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   BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 71/03 R   

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https://dejure.org/2004,2280
BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 71/03 R (https://dejure.org/2004,2280)
BSG, Entscheidung vom 03.06.2004 - B 11 AL 71/03 R (https://dejure.org/2004,2280)
BSG, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - B 11 AL 71/03 R (https://dejure.org/2004,2280)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Erlöschens des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe; Veranlassung des Eintritts von Sperrzeiten mit einer Gesamtdauer von mindestens 24 Wochen; Nichtannahme eines weiteren Arbeitsangebots; Voraussetzungen des Eintritts einer Sperrzeit; Verletzung der ...

  • Judicialis

    SGB III § 196 Satz 1 Nr 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Materielle Beweislast für den Zugang des Arbeitsangebots, Unzulässigkeit der Parteivernehmung im sozialgerichtlichen Verfahren, Auslegung eines Vergleichs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitsstelle nicht angenommen - Sperrzeit!

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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.02.2003 - B 11 AL 273/02 B

    Nichtbefolgung eines Beweisantrages im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 71/03 R
    Die von der Revision für notwendig gehaltene eidliche Parteivernehmung ist im sozialgerichtlichen Verfahren ohnehin unzulässig (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 2; Senatsbeschluss vom 18. Februar 2003 - B 11 AL 273/02 B - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 24.11.1990 - 1 BA 45/90

    Gesetzlich vorgeschriebene Form der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 71/03 R
    Die von der Revision für notwendig gehaltene eidliche Parteivernehmung ist im sozialgerichtlichen Verfahren ohnehin unzulässig (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 2; Senatsbeschluss vom 18. Februar 2003 - B 11 AL 273/02 B - nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.09.2003 - L 12 AL 2095/03

    Eintritt von Sperrzeiten beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 71/03 R
    Der Kläger beantragt, die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. September 2003 - L 12 AL 2095/03 - und des Sozialgerichts Karlsruhe vom 21. Februar 2002 - S 13 AL 1316/01 - aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, in Abänderung der angefochtenen Bescheide ihm ab 24. November 2000 Arbeitslosenhilfe in gesetzlicher Höhe zu gewähren, hilfsweise, den Rechtsstreit zur weiteren Entscheidung über den Anspruch des Klägers auf Gewährung von Arbeitslosenhilfe ab 24. November 2000 an das Landessozialgericht Baden-Württemberg zurückzuverweisen.
  • BFH, 12.10.1999 - VIII R 21/97

    Ausgleichszahlungen an Kfz-Vertragshändler

    Auszug aus BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 71/03 R
    Der erkennende Senat kann deshalb den Vergleich selbst auslegen, da die zur Auslegung erforderlichen Tatsachen vom LSG festgestellt, oder aus den Akten ersichtlich sind (vgl zur Befugnis des Revisionsgerichts einen Vergleich bei fehlender oder widersprüchlicher Auslegung durch das Tatsachengericht selbst auszulegen Bundesgerichtshof Urteil vom 17. September 1980, IVb ZR 550/80 = NJW 1981, 51; Bundesfinanzhof Urteil vom 12. Oktober 1999, VIII R 21/97 = BFHE 190, 343).
  • BGH, 17.09.1980 - IVb ZR 550/80

    Auslegung eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 71/03 R
    Der erkennende Senat kann deshalb den Vergleich selbst auslegen, da die zur Auslegung erforderlichen Tatsachen vom LSG festgestellt, oder aus den Akten ersichtlich sind (vgl zur Befugnis des Revisionsgerichts einen Vergleich bei fehlender oder widersprüchlicher Auslegung durch das Tatsachengericht selbst auszulegen Bundesgerichtshof Urteil vom 17. September 1980, IVb ZR 550/80 = NJW 1981, 51; Bundesfinanzhof Urteil vom 12. Oktober 1999, VIII R 21/97 = BFHE 190, 343).
  • BGH, 18.01.1978 - IV ZR 204/75

    Identität von Makler und Käufer bei Abschluss eines Maklervertrages;

    Auszug aus BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 71/03 R
    Dies wäre eine Verletzung des § 130 BGB, da die materielle Beweislast für den Zugang des Arbeitsangebots die Beklagte trägt, die diese Willenserklärung abgesandt hat und aus ihrem Zugang Rechtsfolgen herleitet (vgl BGHZ 70, 232).
  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R

    Regelaltersrente - Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf eine

    Dem entspricht die Rechtslage auch für andere Schreiben der Leistungsträger an Versicherte, zB ein Arbeitsangebot (BSG vom 3.6.2004, B 11 AL 71/03 R, SGb 2004, 479) und für gerichtliche Hinweise in weiteren Zusammenhängen (zB zur Anhörung vor der Entscheidung über eine Berufung im vereinfachten Beschlussverfahren: BSG vom 21.6.2000, SozR 3-1500 § 153 Nr. 11 mwN und vom 9.4.2003 - B 5 RJ 210/02 B; Bundesverwaltungsgericht vom 25.4.2005, Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 72 mwN).
  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im

    Gegenstand des Rechtsstreits und des Revisionsverfahrens ist, was das LSG übersehen hat, nicht nur der Bescheid vom 16.11.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20.1.2006 (§ 95 SGG), mit dem die Beklagte als eigenständige Verfügung (§ 31 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - [SGB X]) den Eintritt einer Sperrzeit festgestellt hat (vgl dazu Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 3.6.2004 - B 11 AL 71/03 R - SGb 2004, 479), sondern auch der - vom LSG nicht festgestellte und auch in der Verwaltungsakte nicht enthaltene - Bescheid der Beklagten über die Bewilligung von Alg für die Zeit ab 24.12.2005, soweit sie darin für die Zeit vom 1.10. bis 23.12.2005 die Zahlung von Alg abgelehnt hat.
  • BSG, 18.11.2015 - B 9 V 1/14 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - sexueller Missbrauch in der

    Demnach kann das Vorbringen der Beteiligten sogar allein Entscheidungsgrundlage sein, etwa dann, wenn eine von einem Beteiligten mehrfach vorgetragene Tatsache vom anderen während des Verfahrens nicht bestritten wird (vgl BSG Urteil vom 3.6.2004 - B 11 AL 71/03 R - Leitherer, aaO, § 103 RdNr 7a; siehe hierzu ebenfalls BSG Beschluss vom 15.8.1960 - 4 RJ 291/59 - SozR Nr. 56 zu § 128 SGG) .
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