Rechtsprechung
   BSG, 03.06.2009 - B 12 KR 18/08 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4828
BSG, 03.06.2009 - B 12 KR 18/08 R (https://dejure.org/2009,4828)
BSG, Entscheidung vom 03.06.2009 - B 12 KR 18/08 R (https://dejure.org/2009,4828)
BSG, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - B 12 KR 18/08 R (https://dejure.org/2009,4828)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4828) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 804
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragspflicht - pauschale

    Auszug aus BSG, 03.06.2009 - B 12 KR 18/08 R
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass insoweit nicht der Zeitpunkt der Auszahlung maßgebend ist, sondern es entscheidend darauf ankommt, ob das gezahlte Entgelt Vergütung für die in einem einzelnen, dh bestimmten Abrechnungszeitraum geleistete Arbeit ist (Urteil vom 27.10.1989, 12 RK 9/88, BSGE 66, 34, 42 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 S 115 f; Urteile vom 7.2.2002, B 12 KR 12/01 R, BSGE 89, 158, 165 f = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 11, und B 12 KR 6/01 R, SozR 3-2400 § 14 Nr. 23 S 57 f; Urteil vom 26.1.2005, B 12 KR 3/04 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 15).

    In seinem Urteil vom 26.1.2005 hat der Senat ferner pauschal versteuerte Aufwandsentschädigungen für Außendienstmitarbeiter als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt behandelt, weil die sie veranlassenden Arbeiten im Außendienst noch nicht geleistet und die Aufwendungen, die sie abgelten sollten, noch nicht entstanden waren (SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 18).

    Der Senat hat bereits dargelegt, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung einer Zuwendung als laufendes Arbeitsentgelt oder Einmalzahlung derjenige der Entstehung des Beitragsanspruchs ist und auf die hierfür bestehenden Gründe verwiesen (SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 16, mwN).

    Insoweit folgt das Sozialversicherungsrecht - anders als das Steuerrecht - nicht dem Zuflussprinzip (SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 17, mwN).

  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose

    Auszug aus BSG, 03.06.2009 - B 12 KR 18/08 R
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass insoweit nicht der Zeitpunkt der Auszahlung maßgebend ist, sondern es entscheidend darauf ankommt, ob das gezahlte Entgelt Vergütung für die in einem einzelnen, dh bestimmten Abrechnungszeitraum geleistete Arbeit ist (Urteil vom 27.10.1989, 12 RK 9/88, BSGE 66, 34, 42 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 S 115 f; Urteile vom 7.2.2002, B 12 KR 12/01 R, BSGE 89, 158, 165 f = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 11, und B 12 KR 6/01 R, SozR 3-2400 § 14 Nr. 23 S 57 f; Urteil vom 26.1.2005, B 12 KR 3/04 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 15).

    Der Senat hat darin den Gegenwert einer kostenlosen Kontoführung bei einer Sparkasse (BSGE 89, 158, 166 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 12) und verbilligter Flüge bei einer Fluggesellschaft (SozR 3-2400 § 14 Nr. 23 S 58) als Einmalzahlungen zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gerechnet, weil diese Zuwendungen nicht durch Arbeitsleistung in konkreten Entgeltabrechnungszeiträumen in dem Sinne erarbeitet waren, dass die Höhe des geldwerten Vorteils vom Umfang oder der Art der Arbeitsleistung abhing.

  • BSG, 27.10.1989 - 12 RK 9/88

    Beitragsrechtliche Behandlung nachträglich gezahlten laufenden Arbeitsentgelts

    Auszug aus BSG, 03.06.2009 - B 12 KR 18/08 R
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass insoweit nicht der Zeitpunkt der Auszahlung maßgebend ist, sondern es entscheidend darauf ankommt, ob das gezahlte Entgelt Vergütung für die in einem einzelnen, dh bestimmten Abrechnungszeitraum geleistete Arbeit ist (Urteil vom 27.10.1989, 12 RK 9/88, BSGE 66, 34, 42 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 S 115 f; Urteile vom 7.2.2002, B 12 KR 12/01 R, BSGE 89, 158, 165 f = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 11, und B 12 KR 6/01 R, SozR 3-2400 § 14 Nr. 23 S 57 f; Urteil vom 26.1.2005, B 12 KR 3/04 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 15).

    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat in seinem Urteil vom 27.10.1989 Montagebeteiligungen, die an Arbeitnehmer für mehrere Abrechnungszeiträume als Nachzahlungen geleistet wurden, als laufendes Arbeitsentgelt angesehen, weil sie sich als Lohn für Arbeiten in bestimmten, feststehenden oder feststellbaren Lohnabrechnungszeiträumen erwiesen (BSGE 66, 34, 40 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 S 113).

