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   BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 6/18 R   

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BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 6/18 R (https://dejure.org/2019,20249)
BSG, Entscheidung vom 16.07.2019 - B 12 KR 6/18 R (https://dejure.org/2019,20249)
BSG, Entscheidung vom 16. Juli 2019 - B 12 KR 6/18 R (https://dejure.org/2019,20249)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung - Vorrang des Clearingstellenverfahrens gegenüber Statusfeststellung durch -Einzugsstelle - Klagebefugnis für

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 336 SGB 3, § 7a Abs 1 SGB 4 vom 12.11.2009, § 28a Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 4, § 28a Abs 1 S 1 Nr 6 SGB 4, § 28a Abs 3 S 2 Nr 1 Buchst d SGB 4 vom 12.11.2009
    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung - Vorrang des Clearingstellenverfahrens gegenüber Statusfeststellung durch -Einzugsstelle - Klagebefugnis für DRV Bund - Garantie des gesetzlichen Richters gewährleistet abstrakt-generelle ...

  • rewis.io

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung - Vorrang des Clearingstellenverfahrens gegenüber Statusfeststellung durch -Einzugsstelle - Klagebefugnis für DRV Bund - Garantie des gesetzlichen Richters gewährleistet abstrakt-generelle ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit von Statusentscheidungen gesetzlicher Krankenkassen

  • datenbank.nwb.de

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung - Vorrang des Clearingstellenverfahrens gegenüber Statusfeststellung durch -Einzugsstelle - Klagebefugnis für DRV Bund - Garantie des gesetzlichen Richters gewährleistet abstrakt-generelle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Rentenversicherung darf sich gegen Zuständigkeitsverletzung durch Krankenkasse zur Wehr setzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bescheide einer Krankenkasse zur Versicherungspflicht

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherung darf sich gegen Zuständigkeitsverletzung durch Krankenkasse zur Wehr setzen

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherung kippt Statusfeststellung der Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle

  • datev.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherung darf sich gegen Zuständigkeitsverletzung durch Krankenkasse zur Wehr setzen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Welche Stelle entscheidet über das Bestehen einer Sozialversicherungspflicht?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit bei Beurteilung der Versicherungspflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherung darf sich gegen Zuständigkeitsverletzung durch Krankenkasse zur Wehr setzen

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Die Revisionen sind Teil einer Vielzahl von Fällen, in denen die klagende DRV Bund mit Drittanfechtungsklagen Statusentscheidungen der beklagten Krankenkasse BKK24 als Einzugsstelle angreift, weil diese ...

    Beitragsrecht, Krankenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 128, 277
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 03.07.2013 - B 12 KR 8/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

    Auszug aus BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 6/18 R
    Aufgrund der umfassenden Kompetenzzuweisung für obligatorische Statusfeststellungen ist die Klagebefugnis der Klägerin auch nicht von vornherein auf den Versicherungszweig der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt (vgl hierzu BSG Urteil vom 3.7.2013 - B 12 KR 8/11 R - BSGE 114, 69 = SozR 4-1500 § 66 Nr. 4, RdNr 13; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 KR 15/10 R - juris RdNr 19; BSG Urteil vom 1.7.1999 - B 12 KR 2/99 R - BSGE 84, 136, 139 ff = SozR 3-2400 § 28h Nr. 9 S 31 ff, juris RdNr 19 ff) .

    Ob die Klage eines von einem Verwaltungsakt betroffenen Dritten innerhalb einer bestimmten Frist einzulegen ist, richtet sich danach, ob ihm der Verwaltungsakt überhaupt bekannt gegeben wurde (BSG Urteil vom 3.7.2013 - B 12 KR 8/11 R - BSGE 114, 69 = SozR 4-1500 § 66 Nr. 4, RdNr 20).

    Die Verwirkung setzt als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung voraus, dass bei Klageerhebung bereits ein gewisser Zeitraum verstrichen ist (Zeitmoment) und der Klageberechtigte unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise eine Rechtsschutzaktivität entfaltet wird (Umstandsmoment); erst durch die Kombination beider Elemente wird eine Situation geschaffen, auf die der Klagegegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (BSG Urteil vom 3.7.2013 - B 12 KR 8/11 R - BSGE 114, 69 = SozR 4-1500 § 66 Nr. 4, RdNr 28) .

    c) Die Klageerhebung durch die DRV Bund war auch nicht wegen ihrer Beteiligung an der "Gemeinsamen Verlautbarung zur Behandlung von Verwaltungsakten (Beitragsbescheiden) durch die am gemeinsamen Beitragseinzug beteiligten Versicherungsträger" vom 21.11.2006 (s hierzu im Einzelnen Senatsurteil vom 3.7.2013 - B 12 KR 8/11 R - BSGE 114, 69 = SozR 4-1500 § 66 Nr. 4, RdNr 31 f) treuwidrig.

