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   BSG, 21.01.2009 - B 12 KR 15/07 B   

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BSG, 21.01.2009 - B 12 KR 15/07 B (https://dejure.org/2009,29272)
BSG, Entscheidung vom 21.01.2009 - B 12 KR 15/07 B (https://dejure.org/2009,29272)
BSG, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - B 12 KR 15/07 B (https://dejure.org/2009,29272)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus BSG, 21.01.2009 - B 12 KR 15/07 B
    Des Weiteren wird auf das Urteil des Senats vom 18.12.2001 (B 12 KR 10/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 20 S 82) verwiesen, in dem dieser erneut in Frage gestellt habe, ob es Ausnahmen einer Selbstständigkeit von Fremdgeschäftsführern geben könne.

    Soweit die Beigeladene zu 1) als klärungsbedürftig ansieht, ob ein GmbH-Geschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung dann, wenn er in einem Teilaufgabenbereich der GmbH allein und weisungsunabhängig entscheide, (überhaupt) als selbstständig Tätiger in Betracht kommen könne, bzw - wie das LSG (lediglich) entschieden hat - jedenfalls eine Eingliederung in den Betrieb der GmbH zu verneinen sei, hat das BSG diese Frage mit seiner Rechtsprechung zu Fremdgeschäftsführern, die nicht neben einem oder mehreren weiteren Geschäftsführern, sondern allein bestellt sind (vgl etwa Urteil des Senats vom 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 20, mwN aus der älteren Rspr, zB Urteil vom 22.8.1973, 12 RK 24/72, SozR Nr. 22 zu § 3 AVG; aber auch Urteil vom 6.3.2003, B 11 AL 25/02 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 1: Alleingeschäftsführer mit Kapitalbeteiligung, jedoch ohne Mehrheit der Gesellschaftsanteile und Sperrminorität), bereits geklärt.

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus BSG, 21.01.2009 - B 12 KR 15/07 B
    Mit seinen Urteilen vom 25.1.2001 (B 12 KR 17/00 R, SozVers 2001, S 329) und 4.6.1998 (B 12 KR 5/97 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36, mwN) hat der Senat allgemein dargelegt, dass maßgebliches Kriterium für ein Unternehmerrisiko sei, ob sich der Erfolg eines Einsatzes sächlicher Mittel als ungewiss darstelle.

    Er hat weiter ausgeführt, dass die Belastung mit Risiken im Zusammenhang mit der Verwertung der Arbeitskraft nur dann für Selbstständigkeit spreche, wenn ihr eine größere Freiheit bei der Gestaltung und Bestimmung des Umfangs des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehe oder diese zu höheren Verdienstchancen führe (Urteil vom 25.1.2001, aaO, S 332).

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus BSG, 21.01.2009 - B 12 KR 15/07 B
    Ist bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines Geschäftsführers einer GmbH, der weder als Gesellschafter an deren Kapital beteiligt noch mit den Gesellschaftern familiär verbunden ist (echter Fremdgeschäftsführer), die Übernahme von persönlichen Haftungsrisiken in nicht unerheblicher Höhe (z.B. in Form von selbstschuldnerischen Bürgschaften) als Unternehmerrisiko im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Möglichkeit von Ausnahmefällen, in denen ein Fremdgeschäftsführer als selbstständig Tätiger anzusehen ist (BSG v. 13.12.1960, 3 RK 2/56, BSGE 13, 196, 200; BSG v. 29.10.1986, 7 RAr 43/85, USK 86145, Rz 16; BSG v. 8.12.1987, 7 RAr 25/86, USK 87170, Rz 30; BSG v. 11.2.1993, 7 RAr 48/92 USK 9347, Rz 20; BSG v. 14.12.1999, B 2 U 48/98 R, Rz 21; BSG v. 6.3.2003, B 11 AL 25/02 R, Rz 17), zu bewerten?".

    Soweit die Beigeladene zu 1) als klärungsbedürftig ansieht, ob ein GmbH-Geschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung dann, wenn er in einem Teilaufgabenbereich der GmbH allein und weisungsunabhängig entscheide, (überhaupt) als selbstständig Tätiger in Betracht kommen könne, bzw - wie das LSG (lediglich) entschieden hat - jedenfalls eine Eingliederung in den Betrieb der GmbH zu verneinen sei, hat das BSG diese Frage mit seiner Rechtsprechung zu Fremdgeschäftsführern, die nicht neben einem oder mehreren weiteren Geschäftsführern, sondern allein bestellt sind (vgl etwa Urteil des Senats vom 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 20, mwN aus der älteren Rspr, zB Urteil vom 22.8.1973, 12 RK 24/72, SozR Nr. 22 zu § 3 AVG; aber auch Urteil vom 6.3.2003, B 11 AL 25/02 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 1: Alleingeschäftsführer mit Kapitalbeteiligung, jedoch ohne Mehrheit der Gesellschaftsanteile und Sperrminorität), bereits geklärt.

