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   BSG, 12.04.2018 - B 12 KR 10/17 R   

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https://dejure.org/2018,16669
BSG, 12.04.2018 - B 12 KR 10/17 R (https://dejure.org/2018,16669)
BSG, Entscheidung vom 12.04.2018 - B 12 KR 10/17 R (https://dejure.org/2018,16669)
BSG, Entscheidung vom 12. April 2018 - B 12 KR 10/17 R (https://dejure.org/2018,16669)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht in der Unfallversicherung für Seeleute auf einem Schiff unter der Flagge Liberias; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Keine unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gerichtsinstanzen

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden des Prozessbevollmächtigten - Vorliegen von außergewöhnlichen persönlichen Gründen im familiären Umfeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht in der Unfallversicherung für Seeleute auf einem Schiff unter der Flagge Liberias

  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren wegen Versäumens der Revisionsbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden des Prozessbevollmächtigten - Vorliegen von außergewöhnlichen persönlichen Gründen im familiären Umfeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 909
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 314/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BSG, 12.04.2018 - B 12 KR 10/17 R
    Daher dürfen die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl BAG Urteil vom 7.11.2012 - 7 AZR 314/12; BVerfG Beschluss vom 26.2.2008 - 1 BvR 2327/07 - Juris RdNr 22 mwN, NJW 2008, 2167).

    Auch eine stressbedingte Arbeitsüberlastung eines Rechtsanwaltes ohne Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit kann Verschulden ausräumen; dies setzt allerdings voraus, dass sie plötzlich und unvorhergesehen eingetreten und die Fähigkeit zu konzentrierter Arbeit erheblich eingeschränkt ist (vgl Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 67 RdNr 7c; BAG Urteil vom 7.11.2012 - 7 AZR 314/12 - Juris RdNr 32 zu einem Fall, in dem der Prozessbevollmächtigte darlegt, dass er aufgrund einer ständig schwerer werdenden Depression unter einer Antriebslosigkeit gelitten habe und zunehmend nur noch unter großer und extremer Überwindung in der Lage gewesen sei, kurzzeitig einzelne berufliche und auch private Tätigkeiten wahrzunehmen).

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

    Verletzung von Artikel 103 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verwerfung einer

    Auszug aus BSG, 12.04.2018 - B 12 KR 10/17 R
    Daher dürfen die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl BAG Urteil vom 7.11.2012 - 7 AZR 314/12; BVerfG Beschluss vom 26.2.2008 - 1 BvR 2327/07 - Juris RdNr 22 mwN, NJW 2008, 2167).
  • BSG, 20.01.1989 - 5 BJ 281/88
    Auszug aus BSG, 12.04.2018 - B 12 KR 10/17 R
    Die Erkrankung muss demnach so schwer sein, dass der Beteiligte selbst nicht handeln kann und auch zur Beauftragung eines Dritten nicht in der Lage ist (vgl BSG Beschluss vom 20.1.1989 - 5 BJ 281/88 - Juris RdNr 3; Senger in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl 2017, § 67 RdNr 48).
  • BSG, 20.10.2020 - B 8 SO 15/20 R
    Daher dürfen die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl zusammenfassend BSG vom 12.4.2018 - B 12 KR 10/17 R, juris, mwN) .
  • BSG, 17.07.2018 - B 2 U 6/18 R

    Unzulässige Revision

    Eine erhebliche Arbeitsüberlastung des Rechtsanwalts kann eine Wiedereinsetzung deshalb nur dann ausnahmsweise rechtfertigen, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar eingetreten ist und durch sie die Fähigkeit zu konzentriertem Arbeiten erheblich eingeschränkt wird (BSG vom 12.4.2018 - B 12 KR 10/17 R - Juris RdNr 7; BVerwG aaO; BGH vom 8.5.2013 - XII ZB 396/12 - Juris RdNr 8 und vom 1.2.2012 - XII ZB 298/11 - FamRZ 2012, 621 RdNr 16 mwN; BAG vom 7.11.2012 - 7 AZR 314/12 - Juris RdNr 32; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 67 RdNr 7c) .
  • BSG, 28.05.2021 - B 1 KR 37/20 B

    Erstattung von Kosten der Selbstbeschaffung eines Arzneimittels; Medikament

    Krankheit schließt Verschulden nur aus, wenn der Beteiligte so schwer erkrankt ist, dass er nicht selbst handeln und auch nicht einen anderen beauftragen kann (vgl BVerfG vom 17.7.2007 - 2 BvR 1164/07 - juris RdNr 2; BSG vom 12.4.2018 - B 12 KR 10/17 R - juris RdNr 7 mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2022 - L 9 AS 3190/22
    Die Erkrankung müsse demnach so schwer sein, dass der Beteiligte selbst nicht handeln könne und auch zur Beauftragung eines Dritten nicht in der Lage sei (mit Verweis auf BSG, Beschluss vom 12.04.2018 - B 12 KR 10/17 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2022 - L 9 R 3593/21
    Käme es maßgeblich auf die subjektive Reaktion des Prozessbevollmächtigten auf in seinem familiären Umfeld liegende Umstände an, die nicht - wie z.B. eine Depression oder schwere psychische Erkrankung - weiter objektiviert werden könnten, verlören Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen weithin ihre Bedeutung (mit Hinweis auf BSG, Beschluss vom 12.04.2018 - B 12 KR 10/17 R -, juris).
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