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   BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 9/11 R   

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https://dejure.org/2012,32921
BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 9/11 R (https://dejure.org/2012,32921)
BSG, Entscheidung vom 04.07.2012 - B 11 AL 9/11 R (https://dejure.org/2012,32921)
BSG, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - B 11 AL 9/11 R (https://dejure.org/2012,32921)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Bemessungsrahmen - Transferkurzarbeitergeldbezug - versicherungspflichtige Beschäftigung - fiktives Arbeitsentgelt

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 3 SGB 3, § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 130 Abs 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 130 Abs 3 S 1 Nr 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 131 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 24.04.2006
    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Bemessungsrahmen - Transferkurzarbeitergeldbezug - versicherungspflichtige Beschäftigung - fiktives Arbeitsentgelt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 3 SGB 3, § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 130 Abs 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 130 Abs 3 S 1 Nr 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 131 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 24.04.2006
    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Bemessungsrahmen - Transferkurzarbeitergeldbezug - versicherungspflichtige Beschäftigung - fiktives Arbeitsentgelt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Bemessungsentgelt beim Bezug von Transfer-Kurzarbeitergeld

  • rewis.io

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Bemessungsrahmen - Transferkurzarbeitergeldbezug - versicherungspflichtige Beschäftigung - fiktives Arbeitsentgelt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Bemessungsentgelt beim Bezug von Transfer-Kurzarbeitergeld

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitslosengeld nach Ausscheiden aus einer Transfergesellschaft: Bemessung nach dem für die Höhe des Transfer-Kurzarbeitergelds maßgebenden fiktiven Arbeitsentgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2013, 296
  • NZA-RR 2013, 103
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 49/08 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - versicherungspflichtige Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 9/11 R
    Zum Hinweis der Beklagten auf die Rechtsprechung des BSG zum Krankengeld trägt er vor, dieses Urteil sei durch die Entscheidung des BSG vom 18.5.2010 - B 7 AL 49/08 R - (SozR 4-4300 § 122 Nr. 8) überholt.

    Etwas anderes folgt nicht aus der vom Kläger angeführten Rechtsprechung des BSG, wonach das seit 1.1.2005 geltende Bemessungsrecht im Unterschied zu dem bis 31.12.2004 geltenden Recht nur die Einbeziehung von Entgelten aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen vorsieht, nicht dagegen Entgelte aus sonstigen Versicherungspflichtverhältnissen (vgl BSG, Urteil vom 18.5.2010 - B 7 AL 49/08 R - SozR 4-4300 § 122 Nr. 8, RdNr 15 mwN) .

  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 26/11 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Bemessungszeitraum -

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 9/11 R
    Die von der Versicherungspflicht des Klägers als Beschäftigter auch für die Zeit ab 1.7.2005 ausgehende Auffassung wird bestätigt durch die zum Krankengeld und zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) ergangene Rechtsprechung des 1. Senats des BSG (BSGE 98, 33 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 6, jeweils RdNr 15 ff, 20; Urteil vom 10.5.2012 - B 1 KR 26/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 10, jeweils mwN) .

    Besteht - wie unter b ausgeführt - in Fällen des Bezugs von Transfer-Kug trotz des auch auf das frühere Arbeitsverhältnis zu beziehenden Arbeits- und Entgeltausfalls ein Versicherungspflichtverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und der betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (hier der PEG) gemäß § 24 Abs. 1 und Abs. 3 SGB III, ist es sachgerecht, bei der Bemessung von Alg auf das während des Bestehens dieses Versicherungsverhältnisses "ausgefallene" Arbeitsentgelt und nicht auf in anderen Zeiträumen erzielte Entgelte abzustellen (vgl Durchführungsanweisung der Beklagten zu § 131 SGB III, Stand 2006, wonach im Gegensatz zu einer früheren DA als ausgefallenes Arbeitsentgelt das während des Bezugs von Transfer-Kug aktuell ausgefallene Arbeitsentgelt zugrunde zu legen ist; Köster/Nimscholz/Korte, Kurzarbeit und Beschäftigungstransfer, 2009, S 95; vgl auch Urteil des 1. Senats des BSG vom 10.5.2012 - B 1 KR 26/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 10, zur Bestimmung des für das Krankengeld maßgeblichen Arbeitsentgelts nach § 47 SGB V bei Bezug von Transfer-Kug) .

