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   BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 13/05 R   

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BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 13/05 R (https://dejure.org/2006,3628)
BSG, Entscheidung vom 31.01.2006 - B 11a AL 13/05 R (https://dejure.org/2006,3628)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - B 11a AL 13/05 R (https://dejure.org/2006,3628)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungssuche - Nachweis von Eigenbemühungen - Aufforderungsschreiben als Formverwaltungsakt - Streitgegenstand - Konkretisierungspflicht der BA - Zumutbarkeit - ...

  • openjur.de

    Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit; Arbeitslosigkeit; Beschäftigungssuche; Nachweis von Eigenbemühungen; Aufforderungsschreiben als Formverwaltungsakt; Streitgegenstand; Konkretisierungspflicht der BA; Zumutbarkeit; Obliegenheitsverletzung; ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi); Pflicht zu Eigenbemühungen hinsichtlich der Arbeitssuche; Arbeitslosigkeit wegen unzureichender Eigenbemühungen

  • Judicialis

    SGB X § 48 Abs 1 Satz 2 Nr 4; ; SGB III § 119 Abs 5 Satz 2; ; SGB III § 330 Abs 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis von Eigenbemühungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Zwar können solche Aufforderungen nach dem Maßstab von § 2 Abs. 2 Satz 2 SGB II und § 10 SGB II zumutbar sein, wie das BSG zu entsprechenden Anforderungen aus dem Regelungsbereich des SGB III bereits entschieden hat (BSG Urteil vom 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R - BSGE 95, 176 = SozR 4-4300 § 119 Nr. 3, RdNr 29; BSG Urteil vom 31.1.2006 - B 11a AL 13/05 R - RdNr 21) .
  • BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 20/12 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit -

    Ein schuldhaftes Verhalten des Klägers iS einer erheblichen Obliegenheitsverletzung (BSGE 95, 176 ff = SozR 4-4300 § 119 Nr. 3; Urteil des 11a. Senats vom 31.1.2006 - B 11a AL 13/05 R - Juris RdNr 20) kann in den Wiedereingliederungsbemühungen nicht gesehen werden, zumal die Beklagte selbst ihre Vermittlungsbemühungen unter Berücksichtigung des Fortbestands des klägerischen Arbeitsverhältnisses auf die Wiederaufnahme der früheren Tätigkeit konzentriert hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2008 - L 7 AS 772/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger

    Die Entscheidung über eine Leistungsentziehung oder -versagung erfordert die Ausübung von Ermessen (vgl. Kampe in: juris PK-SGB I, § 66 Rdnr. 31; BSG, Urteil vom 31.01.2006 - B 11a AL 13/05 R - LSG Nds.-Bremen, vom 29.06.2006 - L 9 AS 239/06 ER -).
  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R

    Versäumung der Jahresfrist für die Aufhebung bzw Rücknahme der

    Sie ist der Ansicht, unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 20. Oktober 2005 - B 7a AL 18/05 R - und 31. Januar 2006 - B 11a AL 13/05 R) habe sie die Bewilligung der Alhi mit Wirkung für die Vergangenheit aufheben dürfen, weil der Kläger den geforderten Eigenbemühungen nicht nachgekommen sei.
  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 5/05 R

    Arbeitslosigkeit - Beschäftigungssuche - Verletzung der Pflicht zum Nachweis von

    Mit weiteren Bescheiden vom 21. März und 28. März 2001 hob die Beklagte außerdem die Bewilligung von Alhi rückwirkend für die Zeit vom 8. November bis 5. Dezember 2000 auf und forderte Erstattung von Leistungen bzw Beiträgen; diese Bescheide sind Gegenstand des vom Senat mit Urteil vom 31. Januar 2006 entschiedenen Parallelverfahrens mit dem Aktenzeichen B 11a AL 13/05 R.

    Dieser Rechtsprechung des 7. Senats schießt sich der erkennende Senat an (vgl auch Urteil vom 31. Januar 2006 - B 11a AL 13/05 R - im Parallelverfahren).

    Eine solche Entziehung mit Wirkung für die Zukunft lässt sich erst recht nicht rechtfertigen, wenn - wie im Fall des Klägers geschehen (siehe Parallelverfahren B 11a AL 13/05 R) - zeitlich nach der Entziehung auch die Leistung auf der Grundlage des § 48 Abs. 1 SGB X rückwirkend ab Zugang des Aufforderungsschreibens (8. November 2000) bis zum Ablauf der gesetzten Frist (5. Dezember 2000) aufgehoben wird, die Bewilligung für die Folgezeit bis zum Zugang des Entziehungsbescheides (hier 6. Dezember bis 16. Dezember 2000) jedoch aufrecht erhalten bleibt.

  • LSG Bayern, 15.06.2007 - L 8 AL 434/05

    Rückwirkende Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg);

    Das Klagebegehren ist dahingehend auszulegen, dass sich der Kläger auch gegen die Verfügung der Beklagten über die Vornahme bestimmter Eigenbemühungen und die Vorlage entsprechender Nachweise wendet, zumal sich der Aufhebungsbescheid zeitlich und inhaltlich auf das Aufforderungsschreiben vom 02.07.2003 stützt (vgl. dazu Urteil des BSG vom 31.01.2006, Az.: B 11a AL 13/05 R).

    Jedenfalls fehlt es bereits während des Nachweiszeitraumes an einer Beschäftigungssuche im Sinne des § 119 Abs. 1 SGB III als Teilelement der Arbeitslosigkeit nach § 118 Abs. 1 Nr. 2 SGB III, wenn der Arbeitslose seiner Pflicht nach § 119 Abs. 5 Satz 2 SGB III zum Nachweis von Eigenbemühungen bis zum Ablauf der im Aufforderungsschreiben gesetzten Frist nicht nachkommt (Urteil des BSG v 31.01.2006, Az.: B 11a AL 13/05 R juris Rn.22; des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 06.06.2005, Az.: L 19 (1) AL 84/04).

    Diese Auffassung wird den Besonderheiten der in § 119 SGB III geregelten Obliegenheit zu so genannten Eigenbemühungen bzw der hierzu dem Arbeitslosen auferlegten Nachweispflicht nicht gerecht (ebenso zu § 48 SGB X Urteil des BSG vom 31.01.2006, Az.: B 11a AL 13/05 R juris Rn.18).

    Im Einzelnen sind hierzu im Hinblick auf die frühere, hiervon abweichende Auffassung des Senats folgende Ausführungen veranlasst: Der 7. Senat des BSG, dem sich der 11. Senat angeschlossen hat (Urteil vom 31.01.2006, Az.: B 11a AL 13/05 R), hat im Urteil vom 20.10.2005 (B 7a AL 18/05 R) ausgeführt, dass es sich bei den vom Gesetz geforderten Eigenbemühungen (§ 119 Abs. 1 Nr. 1 SGB III) um eine zur Anspruchsvoraussetzung gewordene versicherungsrechtliche Obliegenheit handelt (Anschluss an BSGE 86, 147, 149 = SozR 3-4300 § 156 Nr. 1), die sich unter anderem durch entsprechende Hinweise der Beklagten gemäß § 119 Abs. 5 Satz 1 SGB III hinreichend konkretisieren lässt, wobei die Konkretisierung am Maßstab der Zumutbarkeit zu messen ist.

    Daraus folgt, dass wegen der im gesamten Nachweiszeitraum bestehenden Pflicht des Klägers zu Eigenbemühungen die Beklagte nicht schon auf Grund der Eröffnung einer Nachweismöglichkeit bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gehindert sein kann, die Leistungsbewilligung bereits mit Wirkung ab Zugang des Konkretisierungsschreibens aufzuheben (vgl. insbesondere Urteil des BSG vom 20.10.2005, a.a.O., Rn.34 ff. und vom 31.01.2006, Az.: B 11a AL 13/05 R juris Rn.20).

    Denn dem Schreiben vom 02.07.2003 lässt sich nach dem objektiven Erklärungsinhalt trotz einer gewissen Unübersichtlichkeit der im Rahmen der "Rechtsfolgenbelehrung" (dazu Urteil des BSG vom 31.01.2006, Az.: B 11a AL 13/05 R juris Rn.21) gemachten Ausführungen entnehmen, dass vom Kläger verlangt worden ist, "Eigenbemühungen bei mindestens drei Arbeitgebern" zu unternehmen und etwa innerhalb eines Monats "entsprechende Nachweise vorzulegen bzw überprüfbare Angaben zu machen", ohne an die Art des Nachweises (z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers, eigene Aufzeichnungen des Arbeitslosen) besondere Anforderungen zu stellen.

    Der Kläger konnte die für die Beachtung der fraglichen Obliegenheit erforderlichen Erkenntnisse aus der ihm erteilten Rechtsfolgenbelehrung ohne weiteres gewinnen (vgl. dazu Urteil des BSG vom 31.01.2006, Az.: B 11a AL 13/05 R juris Rn.25).

  • SG Dortmund, 15.07.2016 - S 48 KR 656/14

    Versorgung mit einer drahtlosen Übertragungsanlage (FM-Anlage) wegen einer an

    Dabei kann dahinstehen, ob die Voraussetzungen für eine Umdeutung im Sinne von § 43 SGB X bezüglich des Ablehnungsbescheids vom 11.02.2014 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 30.04.2014 als Rücknahme bzw. Aufhebungsbescheid im Sinne von §§ 45, 48 SGB X zu verstehen sind, denn nach § 43 Abs. 3 SGB X kann ein Ausgangsverwaltungsakt, der sich als gebundene Entscheidung darstellt, nicht in einen Ermessensverwaltungsakt umgedeutet werden (Siewert/Waschull in: Diering/Timme, Kommentar zum SGB X, 4. Auflage 2016, § 43, Rn. 14, m.w.N.; Schütze in: von Wulffen/Schütze, Kommentar zum SGB X, 8. Auflage 2014, § 43, Rn. 12, m.w.N.; BSG Urteil vom 28.10.2008, Az.: B 8 SO 33/07 R; BSG, Urteil vom 31.01.2006, Az.: B 11a AL 13/05 R).
  • LSG Schleswig-Holstein, 22.09.2006 - L 3 AL 58/06

    Anforderungen an die Eigenbemühungen als Voraussetzung der Arbeitslosigkeit

    Nach jüngerer Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 20. Oktober 2005, B 7a AL 18/05 R, SozR 4-4300 § 119 Nr. 3, und vom 31. Januar 2006, B 11a AL 13/05 R, jeweils auch veröffentlicht in juris) handelt es sich bei einer Aufforderung zu Eigenbemühungen mit Rechtsfolgen- und Rechtsbehelfsbelehrung um einen (formalen) Verwaltungsakt, der bei verständiger Würdigung des gegen einen hierauf gestützten Aufhebungsbescheid geltend gemachten Begehrens in das Widerspruchsverfahren und das gerichtliche Verfahren einzubeziehen ist.

    So hat das BSG beispielsweise das Verlangen bzw. die Aufforderung der Beklagten an Arbeitslose, sich pro Woche zweimal schriftlich zu bewerben oder Eigenbemühungen bei mindestens fünf Arbeitgebern zu unternehmen und innerhalb eines Monats nachzuweisen, als zumutbar erachtet (Urteile vom 20. Oktober 2005 und 31. Januar 2006, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2010 - L 11 KR 2274/09

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Empfänger von laufenden

    Denn § 66 SGB I ermöglicht keine rückwirkende Leistungsentziehung (BSG, Urteil vom 31. Januar 2006, B 11a AL 13/05 R, zitiert nach juris, unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 26. Mai 1983, 10 RKg 13/82, SozR 1200 § 66 Nr. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - L 19 AS 344/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Diese Verpflichtung begegnet weder ihrem Umfang nach (vgl. dazu BSG Urt. v. 31.01.2006 - B 11a AL 13/05 R; Berlit a.a.O. § 2 Rn. 23 m.w.N.) noch hinsichtlich der Anforderungen an die Bewerbungen Bedenken.
  • SG Neuruppin, 04.04.2011 - S 26 AS 316/11

    Versagungsgrund der fehlenden Mitwirkung besteht bei Unzumutbarkeit der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - L 19 AL 84/04

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe; Erfordernis des Nachweises

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2008 - L 12 AL 44/08

    Aufhebung der Bewilligung eines Existenzgründungszuschusses, Anwendung der

  • SG Düsseldorf, 24.08.2007 - S 43 AS 217/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2019 - L 9 AL 157/16
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 18 R 971/11

    Rentenversicherung

  • LSG Bayern, 21.04.2010 - L 10 AL 31/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassung der

  • SG Lüneburg, 16.05.2008 - S 25 AS 645/08

    Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende: Leistungsentziehung wegen

  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2014 - L 7 AS 2807/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 15 AS 229/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2017 - L 15 AS 34/17
  • SG Hannover, 22.09.2006 - S 20 AL 1368/03
  • SG Hannover, 08.09.2006 - S 20 AL 578/03
  • SG Hannover, 30.06.2006 - S 20 AL 986/03
  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 12 AL 634/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2009 - L 11 AL 248/05
  • SG Osnabrück, 05.07.2011 - S 16 AL 133/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2010 - L 7 AS 33/10
  • SG Lüneburg, 27.07.2012 - S 46 AS 284/12
  • SG Lüneburg, 12.07.2011 - S 46 AS 261/11
  • SG Osnabrück, 10.10.2006 - S 4 AL 166/04
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2006 - L 12 AL 34/05
  • SG Osnabrück, 13.07.2006 - S 20 AL 299/02
  • SG Stuttgart, 27.06.2007 - S 18 AS 4533/07

    Absenkung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts trotz eines

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