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   BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 93/12 B   

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BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 93/12 B (https://dejure.org/2013,23111)
BSG, Entscheidung vom 06.03.2013 - B 11 AL 93/12 B (https://dejure.org/2013,23111)
BSG, Entscheidung vom 06. März 2013 - B 11 AL 93/12 B (https://dejure.org/2013,23111)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 421g Abs 1 S 4 SGB 3, § 421g Abs 1 S 6 SGB 3, § 421g Abs 2 S 3 SGB 3, § 296 BGB, §§ 296 ff BGB
    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - fehlende Klärungsbedürftigkeit - Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers - erfolgreiche Vermittlung während des Geltungszeitraums des Vermittlungsgutscheins - kein Wegfall der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 421g Abs 1 S 4 SGB 3, § 421g Abs 1 S 6 SGB 3, § 421g Abs 2 S 3 SGB 3, § 296 BGB, §§ 296 ff BGB
    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - fehlende Klärungsbedürftigkeit - Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers - erfolgreiche Vermittlung während des Geltungszeitraums des Vermittlungsgutscheins - kein Wegfall der ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - fehlende Klärungsbedürftigkeit - Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers - erfolgreiche Vermittlung während des Geltungszeitraums des Vermittlungsgutscheins - kein Wegfall der ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - fehlende Klärungsbedürftigkeit - Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers - erfolgreiche Vermittlung während des Geltungszeitraums des Vermittlungsgutscheins - kein Wegfall der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 93/12 B
    Abgesehen davon, dass das Wort "eine" (Beschäftigung) - wie die Beklagte in ihrer Beschwerdebegründung selbst einräumt - keineswegs zwangsläufig eine Beschränkung im numerischen Sinne nahelegt, ergibt sich gerade aus der in Bezug genommenen Folgevorschrift in § 421g Abs. 1 S 6 SGB III aF, dass der Vergütungsanspruch (nur) den Vermittlungserfolg während der Geltungsdauer des VGS voraussetzt (vgl BSG, Urteile vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 17-18 und vom 23.2.2011 - B 11 AL 11/10 R - Juris RdNr 20) .

    Doch mit der Erteilung des VGS und der darin zum Ausdruck gekommenen Erklärung, dass die Voraussetzungen des § 421g Abs. 1 S 1 SGB III aF vorliegen, ist die Agentur für Arbeit hieran - wie es § 421g Abs. 1 S 4 SGB III aF vorsieht - nach Sinn und Zweck der Regelung gebunden (vgl BSG, Urteil vom 6.5.2008, aaO, RdNr 17-18 unter ausdrücklichem Hinweis auf Urmersbach in Eicher/ Schlegel, SGB III, § 421g RdNr 31) .

    Innerhalb des Beziehungsdreiecks zwischen dem Arbeitsuchenden, dem privaten Arbeitsvermittler und der Agentur für Arbeit ist für den Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen die Agentur für Arbeit nach § 421g Abs. 2 S 3 und S 4 SGB III aF (nur) entscheidend, dass die Vermittlung innerhalb der Gültigkeitsdauer des VGS in eine Beschäftigung des Arbeitslosen mündet (vgl BSG Urteil vom 6.5.2008, aaO, RdNr 17-18) .

  • BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R

    Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus Vermittlungsgutschein -

    Auszug aus BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 93/12 B
    Abgesehen davon, dass das Wort "eine" (Beschäftigung) - wie die Beklagte in ihrer Beschwerdebegründung selbst einräumt - keineswegs zwangsläufig eine Beschränkung im numerischen Sinne nahelegt, ergibt sich gerade aus der in Bezug genommenen Folgevorschrift in § 421g Abs. 1 S 6 SGB III aF, dass der Vergütungsanspruch (nur) den Vermittlungserfolg während der Geltungsdauer des VGS voraussetzt (vgl BSG, Urteile vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 17-18 und vom 23.2.2011 - B 11 AL 11/10 R - Juris RdNr 20) .
  • BSG, 12.09.2019 - B 11 AL 13/18 R

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten

    Nach dieser Rechtsprechung ist für den Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen die Agentur für Arbeit allein entscheidend, dass die Vermittlung in eine Beschäftigung des Arbeitslosen innerhalb der Gültigkeitsdauer mündet (vgl bereits BSG vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 17-18; BSG vom 6.3.2013 - B 11 AL 93/12 B - juris RdNr 12) .

    Maßgeblich ist der Eintritt des Vermittlungserfolges im Sinne der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses innerhalb des Geltungszeitraums des AVGS (vgl BSG vom 23.2.2010 - B 11 AL 121/09 B - juris RdNr 8; BSG vom 23.2.2011 - B 11 AL 11/10 R - juris RdNr 20; BSG vom 6.3.2013 - B 11 AL 93/12 B - juris RdNr 10; BSG vom 26.2.2018 - B 11 AL 85/17 B - juris RdNr 3) .

    Die Anknüpfung an den Vermittlungserfolg der leistungsrechtlichen Beschäftigung entspricht Sinn und Zweck des § 45 SGB III. § 421g SGB III aF zielte auf die Beendigung der Beschäftigungslosigkeit von Arbeitslosen (vgl BSG vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 17-18; BSG vom 6.3.2013 - B 11 AL 93/12 B - juris RdNr 11 mit Verweis auf BT-Drucks 14/8546 S 10) .

    Dies gilt etwa für die den Arbeitslosen schützenden Regelungen zur Schriftform, der Vergütungshöhe und weiterer Unwirksamkeitsgründe (§§ 296, 297 SGB III; vgl BT-Drucks 14/8546 S 6, 7, wonach die Vorschriften dem Schutz vor der Ausnutzung persönlicher oder wirtschaftlicher Notlagen und Unerfahrenheit sowie vor Übervorteilung dienen) , die Übertragung des maklerrechtlichen Verflechtungseinwandes (vgl bereits BSG vom 6.4.2006 - B 7a AL 56/05 R - BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1, RdNr 17) , die Staffelung der Vergütung in Teilbeträge, die in Abhängigkeit von der Beschäftigungsdauer zahlbar werden (vgl BSG vom 6.3.2013 - B 11 AL 93/12 B - juris RdNr 11) und das Erfordernis der Anzeige der Arbeitsvermittlung als Gewerbegegenstand bzw ab dem 1.1.2013 die Trägerzulassung (vgl BSG vom 16.2.2012 - B 4 AS 77/11 R - SozR 4-4200 § 16 Nr. 10 RdNr 27).

  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 19/12 R

    Vermittlungsgutschein - Rechtsnatur - Vergütungsanspruch des privaten

    Der Senat hat außerdem bereits ausgeführt, dass nach Erteilung eines Vermittlungsgutscheins sich die Dauer grundsätzlich nach § 421g Abs. 1 S 6 SGB III richtet (drei Monate, vgl Beschlüsse vom 25.10.2012 - B 11 AL 34/12 B - Juris RdNr 4, und vom 26.11.2012 - B 11 AL 65/12 B - Juris RdNr 4) und dass sich aus dem Gesetz keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, der Wegfall eines Alg-Anspruchs habe unmittelbar das Erlöschen der Gültigkeit des Vermittlungsgutscheins zur Folge (Beschluss vom 6.3.2013 - B 11 AL 93/12 B - Juris RdNr 12) .
  • LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 58/16

    Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus einem Aktivierungs- und

    Das BSG hat zur Vorgängervorschrift in § 421g SGB III bereits entschieden, dass entscheidend für den Eintritt des Vermittlungserfolgs der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist (BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R, SozR 4-4300 § 421g Nr. 3; BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R, juris; vgl. aus neuerer Zeit auch BSG, Beschluss vom 6. März 2013 - B 11 AL 93/12 B, juris, Rn. 10).

    Der vom BSG zuletzt in der Entscheidung vom 6. März 2013 - B 11 AL 93/12 B - betonte Umstand, dass ein Anspruch auf die Vergütung erst entsteht, wenn die innerhalb des Gültigkeitszeitraums des AVGS erfolgte Vermittlung in die Aufnahme und Aufrechterhaltung der Beschäftigung für einen Mindestzeitraum mündet, bedeutet dem dortigen Wortlaut nach nicht zwingend, dass auch die Aufnahme innerhalb des Gültigkeitszeitraums erfolgen muss.

  • LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 61/16

    Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus einem Aktivierungs- und

    Das BSG hat zur Vorgängervorschrift in § 421g SGB III bereits entschieden, dass entscheidend für den Eintritt des Vermittlungserfolgs der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist (BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R, SozR 4-4300 § 421g Nr. 3; BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R, juris; vgl. aus neuerer Zeit auch BSG, Beschluss vom 6. März 2013 - B 11 AL 93/12 B, juris, Rn. 10).

    Der vom BSG zuletzt in der Entscheidung vom 6. März 2013 - B 11 AL 93/12 B - betonte Umstand, dass ein Anspruch auf die Vergütung erst entsteht, wenn die innerhalb des Gültigkeitszeitraums des AVGS erfolgte Vermittlung in die Aufnahme und Aufrechterhaltung der Beschäftigung für einen Mindestzeitraum mündet, bedeutet dem dortigen Wortlaut nach nicht zwingend, dass auch die Aufnahme innerhalb des Gültigkeitszeitraums erfolgen muss.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2022 - L 18 AL 35/20

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Nebenbestimmung - Aufnahme der

    Das BSG habe ferner mit Beschluss vom 6. März 2013 - B 11 AL 93/12 B - ausgeführt, dass sich aus der Gesetzesbegründung zur Vorgängerregelung des § 421g SGB III kein Hinweis darauf ergebe, dass der AVGS mit der Vermittlung in ein einziges Beschäftigungsverhältnis verbraucht sei.