    Dem steht nicht das Senatsurteil vom 3.7.2013 (B 12 KR 8/11 R - BSGE 114, 69 = SozR 4-1500 § 66 Nr. 4) entgegen.

    Insbesondere kann dahingestellt bleiben, ob sie den Statusbescheid den zu 3. bis 5. beigeladenen Versicherungsträgern nachträglich hätte bekannt geben müssen, nachdem ihr das Senatsurteil vom 3.7.2013 (B 12 KR 8/11 R - BSGE 114, 69 = SozR 4-1500 § 66 Nr. 4) bekannt oder die "Gemeinsame Verlautbarung" vom 21.11.2006 am 9.4.2014 ausdrücklich aufgehoben worden war (s Niederschrift der Besprechung des GKV-Spitzenverbands, der DRV Bund und der Bundesagentur für Arbeit , www.informationsportal.de/sv-bibliothek/versicherung-und-beitragsrecht/gemeinsamer-beitragseinzug, aufgerufen am 16.7.2019) .

  • BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 23.16

    Kein Klagerecht für den als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierten

    Auszug aus BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 6/18 R
    Das ist der Fall, wenn der Verstoß gegen eine Vorschrift geltend gemacht wird, die dem Dritten nach ihrem Regelungsinhalt zu schützen bestimmt ist und ihm zugleich die Rechtsmacht verleiht, ihre Verletzung vor Gericht zu verfolgen (vgl BVerwG Urteil vom 27.9.2018 - 7 C 23.16 - juris RdNr 14) .

    Sie können gleichwohl mit der Anfechtungsklage nach § 54 Abs. 1 und 2 Satz 1 SGG verfolgbare Rechte sein, sofern die Rechtsordnung einzelnen Rechtsträgern verselbstständigte Rechtspositionen einräumt, die im Konfliktfall auch gegenüber anderen Hoheitsträgern durchsetzbar sein sollen (BVerwG Urteil vom 27.9.2018 - 7 C 23.16 - juris RdNr 14 mwN) .

    Das mit dem "Auftragsprogramm" der Kompetenznorm dem Hoheitsträger zugewiesene gemeinwohlorientierte Sachinteresse macht das Kompetenzrecht "wehrfähig" (vgl BVerwG Urteil vom 27.9.2018 aaO) .

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität

    Auszug aus BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 6/18 R
    Es ist ferner darzulegen, zu welchem Ergebnis nach Auffassung des Revisionsklägers die für erforderlich gehaltenen Ermittlungen geführt hätten und dass hieraus die Möglichkeit folgt, dass das Gericht ohne den geltend gemachten Verfahrensfehler anders entschieden hätte (BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 KR 13/17 R - BSGE 125, 183 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 35, RdNr 12 mwN) .

    Insoweit wäre darzulegen gewesen, dass das LSG gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen oder das Gesamtergebnis des Verfahrens nicht ausreichend berücksichtigt hat (BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 KR 13/17 R - BSGE 125, 183 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 35, RdNr 13 mwN) .

    Allerdings ist das Gericht nicht verpflichtet, die Beteiligten auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 KR 13/17 R - BSGE 125, 183 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 35, RdNr 14 mwN) .

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 15/10 R

    Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status -

    Auszug aus BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 6/18 R
    Aufgrund der umfassenden Kompetenzzuweisung für obligatorische Statusfeststellungen ist die Klagebefugnis der Klägerin auch nicht von vornherein auf den Versicherungszweig der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt (vgl hierzu BSG Urteil vom 3.7.2013 - B 12 KR 8/11 R - BSGE 114, 69 = SozR 4-1500 § 66 Nr. 4, RdNr 13; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 KR 15/10 R - juris RdNr 19; BSG Urteil vom 1.7.1999 - B 12 KR 2/99 R - BSGE 84, 136, 139 ff = SozR 3-2400 § 28h Nr. 9 S 31 ff, juris RdNr 19 ff) .

    Ungeachtet dessen ist eine solche Sperrwirkung weder mit dem Wortlaut des § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV noch mit dem Sinn und Zweck des obligatorischen Clearingstellenverfahrens in Einklang zu bringen (noch offengelassen in BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 KR 15/10 R - juris RdNr 27) .

  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Übermittlung der Behandlungsdaten an den

    Auszug aus BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 6/18 R
    Allein die bloße Dauer einer anfänglichen Untätigkeit genügt nicht, um die spätere Ausübung des Rechts als unzulässig anzusehen (vgl BSG Urteil vom 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R - BSGE 112, 141 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 8, RdNr 38) .
  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit

    Auszug aus BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 6/18 R
    Der Gesetzgeber stellt die Versicherungs- und Beitragspflicht weder zur Disposition der Beschäftigten noch der Arbeitgeber oder der Einzugsstellen; er ordnet sie kraft Gesetzes an, damit einerseits für die Beschäftigten eine individuelle Vorsorge gewährleistet und andererseits die Allgemeinheit vor mangelnder Eigenvorsoge des Einzelnen geschützt ist (BSG Urteil vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R - BSGE 124, 37 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 31, RdNr 31 mwN) .
  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nebst

    Auszug aus BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 6/18 R
    Für einen wechselseitigen Ausschluss von obligatorischem Statusfeststellungs- und Einzugsstellenverfahren nach dem Kriterium der zeitlichen Vorrangigkeit (zu Anfrage- und Betriebsprüfungsverfahren vgl BSG Urteil vom 4.9.2018 - B 12 KR 11/17 R - BSGE 126, 235 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 10) , ist daher schon nach dem Gesetzeswortlaut kein Raum.
  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Anstellungsgenehmigung tritt nicht an Stelle

    Auszug aus BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 6/18 R
    Das Urteil des 6. Senats vom 17.10.2012 (B 6 KA 40/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 27) zieht zwar die Jahresfrist unabhängig von einer Bekanntgabe heran, betrifft aber ein Konkurrentenstreitverfahren der Sonderbedarfszulassung im Vertragsarztrecht und stellt darauf ab, dass für den klagenden niedergelassenen Arzt innerhalb eines Jahres die ärztliche Tätigkeit des Konkurrenten erkennbar wird.
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 6/18 R
    Im Rahmen der verfassungsrechtlich zulässigen Einführung einer gesetzlichen Pflichtversicherung und deren Ausgestaltung darf der Gesetzgeber den Mitgliederkreis so abgrenzen, wie es für die Begründung einer leistungsfähigen Solidargemeinschaft erforderlich ist (BVerfG Beschluss vom 9.2.1977 - 1 BvL 11/74 ua - BVerfGE 44, 70, 90 = SozR 5420 § 94 Nr. 2 S 2 f, juris RdNr 78; BVerfG Urteil vom 10.6.2009 - 1 BvR 706/08 ua - BVerfGE 123, 186, 263 f = SozR 4-2500 § 6 Nr. 8 RdNr 229).
  • Drs-Bund, 13.04.2005 - BT-Drs 15/5251
    Auszug aus BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 6/18 R
    Ziel des obligatorischen Statusfeststellungsverfahrens ist es, "in Fällen der Erwerbstätigkeit von Gesellschaftern einer GmbH und von Ehepartnern im Unternehmen des Ehegatten von Amts wegen bei einer zentralen Stelle für alle Sozialversicherungszweige verbindlich zu prüfen, ob die Erwerbstätigkeit in Form einer abhängigen Beschäftigung oder als selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, um damit die Rechtssicherheit für die Betroffenen, aber auch für die Sozialversicherungsträger zu verbessern" (BT-Drucks 15/5251 S 5 zu 4.) .
  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90

    Schwerbeschädigter - Rentner - Krankenversicherung - Kriegsopferversorgung -

  • BGH, 15.11.1995 - IV ZR 297/93

    Zusatzversorgungskasse von Gemeinden und Gemeindeverbänden - Berechnung und Höhe

  • BVerfG, 09.02.1977 - 1 BvL 11/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Pflichtversicherung für Landwirte

  • BSG, 18.09.1991 - 6 BKa 8/91

    Besetzung des erkennenden Gerichts im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung -

  • BSG, 17.03.2016 - B 4 AS 18/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Beschäftigungsförderung - Aufhebung bzw

  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R

    Arbeitsvermittlung - Vermittlungstätigkeit von Künstlerdiensten der Bundesanstalt

  • BSG, 12.03.2013 - B 1 A 1/12 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenschließung dient öffentlichem Interesse -

  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 43/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung - Vertragsarztsitz - keine

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 62/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 19/16 R

