Rechtsprechung
   BSG, 29.11.2006 - B 12 KR 30/05 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6971
BSG, 29.11.2006 - B 12 KR 30/05 R (https://dejure.org/2006,6971)
BSG, Entscheidung vom 29.11.2006 - B 12 KR 30/05 R (https://dejure.org/2006,6971)
BSG, Entscheidung vom 29. November 2006 - B 12 KR 30/05 R (https://dejure.org/2006,6971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - sozialgerichtliches Verfahren - Verurteilung eines "anderen" Versicherungsträgers (Beigeladener) hier der Bundesagentur für Arbeit zur Leistung

  • openjur.de

    Arbeitslosenversicherung; Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge; sozialgerichtliches Verfahren; Verurteilung eines "anderen" Versicherungsträgers (Beigeladener) hier der Bundesagentur für Arbeit zur Leistung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung; Bestehen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses bei einem GmbH-Geschäftsführer; Vorliegen einer selbstständigen Unternehmerschaft bei einem fast 50-prozentigen GmbH-Anteil; Unzulässigkeit einer Erhebung der ...

  • Judicialis

    SGG § 181

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 26; SGG § 180 Abs. 4 § 181 § 75 Abs. 5
    Wiederaufnahme des Verfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren, Verurteilung eines anderen Versicherungsträgers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 19/79

    Verurteilung des Beigeladenen

    Auszug aus BSG, 29.11.2006 - B 12 KR 30/05 R
    Diese Rechtsansicht, die der 7. Senat in den Urteilen vom 21. Mai 1980 (7 RAr 19/79, BSGE 50, 111, 115 = SozR 1500 § 181 Nr. 1 S 2 - insoweit allerdings noch nicht eindeutig) und 24. Mai 1984 (7 RAr 15/82, BSGE 57, 1, 7 = SozR 2200 § 1237a Nr. 25) vertreten hat, war für seine Entscheidungen jeweils nicht erheblich, da er in beiden Entscheidungen eine Verurteilung nach § 181 SGG nicht ausgesprochen oder bestätigt hat.

    Soweit der Senat in diesem Zusammenhang das oa Urteil des 7. Senats vom 21. Mai 1980 (BSGE 50, 111) zitiert hat, betrifft dies nur dessen Aussage, es müssten widersprüchliche Entscheidungen vorliegen.

  • BSG, 26.01.2005 - B 12 P 9/03 R

    Notwendige Beiladung - Verfahrensfehler - Nichtberücksichtigung im

    Auszug aus BSG, 29.11.2006 - B 12 KR 30/05 R
    § 181 SGG sei gemäß der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 26. Januar 2005, B 12 P 9/03 R) anwendbar, da diese Norm der materiell richtigen Entscheidung den Vorrang vor der Bestandskraft von Verwaltungsakten einräume und die Erhebung der Verjährungseinrede ermessensfehlerhaft gewesen sei.

    Unzutreffend ist die von der Revision vertretene Ansicht, eine Verurteilung der Beigeladenen nach § 181 SGG sei jedenfalls auf Grund der Rechtsansicht des Senats in seinem Urteil vom 26. Januar 2005 (B 12 P 9/03 R, JURIS-Nr KSRE079401517, RdNr 19) möglich.

  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 15/82

    Verurteilung des beigeladenen Versicherungsträgers - Kostenübernahme nach den

    Auszug aus BSG, 29.11.2006 - B 12 KR 30/05 R
    Diese Rechtsansicht, die der 7. Senat in den Urteilen vom 21. Mai 1980 (7 RAr 19/79, BSGE 50, 111, 115 = SozR 1500 § 181 Nr. 1 S 2 - insoweit allerdings noch nicht eindeutig) und 24. Mai 1984 (7 RAr 15/82, BSGE 57, 1, 7 = SozR 2200 § 1237a Nr. 25) vertreten hat, war für seine Entscheidungen jeweils nicht erheblich, da er in beiden Entscheidungen eine Verurteilung nach § 181 SGG nicht ausgesprochen oder bestätigt hat.
  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 56/80

    Revision - Beiladung - Anspruch auf einen Zugunsten- oder Rücknahmebescheid -

    Auszug aus BSG, 29.11.2006 - B 12 KR 30/05 R
    Eine Verurteilung der Beigeladenen scheidet jedoch aus, weil § 181 SGG lediglich eine verfahrensrechtliche Handhabe bietet, bindende - bestandskräftige oder rechtskräftige - Entscheidungen zu beseitigen, die im Widerspruch zu einer beabsichtigten Entscheidung des erkennenden Gerichts stehen (BSG, Urteil vom 13. August 1981, 11 RA 56/80, SozR 1500 § 75 Nr. 38 S 38, und Urteil vom 31. Mai 1988, 2 RU 67/87, JURIS-Nr KSRE021611427), wobei Widerspruch hier bedeutet, dass das Gericht die Frage der sachlichen Zuständigkeit oder auch Passivlegitimation des "anderen" Versicherungsträgers anders beurteilt als dies in der bestandskräftigen Entscheidung dieses Versicherungsträgers geschehen ist (vgl BSG, Urteil vom 31. Mai 1988, 2 RU 67/87, aaO).
  • BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 11/97 R

    Ausschluß der Erstattung von zu Unrecht entrichteten Rentenversicherungsbeiträgen

    Auszug aus BSG, 29.11.2006 - B 12 KR 30/05 R
    Der Erstattungsanspruch, der unabhängig von den Voraussetzungen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs gegeben ist, schließt andererseits aber die Beitragserstattung wegen eines behaupteten sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs aus (vgl schon Senatsurteil vom 29. Januar 1998, B 12 KR 11/97 R, SozR 3-2400 § 26 Nr. 10 S 49).
  • BSG, 31.05.1988 - 2 RU 67/87
    Auszug aus BSG, 29.11.2006 - B 12 KR 30/05 R
    Eine Verurteilung der Beigeladenen scheidet jedoch aus, weil § 181 SGG lediglich eine verfahrensrechtliche Handhabe bietet, bindende - bestandskräftige oder rechtskräftige - Entscheidungen zu beseitigen, die im Widerspruch zu einer beabsichtigten Entscheidung des erkennenden Gerichts stehen (BSG, Urteil vom 13. August 1981, 11 RA 56/80, SozR 1500 § 75 Nr. 38 S 38, und Urteil vom 31. Mai 1988, 2 RU 67/87, JURIS-Nr KSRE021611427), wobei Widerspruch hier bedeutet, dass das Gericht die Frage der sachlichen Zuständigkeit oder auch Passivlegitimation des "anderen" Versicherungsträgers anders beurteilt als dies in der bestandskräftigen Entscheidung dieses Versicherungsträgers geschehen ist (vgl BSG, Urteil vom 31. Mai 1988, 2 RU 67/87, aaO).
  • BSG, 27.04.1961 - 2 S 1/60
    Auszug aus BSG, 29.11.2006 - B 12 KR 30/05 R
    Eine solche Abgabe ist nicht notwendig, wenn das bereits befasste SG für die Anfechtungsklage gegen den Verwaltungsakt, der vom anderen Versicherungsträger - dh hier der beigeladenen BA - erlassen worden ist, zuständig gewesen wäre (BSG, Urteil vom 27. April 1961, 2 S 1/60, BSGE 14, 177, 180 = SozR Nr. 1 zu § 181 SGG).
  • BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R

    Rentenversicherung - Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

    Es kann offenbleiben, ob sich der Kläger schon deshalb nicht auf die Grundsätze des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs stützen kann, weil der Erstattungsanspruch nach § 26 Abs. 2 SGB IV, der unabhängig von den Voraussetzungen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs gegeben ist, die Beitragserstattung wegen eines behaupteten sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ausschließt (so bereits BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 10 S 49; BSG Urteil vom 29.11.2006 - B 12 KR 30/05 R - Juris RdNr 15 mwN; Seewald in Kasseler Komm, § 26 SGB IV RdNr 27, Stand Einzelkommentierung Oktober 2008) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2016 - L 8 SO 385/12

    Kostenerstattung für ärztlich verordnete medizinische Behandlungspflege zur

    Eine Verurteilung nach § 181 i.V. mit § 180 Abs. 4 SGG kommt dann nicht in Betracht, wenn ein anderer Versicherungsträger in einem früheren Bescheid seine Zuständigkeit für die Entscheidung über den Leistungsanspruch grundsätzlich bejaht bzw. nicht in Frage gestellt, diesen Anspruch aber wegen Fehlens materieller Voraussetzungen verneint hat (BSG Urteil vom 29. November 2006 - B 12 KR 30/05 R - juris Rn. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - L 14 R 512/15

    Erstattung gezahlter Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Dabei kann offen bleiben, ob sich der Kläger hier schon deshalb nicht auf die Grundsätze des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs stützen kann, weil der Erstattungsanspruch nach § 26 Absatz 2 SGB IV, der unabhängig von den Voraussetzungen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs gegeben ist, die Beitragserstattung wegen eines behaupteten sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ausschließt (so das BSG im Urteil vom 29.01.1998, B 12 KR 11/97 R in Juris und in SozR 3-2400 § 26 Nr. 10 und im Urteil vom 29.11.2006, B 12 KR 30/05 R in Juris, Rdn. 15; offen lassend hingegen BSG, Urteil vom 05.03.2014, B 12 R 1/12 R in Juris, dort Rdn. 25).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 84/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erwerbsfähigkeit einer rumänischen Studentin

    Nach herrschender und zutreffender Auffassung betrifft die Regelung nur Fälle, in denen das erkennende Gericht die sachliche Zuständigkeit oder Passivlegitimation des anderen Versicherungsträgers anders beurteilt, als dies in der wirksamen (rechtskräftigen oder bestandskräftigen) Entscheidung geschehen ist (vgl. etwa BSG, Urteil vom 29.11.2006 - B 12 KR 30/05 R - m.w.N., Juris Rn. 15).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09

    Rechtliche Erwerbsfähigkeit einer ausländischen Studentin

    Nach herrschender und zutreffender Auffassung betrifft die Regelung nur Fälle, in denen das erkennende Gericht die sachliche Zuständigkeit oder Passivlegitimation des anderen Versicherungsträgers anders beurteilt, als dies in der wirksamen (rechtskräftigen oder bestandskräftigen) Entscheidung geschehen ist (vgl. etwa BSG, Urteil vom 29.11.2006 - B 12 KR 30/05 R - m.w.N., Juris Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht