Rechtsprechung
BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- lexetius.com
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Kapitallebensversicherung - Härtefallprüfung - zusätzlicher Freibetrag - offensichtliche Unwirtschaftlichkeit - Verfassungsmäßigkeit
- openjur.de
Arbeitslosenhilfe; Bedürftigkeitsprüfung; Vermögensverwertung; Kapitallebensversicherung; offensichtliche Unwirtschaftlichkeit; keine Ermächtigungskonformität der AlhiV 2002 wegen fehlender allgemeiner Härteklausel; zusätzlicher Altersvorsorgefreibetrag; ...
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von Kapitallebensversicherungen bei der Berechnung der Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe (Alhi); Bestimmung der Bedürftigkeit eines Arbeitslosen; Aufbau eines Vermögens aus Anlass einer Zusage zur betrieblichen Altersversorgung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung einer Kapitallebensversicherung bei der Vermögensverwertung beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 06.07.2004 - S 22 AL 307/03
- SG Gelsenkirchen, 06.07.2005 - S 22 AL 307/03
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2005 - L 9 AL 177/04
- BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R
Wird zitiert von ... (17)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 12 AL 60/07
Arbeitslosenversicherung
Die Absenkung des Freibetrages ab 2003 ist ermächtigungskonform und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BSG, Urteil vom 13.09.2006, B 11a AL 53/05 R m.w.N.).Die theoretische und in Wirklichkeit nicht wahrgenommene Möglichkeit der Verwendung von Vermögenswerten einer Lebensversicherung zur Tilgung von Verbindlichkeiten, die aus dem Erwerb der Eigentumswohnung herrühren, kann dagegen nicht zu Gunsten des Klägers berücksichtigt werden, da es im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung grundsätzlich auf das tatsächliche Vorhandensein von Vermögen und nicht auf fiktive Vorgänge ankommen kann (vgl. für einen vergleichbaren Fall BSG, Urteil vom 13.09.2006 aaO).
Allein die Tatsache, dass die Altersversorgung durch Zeiten der Arbeitslosigkeit geschmälert ist, reicht nicht aus (BSG, Urteil vom 13.09.2006, aaO m.w.N.).".
Dass die Ermächtigungsgrundlage den Erfordernissen des Bestimmtheitsgebotes gem. § 80 Abs. 1 Satz 2 GG jedenfalls bei Zugrundelegung der Notwendigkeit einer Härtefallklausel genügt, hat das BSG bereits entschieden (…BSGE 91, 94, 98 = SozR 4 - 4220 § 6 Nr. 1 Rdnr. 16 ff.;… BSGE 94, 121, 124 = SozR 4 - 4300 § 193 Nr. 3 Rdnr. 7; BSG, Urteil vom 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R- Rdnr. 18, zitiert nach www.juris.de).
- LSG Hessen, 29.07.2008 - L 7 SO 133/07
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - getrennt lebende Ehegatten aufgrund stationärer …
Ungeachtet der subjektiven Zweckbestimmung fehle es in diesem Fall bereits an der objektiven Eignung zur Alterssicherung (aA: OVG Bremen, 10.9.2003 - 2 A 131/02 - info also 2004, 77;… Brühl/Geiger in: LPK-SGB XII, 8. Aufl., § 90 Rn. 87; für Arbeitslosenhilfe: BSG, 13.9.2006 - B 11a AL 53/05 R).Daher ist es ohne weitere besondere Umstände ausgeschlossen, einen danach möglichen Lebensstandard im Alter durch einen besonderen Vermögensschutz oder gar eine weitergehende den Lebensstandard erhaltene Altersversorgung sicherzustellen (vgl. zur Arbeitslosenhilfe: BSG, 13.9.2006 - B 11a AL 53/05 R und BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 118/97 R).
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 30 AL 62/06
Arbeitslosenhilfe; Bedürftigkeitsprüfung; Vermögensverwertung; Zumutbarkeit; …
Diese Absenkung des generellen Freibetrags für die Vermögensberücksichtigung bei der Arbeitslosenhilfe ab 1.1.2003 von 520 Euro auf 200 Euro ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und ermächtigungskonform (…BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 5; BSG - Urteil vom 13. September 2006 - B 11a AL 53/05 R - zitiert nach juris).129 Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, ist zwar - wie bereits erwähnt - die Absenkung des generellen Freibetrags für die Vermögensberücksichtigung bei der Arbeitslosenhilfe ab 1.1.2003 von 520 Euro auf 200 Euro verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und ermächtigungskonform (…BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 5; BSG - Urteil vom 13. September 2006 - B 11a AL 53/05 R - zitiert nach juris).
- LSG Hessen, 27.06.2008 - L 7 AL 92/05
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Arbeitslosenhilfe - …
Vor allem allein die fehlende Möglichkeit eine weitere Altersversorgung aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht mehr aufbauen zu können (BSG, 25.5.2005 - B 11a/11 AL 73/04 R) noch eine Schmälerung der Altersversorgung durch Zeiten der Arbeitslosigkeit (BSG, 13.9.2006 - B 11a AL 53/05 R) reicht hierfür aus.(2) Daher ist nur ein weiterer Freibetrag in Höhe von 200, 00 EUR je vollendetem Lebensjahr entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II in der bis zum 31.7.2006 geltenden Fassung zu berücksichtigen (vgl. BSG, 13.9.2006 - B 11a AL 53/05 R), wenn die Lebensversicherung zur Altersversorgung objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2007 - L 7 AL 392/05 Erforderlich ist darüber hinaus nach der Rechtsprechung des BSG das Vorliegen einer Härte im Hinblick auf die Altersvorsorge (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 13.06.2006 - B 11a AL 53/05 R -).
Allein die Tatsache, dass die Altersversorgung durch Zeiten der Arbeitslosigkeit geschmälert ist, reicht - wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat - nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R - Urteil vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 73/04 - Urteil vom 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R -).
- LSG Sachsen, 24.03.2016 - L 3 AS 1898/13
Arbeitslosengeld II; besondere Härte; Grundsicherung für Arbeitsuchende; …
Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit liegt nach dem Urteil vom 13. September 2006 aber jedenfalls dann nicht vor, wenn die Rückkaufswerte die eingezahlte Summe der Beiträge übersteigen (vgl. BSG, Urteil vom 13. September 2006 - B 11a AL 53/05 R = juris Rdnr. 16, m. w. N.). - BSG, 19.06.2008 - B 7 AL 219/07 B In seinen Urteilen vom 13. September 2006 (B 11a AL 53/05 R) und 25. Mai 2005 (B 11a/11 AL 51/04 R) habe das BSG aber nur auf Grund der Tatsache, dass die Lebensversicherungen nach ihrer Bestimmung der Altersvorsorge dienten, den dortigen Klägern weitere Freibeträge entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II zugesprochen und es dabei als ausreichend angesehen, dass die Fälligkeit der Verträge in etwa auf den Zeitpunkt des 60. bzw 65. Lebensjahres datiert sei.
Hiervon geht das BSG auch in der von dem Kläger zitierten Entscheidung vom 13. September 2006 aus (BSG, Urteil vom 13. September 2006 - B 11a AL 53/05 R - RdNr 21).
- LSG Hamburg, 02.02.2012 - L 4 AS 63/08 Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts liegt offensichtliche Unwirtschaftlichkeit jedenfalls dann nicht vor, wenn der Rückkaufwert die eingezahlte Summe der Beiträge übersteigt (BSG, Urteil vom 13.09.2006, Az.: B 11a AL 53/05 R - info also 2007, 117).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2011 - L 11 AL 128/08 Erforderlich ist nach der Rechtsprechung des BSG ausdrücklich das Vorliegen einer Härte im Hinblick auf die Altersvorsorge (z. B. BSG, Urteil vom 13.06.2006 - B 11a AL 53/05 R -).
Allein die Tatsache, dass die Altersversorgung durch Zeiten der Arbeitslosigkeit geschmälert ist, reicht - wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat - nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R - Urteil vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 73/04 - Urteil vom 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R -).
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 18 AL 445/06 Bei Zugrundelegung der Notwendigkeit einer derartigen Härteklausel genügt indes die Ermächtigungsgrundlage der AlhiV 2002 den Erfordernissen des Bestimmtheitsgebotes nach Artikel 80 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz - GG - (BSG, Urteil vom 13. September 2006 - B 11a AL 53/05 R - juris).
Allein der Umstand, dass Ansprüche des Klägers aus der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Zeiten der Arbeitslosigkeit geschmälert werden, reicht für die Begründung eines Härtefalles jedenfalls nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 13. September 2006 - B 11a AL 53/05 R - juris;… BSG SozR 4-4220 § 6 Nr. 3 und SozR 4-4300 § 193 Nr. 9).
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2010 - L 18 AL 35/10
Arbeitslosenhilfe; Aufhebung; TCMB; Beweislast
- BSG, 17.04.2008 - B 11a AL 198/07 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2010 - L 11 AL 15/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - L 18 AS 1041/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2007 - L 7 AL 56/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2007 - L 7 AL 495/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2011 - L 9 AS 351/10