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   BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 20/02 R   

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https://dejure.org/2003,5637
BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 20/02 R (https://dejure.org/2003,5637)
BSG, Entscheidung vom 22.05.2003 - B 12 KR 20/02 R (https://dejure.org/2003,5637)
BSG, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - B 12 KR 20/02 R (https://dejure.org/2003,5637)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Mitgliedschaft bei der Krankenkasse und der Pflegekasse durch die Erklärung eines Betreuers; Leiden an einem ausgeprägten hirnorganischen Psychosyndrom mit Orientierungsstörungen, Vergesslichkeit und anderen psychiatrischen Erscheinungsformen; Vorliegen einer ...

  • Judicialis

    SGB III § ... 125; ; SGB V § 5 Abs 1 Nr 2 Halbsatz 1; ; SGB V § 9 Abs 2; ; SGB V § 9 Abs 1 Nr 1; ; SGB V § 9 Abs 2 Nr 1; ; SGB V § 189; ; SGB V § 190 Abs 12; ; SGB X § 37 Abs 2 Satz 1; ; SGB X § 11 Abs 1 Nr 1; ; SGB X § 11 Abs 3; ; SGB XI § 20 Abs 3; ; BGB § 131 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 2 § 9 Abs. 2 Nr. 1
    Krankenversicherungsschutz beim Bezug von Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 156.83

    Asylrecht - Asylverfahren - Handlungsunfähigkeit - Asylsuchender -

    Auszug aus BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 20/02 R
    Sollte sich nach dem Ergebnis der noch durchzuführenden Ermittlungen die Bekanntgabe der allein begünstigenden Bewilligung unmittelbar an den Kläger als Adressaten des Bescheides vom 10. November 1998 mangels Handlungsfähigkeit als unwirksam erweisen, kommt insofern eine Genehmigung durch den Pfleger als gesetzlichen Vertreter in Betracht (vgl BVerwG in NVwZ 1985, 281 = DVBl 1985, 244).

    Es liegen nämlich Hinweise auf eine Geschäftsunfähigkeit des Klägers vor, sodass er möglicherweise im Zeitpunkt der Bekanntgabe nicht handlungsfähig iS des § 11 Abs. 1 Nr. 1 SGB X war (vgl zur Identität des verwaltungsverfahrensrechtlichen Begriffs der Handlungsunfähigkeit und des bürgerlich-rechtlichen Begriffs der Geschäftsunfähigkeit etwa VGH Baden-Württemberg in NVwZ-RR 1991, 493 = VBlBW 1991, 65) und daher die Arbeitsverwaltung ihm gegenüber ohne Einschaltung des gesetzlichen Vertreters ein Verwaltungsverfahren nicht durchführen durfte (vgl BVerwG in NVwZ 1985, 281 = DVBl 1985, 244).

    Schließlich ist in einer solchen Kenntnisnahme von der Zahlungseinstellung auch keine Genehmigung einer mangels Geschäftsfähigkeit unwirksamen Bekanntgabe des Aufhebungsbescheides vom 19. April 1999 an den Kläger (BVerwG in NVwZ 1985, 281 = DVBl 1985, 244) zu sehen, weil sie dessen Interesse ersichtlich nicht entsprochen hat.

  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 7/97

    Anwendung von § 4 MfSVersorgOAufhG für Bezugszeiten seit dem 1.7.1990

    Auszug aus BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 20/02 R
    Die bloße Nichterfüllung ihrer durch Verwaltungsakt begründeten und fortbestehenden Verpflichtungen durch die Arbeitsverwaltung ist dagegen nicht ihrerseits als Verwaltungsakt anzusehen (vgl BSG Urteil vom 16. Dezember 1997, 4 RA 7/97, juris-Nr KSRE068720215).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.1990 - 4 S 287/87

