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   BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B   

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BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B (https://dejure.org/2009,10589)
BSG, Entscheidung vom 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B (https://dejure.org/2009,10589)
BSG, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - B 11 AL 72/08 B (https://dejure.org/2009,10589)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Fiktion der Verfügbarkeit im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Fiktion der Verfügbarkeit im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 36/88

    Geltendmachung eines ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld iS. von § 125 Abs. 2

    Auszug aus BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B
    So enthält das Beschwerdevorbringen zur ersten Frage sogar bei Unterstellung eines zeitweiligen Ruhens des Alg-Anspruchs keinerlei Ausführungen zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 147 Abs. 2 SGB III bzw zur Vorgängervorschrift des § 125 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und insoweit dazu, dass die Verfallsfrist auch während des Ruhens eines in seinem Stammrecht existenten Alg-Anspruchs weiterläuft und ein Anspruch während seines Ruhens nicht wirksam geltend gemacht werden kann (vgl ua BSGE 66, 258, 264 [BSG 21.03.1990 - 7 RAr 36/88] = SozR 3-4100 § 125 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 42).

    Die im Anschluss daran aufgestellte Behauptung, das BSG habe nicht "per se ausgeschlossen", dass "nach Ablauf eines schon vorab feststehenden Zeitraumes der Ruhensdauer von Arbeitslosengeld ein diesbezüglicher Anspruch ohne neuen Antrag des Arbeitslosen wieder auflebt", wird jedoch in den Raum gestellt, ohne auf die neuere einschlägige Rechtsprechung des BSG einzugehen (ua BSGE 66, 258, 264 [BSG 21.03.1990 - 7 RAr 36/88] = SozR 3-4100 § 125 Nr. 1; BSGE 95, 1 = SozR 4-4300 § 147 Nr. 4).

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 61/04 R

    Wiederaufleben des Arbeitslosengeldanspruchs nach Unterbrechung - Fortwirkung der

    Auszug aus BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B
    Die im Anschluss daran aufgestellte Behauptung, das BSG habe nicht "per se ausgeschlossen", dass "nach Ablauf eines schon vorab feststehenden Zeitraumes der Ruhensdauer von Arbeitslosengeld ein diesbezüglicher Anspruch ohne neuen Antrag des Arbeitslosen wieder auflebt", wird jedoch in den Raum gestellt, ohne auf die neuere einschlägige Rechtsprechung des BSG einzugehen (ua BSGE 66, 258, 264 [BSG 21.03.1990 - 7 RAr 36/88] = SozR 3-4100 § 125 Nr. 1; BSGE 95, 1 = SozR 4-4300 § 147 Nr. 4).

    Soweit die Beschwerdeführerin dennoch wiederholt behauptet, die Beklagte habe schon zur Zeit des Antritts der Kur (vom 16. März bis 13. April 2004) auf ein künftiges Erlöschen des Alg-Anspruchs hinweisen müssen, beachtet sie nicht die zutreffenden Ausführungen des LSG unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG (BSGE 95, 1 [BSG 25.05.2005 - B 11a AL 61/04 R] = SozR 4-4300 § 147 Nr. 4), wonach die Kurteilnahme mit einer Dauer von unter sechs Wochen noch nicht zu einem Erlöschen geführt hätte.

  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge -

    Auszug aus BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B
    Zur Klärungsbedürftigkeit dieser Frage enthält die Beschwerdebegründung schon deshalb keine hinreichenden Ausführungen, weil sie sich nicht näher mit der vom LSG zitierten Rechtsprechung des BSG auseinandersetzt, wonach es ausgeschlossen ist, das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bzw Verfügbarkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Alg nachträglich im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zu fingieren (ua BSGE 58, 104 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83] = SozR 4100 § 103 Nr. 36; Urteil vom 31. Januar 2006, B 11a AL 15/05 R, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 23/86

    Arbeitslosengeld - Fristablauf - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub -

    Auszug aus BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B
    Zwar enthält die Beschwerdebegründung Hinweise auf ältere Entscheidungen des BSG aus den Jahren 1982 und 1987 (BSGE 54, 212 = SozR 4100 § 125 Nr. 2; BSGE 62, 179 = SozR 4100 § 125 Nr. 3).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60, 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Gleichstellungstatbestand -

    Auszug aus BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B
    So enthält das Beschwerdevorbringen zur ersten Frage sogar bei Unterstellung eines zeitweiligen Ruhens des Alg-Anspruchs keinerlei Ausführungen zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 147 Abs. 2 SGB III bzw zur Vorgängervorschrift des § 125 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und insoweit dazu, dass die Verfallsfrist auch während des Ruhens eines in seinem Stammrecht existenten Alg-Anspruchs weiterläuft und ein Anspruch während seines Ruhens nicht wirksam geltend gemacht werden kann (vgl ua BSGE 66, 258, 264 [BSG 21.03.1990 - 7 RAr 36/88] = SozR 3-4100 § 125 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 42).
  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 41/04 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Erlöschensfrist - Berechnung - Verlängerung um Zeiten

