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   BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R   

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https://dejure.org/2006,5433
BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R (https://dejure.org/2006,5433)
BSG, Entscheidung vom 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R (https://dejure.org/2006,5433)
BSG, Entscheidung vom 13. September 2006 - B 11a AL 53/05 R (https://dejure.org/2006,5433)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Kapitallebensversicherung - Härtefallprüfung - zusätzlicher Freibetrag - offensichtliche Unwirtschaftlichkeit - Verfassungsmäßigkeit

  • openjur.de

    Arbeitslosenhilfe; Bedürftigkeitsprüfung; Vermögensverwertung; Kapitallebensversicherung; offensichtliche Unwirtschaftlichkeit; keine Ermächtigungskonformität der AlhiV 2002 wegen fehlender allgemeiner Härteklausel; zusätzlicher Altersvorsorgefreibetrag; ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Kapitallebensversicherungen bei der Berechnung der Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe (Alhi); Bestimmung der Bedürftigkeit eines Arbeitslosen; Aufbau eines Vermögens aus Anlass einer Zusage zur betrieblichen Altersversorgung

  • Judicialis

    SGB III § 206; ; GG Art 80 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einer Kapitallebensversicherung bei der Vermögensverwertung beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R
    Soweit von der Klägerin sinngemäß geltend gemacht wird, eine Verwertung ihrer Versicherungen sei "offensichtlich unwirtschaftlich" im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 6 AlhiV 2002, hat das LSG zu Recht darauf abgestellt, dass die Rückkaufswerte der einzelnen Lebensversicherungen ausnahmslos höher waren als die jeweils eingezahlte Summe der Beiträge (vgl hierzu ua Urteile des Senats vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R - veröffentlicht in juris, vom 25. Mai 2005, SozR 4-4220 § 6 Nr. 2, und vom 14. September 2005, SozR 4-4300 § 193 Nr. 9, jeweils mwN).

    Zutreffend ist das LSG auch im Anschluss an die inzwischen ständige Rechtsprechung des BSG davon ausgegangen, dass die AlhiV 2002 auch in der hier einschlägigen - ab 1. Januar 2003 geltenden - Fassung deshalb nicht mit der Ermächtigungsgrundlage des § 206 Nr. 1 SGB III in Einklang steht, weil sie keine allgemeine Härteklausel (mehr) enthält (vgl hierzu insbesondere BSGE 94, 121 = SozR 4-4300 § 193 Nr. 3; zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 14. September 2005, SozR 4-4300 § 193 Nr. 9, ua mit Hinweis auf BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 5).

    Ebenfalls geklärt ist, dass die Absenkung des generellen Freibetrages ab 1. Januar 2003 von 520 EUR auf 200 EUR ermächtigungskonform und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl insbesondere BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 5 und zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 14. September 2005 - B 11a/11 AL 71/04 R -, SozR 4-4300 § 193 Nr. 9).

    Allein die Tatsache, dass die Altersversorgung durch Zeiten der Arbeitslosigkeit geschmälert ist, reicht - wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat - nicht aus (vgl BSG SozR 4-4220 § 6 Nr. 3 und SozR 4-4300 § 193 Nr. 9).

  • BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 68/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Absenkung des

    Auszug aus BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R
    Zutreffend ist das LSG auch im Anschluss an die inzwischen ständige Rechtsprechung des BSG davon ausgegangen, dass die AlhiV 2002 auch in der hier einschlägigen - ab 1. Januar 2003 geltenden - Fassung deshalb nicht mit der Ermächtigungsgrundlage des § 206 Nr. 1 SGB III in Einklang steht, weil sie keine allgemeine Härteklausel (mehr) enthält (vgl hierzu insbesondere BSGE 94, 121 = SozR 4-4300 § 193 Nr. 3; zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 14. September 2005, SozR 4-4300 § 193 Nr. 9, ua mit Hinweis auf BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 5).