    Entlassung eines Beamten wegen Nichtbewährung; Zustellung an Geschäftsunfähigen

    Auszug aus BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 20/02 R
    Es liegen nämlich Hinweise auf eine Geschäftsunfähigkeit des Klägers vor, sodass er möglicherweise im Zeitpunkt der Bekanntgabe nicht handlungsfähig iS des § 11 Abs. 1 Nr. 1 SGB X war (vgl zur Identität des verwaltungsverfahrensrechtlichen Begriffs der Handlungsunfähigkeit und des bürgerlich-rechtlichen Begriffs der Geschäftsunfähigkeit etwa VGH Baden-Württemberg in NVwZ-RR 1991, 493 = VBlBW 1991, 65) und daher die Arbeitsverwaltung ihm gegenüber ohne Einschaltung des gesetzlichen Vertreters ein Verwaltungsverfahren nicht durchführen durfte (vgl BVerwG in NVwZ 1985, 281 = DVBl 1985, 244).
  • BSG, 27.08.1998 - B 10 KR 5/97 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitritt - Gestaltungsrecht - Ende - Tod -

    Auszug aus BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 20/02 R
    Der bei einer derartigen Sachlage gebotene Schutz des Betroffenen ist verfassungsrechtlich insbesondere durch Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz geboten und als fundamentales Wertungsprinzip innerhalb der Rechtsordnung durchgehend und unteilbar gewährleistet (vgl BSGE 82, 283 = SozR 3-5420 § 24 Nr. 1).
  • BSG, 02.07.1997 - 9 RV 14/96

    Rückforderung der Leistungen nach § 50 Abs. 2 SGB X, Wirksamkeit, Jahresfrist des

    Auszug aus BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 20/02 R
    Entsprechend dem Rechtsgedanken des § 131 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wäre damit eine Bekanntgabe an ihn selbst auch im Anwendungsbereich des SGB X unwirksam (vgl BSGE 80, 283 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 19; BSGE 3, 192, 194 f; vgl auch BVerwG aaO und die Nachweise bei Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl, § 41 RdNr 26).
  • BSG, 04.03.2014 - B 1 KR 17/13 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft als

    Die Versicherungspflicht trat allein aufgrund des tatsächlichen Bezugs von Alg ein, ohne Rücksicht darauf, ob die Voraussetzungen für diesen Leistungsbezug vorgelegen haben (BSG Urteil vom 22.5.2003 - B 12 KR 20/02 R - Juris RdNr 21 - USK 2003-9; BSG SozR 4100 § 155 Nr. 4 S 2 f und Nr. 5 S 7; BSG SozR 4100 § 159 Nr. 5 S 10) .

    Dementsprechend wird die allein durch den Bezug von Alg begründete Versicherungspflicht selbst dann nicht berührt, wenn die Entscheidung, die zum Leistungsbezug geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist (BSG Urteil vom 22.5.2003, aaO; BSG SozR 4100 § 155 Nr. 4 S 3 und Nr. 5 S 7) .

  • BSG, 04.03.2014 - B 1 KR 68/12 R

    Krankenversicherung - Arbeitslosigkeit - Arbeitsunfähigkeit - Auffangversicherung

    Der Kläger bezog im April 2008 kein Alg oder Uhg nach dem SGB III. Die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V stellt bei der ersten Alternative allein auf den tatsächlichen Bezug von Alg oder Uhg ab, ohne Rücksicht darauf, ob die Voraussetzungen für den Leistungsbezug vorliegen (BSG Urteil vom 22.5.2003 - B 12 KR 20/02 R - Juris RdNr 21 - USK 2003-9; BSG SozR 4100 § 155 Nr. 4 S 2 f und Nr. 5 S 7; BSG SozR 4100 § 159 Nr. 5 S 10).
  • BSG, 06.10.2010 - B 12 KR 25/09 R

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht eines sozialhilfebedürftigen

    Wie die Revision zutreffend ausführt, ist indes aus dem Urteil des Senats vom 22.5.2003 (B 12 KR 20/02 R - USK 2003-9, in juris veröffentlicht) für die Beantwortung der vorliegenden Frage nichts herzuleiten.
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