    Auszug aus BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B
    Bei letzterer verkennt die Beschwerdeführerin, dass es unter den Umständen des vorliegenden Falles nicht auf die denkbare Korrektur einer Fristversäumnis (vgl dazu Urteil des Senats vom 19. Januar 2005, B 11a/11 AL 41/04 R, veröffentlicht in juris), sondern allein auf die im Wege des Herstellungsanspruchs grundsätzlich nicht ersetzbare Verfügbarkeit ankommt (vgl Urteil vom 31. Januar 2006 [aaO] RdNr 19 mit Hinweis auf den der Entscheidung vom 19. Januar 2005 [aaO] zu Grunde liegenden unterschiedlichen Sachverhalt).
  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von

    Auszug aus BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B
    Zur Klärungsbedürftigkeit dieser Frage enthält die Beschwerdebegründung schon deshalb keine hinreichenden Ausführungen, weil sie sich nicht näher mit der vom LSG zitierten Rechtsprechung des BSG auseinandersetzt, wonach es ausgeschlossen ist, das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bzw Verfügbarkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Alg nachträglich im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zu fingieren (ua BSGE 58, 104 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83] = SozR 4100 § 103 Nr. 36; Urteil vom 31. Januar 2006, B 11a AL 15/05 R, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 20.08.2007 - B 11a AL 159/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B
    Wenn die Beschwerdeführerin Gegenteiliges behauptet, so handelt es sich um tatsächliches Vorbringen, das zur Darlegung der Klärungsfähigkeit ungeeignet ist (vgl ua Beschluss des Senats vom 20. August 2007, B 11a AL 159/06 B, veröffentlicht in juris).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60, 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • SG Frankfurt/Main, 30.07.2004 - S 33 AL 3262/02

    Arbeitslose Mutter muss auf drohenden Anspruchsverlust hingewiesen werden

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

  • BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 116/81

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zuerkennung von Krankengeld; Fortfall des

  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - L 14 AL 184/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nachweis der persönlichen Arbeitslosmeldung -

    Für die persönliche Arbeitslosmeldung kann nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 19. März 1986 - 7 RAr 48/84 - und - 7 RAr 17/84 - Beschluss vom 7. Mai 2009 - B 11 AL 72/08 B -) als geklärt angesehen werden, dass diese gerade nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt oder vorverlegt werden kann, weil der Herstellungsanspruch den Versicherungsträger nur zu solchem Tun oder Unterlassen verpflichten kann, das rechtlich zulässig ist.

    Die in den §§ 137, 138 SGB III geregelten tatsächlichen Anforderungen an die Arbeitslosigkeit, nämlich die objektive und subjektive Verfügbarkeit, können in gesetzeskonformer Weise ebenso wenig fingiert werden wie die - hier ebenfalls fehlende - persönliche Arbeitslosmeldung (vgl. BSG, Urteil vom 31. Januar 2006 - B 11 a AL 15/05 R - BSG, Beschluss vom 7. Mai 2009 - B 11 AL 72/08 B - juris - m. w. N.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2011 - L 1 AL 38/10

    Arbeitslosengeldanspruch - ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG - keine

    Er ist jedoch der Auffassung, dass hierfür nicht zwingend eine "Fiktion der Verfügbarkeit" erforderlich ist, die das BSG aus überzeugenden Gründen bisher im Rahmen von sozialrechtlichen Herstellungsansprüchen abgelehnt hat (vgl. Entscheidungen v. 07.05.2009 B 11 AL 72/08 B , juris Rz. 16 ff; v. 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R , juris Rz.: 42 ff; v. 19.01.2005 B 11a/11 AL 35/04 R , SozR 4-4300 § 147 Nr. 3 sowie v. 21.03.1990 7 Rar 36/88 , juris Rz. 42 ff).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - L 18 AL 129/16

    Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Arbeitslosengeld; Folgen einer

    Für die persönliche Arbeitslosmeldung kann nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 19. März 1986 - 7 RAr 48/84 - und - 7 RAr 17/84 - Beschluss vom 7. Mai 2009 - B 11 AL 72/08 B -) als geklärt angesehen werden, dass diese als tatsächliche Handlung gerade nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt oder vorverlegt werden kann, weil der Herstellungsanspruch den Versicherungsträger nur zu solchem Tun oder Unterlassen verpflichten kann, das rechtlich zulässig ist.
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