  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R

    Transferkurzarbeitergeld - Unvermeidbarkeit des dauerhaften Arbeitsausfalls -

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 9/11 R
    Die Auffassung, dass der Kläger bei der PEG versicherungspflichtig war, steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des für die Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung mittlerweile nicht mehr zuständigen 7. Senats des BSG, der Zweifel geäußert hat, ob bei "Kurzarbeit Null" überhaupt ein erheblicher Arbeitsausfall angenommen werden kann (vgl BSG SozR 4-4300 § 173 Nr. 1 RdNr 12; Urteil vom 14.9.2010 - B 7 AL 29/09 R - Juris RdNr 11 ff; kritisch ua Bieback NZS 2011, 241 ff) .

    Denn in dieser Rechtsprechung ist offen geblieben, welche Auswirkungen sich im Einzelnen auf die Anwendung des § 216b SGB III ergeben (BSG SozR 4-4300 § 173 Nr. 1 aaO; Urteil vom 14.9.2010 - B 7 AL 29/09 R - Juris RdNr 12) .

  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens wegen

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 9/11 R
    Denn das Bemessungsentgelt aus einem erweiterten Bemessungsrahmen übersteigt nicht das um 10 % erhöhte Bemessungsentgelt aus dem Regelbemessungsrahmen (vgl Urteil des Senats vom 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R - BSGE 107, 114 = SozR 4-4300 § 130 Nr. 7) .
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 28/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Berücksichtigung nicht gezahlten

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 9/11 R
    Soweit es darauf ankommt, ob der Kläger das ausgefallene Entgelt "erzielt hätte" (also tatsächlich erhalten hätte, vgl BSG, Urteil vom 8.2.2007 - B 7a AL 28/06 R - Juris RdNr 17) , sind Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger ohne Arbeitsausfall das ihm dann zustehende Entgelt nicht ausgezahlt bekommen hätte, nicht festgestellt und auch nicht ersichtlich.
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 56/93

    Arbeitslosengeld - Bemessung - Neue Bundesländer

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 9/11 R
    Der Anwendung des § 131 Abs. 3 Nr. 1 SGB III auf die vorliegende Fallgestaltung steht auch nicht die frühere Rechtsprechung des BSG zu § 112 AFG (vgl BSGE 74, 96 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 17) entgegen, weil das AFG noch keine Regelung enthielt, wie sie für den streitgegenständlichen Zeitraum § 131 Abs. 3 Nr. 1 SGB III trifft.
  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 1/12 R

    Versicherungspflicht ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 9/11 R
    Im Übrigen ist die Einbeziehung des Transfer-Kug in § 131 Abs. 3 Nr. 1 SGB III auch wegen § 216b Abs. 10 SGB III geboten (vgl BT-Drucks 15/1515 S 93, zu Abs. 10; zweifelnd LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.10.2011 - L 1 AL 8/10 - Revision anhängig unter B 11 AL 1/12 R) .
  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.10.2011 - L 1 AL 8/10

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - Berücksichtigung einer

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 9/11 R
    Im Übrigen ist die Einbeziehung des Transfer-Kug in § 131 Abs. 3 Nr. 1 SGB III auch wegen § 216b Abs. 10 SGB III geboten (vgl BT-Drucks 15/1515 S 93, zu Abs. 10; zweifelnd LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.10.2011 - L 1 AL 8/10 - Revision anhängig unter B 11 AL 1/12 R) .
  • BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 18/11 R
    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 9/11 R
    Soweit das LSG unter Hinweis auf die vorbezeichnete Rechtsprechung zum AFG argumentiert, der Kläger habe mit dem Kug kein Arbeitsentgelt, sondern eine Sozialleistung erhalten, verkennt es, dass § 131 Abs. 3 Nr. 1 SGB III ausdrücklich auf fiktives Arbeitsentgelt abstellt, das ohne Arbeitsausfall hätte erzielt werden können (vgl auch zur Entgeltfunktion des Kug Urteil des BSG vom 14.3.2012 - B 14 AS 18/11 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, RdNr 18) .
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 9/06 R

    Krankengeld - Berechnung - neues Pflichtversicherungsverhältnis bei Wechsel des

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 9/11 R
    Die von der Versicherungspflicht des Klägers als Beschäftigter auch für die Zeit ab 1.7.2005 ausgehende Auffassung wird bestätigt durch die zum Krankengeld und zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) ergangene Rechtsprechung des 1. Senats des BSG (BSGE 98, 33 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 6, jeweils RdNr 15 ff, 20; Urteil vom 10.5.2012 - B 1 KR 26/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 10, jeweils mwN) .
  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 7/02 R

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld - unbezahlter Urlaub - Beginn der Schutzfrist -

  • BSG, 18.09.1973 - 12 RK 15/72

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R
  • BAG, 16.12.2015 - 5 AZR 567/14

    Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld - Entgeltabrechnung

    Vorbehaltlich einer abweichenden Zusage dient das mit der Transfergesellschaft vereinbarte Bruttoentgelt im Hinblick auf die Aufstockungsleistung - ebenso wie für das Transferkurzarbeitergeld (vgl. hierzu BSG 4. Juli 2012 - B 11 AL 9/11 R - Rn. 26 zu § 179 Abs. 1 Satz 2 SGB III aF, BSGE 111, 177)  - lediglich als Bezugsbasis: Es ist bei der Ermittlung der verbleibenden Nettoentgeltdifferenz als "Soll-Entgelt" (§ 106 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 SGB III) zu Grunde zu legen.
  • BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 20/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kurzarbeitergeld

    Zu der § 175 SGB III aF für die Zeit ab 1.1.2004 ersetzenden Vorschrift des § 216b SGB III (idF des Gesetzes vom 19.11.2004, BGBl I 2902; inzwischen seit 1.4.2012 § 111 SGB III) hat der Senat im Übrigen mit Urteil vom 4.7.2012 (B 11 AL 9/11 R - zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) entschieden, dass ein Arbeitnehmer nach dem Wechsel in eine Transfergesellschaft bei dieser, soweit eine Eingliederung in den Betrieb ua unter dem Gesichtspunkt der Qualifizierung zu bejahen ist, in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht, und zwar auch dann, wenn "Kurzarbeit Null" vereinbart ist.

    In diesem Fall wäre als Arbeitsentgelt gemäß § 134 Abs. 2 Nr. 3 SGB III in der hier einschlägigen Fassung das Arbeitsentgelt anzusetzen, das der Arbeitslose ohne den Arbeitsausfall und ohne Mehrarbeit erzielt hätte (vgl dazu näher Urteil des Senats vom 4.7.2012 - B 11 AL 9/11 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .

  • LSG Bayern, 19.09.2017 - L 10 AL 67/17

    Bemessungszeitraum, unwiderrufliche Freistellung

    Soweit der Kläger auf die Entscheidung des BSG vom 04.07.2012 (B 11 AL 9/11 R) verweist, verkennt er, dass es dort nicht um die Frage des Bemessungszeitraums ging, sondern eine tatsächlich nicht erfolgte Tätigkeit nach Auffassung des BSG auch zu einer "Beschäftigung" in Bezug auf die Frage des Bemessungsrahmens iSv § § 130 Abs. 1 Satz 2 SGB III aF (jetzt § 150 Abs. 1 Satz 2 SGB III nF) führen kann.
  • LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 83/16

    Gewährung eines höheren Arbeitslosengeldes unter Zugrundelegung eines höheren

    Die Beklagte hat auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 6. März 2013 (Az. B 11 AL 1/12 R) und vom 4. Juli 2012 (Az. B 11 AL 9/11 R) hingewiesen.

    Ergänzend sei darauf hinzuweisen, dass die von der Beklagten zitierten Urteile des Bundessozialgerichts vom 4. Juli 2012 (Az. B 11 AL 9/11 R) und vom 6. März 2013 (Az. B 11 AL 1/12 R) bereits in ihren Leitsätzen widergäben, dass die Beschäftigung in einer Transfergesellschaft bei Bezug von Transfer-Kug ein Versicherungspflichtverhältnis nach § 24 SGB III darstelle.

    Insbesondere begründete der Eintritt in die Transfergesellschaft ein Versicherungspflichtverhältnis als Beschäftigter im Sinne der §§ 24 Abs. 1, 25 Abs. 1 Satz 1 SGB III. Ein solches Pflichtversicherungsverhältnis setzt voraus, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem Kläger, dem Arbeitgeber und der Transfergesellschaft deswegen begründet wurde, um dem Kläger die Möglichkeit zu geben, gemäß § 111 SGB III Transfer-Kug zu beziehen, es sich bei der Transfergesellschaft um eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit im Sinne von § 111 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB III handelt und auch die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses den Vorgaben des § 111 SGB III entspricht (BSG, Urteil vom 4. Juli 2012 - B 11 AL 9/11 R, BSGE 111, 177, juris, Rn. 16).

    Insbesondere war auch die Eingliederung in den Betrieb der Transfergesellschaft gegeben, die in derlei Fällen in der Verpflichtung besteht, an angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen und anderen Aktivitäten teilzunehmen, und der Kläger hatte sich darüber hinaus in mehrfacher Hinsicht dem Direktionsrecht der Transfergesellschaft unterzuordnen (dazu BSG, Urteil vom 4. Juli 2012 - B 11 AL 9/11 R, BSGE 111, 177 = juris, Rn. 17).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 20.12

    Arbeitsplatzbegriff, schwerbehindertenrechtlicher -; Arbeitsverhältnis;

    aa) Die von der Klägerin übernommenen Transferkurzarbeiter stehen zu dieser in einem privatrechtlichen Anstellungsverhältnis und sind deshalb Arbeitnehmer (vgl. BAG, Beschluss vom 23. August 2001 - 5 AZB 11/01 - BAGE 99, 1 und Urteil vom 30. März 2004 - 1 AZR 85/03 - AP § 112 BetrVG 1972 Nr. 170; BSG, Urteile vom 10. Mai 2012 - B 1 KR 26/11 R - juris Rn. 15 und vom 4. Juli 2012 - B 11 AL 9/11 R - juris Rn. 17; BFH, Urteil vom 20. Juli 2010 - IX R 23/09 - BFHE 230, 373 Rn. 16; Kania, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 13. Aufl. 2013, §§ 112, 112a BetrVG 210 Rn. 37c).
  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 1/12 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Transferkurzarbeitergeldbezug -

    Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl Urteil vom 4.7.2012 - B 11 AL 9/11 R - auch zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, Juris RdNr 16 ff; Urteil vom 4.7.2012 - B 11 AL 20/10 R - Juris RdNr 18, 19) .

    Auch insoweit hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest (vgl Urteil vom 4.7.2012 - B 11 AL 9/11 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, juris RdNr 21 ff) .

  • FG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - 1 K 2865/21

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Remanenzkosten und Abfindungszahlungen im

    Bei dem Arbeitsverhältnis zwischen der Transfergesellschaft und dem Arbeitnehmer handelt es sich selbst dann um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, wenn "Kurzarbeit Null" vereinbart ist (Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 14.12.2006 B 1 KR 9/06 R, BSGE 98, 33, Neue Zeitschrift für Sozialrecht -NZS- 2007, 552, zur Krankenversicherung; BSG-Urteil vom 04.07.2012 B 11 AL 9/11 R, BSGE 111, 177, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht - Rechtsprechungs-Report -NZA-RR- 2013, 103, zur Arbeitslosenversicherung).
  • VG Gelsenkirchen, 03.07.2019 - 15 K 1017/18

    Aufstiegsfortbildungsförderung Transferkurzarbeitergeld Ausschlussgrund

    vgl. BSG, Urteil vom 4. Juli 2012 - B 11 AL 9/11 R -, juris, Rn. 18.
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