  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 6/01 R

    Arbeitsentgelt - verbilligte/kostenlose Mitarbeiterflüge - Stand-by-Flüge -

    Auszug aus BSG, 03.06.2009 - B 12 KR 18/08 R
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass insoweit nicht der Zeitpunkt der Auszahlung maßgebend ist, sondern es entscheidend darauf ankommt, ob das gezahlte Entgelt Vergütung für die in einem einzelnen, dh bestimmten Abrechnungszeitraum geleistete Arbeit ist (Urteil vom 27.10.1989, 12 RK 9/88, BSGE 66, 34, 42 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 S 115 f; Urteile vom 7.2.2002, B 12 KR 12/01 R, BSGE 89, 158, 165 f = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 11, und B 12 KR 6/01 R, SozR 3-2400 § 14 Nr. 23 S 57 f; Urteil vom 26.1.2005, B 12 KR 3/04 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 15).

    Der Senat hat darin den Gegenwert einer kostenlosen Kontoführung bei einer Sparkasse (BSGE 89, 158, 166 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 12) und verbilligter Flüge bei einer Fluggesellschaft (SozR 3-2400 § 14 Nr. 23 S 58) als Einmalzahlungen zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gerechnet, weil diese Zuwendungen nicht durch Arbeitsleistung in konkreten Entgeltabrechnungszeiträumen in dem Sinne erarbeitet waren, dass die Höhe des geldwerten Vorteils vom Umfang oder der Art der Arbeitsleistung abhing.

  • BSG, 03.06.2009 - B 12 R 12/07 R

    Sozialversicherung - variables Entgelt - Abschlags- und Endzahlung -

    Auszug aus BSG, 03.06.2009 - B 12 KR 18/08 R
    Mit Urteil vom heutigen Tage (B 12 R 12/07 R, Umdruck RdNr 14 ff, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) hat der Senat schließlich entschieden, dass Abschlags- und Endzahlungen auf ein variables (Zielvereinbarungs)Entgelt einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sind, weil sich die Abschlagszahlungen ihrer Höhe nach ausschließlich an der Entgeltgruppe des Mitarbeiters orientierten und die Schlusszahlung lediglich den (verbliebenen) Differenzbetrag repräsentierte.

    Sie galt unter Berücksichtigung der Abschlagszahlungen vielmehr die Entgeltansprüche ab, die sich aus den während des ganzen Jahres erarbeiteten Umsätzen ergab (ähnlich - zu Endabrechnungen bei variablen Entgelten - Urteil des Senats vom heutigen Tage, B 12 R 12/07 R, Umdruck RdNr 18, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 13/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - zu Unrecht entrichtete Beiträge - Entstehung

    Auszug aus BSG, 03.06.2009 - B 12 KR 18/08 R
    Insoweit löst bereits der Zufluss des Arbeitsentgelts den Beitragsanspruch aus (vgl hierzu das Urteil des Senats vom 7.2.2002, B 12 KR 13/01 R, SozR 3-2400 § 14 Nr. 24 S 63).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender

    Ob die sich aus dieser Bestimmung des steuerrechtlichen Begriffs des laufenden Arbeitslohns als Gegenbegriff ergebende Definition der sonstigen Bezüge dem sozialversicherungsrechtlichen Begriff des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts iS des § 23a Abs. 1 SGB IV - angesichts der dortigen Eingrenzung "für die Arbeit in einem einzelnen Lohnabrechnungszeitraum" (s insgesamt Seewald in KassKomm, Band 1SGB IV § 23a RdNr 7 ff mwN) - unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG (, Urteil vom 3.6. 2009 - B 12 R 12/07 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; Urteil vom 3.6. 2009 - B 12 KR 18/08 R -, für die ältere Rechtsprechung stellvertretend BSGE 66, 34 = SozR 2200 § 385 Nr. 22) voll entspricht, ist hier nicht weiter zu erörtern.
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.10.2018 - L 5 KR 63/16

    Kranken- und Pflegeversicherung - freiwilliges Mitglied - einstweilige

    Insoweit stütze sie sich auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in den Urteilen vom 11. März 2009 - B 12 KR 30/07 R - und vom 30. März 2011 - B 12 KR 18/08 - sowie des LSG Hessen im Urteil vom 12. November 2009 - L 1 KR 56/09 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht