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   BSG, 14.07.2003 - B 12 KR 14/03 B   

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https://dejure.org/2003,22829
BSG, 14.07.2003 - B 12 KR 14/03 B (https://dejure.org/2003,22829)
BSG, Entscheidung vom 14.07.2003 - B 12 KR 14/03 B (https://dejure.org/2003,22829)
BSG, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - B 12 KR 14/03 B (https://dejure.org/2003,22829)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 14.07.2003 - B 12 KR 14/03 B
    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung von § 193 Abs. 1 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff).
  • BSG, 28.11.1975 - 12 BJ 150/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Außer

    Auszug aus BSG, 14.07.2003 - B 12 KR 14/03 B
    Der Kläger hätte daher in seiner Beschwerdebegründung darlegen müssen, dass und weshalb die von ihm zu einer alten Rechtslage aufgeworfene Rechtsfrage weiterhin grundsätzliche Bedeutung hat (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19 mwN).
  • BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 16/99 R

    Keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung bei

    Auszug aus BSG, 14.07.2003 - B 12 KR 14/03 B
    Dieser Zeitraum muss nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) unmittelbar vor der Herabsetzung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 Halbsatz 1 SGB V liegen, und die Versicherungsfreiheit muss gerade auf dem Versicherungsfreiheitstatbestand des § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V beruhen (vgl BSG SozR 3-2500 § 8 Nr. 5).
  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

    Auszug aus BSG, 14.07.2003 - B 12 KR 14/03 B
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) ist erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt, dass die Rechtsfrage klärungsbedürftig und klärungsfähig ist, dh sie im Falle der Zulassung der Revision entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 1 KR 23/13
    Es bedarf insbesondere nicht der Entscheidung der Frage, ob die 5 Jahre Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der JAE-Grenze unmittelbar vor dem Beginn der Versicherungspflicht durch Herabsetzung der Arbeitszeit (BSG, Urteil vom 27.01.2000, B 12 KR 16/99 R, juris 18 und BSG, Beschluss vom 14.07.2003, B 12 KR 14/03 B, juris; zustimmend: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.03.2009, L 5 KR 62/08, juris 15 mwN; abweichend: SG Koblenz, Urteil vom 05.05.2008, S 12 KR 249/06) bestanden haben müssen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2010 - L 4 KR 4/10
    Ein Befreiungsrecht bestehe nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) - vgl Beschluss vom 14. Juli 2003, Az: B 12 KR 14/03 B - nicht, wenn Versicherte, wie die Antragstellerin, die vor der Elternzeit versicherungsfrei gewesen seien, nach der Elternzeit, in der sie zunächst nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB V befreit gewesen seien, eine Teilzeittätigkeit aufnehmen würden.
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