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   BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 43/06 R   

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BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 43/06 R (https://dejure.org/2008,2706)
BSG, Entscheidung vom 19.03.2008 - B 11b AS 43/06 R (https://dejure.org/2008,2706)
BSG, Entscheidung vom 19. März 2008 - B 11b AS 43/06 R (https://dejure.org/2008,2706)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Anforderungen an die Kostensenkungsaufforderung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II; unangemessene Unterkunftskosten; Anforderungen an die Kostensenkungsaufforderung; Angemessenheitsprüfung; Zumutbarkeitsprüfung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen; Notwendigkeit einer vorherigen förmlichen Kostensenkungsaufforderung des kommunalen Trägers vor Absenkung der Leistungen für Unterkunft und Heizung auf eine angemessene Höhe; ...

  • Judicialis

    SGB II § 22 Abs 1 S 1; ; SGB II § 22 Abs 1 S 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 2 § 22 Abs. 1 S. 1, 2
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Notwendigkeit einer Kostensenkungsaufforderung bei unangemessenen Unterkunftskosten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 43/06 R
    Lediglich im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung gewinnen Kostensenkungsaufforderungen der Träger (zum mangelnden Verwaltungsaktcharakter BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R, BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 RdNr 29; BSG, Beschluss vom 11. September 2007 - B 11b AS 11/06 R) ihre Bedeutung als Informationen gegenüber dem Hilfebedürftigen mit Aufklärungs- und Warnfunktion.

    Hierzu hat der 7b. Senat schon in seiner Entscheidung vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R (aaO) im Zusammenhang mit einem noch durch den ursprünglichen Sozialhilfeträger erteilten Hinweis ausgeführt, dass die Anforderungen an die Konkretisierung der vom Gesetz verlangten Eigenbemühungen eines Arbeitslosen (BSGE 95, 176 ff = SozR 4-4300 § 119 Nr. 3) nicht übertragbar sind (vgl auch Kalhorn in Hauck/Noftz, SGB II, § 22 RdNr 34, 35).

    Der von der Beklagten im Bescheid vom 17. Dezember 2004 erteilte Hinweis kann daher nicht deshalb beanstandet werden, weil er sich auf die Angabe der angemessenen Gesamtmiete, die Aufforderung zur Kostenreduzierung sowie die Ankündigung der anderenfalls zum 1. Juli 2005 erfolgenden Reduzierung auf die angemessenen Kosten durch den Träger beschränkt und im Unterschied zu dem Hinweis, der der Entscheidung des 7b. Senats vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R (BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 RdNr 12, 29) zu Grunde lag, keine genauen Angaben zur Wohnungsgröße oder zu den für angemessen erachteten Nebenkosten enthält.

    Insoweit wird das LSG Veranlassung haben, die vom 7b. Senat entwickelten Grundsätze zur Angemessenheitsprüfung von Mieten zu beachten (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R, BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 mit Anm Fuchsloch, SGb 2007, 550; BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R, BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2).

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

    Auszug aus BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 43/06 R
    Das LSG wird im Rahmen der erneuten Verhandlung und Entscheidung eine Klärung herbeizuführen und dabei zu beachten haben, dass Bescheide über Folgezeiträume regelmäßig nicht in entsprechender Anwendung des § 96 SGG einzubeziehen sind (ua Bundessozialgericht , Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 9/06 R, SozR 4-4300 § 428 Nr. 3 RdNr 14 mwN).

    Nach den bisherigen Feststellungen des LSG lässt sich nicht abschließend entscheiden, ob der Klägerin bzw ihrem Ehemann höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zustehen (vgl zum Streitgegenstand BSG SozR 4-4300 § 428 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen, RdNr 16 ff; BSG, Urteil vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 29/06 R - RdNr 18).

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den

    Auszug aus BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 43/06 R
    Das LSG wird im Übrigen eindeutige Feststellungen zu der Höhe der KdU zu treffen und dabei auch die Rechtsprechung des BSG zu den Abzügen für Warmwasserbereitung (Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/7b AS 64/06 R - Terminbericht Nr. 10/08) zu berücksichtigen haben.
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 56/06 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 43/06 R
    Der erkennende Senat hat bereits in seiner vom LSG zitierten Entscheidung vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R (BSGE 95, 8 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 1) darauf hingewiesen, dass der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Belehrungspflicht in diesen Fällen nicht auferlegt werden kann und ein fehlender Hinweis der BA nur bei der Frage von Bedeutung ist, ob der Arbeitslose seine Obliegenheit zur frühzeitigen Arbeitssuche schuldhaft verletzt oder nicht (vgl jetzt BSG, Urteile vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 56/06 R -, SozR 4-4300 § 37b Nr. 5, und vom 17. Oktober 2007 - B 11a/7a AL 72/06 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 43/06 R
    Insoweit wird das LSG Veranlassung haben, die vom 7b. Senat entwickelten Grundsätze zur Angemessenheitsprüfung von Mieten zu beachten (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R, BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 mit Anm Fuchsloch, SGb 2007, 550; BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R, BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2).
  • LSG Hessen, 05.01.2007 - L 9 SO 82/06

    Sozialhilfe - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Anforderung an die

    Auszug aus BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 43/06 R
    Vorliegend geht es nicht um die Rechtfertigung von Eingriffen in regelmäßig bereits erworbene Rechtspositionen, sondern lediglich um die vorübergehende Gewährung zusätzlicher Leistungen aus Gründen zeitlich begrenzten Bestandsschutzes (vgl Kalhorn in Hauck/Noftz, SGB II, § 22 RdNr 32; zu § 29 SGB XII Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Januar 2007 - L 9 SO 82/06 ER).
  • BSG, 17.10.2007 - B 11a/7a AL 72/06 R

    Minderung des Arbeitslosengeld - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitsuche -

    Auszug aus BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 43/06 R
    Der erkennende Senat hat bereits in seiner vom LSG zitierten Entscheidung vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R (BSGE 95, 8 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 1) darauf hingewiesen, dass der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Belehrungspflicht in diesen Fällen nicht auferlegt werden kann und ein fehlender Hinweis der BA nur bei der Frage von Bedeutung ist, ob der Arbeitslose seine Obliegenheit zur frühzeitigen Arbeitssuche schuldhaft verletzt oder nicht (vgl jetzt BSG, Urteile vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 56/06 R -, SozR 4-4300 § 37b Nr. 5, und vom 17. Oktober 2007 - B 11a/7a AL 72/06 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 43/06 R
    Hierzu hat der 7b. Senat schon in seiner Entscheidung vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R (aaO) im Zusammenhang mit einem noch durch den ursprünglichen Sozialhilfeträger erteilten Hinweis ausgeführt, dass die Anforderungen an die Konkretisierung der vom Gesetz verlangten Eigenbemühungen eines Arbeitslosen (BSGE 95, 176 ff = SozR 4-4300 § 119 Nr. 3) nicht übertragbar sind (vgl auch Kalhorn in Hauck/Noftz, SGB II, § 22 RdNr 34, 35).
  • BSG, 11.09.2007 - B 11b AS 11/06 R
    Auszug aus BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 43/06 R
    Lediglich im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung gewinnen Kostensenkungsaufforderungen der Träger (zum mangelnden Verwaltungsaktcharakter BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R, BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 RdNr 29; BSG, Beschluss vom 11. September 2007 - B 11b AS 11/06 R) ihre Bedeutung als Informationen gegenüber dem Hilfebedürftigen mit Aufklärungs- und Warnfunktion.
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 43/06 R
    Der erkennende Senat hat bereits in seiner vom LSG zitierten Entscheidung vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R (BSGE 95, 8 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 1) darauf hingewiesen, dass der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Belehrungspflicht in diesen Fällen nicht auferlegt werden kann und ein fehlender Hinweis der BA nur bei der Frage von Bedeutung ist, ob der Arbeitslose seine Obliegenheit zur frühzeitigen Arbeitssuche schuldhaft verletzt oder nicht (vgl jetzt BSG, Urteile vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 56/06 R -, SozR 4-4300 § 37b Nr. 5, und vom 17. Oktober 2007 - B 11a/7a AL 72/06 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 29/06 R

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erklärung

  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 41/06 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Der der Klägerin im Bescheid vom 26. Oktober 2004 erteilte Hinweis kann daher nicht deshalb beanstandet werden, weil er sich auf die Angabe des angemessenen Kaltmietzinses (zu einer die Gesamtmiete betreffenden Kostensenkungsaufforderung vgl Urteil des erkennenden Senats vom 19. März 2008 - B 11b AS 43/06 R), die Aufforderung zur Kostenreduzierung durch den Hilfeempfänger sowie die Ankündigung der anderenfalls zum 1. Juli 2005 erfolgenden Reduzierung auf die angemessenen Kosten durch den Träger beschränkt und im Unterschied zu dem Hinweis, der der Entscheidung des 7b. Senats vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R (= SozR 4-4200 § 22 Nr. 2, RdNr 1-2, 29 zu Grunde lag, weder Angaben zur Wohnungsgröße noch zu den für angemessen erachteten Nebenkosten enthält.
  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Wie das BSG bereits entschieden hat, ist insoweit ohne Belang, dass die Kostensenkungsaufforderung die Kläger lediglich auf eine beklagtenseitig für angemessen erachtete Bruttowarmmiete hingewiesen hat, ohne zwischen Grundmiete, "kalten" Nebenkosten und Heizkosten zu differenzieren (vgl BSG, Urteil vom 19. März 2008 - B 11b AS 43/06 R, RdNr 17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - L 7 AS 1764/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Soweit das BSG im vom Sozialgericht zitierten Urteil vom 19.03.2008 - B 11b AS 43/06 R ausgeführt hat: "Falls erforderlich wird die Bereitschaft potentieller Vermieter zur Überlassung von Wohnraum an Hilfesuchende zu prüfen sein", folgt hieraus keine Notwendigkeit, entsprechende Feststellungen zu treffen.
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