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   BSG, 05.05.2010 - B 12 KR 15/09 R   

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https://dejure.org/2010,3101
BSG, 05.05.2010 - B 12 KR 15/09 R (https://dejure.org/2010,3101)
BSG, Entscheidung vom 05.05.2010 - B 12 KR 15/09 R (https://dejure.org/2010,3101)
BSG, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - B 12 KR 15/09 R (https://dejure.org/2010,3101)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einem privatrechtlichen Rentenversicherungsvertrag - befreiende Lebensversicherung - betriebliche Altersversorgung - verfassungskonforme Auslegung

  • openjur.de

    Krankenversicherung; Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einem privatrechtlichen Rentenversicherungsvertrag; befreiende Lebensversicherung; betriebliche Altersversorgung; verfassungskonforme Auslegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 228 SGB 5, § 229 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 5, § 229 Abs 1 S 3 SGB 5, § 237 S 1 Nr 2 SGB 5, § 237 S 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einem privatrechtlichen Rentenversicherungsvertrag - befreiende Lebensversicherung - betriebliche Altersversorgung - verfassungskonforme Auslegung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beitragspflicht einer Kapitalleistung aus einem privatrechtlichen Rentenversicherungsvertrag in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einem privatrechtlichen Rentenversicherungsvertrag - befreiende Lebensversicherung - betriebliche Altersversorgung - verfassungskonforme Auslegung

  • ra.de
  • rewis.io

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einem privatrechtlichen Rentenversicherungsvertrag - befreiende Lebensversicherung - betriebliche Altersversorgung - verfassungskonforme Auslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragspflicht einer Kapitalleistung aus einem privatrechtlichen Rentenversicherungsvertrag in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Beitragsrecht in der Krankenversicherung sowie Versicherungspflicht in der Kranken- und sozialen Pflegeversicherung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Befreiende Lebensversicherungen: Kapitalzahlungen beitragsfrei

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Krankenversicherung: Wann ist eine Kapitalzahlung aus einer befreienden Lebensversicherung bei einem in der GKV Pflichtversicherten beitragspflichtig?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von als Einmalzahlung geleisteten

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 12 KR 15/09 R
    Auf die Modalitäten des individuellen Rechtserwerbs oder darauf, wer zur Finanzierung der Altersversorgung beigetragen hat, kommt es nicht an (vgl BSG Urteile vom 27.1.2000 - B 12 KR 17/99 R - SozR 3-2500 § 240 Nr. 32 und vom 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R - SozR 4-2500 § 229 Nr. 7 RdNr 14 ff, 28 mwN).

    Dieser Vertrag begründete keine Direktversicherung (vgl zum Begriff BSG SozR 4-2500 § 229 Nr. 7 RdNr 14) , weil er nicht vom Arbeitgeber des Klägers abgeschlossen worden war, um Letzterem eine zusätzliche Altersvorsorge zu verschaffen, sondern vom Kläger selbst.

    Wie bereits dargelegt, hat der Senat den Begriff der "betrieblichen Altersversorgung" iS des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ohne Bindung an die Legaldefinition des § 1 BetrAVG in ständiger Rechtsprechung dahin ausgelegt, dass nicht auf den - im Einzelfall - nachweisbaren Zusammenhang mit dem früheren Erwerbsleben abzustellen, sondern typisierend an einen Zusammenhang mit dem Erwerbsleben anzuknüpfen ist (vgl BSG SozR 4-2500 § 229 Nr. 7 RdNr 24 f) .

    So hat der Senat zur typisierenden Anknüpfung insbesondere im Hinblick auf die Leistung von Pensionskassen ausgeführt, dass nur, wer aufgrund einer bestimmten früheren Berufstätigkeit Mitglied einer entsprechenden Einrichtung werden kann und dieses Recht ausübt, sich für seine zusätzliche Sicherung nicht irgendeiner Form der privaten Vorsorge bediene, sondern sich der betrieblichen Altersversorgung anschließe und sich damit im gewissen Umfang deren Vorteile nutzbar mache (vgl BSGE 70, 105, 109 = SozR 3-2500 § 229 Nr. 1 S 5; SozR 4-2500 § 229 Nr. 7 RdNr 25 f) .

    Nach dem Regelungskonzept sind die beitragspflichtigen Einnahmen der pflichtversicherten Rentner durch Einzelanknüpfung auf im Einzelnen benannte Einkunftsarten beschränkt, die typischerweise mit einer Berufstätigkeit in Zusammenhang stehen (vgl BSG SozR 4-2500 § 229 Nr. 7 RdNr 28).

    Unerheblich ist, in welchem Verhältnis Einnahmen aus privaten, der Altersvorsorge dienenden Versicherungen zu anderen beitragspflichtigen Einnahmen stehen (vgl BSG SozR 4-2500 § 229 Nr. 7 RdNr 16 ff, 30 ff mwN).

  • BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 17/99 R

    Beitragsbemessung in der freiwilligen Krankenversicherung bei befreiender

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 12 KR 15/09 R
    Er ist keine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, auch wenn der Abschluss der Lebensversicherung Voraussetzung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung war (vgl BSG Urteil vom 27.1.2000 - B 12 KR 17/99 R - SozR 3-2500 § 240 Nr. 32 S 146 f).

    Auf die Modalitäten des individuellen Rechtserwerbs oder darauf, wer zur Finanzierung der Altersversorgung beigetragen hat, kommt es nicht an (vgl BSG Urteile vom 27.1.2000 - B 12 KR 17/99 R - SozR 3-2500 § 240 Nr. 32 und vom 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R - SozR 4-2500 § 229 Nr. 7 RdNr 14 ff, 28 mwN).

    Dementsprechend hat der Senat bereits früher eine die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach Art. 2 § 1 AnVNG ermöglichende Kapitallebensversicherung nicht als betriebliche Altersversorgung iS von § 180 Abs. 8 Nr. 5 RVO angesehen (BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 32 S 147 f).

    Insoweit weist der Kläger zutreffend daraufhin, dass auch durch das GMG trotz des Urteils des Senats vom 27.1.2000 (SozR 3-2500 § 240 Nr. 32) keine Heranziehung solcher Einnahmen zur Beitragsbemessung erfolgte, obwohl diese Entscheidung auch auf die Beitragsbemessung nach dem SGB V bei pflichtversicherten Rentnern übertragen werden konnte.

  • BVerfG, 03.02.1993 - 1 BvR 1920/92

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeikt der unterschiedlichen Bemessung von

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 12 KR 15/09 R
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG und des Senats ist es verfassungsrechtlich zulässig, zur Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten - anders als bei der Beitragsbemessung bei Pflichtversicherten - auch andere als mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehende Einnahmen, ua solche aufgrund privater Eigenvorsorge, heranzuziehen (vgl BVerfG Beschluss vom 3.2.1993 - 1 BvR 1920/92 - SozR 3-2500 § 240 Nr. 11; BSG Urteil vom 27.1.2010 - B 12 KR 28/08 R - mwN zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) .
  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 20/94

    Bemessung des Altersübergangsgeldes bei rückwirkender tariflicher Lohnerhöhung

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 12 KR 15/09 R
    Ist gemäß § 44 SGB X ein rechtswidriger Bescheid zurückzunehmen, so ist die Behörde im Klageverfahren zu dessen Rücknahme gemäß § 131 Abs. 2 SGG zu verurteilen (vgl BSG Urteil vom 28.6.1995 - 7 RAr 20/94 - BSGE 76, 156, 157 f = SozR 3-4100 § 249e Nr. 7 S 52).
  • BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Kapitalzahlung aus einem

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 12 KR 15/09 R
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG und des Senats ist es verfassungsrechtlich zulässig, zur Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten - anders als bei der Beitragsbemessung bei Pflichtversicherten - auch andere als mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehende Einnahmen, ua solche aufgrund privater Eigenvorsorge, heranzuziehen (vgl BVerfG Beschluss vom 3.2.1993 - 1 BvR 1920/92 - SozR 3-2500 § 240 Nr. 11; BSG Urteil vom 27.1.2010 - B 12 KR 28/08 R - mwN zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) .
  • BVerfG, 11.12.2008 - 1 BvR 1665/08

    Zum Teil wegen fehlender Grundrechtsfähigkeit zum Teil mangels ausreichender

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 12 KR 15/09 R
    Es kann offen bleiben, inwieweit sich die Beklagte als Körperschaft des öffentlichen Rechts bei der Erhebung von Beiträgen auf eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Versicherten durch Regelungen über die Beitragsbemessung berufen kann (vgl BVerfG Beschlüsse vom 9.4.1975 - 2 BvR 879/73 - BVerfGE 39, 302 vom 9.6.2004 - 2 BvR 1248/03 ua - SozR 4-2500 § 266 Nr. 7 RdNr 14 und vom 11.12.2008 - 1 BvR 1665/08 - NVwZ-RR 2009, 361) , weil der Senat nicht davon überzeugt ist, dass der von der Revision geltend gemachte Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vorliegt.
  • BSG, 04.06.1991 - 12 RK 4/90

    Rücknahme eines Beitragsbescheides und eines auf Beitragsrückständen beruhenden

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 12 KR 15/09 R
    Der Kläger verfolgt die Rücknahme dieser Beitragsbescheide der Beklagten nach Überprüfung gemäß § 44 SGB X. Dies kann er zulässig nur mit einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage erreichen (vgl BSG Urteile vom 25.4.1991 - 12 RK 40/90 - BSGE 68, 264 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 3, vom 4.6.1991 - 12 RK 4/90 - SozR 3-2200 § 511 Nr. 1 und vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R - BSGE 104, 213 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 20, RdNr 9 mwN).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X -

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 12 KR 15/09 R
    Der Kläger verfolgt die Rücknahme dieser Beitragsbescheide der Beklagten nach Überprüfung gemäß § 44 SGB X. Dies kann er zulässig nur mit einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage erreichen (vgl BSG Urteile vom 25.4.1991 - 12 RK 40/90 - BSGE 68, 264 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 3, vom 4.6.1991 - 12 RK 4/90 - SozR 3-2200 § 511 Nr. 1 und vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R - BSGE 104, 213 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 20, RdNr 9 mwN).
  • BSG, 25.04.1991 - 12 RK 40/90

    Rücknahme von Beitragsbescheiden für die Vergangenheit, Erstattung zuviel

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 12 KR 15/09 R
    Der Kläger verfolgt die Rücknahme dieser Beitragsbescheide der Beklagten nach Überprüfung gemäß § 44 SGB X. Dies kann er zulässig nur mit einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage erreichen (vgl BSG Urteile vom 25.4.1991 - 12 RK 40/90 - BSGE 68, 264 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 3, vom 4.6.1991 - 12 RK 4/90 - SozR 3-2200 § 511 Nr. 1 und vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R - BSGE 104, 213 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 20, RdNr 9 mwN).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 2 BvR 1248/03

    Verfassungsbeschwerden gegen Risikostrukturausgleich erfolglos

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 12 KR 15/09 R
    Es kann offen bleiben, inwieweit sich die Beklagte als Körperschaft des öffentlichen Rechts bei der Erhebung von Beiträgen auf eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Versicherten durch Regelungen über die Beitragsbemessung berufen kann (vgl BVerfG Beschlüsse vom 9.4.1975 - 2 BvR 879/73 - BVerfGE 39, 302 vom 9.6.2004 - 2 BvR 1248/03 ua - SozR 4-2500 § 266 Nr. 7 RdNr 14 und vom 11.12.2008 - 1 BvR 1665/08 - NVwZ-RR 2009, 361) , weil der Senat nicht davon überzeugt ist, dass der von der Revision geltend gemachte Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vorliegt.
  • BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73

    AOK

  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 37/91

    Beitragspflicht einer Rente aus einer Einrichtung der betrieblichen

  • BSG, 11.08.1966 - 3 RK 24/64
  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 16/10 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus der Entscheidung des Senats vom 5.5.2010 (B 12 KR 15/09 R - USK 2010-54) zu der Frage, ob die streitige Kapitalzahlung aus einer befreienden Lebensversicherung in entsprechender Anwendung des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V als Leistung der betrieblichen Altersversorgung zu qualifizieren ist, was der Senat verneint hat.
  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 24/09 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer

    Allein die Beitragszahlung durch den Arbeitgeber kann eine von der institutionellen Abgrenzung abweichende Zurechnung zur betrieblichen Altersversorgung nicht begründen, weil die Art der Finanzierung für das Vorliegen einer betrieblichen Altersversorgung nicht entscheidend ist (vgl BSG Urteil vom 5.5.2010 - B 12 KR 15/09 R - USK 2010-54) .
  • LSG Hessen, 06.02.2014 - L 1 KR 59/13

    Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Leistungen aus einer

    Leistungen, die infolge privater Eigenvorsorge erbracht würden, seien im Übrigen nach der Rechtsprechung des BSG im Rahmen der Beitragsbemessung gesetzlich Pflichtversicherter nicht zu berücksichtigen (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 5. Mai 2010, B 12 KR 15/09 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2010 - L 5 KR 4986/08

    Krankenversicherung - Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahme -

    Als Rente der betrieblichen Altersversorgung sind Leistungen anzusehen, die entweder vom Arbeitgeber erbracht werden oder aber, soweit sie von Dritten gezahlt werden, von Institutionen der betrieblichen Altersversorgung wie etwa Pensionskassen erbracht werden oder etwa auf einer Direktversicherung als Form einer betrieblichen Altersversorgung beruhen (BSG in ständiger Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 5.5.2010 - B 12 KR 15/09 R -).

    Während das Bundessozialgericht dies bei Kapitallebensversicherungen als regelmäßig gegeben sieht (Urteil vom 5.5.2010 - B 12 KR 15/09 R -), ergibt sich die Einkommensersatzfunktion bei einer Rentenversicherung aus dem regelmäßigen Rentenbezug, der hier ab dem Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand vierteljährlich mit Mindestgarantie von 13 Jahren vereinbart war.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2024 - L 16 KR 206/22
    Danach sind insbesondere auch Leistungen aus einer privaten Lebensversicherung, die ein Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer unabhängig von einer Beschäftigung für sich oder seine Angehörigen abschließt, keine betrieblichen Altersversorgung und beitragsfrei ( vgl BSG vom 5. Mai 2010 - B 12 KR 15/09 R ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2015 - L 5 KR 536/14

    Streit um die Beitragszahlung zur gesetzlichen Krankenversicherung auf eine

    Aus dem Urteil des BSG vom 5.5.2010 (B 12 KR 15/09 R) ergebe sich im Wege eines "Erstrechtschlusses", dass eine Mitarbeiterversicherung, bei der die Differenzierung zu der betrieblichen Direktversicherung offenbar sei und zu der noch nicht einmal Zuschüsse des Arbeitgebers gezahlt worden seien, erst recht keine betriebliche Altersvorsorge sein könne.

    Das Urteil des BSG vom 5.5.2010 (a.a.O.) sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da die dortige Kapitalzahlung aus einem vom Kläger privat abgeschlossenen Rentenversicherungsvertrag gestammt habe, zu dem der Arbeitgeber lediglich Zuschüsse geleistet hätte.

    Das BSG habe in seiner Entscheidung vom 5.5.2010 (B 12 KR 15/09 R) sogar bei einem Fall, bei dem 50% bzw. 70% der Beiträge zu der privaten Versicherung vom Arbeitgeber gezahlt worden seien, entschieden, dass diese Versicherung nicht der betrieblichen Altersvorsorge zuzurechnen sei.

    Als betriebliche Altersvorsorge werden Leistungen aber nicht nur dann angesehen, wenn sie vom Arbeitgeber als Direktversicherung i.S. des § 1 Abs. 2 BetrAVG zu Gunsten des Arbeitnehmers angeschlossen werden, sondern auch dann, wenn sie hierauf beruhen, weil dann bei typisierender Betrachtung zwischen dem Erwerb der Versicherungsleistung und der früheren Berufstätigkeit ein hinreichender Zusammenhang besteht (BSG, Urteil vom 5.5.2010 -B 12 KR 15/09 R-).

  • LSG Hessen, 18.11.2010 - L 1 KR 76/10

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen - Auszahlung einer

    Er ist der Rechtsauffassung, dass nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 5. Mai 2010 - B 12 KR 15/09 R - ein Numerus clausus der beitragspflichtigen Einnahmen für Pflichtversicherte festgelegt sei, der nicht durch Analogie zu Lasten bisher nicht betroffener Leistungen erweitert werden könne.

    Deren Aufzählung ist als abschließend anzusehen (BSG, Urteil vom 10. Mai 2010 - B 12 KR 15/09 R; vgl. BT-Drs. 9/458, S. 29, 34).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 2603/14

    Krankenversicherung - Beitragspflicht - Rentenzahlung aus dem Versorgungswerk der

    Als Renten der betrieblichen Altersversorgung sind Leistungen anzusehen, die entweder vom Arbeitgeber erbracht werden oder aber, soweit sie von Dritten gezahlt werden, von Institutionen der betrieblichen Altersversorgung wie etwa Pensionskassen erbracht werden oder etwa auf einer Direktversicherung als Form einer betrieblichen Altersversorgung beruhen (BSG st.Rspr., vgl etwa Urteil vom 05.05.2010, - B 12 KR 15/09 R -, in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2018 - L 4 KR 347/17
    Dies führt zu der Unterscheidung zwischen der Beitragspflicht für Direktversicherungen iSv § 1 Abs. 2 BetrAVG und der Beitragsfreiheit für Lebensversicherungen aus einem privaten Rentenversicherungsvertrag (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 28. September 2010, 1 BvR 1660/08; BSG, Urteil vom 12. November 2008, B 12 KR 6/08 = SozR 4-2500 § 229 Nr. 7; Urteil vom 5. Mai 2010, B 12 KR 15/09 R, alle zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2018 - L 4 KR 15/16
    Auf die Modalitäten des internen Rechtserwerbs und darauf, wer zur Finanzierung beigetragen habe, komme es nicht an (BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 12 Kr 15/09 R, juris Rn. 15; Urteil vom 12. November 2008 - B 12 KR 6/08 R, SozR 4-2500 § 229 Nr. 7 Rn. 14 ff., 28 mwN; Urteil vom 27. Januar 2000 - B 12 KR 17/99 R, SozR 3-2500 § 240 Nr. 32).
  • SG Dortmund, 11.03.2013 - S 48 KR 1041/12

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung bei Auszahlung aus

  • SG München, 23.01.2017 - S 44 KR 775/14

    Krankenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - L 11 KR 452/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 330/08
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 KR 1936/11
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 KR 1706/13
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