    Soweit die Klägerin unter Hinweis auf den Beschluss des BSG vom 6. März 2013 - B 11 AL 93/12 B -, juris Rn. 10, einwendet, dass die in § 421g Abs. 1 Satz 4 SGB III aF enthaltene Formulierung "in eine versicherungspflichtige Beschäftigung", die mit ihrem Grundgedanken auch in § 45 SGB III Eingang gefunden habe, nicht zwangläufig eine Beschränkung im numerischen Sinn nahelege, kommt dem für die Auslegung des von der Beklagten formularmäßig verwendeten Passus "Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung" in den AVGS schon aus systematischen Gründen keine Bedeutung zu.

  • LSG Sachsen, 03.11.2016 - L 3 AL 124/14

    Recht der Arbeitsförderung

    Diese starre gesetzliche Frist (vgl. hierzu: BSG, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - B 11 AL 34/12 B - juris Rdnr. 4; BSG, Beschluss vom 26. November 2012 - B 11 AL 65/12 B - juris Rdnr. 4; vgl. auch BSG, Beschluss vom 6. März 2013 - B 11 AL 93/12 B - juris Rdnr. 9 ff.; beachte aber auch BSG, Beschluss vom 18. September 2014 - B 11 AL 54/14 B - juris Rdnr. 11) wurde nunmehr in § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB III durch die Befugnis der Agentur für Arbeit, eine auf den Einzelfall zugeschnittene Frist festzulegen, ersetzt.
  • LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 60/16
    Das BSG hat zur Vorgängervorschrift in § 421g SGB III bereits entschieden, dass entscheidend für den Eintritt des Vermittlungserfolgs der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist (BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R, SozR 4-4300 § 421g Nr. 3; BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R, juris; vgl. aus neuerer Zeit auch BSG, Beschluss vom 6. März 2013 - B 11 AL 93/12 B, juris, Rn. 10).

    Der vom BSG zuletzt in der Entscheidung vom 6. März 2013 - B 11 AL 93/12 B - betonte Umstand, dass ein Anspruch auf die Vergütung erst entsteht, wenn die innerhalb des Gültigkeitszeitraums des AVGS erfolgte Vermittlung in die Aufnahme und Aufrechterhaltung der Beschäftigung für einen Mindestzeitraum mündet, bedeutet dem dortigen Wortlaut nach nicht zwingend, dass auch die Aufnahme innerhalb des Gültigkeitszeitraums erfolgen muss.

  • LSG Hamburg, 13.12.2017 - L 2 AL 42/17
    Das BSG hat zur Vorgängervorschrift in § 421g SGB III bereits entschieden, dass entscheidend für den Eintritt des Vermittlungserfolgs der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist (BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R, SozR 4-4300 § 421g Nr. 3; BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R, juris; vgl. aus neuerer Zeit auch BSG, Beschluss vom 6. März 2013 - B 11 AL 93/12 B, juris, Rn. 10).

    Der vom BSG zuletzt in der Entscheidung vom 6. März 2013 - B 11 AL 93/12 B - betonte Umstand, dass ein Anspruch auf die Vergütung erst entsteht, wenn die innerhalb des Gültigkeitszeitraums des AVGS erfolgte Vermittlung in die Aufnahme und Aufrechterhaltung der Beschäftigung für einen Mindestzeitraum mündet, bedeutet dem dortigen Wortlaut nach nicht zwingend, dass auch die Aufnahme innerhalb des Gültigkeitszeitraums erfolgen muss.

  • BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 83/19 B

    Anspruch auf Auszahlung der Vermittlungsvergütung aus einem AVGS

    Die Klägerin weist selbst zutreffend darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des BSG für den Zahlungsanspruch des Vermittlers die Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses innerhalb des Geltungszeitraums des AVGS maßgeblich ist (BSG vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 17; BSG vom 6.3.2013 - B 11 AL 93/12 B - RdNr 12; BSG vom 26.2.2018 - B 11 AL 85/17 B - RdNr 3) .
  • BSG, 26.02.2018 - B 11 AL 85/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Klägerin hätte zumindest darlegen müssen, ob und worin sich die Neufassung des § 45 SGB III von der Vorgängerregelung des § 421g SGB III aF konzeptionell unterscheidet, nach Maßgabe derer das BSG den Eintritt des Vermittlungserfolges an den Beginn eines leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses geknüpft hat (vgl BSG vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 17-18; BSG vom 6.3.2013 - B 11 AL 93/12 B - juris RdNr 12).
  • BSG, 01.08.2022 - B 11 AL 19/22 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Formgerechte Bezeichnung

  • BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 80/19 B

    Anspruch auf Auszahlung einer Vermittlungsvergütung aus einem AVGS nach dem SGB

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 2 AL 15/22

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten

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