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   BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R   

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https://dejure.org/2007,3645
BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R (https://dejure.org/2007,3645)
BSG, Entscheidung vom 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R (https://dejure.org/2007,3645)
BSG, Entscheidung vom 21. März 2007 - B 11a AL 21/06 R (https://dejure.org/2007,3645)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - verdecktes Treuhandvermögen - Amtsermittlung

  • openjur.de

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit; Bedürftigkeitsprüfung; Vermögensverwertung; verdecktes Treuhandvermögen; Untersuchungsgrundsatz; Beweislast

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung von Arbeitslosenhilfe nebst Krankenversicherungsbeiträgen und Pflegeversicherungsbeiträgen - Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten und Berücksichtigung des Grundsatzes der freien, aus dem ...

  • Judicialis

    SGB X § 45 Abs 1; ; SGB X § 45 Abs 2 Satz 3 Nr 2; ; SGB X § 50 Abs 1 Satz 1; ; SGB III § 330 Abs 2; ; SGB III § 335 Abs 1 Satz 1; ; SGB III § 335 Abs 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögensverwertung beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Beweislast bei der Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R
    Im Ergebnis entspreche es dem Urteil des erkennenden Senats vom 24. Mai 2006 (B 11a AL 7/05 R), demzufolge es keinen Rechtsgrundsatz gebe, dass sich der Arbeitslose am Rechtsschein der Kontoinhaberschaft festhalten lassen müsse, es stattdessen auf die getroffenen Vereinbarungen im Einzelfall ankomme.

    Dies hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 24. Mai 2006 (B 11a AL 7/05 R, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR) anhand einer - behaupteten - stillen Zession des Anspruchs auf ein Sparguthaben verdeutlicht, diese Rechtsprechung in einer Parallelentscheidung vom 24. Mai 2006 (B 11a AL 49/05 R) im Falle eines - ebenfalls behaupteten - verdeckten Treuhandverhältnisses hinsichtlich eines Sparguthabens fortgeschrieben und nunmehr durch zwei weitere Entscheidungen zur verdeckten Treuhand vom 13. September 2006 (B 11a AL 13/06 R und B 11a AL 19/06 R) bestätigt.

    Allerdings hat der Senat in seiner Entscheidung vom 24. Mai 2006 (B 11a AL 7/05 R) im Einzelnen dargelegt und begründet, dass eine Umkehr der Beweislast gerechtfertigt sein kann, wenn in der Sphäre des Arbeitslosen wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind.

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 49/05 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R
    Dies hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 24. Mai 2006 (B 11a AL 7/05 R, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR) anhand einer - behaupteten - stillen Zession des Anspruchs auf ein Sparguthaben verdeutlicht, diese Rechtsprechung in einer Parallelentscheidung vom 24. Mai 2006 (B 11a AL 49/05 R) im Falle eines - ebenfalls behaupteten - verdeckten Treuhandverhältnisses hinsichtlich eines Sparguthabens fortgeschrieben und nunmehr durch zwei weitere Entscheidungen zur verdeckten Treuhand vom 13. September 2006 (B 11a AL 13/06 R und B 11a AL 19/06 R) bestätigt.

    Hiervon ausgehend kann sich eine der Klägerin anzulastende Beweisnähe zB daraus ergeben, dass sie durch ihre (unterbliebenen) Angaben im Zusammenhang mit den Antragstellungen eine zeitnahe Aufklärung des Sachverhalts unmöglich gemacht hat (vgl auch Senatsurteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R).

  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 19/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R
    Dies hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 24. Mai 2006 (B 11a AL 7/05 R, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR) anhand einer - behaupteten - stillen Zession des Anspruchs auf ein Sparguthaben verdeutlicht, diese Rechtsprechung in einer Parallelentscheidung vom 24. Mai 2006 (B 11a AL 49/05 R) im Falle eines - ebenfalls behaupteten - verdeckten Treuhandverhältnisses hinsichtlich eines Sparguthabens fortgeschrieben und nunmehr durch zwei weitere Entscheidungen zur verdeckten Treuhand vom 13. September 2006 (B 11a AL 13/06 R und B 11a AL 19/06 R) bestätigt.
  • BGH, 24.01.1980 - III ZR 169/78
    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R
    Des Weiteren wird dann zu prüfen sein, ob es sich hierbei um Scheingeschäfte iS des § 117 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) handelte mit dem Ziel, nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, nicht aber die damit verbundenen Rechtsfolgen eintreten lassen zu wollen (BGH NJW 1980, 1572).
  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R
    Dies hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 24. Mai 2006 (B 11a AL 7/05 R, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR) anhand einer - behaupteten - stillen Zession des Anspruchs auf ein Sparguthaben verdeutlicht, diese Rechtsprechung in einer Parallelentscheidung vom 24. Mai 2006 (B 11a AL 49/05 R) im Falle eines - ebenfalls behaupteten - verdeckten Treuhandverhältnisses hinsichtlich eines Sparguthabens fortgeschrieben und nunmehr durch zwei weitere Entscheidungen zur verdeckten Treuhand vom 13. September 2006 (B 11a AL 13/06 R und B 11a AL 19/06 R) bestätigt.
  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 21/79

    Meldeaufforderung - Mitwirkungsverlangen - Rechtsfolgenbelehrung - Unterlassene

    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R
    Sollten sich nach Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu gewinnenden Überzeugung (§ 128 Abs. 1 Satz 1 SGG) entscheidungserhebliche Tatsachen nicht feststellen lassen, kommt es auf die objektive Beweislast an, die im Rahmen des § 45 SGB X grundsätzlich die Beklagte für das Vorliegen der Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Bewilligungsbescheide trägt (vgl BSG SozR 4100 § 132 Nr. 1, S 11).
  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des

    Erst wenn sich nach Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten entscheidungserhebliche Tatsachen nicht mehr feststellen lassen, stellt sich die Frage der objektiven Beweis- bzw Feststellungslast (vgl BSGE 71, 256, 258 f = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7, S 28, S 31 mwN; BSGE 96, 238, 245 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4; BSG, Urteil vom 21.3.2007 - B 11a AL 21/06 R) .

    d) Erst und nur dann, wenn sich das Tatsachengericht nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Aufklärung des Sachverhalts vom Vorliegen einer entscheidungserheblichen Tatsache nicht zu überzeugen vermag, stellt sich die Frage der Beweislastverteilung (vgl BSGE 71, 256, 258 f = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7, S 28, S 31 mwN; BSGE 96, 238, 245 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 RdNr 33 mwN; BSG, Urteil vom 21.3.2007 - B 11a AL 21/06 R).

    Die in arbeitsförderungsrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Senate haben dies vor allem bei unterlassenen Angaben zu Vermögenswerten bei der Antragstellung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) angenommen (BSGE 96, 238, 245f = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4; BSG, Urteil vom 24.5.2006 - B 11a AL 49/05 R; BSG, Urteile vom 13.9.2006 - B 11a AL 13/06 R - und - B 11a AL 19/06 R; BSG, Urteil vom 21.3.2007 - B 11a AL 21/06 R; BSG, Urteil vom 28.8.2007 - B 7/7a AL 10/06 R) .

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    In drei weiteren Entscheidungen zur verdeckten Treuhand vom 13. September 2006 (- B 11a AL 13/06 R - sowie - B 11a AL 19/06 R -) und 21. März 2007 (- B 11a AL 21/06 R -) hat der 11a-Senat seine Auffassung bestätigt.

    Wie der 11a-Senat allerdings in seinen Urteilen vom 24. Mai 2006 (BSG SozR 4-4220 § 6 Nr. 4; B 11a AL 49/05 R), vom 13. September 2006 (B 11a AL 19/06 R) sowie vom 21. März 2007 (B 11a AL 21/06 R) dargelegt hat, kann eine Umkehr der Beweislast gerechtfertigt sein, wenn in der Sphäre des Arbeitslosen wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind.

  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R

    Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung -

    In weiteren Entscheidungen zu angeblich verdeckten Treuhandverhältnissen vom 13.9.2006 ( B 11a AL 13/06 R und B 11a AL 19/06 R ), vom 21.3.2007 (B 11a AL 21/06 R) und vom 28.8.2007 ( B 7/7a AL 10/06 R ) haben die in Angelegenheiten der Arbeitsförderung zuständigen Senate diese Rechtsprechung fortgeführt und bestätigt.

    Die in arbeitsförderungsrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Senate haben allerdings ausgesprochen, dass unter dem Gesichtspunkt einer besonderen Beweisnähe des Arbeitslosen eine Umkehr der Beweislast gerechtfertigt sein kann, wenn in seiner Sphäre wurzelnde Vorgänge nicht mehr aufklärbar sind (BSGE 96, 238, 245 f = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4; BSG Urteil vom 24.5.2006, B 11a AL 49/05 R; BSG Urteile vom 13.9.2006, B 11a AL 13/06 R und B 11a AL 19/06 R; BSG Urteil vom 21.3.2007, B 11a AL 21/06 R; BSG Urteil vom 28.8.2007, B 7a AL 10/06 R) .

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