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R

    Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 21.01.2009 - B 12 KR 15/07 B
    Ist bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines Geschäftsführers einer GmbH, der weder als Gesellschafter an deren Kapital beteiligt noch mit den Gesellschaftern familiär verbunden ist (echter Fremdgeschäftsführer), die Übernahme von persönlichen Haftungsrisiken in nicht unerheblicher Höhe (z.B. in Form von selbstschuldnerischen Bürgschaften) als Unternehmerrisiko im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Möglichkeit von Ausnahmefällen, in denen ein Fremdgeschäftsführer als selbstständig Tätiger anzusehen ist (BSG v. 13.12.1960, 3 RK 2/56, BSGE 13, 196, 200; BSG v. 29.10.1986, 7 RAr 43/85, USK 86145, Rz 16; BSG v. 8.12.1987, 7 RAr 25/86, USK 87170, Rz 30; BSG v. 11.2.1993, 7 RAr 48/92 USK 9347, Rz 20; BSG v. 14.12.1999, B 2 U 48/98 R, Rz 21; BSG v. 6.3.2003, B 11 AL 25/02 R, Rz 17), zu bewerten?".
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 21.01.2009 - B 12 KR 15/07 B
    Mit seinen Urteilen vom 25.1.2001 (B 12 KR 17/00 R, SozVers 2001, S 329) und 4.6.1998 (B 12 KR 5/97 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36, mwN) hat der Senat allgemein dargelegt, dass maßgebliches Kriterium für ein Unternehmerrisiko sei, ob sich der Erfolg eines Einsatzes sächlicher Mittel als ungewiss darstelle.
  • BSG, 11.02.1993 - 7 RAr 48/92

    Gewährung von Zuschüssen zu Vorruhestandsleistungen - Begriff des entgeltlichen

    Auszug aus BSG, 21.01.2009 - B 12 KR 15/07 B
    Ist bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines Geschäftsführers einer GmbH, der weder als Gesellschafter an deren Kapital beteiligt noch mit den Gesellschaftern familiär verbunden ist (echter Fremdgeschäftsführer), die Übernahme von persönlichen Haftungsrisiken in nicht unerheblicher Höhe (z.B. in Form von selbstschuldnerischen Bürgschaften) als Unternehmerrisiko im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Möglichkeit von Ausnahmefällen, in denen ein Fremdgeschäftsführer als selbstständig Tätiger anzusehen ist (BSG v. 13.12.1960, 3 RK 2/56, BSGE 13, 196, 200; BSG v. 29.10.1986, 7 RAr 43/85, USK 86145, Rz 16; BSG v. 8.12.1987, 7 RAr 25/86, USK 87170, Rz 30; BSG v. 11.2.1993, 7 RAr 48/92 USK 9347, Rz 20; BSG v. 14.12.1999, B 2 U 48/98 R, Rz 21; BSG v. 6.3.2003, B 11 AL 25/02 R, Rz 17), zu bewerten?".
  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 43/85

    Arbeitslosengeld - Gesllschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BSG, 21.01.2009 - B 12 KR 15/07 B
    Ist bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines Geschäftsführers einer GmbH, der weder als Gesellschafter an deren Kapital beteiligt noch mit den Gesellschaftern familiär verbunden ist (echter Fremdgeschäftsführer), die Übernahme von persönlichen Haftungsrisiken in nicht unerheblicher Höhe (z.B. in Form von selbstschuldnerischen Bürgschaften) als Unternehmerrisiko im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Möglichkeit von Ausnahmefällen, in denen ein Fremdgeschäftsführer als selbstständig Tätiger anzusehen ist (BSG v. 13.12.1960, 3 RK 2/56, BSGE 13, 196, 200; BSG v. 29.10.1986, 7 RAr 43/85, USK 86145, Rz 16; BSG v. 8.12.1987, 7 RAr 25/86, USK 87170, Rz 30; BSG v. 11.2.1993, 7 RAr 48/92 USK 9347, Rz 20; BSG v. 14.12.1999, B 2 U 48/98 R, Rz 21; BSG v. 6.3.2003, B 11 AL 25/02 R, Rz 17), zu bewerten?".
  • BSG, 13.12.1960 - 3 RK 2/56
    Auszug aus BSG, 21.01.2009 - B 12 KR 15/07 B
    Ist bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines Geschäftsführers einer GmbH, der weder als Gesellschafter an deren Kapital beteiligt noch mit den Gesellschaftern familiär verbunden ist (echter Fremdgeschäftsführer), die Übernahme von persönlichen Haftungsrisiken in nicht unerheblicher Höhe (z.B. in Form von selbstschuldnerischen Bürgschaften) als Unternehmerrisiko im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Möglichkeit von Ausnahmefällen, in denen ein Fremdgeschäftsführer als selbstständig Tätiger anzusehen ist (BSG v. 13.12.1960, 3 RK 2/56, BSGE 13, 196, 200; BSG v. 29.10.1986, 7 RAr 43/85, USK 86145, Rz 16; BSG v. 8.12.1987, 7 RAr 25/86, USK 87170, Rz 30; BSG v. 11.2.1993, 7 RAr 48/92 USK 9347, Rz 20; BSG v. 14.12.1999, B 2 U 48/98 R, Rz 21; BSG v. 6.3.2003, B 11 AL 25/02 R, Rz 17), zu bewerten?".
  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 25/86
    Auszug aus BSG, 21.01.2009 - B 12 KR 15/07 B
    Ist bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines Geschäftsführers einer GmbH, der weder als Gesellschafter an deren Kapital beteiligt noch mit den Gesellschaftern familiär verbunden ist (echter Fremdgeschäftsführer), die Übernahme von persönlichen Haftungsrisiken in nicht unerheblicher Höhe (z.B. in Form von selbstschuldnerischen Bürgschaften) als Unternehmerrisiko im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Möglichkeit von Ausnahmefällen, in denen ein Fremdgeschäftsführer als selbstständig Tätiger anzusehen ist (BSG v. 13.12.1960, 3 RK 2/56, BSGE 13, 196, 200; BSG v. 29.10.1986, 7 RAr 43/85, USK 86145, Rz 16; BSG v. 8.12.1987, 7 RAr 25/86, USK 87170, Rz 30; BSG v. 11.2.1993, 7 RAr 48/92 USK 9347, Rz 20; BSG v. 14.12.1999, B 2 U 48/98 R, Rz 21; BSG v. 6.3.2003, B 11 AL 25/02 R, Rz 17), zu bewerten?".
  • BSG, 22.08.1973 - 12 RK 24/72

    Einordnung des Geschäftsführers einer GmbH in

    Auszug aus BSG, 21.01.2009 - B 12 KR 15/07 B
    Soweit die Beigeladene zu 1) als klärungsbedürftig ansieht, ob ein GmbH-Geschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung dann, wenn er in einem Teilaufgabenbereich der GmbH allein und weisungsunabhängig entscheide, (überhaupt) als selbstständig Tätiger in Betracht kommen könne, bzw - wie das LSG (lediglich) entschieden hat - jedenfalls eine Eingliederung in den Betrieb der GmbH zu verneinen sei, hat das BSG diese Frage mit seiner Rechtsprechung zu Fremdgeschäftsführern, die nicht neben einem oder mehreren weiteren Geschäftsführern, sondern allein bestellt sind (vgl etwa Urteil des Senats vom 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 20, mwN aus der älteren Rspr, zB Urteil vom 22.8.1973, 12 RK 24/72, SozR Nr. 22 zu § 3 AVG; aber auch Urteil vom 6.3.2003, B 11 AL 25/02 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 1: Alleingeschäftsführer mit Kapitalbeteiligung, jedoch ohne Mehrheit der Gesellschaftsanteile und Sperrminorität), bereits geklärt.
  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - L 6 R 65/12

    Bedeutung der Rechtsmacht im Rahmen der Feststellung von Versicherungspflicht -

    Eine größere Freiheit bei der Gestaltung und Bestimmung des Umfangs des Einsatzes seiner eigenen Arbeitskraft bzw. eine Erhöhung seiner Verdienstschancen steht dem nicht gegenüber (vgl. auch BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R - a. a. O. Rn. 29; BSG, Beschluss vom 21.01.2009 - B 12 KR 15/07 B - juris Rn. 12).
  • LSG Sachsen, 19.05.2022 - L 9 KR 558/17
    Die Übernahme eines arbeitnehmeruntypischen Risikos der Inanspruchnahme aus einer freiwillig eingegangenen selbstschuldnerischen Bürgschaft rechtfertige für sich allein betrachtet grundsätzlich nicht das Vorliegen eines Unternehmerrisikos (mit Verweis auf BSG, Beschluss vom 21.01.2009 - B 12 KR 15/07 B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - L 5 KR 5955/09
    Das BSG habe nochmals in seinem Beschluss vom 21.01.2009 - B 12 KR 15/07 B - bezogen auf einen GmbH-Geschäftsführer - klargestellt, dass, sofern schon die auf eine Alleingeschäftsführung gegründete umfassende Zuständigkeit eines GmbH-Geschäftsführers die Annahme seiner Eingliederung in den Betrieb der GmbH nicht hindere, dies erst recht bei (bloßer) Teilzuständigkeit eines Geschäftsführers auf der Grundlage einer Teilgeschäftsführung gelten müsse, zumal die Klägerin vorliegend noch nicht einmal zur Geschäftsführerin des Unternehmens bestellt sei.

    Weiterhin rechtfertige die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung der gegenseitigen Verhältnisse als abhängig Beschäftigter anzusehen sei, mit zusätzlichen Risiken nicht die Annahme von Selbständigkeit (vgl. dazu Beschluss des BSG vom 21.01.2009 - B 12 KR 15/07 B - einschließlich der dort angeführten BSG-Urteile a.a.O.).

  • LSG Bayern, 25.06.2009 - L 4 KR 369/06

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit von

    Nach Auswertung der Urteile des BSG vom 27.02.2008 - B 12 KR 23/06 R und B 12 KR 15/07 R kommt die Klägerseite zu dem Schluss, dass die darin angestellten Überlegungen zur Vergleichbarkeit der beiden Gesellschaftsformen durch diese Entscheidungen unberührt blieben.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 5 R 4078/10
    Der Kläger sei auch nur für bestimmte Geschäftsbereiche zuständig und habe nicht die Rechtsstellung eines Geschäftsführers (vgl. dazu BSG, Beschl. v. 21.1.2009, - B 12 KR 15/07 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2010 - L 16 KR 164/09

    Krankenversicherung

    Die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken, wie selbstschuldnerischen Bürgschaften, rechtfertigt ebenfalls nicht die Annahme von Selbständigkeit, ohne dass parallel die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BSG, Beschl. vom 21.01.2009, B 12 KR 15/07 B, nicht veröffentlicht), an denen es vorliegend bereits fehlt.
  • LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 5 R 235/13
    Die Übernahme eines arbeitnehmeruntypischen Risikos, wie des Risikos, aus einer Bürgschaft in Anspruch genommen zu werden, erfülle diese Voraussetzungen hier nicht (vgl. BSG, Beschl. v. 21.1.2009, - B 12 KR 15/07 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2010 - L 16 KR 313/10

    Krankenversicherung

    Danach hindert schon die auf eine Alleingeschäftsführung gegründete umfassende Zuständigkeit eines GmbH-Geschäftsführers die Annahme seiner Eingliederung in den Betrieb der GmbH nicht; dies muss erst Recht bei (bloßer) Teilzuständigkeit, beschränkt auf bestimmte Aufgabengebiete - hier kaufmännische Leitung - gelten (vgl. insoweit BSG Beschl. vom 21.01.2009 - B 12 KR 15/07 B -).
  • SG Duisburg, 03.07.2018 - S 34 BA 21/18

    Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber für die bei

    Des Weiteren führte die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 21.01.2009, Az. B 12 KR 15/07 aus, das gewährte Darlehen des Herrn Dr. K. an die Antragstellerin rechtfertige für sich allein betrachtet nicht das Vorliegen eines Unternehmerrisikos.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 5 R 1270/13
    Zur Begründung hat die Beklagte auf die Entscheidungsgründe des Urteils verwiesen und ergänzend vorgetragen, aus der Übernahme der Bürgschaft ergebe sich kein Unternehmerrisiko, weil die Belastung mit Risiken im Zusammenhang mit der Verwertung der Arbeitskraft nur dann für eine Selbstständigkeit spreche, wenn ihr eine größere Freiheit bei der Gestaltung und Bestimmung des Umfangs des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehe oder diese zu höheren Verdienstchancen führe (unter Verweis auf BSG Urt. v. 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R; BSG Beschl. v. 21.01.2009 - B 12 KR 15/07 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2012 - L 1 KR 241/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2012 - L 1 R 121/11
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