Rechtsprechung
BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 5/03 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- lexetius.com
Versicherungsfreiheit - Student - Werkstudentenprivileg - Erscheinungsbild - Verringerung der bisherigen Beschäftigung - 20-Stunden-Grenze - Freiversuch - Wiederholungsprüfung - Fortbestand der Studenteneigenschaft - Anforderung - Einschränkung
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versicherungs- und Beitragsfreiheit wegen Werkstudentenprivilegs; Erfordernis der studentischen Haupttätigkeit; Bildung von Fallgruppen; Berücksichtigung der 20-Stunden Grenze; Fortführung einer vor Aufnahme des Studiums aufgenommenen Beschäftigung; Erfordernis ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versicherungsfreiheit auf Grund des Werkstudentenprivilegs
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 16.12.2002 - S 87 KR 943/02
- BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 5/03 R
Wird zitiert von ... (19)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 16 KR 758/20 Anhaltspunkte dafür, dass diese Beschäftigungen nicht die Voraussetzungen des sog. Werkstudentenprivilegs erfüllten und stattdessen eine Versicherungspflicht bestand, sind angesichts des zeitlichen Umfangs der Tätigkeiten (vgl. dazu BSG, Urteil vom 11.11.2003 - B 12 KR 5/03 R - Rn. 17, juris) und des vom Kläger erzielten Entgelts nicht ersichtlich.
- LSG Baden-Württemberg, 31.07.2018 - L 13 AL 2433/17
Versicherungsfreiheit der Tätigkeit einer studentischen Hilfskraft bei einem im …
Zur Begründung wiederholt und vertieft der Kläger zunächst sein Vorbringen aus dem Widerspruchs- und Klageverfahren und verweist ergänzend auf das Urteil des BSG vom 11. November 2003 (B 12 KR 5/03 R), das seiner Auffassung nach sein Klagebegehren stützt.Das zuletzt vom Kläger noch vorgelegte Urteil des BSG vom 11. November 2003 (B 12 KR 5/03 R) führt ebenfalls zu keiner anderen Beurteilung, da diese höchstrichterliche Rechtsprechung vom SG bei dessen Entscheidung bereits berücksichtigt worden ist.
- LSG Baden-Württemberg, 29.09.2010 - L 5 KR 5138/08 (BSG, Urt. v. 11.11.2003, - B 12 KR 5/03 R - Urt. v. 10.12.1998, - B 12 KR 22/97 R - vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 12.7.2006, - L 11 KR 16/05 -).
Unschädlich ist insoweit, dass die Studentin H. die Beschäftigung schon vor Beginn des Studiums aufgenommen und während des Studiums fortgesetzt hatte (vgl. BSG, Urt. v. 11.11.2003, - B 12 KR 5/03 R - Kass-Komm-Peters, SGB V § 6 Rdnr. 40).
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - L 9 KR 1041/05
Sozialversicherungspflicht - Teilzeitstudent - Studienumfang - keine …
Die Beschäftigung ist demgemäß nur versicherungsfrei, wenn und solange sie "neben" dem Studium ausgeübt wird, ihm nach Zweck und Dauer untergeordnet ist, mithin das Studium die Hauptsache, die Beschäftigung die Nebensache ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 11. November 2003, B 12 KR 5/03 R, zitiert nach juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - L 9 AL 130/13
Schulische Weiterbildung an einer Fachschule für Wirtschaft
Eine zeitliche Grenze gilt dabei insoweit, als bei einer Beschäftigung von nicht mehr als 20 Stunden pro Woche davon auszugehen ist, dass die Beschäftigung hinter das Studium bzw. die Ausbildung zurücktritt und der Betroffene von seinem Erscheinungsbild her als Schüler bzw. Student anzusehen ist (sog. 20-Stunden-Grenze, dazu zuletzt grundlegend BSG, Urt. v. 11.11.2003 - B 12 KR 5/03 R -, juris Rn. 17 ff.). - LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2005 - L 1 KR 66/02
Sozialversicherung - Befugnis des Rentenversicherungsträgers zum Erlass …
Zwar hätte es dem Wortlaut des Gesetzes eher entsprochen, wenn die Beklagte sich darauf beschränkt hätte, dem Kläger lediglich den gegenüber dem Beigeladenen zu 5 als Arbeitgeber ergangenen Bescheid - soweit er ihn betraf - mitzuteilen und dies mit dem Hinweis zu verbinden, dass er als Drittbetroffener berechtigt sei, dagegen Rechtsbehelf einzulegen (vgl. etwa den dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. November 2003 - B 12 KR 5/03 R - = USK 2003-32 zugrunde liegenden Sachverhalt). - SG München, 26.02.2009 - S 17 R 2675/05
Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit eines Studenten in der …
Die Beschäftigung eines Studenten ist demgemäß nur versicherungsfrei, wenn und solange sie "neben" dem Studium ausgeübt wird, ihm nach Zweck und Dauer untergeordnet ist, mithin das Studium die Hauptsache, die Beschäftigung die Nebensache ist (vgl. BSG vom 11.11.2003, B 12 KR 5/03 R m.w.N. zur Rechtsprechung).Zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten stellt die Rechtsprechung vorrangig auf den zeitlichen Umfang der Beschäftigung ab (20-Stunden-Grenze), dabei allerdings differenzierend, ob die Beschäftigung während des Semesters oder in den Semesterferien erfolgt (BSG vom 11.11.2003, B 12 KR 5/03 R).
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2018 - L 1 KR 318/16
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Teilzeitstudium - Studienumfang - …
Er muss trotz Beschäftigung seinem Erscheinungsbild nach Student bleiben (vgl. BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 12 KR 5/03 R - juris - Rdnr. 14). - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2019 - L 7 AL 164/17 Versicherungsfreiheit besteht nur für Personen, deren Ziel und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium beansprucht werden (BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 12 KR 5/03 R -).
Entscheidend bleiben aber weiterhin das Erscheinungsbild und die Umstände des Einzelfalles (BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 12 KR 5/03 R -).
- SG Münster, 24.09.2004 - S 5 U 9/02
Weitergewährung von Halbwaisenrente für die Zeit nach Abschluss des Ersten …
Das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 11.11.2003 - Az.: B 12 KR 5/03 R -, in dem es um die Versicherungs- und Beitragsfreiheit eines Werksstudenten ging, wie folgt ausgeführt:. - LSG Sachsen, 13.01.2021 - L 2 KR 202/16
- SG Hamburg, 06.08.2003 - S 23 KR 118/01
Werkstudentenprivileg - Anpassung des Beschäftigungsverhältnisses an die …
- VG Gera, 14.01.2010 - 6 K 779/09
Kein BaföG für Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung
- LSG Bayern, 13.07.2004 - L 5 KR 123/03
Beitragsforderungen nach einer Betriebsprüfung wegen Nichtanwendung des …
- SG Nürnberg, 14.09.2017 - S 17 AL 227/17
Verfügbarkeit eines Studenten in den Semesterferien
- VG Gera, 24.02.2010 - 6 K 779/09
Ausbildungs- und Studienförderung
- LSG Hamburg, 06.07.2005 - L 1 KR 146/03
Pflicht zur Ermittlung und Entrichtung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2014 - L 11 AL 17/12
- LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 4 R 149/09