    Ebenfalls geklärt ist, dass die Absenkung des generellen Freibetrages ab 1. Januar 2003 von 520 EUR auf 200 EUR ermächtigungskonform und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl insbesondere BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 5 und zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 14. September 2005 - B 11a/11 AL 71/04 R -, SozR 4-4300 § 193 Nr. 9).

    Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass mittels einer an Sinn und Zweck des Alhi-Rechts orientierten Auslegung der in § 193 Abs. 2 SGB III hineinzulesenden Härtefallklausel alle Problemfälle im Einzelfall gelöst werden (BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 5 RdNr 11 mit Hinweis ua auf BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1).

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 104/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R
    Dass die Ermächtigungsgrundlage den Erfordernissen des Bestimmtheitsgebotes gemäß Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG jedenfalls bei Zugrundelegung der Notwendigkeit einer Härtefallklausel genügt, hat das BSG bereits entschieden (BSGE 91, 94, 98 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1 RdNr 16 ff; BSGE 94, 121, 124 = SozR 4-4300 § 193 Nr. 3 RdNr 7).

    Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass mittels einer an Sinn und Zweck des Alhi-Rechts orientierten Auslegung der in § 193 Abs. 2 SGB III hineinzulesenden Härtefallklausel alle Problemfälle im Einzelfall gelöst werden (BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 5 RdNr 11 mit Hinweis ua auf BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1).

    Dass im Übrigen eine verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung nicht darin zu sehen ist, dass nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 AlhiV 2002 im Gegensatz zum Kapitalvermögen ein Hausgrundstück von angemessener Größe, das der Arbeitslose bewohnt, oder eine entsprechende Eigentumswohnung oder Sachen und Rechte, die nachweislich alsbald zur Erhaltung eines solchen Hausgrundstücks oder einer solchen Eigentumswohnung verwendet werden sollen, in größerem Umfang als nach der Freibetragsregelung des § 1 Abs. 2 AlhiV 2002 privilegiert werden, hat das BSG bereits entschieden (vgl BSGE 91, 94, 105, RdNr 42 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1; Urteil vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 34/04 R -, RdNr 17, veröffentlicht in juris).

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine

    Auszug aus BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R
    Zu entscheiden ist über den Zeitraum 1. April 2003 (Antragstellung) bis 31. Dezember 2004 (Auslaufen der Geltung der Alhi-Vorschriften, vgl ua BSG SozR 4-4220 § 6 Nr. 2 und 3; Urteil des BSG vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 34/04 R - veröffentlicht in juris).

    Soweit von der Klägerin sinngemäß geltend gemacht wird, eine Verwertung ihrer Versicherungen sei "offensichtlich unwirtschaftlich" im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 6 AlhiV 2002, hat das LSG zu Recht darauf abgestellt, dass die Rückkaufswerte der einzelnen Lebensversicherungen ausnahmslos höher waren als die jeweils eingezahlte Summe der Beiträge (vgl hierzu ua Urteile des Senats vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R - veröffentlicht in juris, vom 25. Mai 2005, SozR 4-4220 § 6 Nr. 2, und vom 14. September 2005, SozR 4-4300 § 193 Nr. 9, jeweils mwN).

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 44/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - keine Ermächtigungsdeckung der AlhiV

    Auszug aus BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R
    Zutreffend ist das LSG auch im Anschluss an die inzwischen ständige Rechtsprechung des BSG davon ausgegangen, dass die AlhiV 2002 auch in der hier einschlägigen - ab 1. Januar 2003 geltenden - Fassung deshalb nicht mit der Ermächtigungsgrundlage des § 206 Nr. 1 SGB III in Einklang steht, weil sie keine allgemeine Härteklausel (mehr) enthält (vgl hierzu insbesondere BSGE 94, 121 = SozR 4-4300 § 193 Nr. 3; zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 14. September 2005, SozR 4-4300 § 193 Nr. 9, ua mit Hinweis auf BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 5).

    Dass die Ermächtigungsgrundlage den Erfordernissen des Bestimmtheitsgebotes gemäß Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG jedenfalls bei Zugrundelegung der Notwendigkeit einer Härtefallklausel genügt, hat das BSG bereits entschieden (BSGE 91, 94, 98 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1 RdNr 16 ff; BSGE 94, 121, 124 = SozR 4-4300 § 193 Nr. 3 RdNr 7).

  • BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 34/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R
    Zu entscheiden ist über den Zeitraum 1. April 2003 (Antragstellung) bis 31. Dezember 2004 (Auslaufen der Geltung der Alhi-Vorschriften, vgl ua BSG SozR 4-4220 § 6 Nr. 2 und 3; Urteil des BSG vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 34/04 R - veröffentlicht in juris).

    Dass im Übrigen eine verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung nicht darin zu sehen ist, dass nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 AlhiV 2002 im Gegensatz zum Kapitalvermögen ein Hausgrundstück von angemessener Größe, das der Arbeitslose bewohnt, oder eine entsprechende Eigentumswohnung oder Sachen und Rechte, die nachweislich alsbald zur Erhaltung eines solchen Hausgrundstücks oder einer solchen Eigentumswohnung verwendet werden sollen, in größerem Umfang als nach der Freibetragsregelung des § 1 Abs. 2 AlhiV 2002 privilegiert werden, hat das BSG bereits entschieden (vgl BSGE 91, 94, 105, RdNr 42 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1; Urteil vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 34/04 R -, RdNr 17, veröffentlicht in juris).

  • BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 84/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R
    Vielmehr kann sich eine Privilegierung nur aus dem Gesichtspunkt der rechtlichen oder tatsächlichen Unverwertbarkeit ergeben, etwa dann, wenn eine nach den Vorgaben des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) abgeschlossene Direktversicherung des früheren Arbeitgebers vorliegt (vgl zur Direktversicherung § 2 Abs. 2 BetrAVG; zur möglichen Unverwertbarkeit: BSG SozR 4-4220 § 1 Nr. 4 RdNr 12; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, § 12 RdNr 118a; Hänlein in Gagel, SGB III mit SGB II, § 12 SGB II RdNr 33).

    Insofern ist zunächst klarzustellen, dass die Klägerin nicht etwa behauptet, eine der Lebensversicherungen sei zur Finanzierung der Eigentumswohnung sicherheitshalber an eine Bank übereignet worden (vgl hierzu BSG SozR 4-4220 § 1 Nr. 4 RdNr 14).

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Vermögensverwertung - Hausgrundstück -

    Auszug aus BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R
    Soweit von der Klägerin sinngemäß geltend gemacht wird, eine Verwertung ihrer Versicherungen sei "offensichtlich unwirtschaftlich" im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 6 AlhiV 2002, hat das LSG zu Recht darauf abgestellt, dass die Rückkaufswerte der einzelnen Lebensversicherungen ausnahmslos höher waren als die jeweils eingezahlte Summe der Beiträge (vgl hierzu ua Urteile des Senats vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R - veröffentlicht in juris, vom 25. Mai 2005, SozR 4-4220 § 6 Nr. 2, und vom 14. September 2005, SozR 4-4300 § 193 Nr. 9, jeweils mwN).
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 73/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine

    Auszug aus BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R
    Allein die Tatsache, dass die Altersversorgung durch Zeiten der Arbeitslosigkeit geschmälert ist, reicht - wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat - nicht aus (vgl BSG SozR 4-4220 § 6 Nr. 3 und SozR 4-4300 § 193 Nr. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 12 AL 60/07

    Arbeitslosenversicherung

    Die Absenkung des Freibetrages ab 2003 ist ermächtigungskonform und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BSG, Urteil vom 13.09.2006, B 11a AL 53/05 R m.w.N.).

    Die theoretische und in Wirklichkeit nicht wahrgenommene Möglichkeit der Verwendung von Vermögenswerten einer Lebensversicherung zur Tilgung von Verbindlichkeiten, die aus dem Erwerb der Eigentumswohnung herrühren, kann dagegen nicht zu Gunsten des Klägers berücksichtigt werden, da es im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung grundsätzlich auf das tatsächliche Vorhandensein von Vermögen und nicht auf fiktive Vorgänge ankommen kann (vgl. für einen vergleichbaren Fall BSG, Urteil vom 13.09.2006 aaO).

    Allein die Tatsache, dass die Altersversorgung durch Zeiten der Arbeitslosigkeit geschmälert ist, reicht nicht aus (BSG, Urteil vom 13.09.2006, aaO m.w.N.).".

    Dass die Ermächtigungsgrundlage den Erfordernissen des Bestimmtheitsgebotes gem. § 80 Abs. 1 Satz 2 GG jedenfalls bei Zugrundelegung der Notwendigkeit einer Härtefallklausel genügt, hat das BSG bereits entschieden (BSGE 91, 94, 98 = SozR 4 - 4220 § 6 Nr. 1 Rdnr. 16 ff.; BSGE 94, 121, 124 = SozR 4 - 4300 § 193 Nr. 3 Rdnr. 7; BSG, Urteil vom 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R- Rdnr. 18, zitiert nach www.juris.de).

  • LSG Hessen, 29.07.2008 - L 7 SO 133/07

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - getrennt lebende Ehegatten aufgrund stationärer

    Ungeachtet der subjektiven Zweckbestimmung fehle es in diesem Fall bereits an der objektiven Eignung zur Alterssicherung (aA: OVG Bremen, 10.9.2003 - 2 A 131/02 - info also 2004, 77; Brühl/Geiger in: LPK-SGB XII, 8. Aufl., § 90 Rn. 87; für Arbeitslosenhilfe: BSG, 13.9.2006 - B 11a AL 53/05 R).

    Daher ist es ohne weitere besondere Umstände ausgeschlossen, einen danach möglichen Lebensstandard im Alter durch einen besonderen Vermögensschutz oder gar eine weitergehende den Lebensstandard erhaltene Altersversorgung sicherzustellen (vgl. zur Arbeitslosenhilfe: BSG, 13.9.2006 - B 11a AL 53/05 R und BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 118/97 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 30 AL 62/06

    Arbeitslosenhilfe; Bedürftigkeitsprüfung; Vermögensverwertung; Zumutbarkeit;

    Diese Absenkung des generellen Freibetrags für die Vermögensberücksichtigung bei der Arbeitslosenhilfe ab 1.1.2003 von 520 Euro auf 200 Euro ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und ermächtigungskonform (BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 5; BSG - Urteil vom 13. September 2006 - B 11a AL 53/05 R - zitiert nach juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, ist zwar - wie bereits erwähnt - die Absenkung des generellen Freibetrags für die Vermögensberücksichtigung bei der Arbeitslosenhilfe ab 1.1.2003 von 520 Euro auf 200 Euro verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und ermächtigungskonform (BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 5; BSG - Urteil vom 13. September 2006 - B 11a AL 53/05 R - zitiert nach juris).

  • LSG Hessen, 27.06.2008 - L 7 AL 92/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Arbeitslosenhilfe -

    Vor allem allein die fehlende Möglichkeit eine weitere Altersversorgung aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht mehr aufbauen zu können (BSG, 25.5.2005 - B 11a/11 AL 73/04 R) noch eine Schmälerung der Altersversorgung durch Zeiten der Arbeitslosigkeit (BSG, 13.9.2006 - B 11a AL 53/05 R) reicht hierfür aus.

    (2) Daher ist nur ein weiterer Freibetrag in Höhe von 200, 00 EUR je vollendetem Lebensjahr entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II in der bis zum 31.7.2006 geltenden Fassung zu berücksichtigen (vgl. BSG, 13.9.2006 - B 11a AL 53/05 R), wenn die Lebensversicherung zur Altersversorgung objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2007 - L 7 AL 392/05
    Erforderlich ist darüber hinaus nach der Rechtsprechung des BSG das Vorliegen einer Härte im Hinblick auf die Altersvorsorge (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 13.06.2006 - B 11a AL 53/05 R -).

    Allein die Tatsache, dass die Altersversorgung durch Zeiten der Arbeitslosigkeit geschmälert ist, reicht - wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat - nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R - Urteil vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 73/04 - Urteil vom 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R -).

  • BSG, 19.06.2008 - B 7 AL 219/07 B
    In seinen Urteilen vom 13. September 2006 (B 11a AL 53/05 R) und 25. Mai 2005 (B 11a/11 AL 51/04 R) habe das BSG aber nur auf Grund der Tatsache, dass die Lebensversicherungen nach ihrer Bestimmung der Altersvorsorge dienten, den dortigen Klägern weitere Freibeträge entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II zugesprochen und es dabei als ausreichend angesehen, dass die Fälligkeit der Verträge in etwa auf den Zeitpunkt des 60. bzw 65. Lebensjahres datiert sei.

    Hiervon geht das BSG auch in der von dem Kläger zitierten Entscheidung vom 13. September 2006 aus (BSG, Urteil vom 13. September 2006 - B 11a AL 53/05 R - RdNr 21).

  • LSG Hamburg, 02.02.2012 - L 4 AS 63/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts liegt offensichtliche Unwirtschaftlichkeit jedenfalls dann nicht vor, wenn der Rückkaufwert die eingezahlte Summe der Beiträge übersteigt (BSG, Urteil vom 13.09.2006, Az.: B 11a AL 53/05 R - info also 2007, 117).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2011 - L 11 AL 128/08
    Erforderlich ist nach der Rechtsprechung des BSG ausdrücklich das Vorliegen einer Härte im Hinblick auf die Altersvorsorge (z. B. BSG, Urteil vom 13.06.2006 - B 11a AL 53/05 R -).

    Allein die Tatsache, dass die Altersversorgung durch Zeiten der Arbeitslosigkeit geschmälert ist, reicht - wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat - nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R - Urteil vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 73/04 - Urteil vom 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R -).

  • LSG Sachsen, 24.03.2016 - L 3 AS 1898/13

    Arbeitslosengeld II; besondere Härte; Grundsicherung für Arbeitsuchende;

    Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit liegt nach dem Urteil vom 13. September 2006 aber jedenfalls dann nicht vor, wenn die Rückkaufswerte die eingezahlte Summe der Beiträge übersteigen (vgl. BSG, Urteil vom 13. September 2006 - B 11a AL 53/05 R = juris Rdnr. 16, m. w. N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 18 AL 445/06
    Bei Zugrundelegung der Notwendigkeit einer derartigen Härteklausel genügt indes die Ermächtigungsgrundlage der AlhiV 2002 den Erfordernissen des Bestimmtheitsgebotes nach Artikel 80 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz - GG - (BSG, Urteil vom 13. September 2006 - B 11a AL 53/05 R - juris).

    Allein der Umstand, dass Ansprüche des Klägers aus der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Zeiten der Arbeitslosigkeit geschmälert werden, reicht für die Begründung eines Härtefalles jedenfalls nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 13. September 2006 - B 11a AL 53/05 R - juris; BSG SozR 4-4220 § 6 Nr. 3 und SozR 4-4300 § 193 Nr. 9).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2010 - L 18 AL 35/10

    Arbeitslosenhilfe; Aufhebung; TCMB; Beweislast

  • BSG, 17.04.2008 - B 11a AL 198/07 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2010 - L 11 AL 15/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2007 - L 7 AL 56/06
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - L 18 AS 1041/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2011 - L 9 AS 351/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2007 - L 7 AL 495/04
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2009 - L 7 AL 103/06
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