua §§ 25, 346 SGB III; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 10).
  • BSG, 27.01.1977 - 12 RAr 83/76

    Ausländischer Arbeitsloser - Keine Arbeitserlaubnis - Verfügbarkeit -

    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 7/07 R
    e) Verfügbarkeit bzw Arbeitsfähigkeit kann allerdings nicht schon im Hinblick auf den in der BSG-Rechtsprechung entwickelten Prognose-Zeitraum von einem Jahr (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; Urteil des Senats vom 26. März 1998 aaO mwN) bejaht werden.
  • LSG Bayern, 04.06.2020 - L 9 AL 61/20

    Kurzarbeitergeld für Auslandsarbeitgeber nur bei Inlands-Betrieb oder

    Das Bundessozialgericht habe sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (vgl. Urteil vom 27.08.2008 - B 11 AL 7/07 R - juris Rn. 10, sowie - ausführlicher - Urteil vom 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 R - Rn. 10-12).
  • BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsgrundsatz - grenznaher

    Auf diese Rechtsprechung hat der erkennende Senat bereits in der Fallkonstellation eines Nicht-EU-Grenzgängers Bezug genommen (vgl BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 7/07 R, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR, m krit Anm Eichenhofer, ZESAR 2009, 453 zur Einschränkung der Verfügbarkeitsfiktion bei Grenzgängern).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 14/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Grenzgänger - gewöhnlicher Aufenthalt in

    Das BVerfG hat also wegen der engen Verknüpfung von Beitragserhebung und Leistungserbringung bei auf Beiträgen beruhenden Sozialleistungen anerkannt, dass die Leistungsvoraussetzungen für das Alg bzw die Alhi eine spezifische - mit der beitragsrechtlichen Anknüpfung in Einklang stehende - Ausprägung des Territorialitätsprinzips enthalten, die die Reichweite des allgemeinen Wohnsitzprinzips nach § 30 Abs. 1 SGB I einschränkt (vgl auch BSG Urteil vom 3.7.2003 - B 7 AL 42/02 R, SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 2, RdNr 21 f; BSG Urteil vom 27.8.2008 - B 11 AL 7/07 R, SozR 4-4300 § 119 Nr. 7, RdNr 10; BSG Urteil vom 7.10.2009 - B 11 AL 25/08 R, BSGE 104, 280 ff = SozR 4-1200 § 30 Nr. 5, RdNr 12) .
  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 5/12 R

    Anspruch auf Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im

    Insofern kann die zu § 421l SGB III idF des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002, BGBl I 4621, ergangene Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27.8.2008 - B 11 AL 22/07 R - BSGE 101, 224 = SozR 4-4300 § 421l Nr. 2) nicht auf die vorliegende Fallgestaltung übertragen werden, weil für den Existenzgründungszuschuss nach der vorgenannten Vorschrift weder die Prüfung einer Erfolgsaussicht noch eine Zweckbindung zur sozialen Sicherung vorgeschrieben war (vgl Urteil vom 27.8.2008 aaO RdNr 22, 29) .

    Insbesondere steht dem Ausschluss eines Leistungsanspruchs nicht die Rechtsprechung des BVerfG und des BSG entgegen, wonach es dem Gesetzgeber nicht frei steht, ohne gewichtige sachliche Gründe den Anknüpfungspunkt zwischen Beitragserhebung und Leistungsberechtigung zu wechseln (BVerfG Beschluss vom 30.12.1999 - 1 BvR 809/95 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 20; Urteile des Senats vom 27.8.2008 - B 11 AL 7/07 R - SozR 4-4300 § 119 Nr. 7 und vom 7.10.2009 - B 11 AL 25/08 R - BSGE 104, 280 = SozR 4-1200 § 30 Nr. 5) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 - L 18 AL 29/10

    Verfügbarkeit eines Ausländers ohne Arbeitserlaubnis; Arbeitslosengeld

    Wegen der für eine Beschäftigungsaufnahme erforderliche Arbeitserlaubnis oder Arbeitsberechtigung ist die Verfügbarkeit erst dann zu verneinen, wenn aufgrund einer anzustellenden Prognoseentscheidung feststeht, dass eine solche Erlaubnis oder Berechtigung nicht erteilt werden wird (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 1977 - 12 RAr 83/76 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; Urteil vom 22. November 1977 - 7 RAr 5/77 = SozR 4100 § 103 Nr. 10; Urteil vom 9. August 1990 - 7 RAr 120/89 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 1; Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 7/07 R - juris).

    Abgesehen davon, dass es sich bei den von der Beklagten behaupteten und vom SG ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegten Tatsachen nicht um allgemeinkundige und damit auch gerichtsbekannte Tatsachen handelt (vgl. hierzu etwa BSG, Urteil vom 23. Mai 1996 - 13 RJ 75/95 = SozR 3-1500 § 62 Nr. 12), was schon daraus erhellt, dass regelmäßig auch in Deutschland zahlreiche polnische Erntehelfer beschäftigt sind und somit ein Bedarf an ausländischen Arbeitskräften auch im ungelernten Bereich nicht von vornherein entfällt (vgl. nur anders für eine Grenzgängerbeschäftigung in einer bestimmten Grenzzone: BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 7/07 R -), fehlt es an einer entsprechenden konkreten Betrachtung des Arbeitslosen und des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktbereichs (vgl. hierzu BSG SozR 4100 § 103 Nr. 10).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 RA 88/04

    "Ghetto-Beschäftigung"; Glaubhaftmachung; Rechtsnachfolge

    Das Territorialitätsprinzip ist im Bereich des Leistungsrechts zwar im besonderen dann durchbrochen und damit die Anwendbarkeit des § 30 Abs. 1 SGB I eingeschränkt, wenn ein Anspruchsteller in das soziale Sicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland aufgrund von hier ausgeübten Beschäftigungen einbezogen war und aufgrund dessen Leistungsansprüche erworben hat (s. stellvertretend BSG SozR 1200 § 35 Nr. 1 und vom 27. August 2008 - B 11 AL 7/07 R).
  • BSG, 07.09.2009 - B 7 AL 16/09 B
    Eine Auseinandersetzung mit Entscheidungen des BSG zur Verfügbarkeit von Ausländern ohne Arbeitsberechtigung (Urteil vom 26.3.1998 - B 11 AL 75/97 R; vgl auch BSG, Urteil vom 27.8.2008 - B 11 AL 7/07 R) ist nicht erfolgt.
  • BSG, 23.07.2009 - B 11 AL 18/09 B
    Unzureichend ist der allgemein gehaltene Vortrag, die Rechtsfrage sei bislang weder vom Bundessozialgericht (BSG) noch von den Tatsachengerichten entschieden; der Beschwerdeführer verkennt insoweit, dass sich das BSG in der Vergangenheit sehr wohl mit der Frage nach der Verfügbarkeit bzw Arbeitsfähigkeit von Ausländern befasst hat (vgl zuletzt Urteil des Senats vom 27. August 2008, B 11 AL 7/07 R, mit Hinweis auf Urteil vom 26. März 1998, B 11 AL 75/97 R, sowie weiteren Nachweisen).
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