    Kein Abschluss einer Ausnahmevereinbarung nach Art 17 EWGV 1408/71 zur

  • BSG, 27.06.2013 - B 10 ÜG 9/13 B

    Überlanges Gerichtsverfahren - abgeschlossenes Verfahren - Art 23 S 1

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

    Andernfalls bliebe die Schutzwirkung einer Betriebsprüfung hinter der eines (obligatorischen) Statusfeststellungsverfahrens zurück, was der grundsätzlichen Gleichwertigkeit dieser Verfahren nicht angemessen wäre (vgl § 7a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGB IV, dazu BSG Urteil vom 4.9.2018 - B 12 KR 11/17 R - BSGE 126, 235 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 10, RdNr 12 f mwN; BSG Urteil vom 16.7.2019 - B 12 KR 6/18 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .
  • BGH, 19.01.2023 - III ZR 234/21

    Amtshaftung einer gesetzlichen Krankenkasse bei kompetenzwidriger Entscheidung

    Die gegenteilige Auffassung der Beklagten sei nicht vertretbar (Hinweis auf BSGE 128, 277).

    Denn der Sinn und Zweck des obligatorischen Statusfeststellungsverfahrens besteht gerade darin, für den von § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV erfassten Personenkreis durch eine verbindliche Statusentscheidung der ausschließlich zuständigen DRV-Clearingstelle schnellstmöglich Klarheit und damit auch Rechtssicherheit zu schaffen, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt (BSGE 128, 277 Rn. 44).

    Insoweit hat das Bundes-sozialgericht mit Urteil vom 16. Juli 2019 (BSGE 128, 277 Rn. 42 ff) entschieden, dass ein bereits vor der Arbeitgebermeldung nach § 28h Abs. 2 Satz 1 SGB IV bei der Einzugsstelle beantragtes Statusfeststellungsverfahren die Alleinzuständigkeit der Clearingstelle der DRV Bund nicht ausschließe.

    Auf Grund der Meldung des Vaters des Klägers über die Beschäftigung seines Sohnes war somit nicht die beklagte Krankenkasse, sondern gemäß § 7a Abs. 1 Satz 3 SGB IV ausschließlich die DRV Bund für die Statusfeststellung zuständig (vgl. BSGE 128, 277 Rn. 38 ff).

    Der Statusbescheid vom 8. September 2014 war vielmehr die unmittelbare Reaktion der Beklagten auf den Krankenkassenwechsel des Klägers und die dadurch veranlasste Meldung seines Vaters nach § 28a Abs. 1 Nr. 6 SGB IV. Durch die Einreichung des vorgenannten "Feststellungs-bogens" im Juli 2014 konnte schon deshalb kein Verfahren nach § 28h Abs. 2 SGB IV in Gang gesetzt werden, weil die Beklagte erst mit dem Krankenkassenwechsel zum 1. September 2014 zuständige Einzugsstelle (§ 28i Satz 1 SGB IV) wurde (vgl. BSGE 128, 277 Rn. 42).

    Soweit in beiden Werken unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 11. März 2009 (BSGE 103, 27) darauf hingewiesen wird, dass das "Anfrageverfahren" in vollem Umfang gleichwertig neben die Verfahren der Einzugsstellen und der Rentenversicherungsträger trete (Baier aaO Rn. 2 f; Seewald aaO Rn. 2), bezieht sich dies - wie oben bereits ausgeführt - nur auf das optionale Anfrageverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Keineswegs wird damit zum Ausdruck gebracht, dass zwischen dem obligatorischen Statusfeststellungsverfahren und dem Einzugsstellenverfahren ein Wahlrecht besteht (vgl. BSGE 128, 277 Rn. 44).

    Dem Kläger ist allerdings zuzugeben, dass die Umstände des Falles es durchaus möglich erscheinen lassen, dass die Zuständigkeitsverteilung zwischen der DRV Bund und den Einzugsstellen bewusst umgangen wurde (siehe auch BSGE 128, 277 Rn. 52 aE).

    Eine schnelle und unkomplizierte statusrechtliche Feststellung verschafft dem Auftrag-/Arbeitnehmer somit Gewissheit darüber, ob gegebenenfalls Leistungsansprüche in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung begründet wurden oder ob die Notwendigkeit besteht, private Vorsorge zu treffen (vgl. BSGE 128, 277 Rn. 44, 51; Pietrek aaO Rn. 3, 74, 196).

  • BSG, 18.05.2021 - B 1 A 2/20 R

    Zahlungen der Krankenkassen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

    Ihre Rechtsposition ist insofern gegenüber Kompetenzübergriffen der unmittelbaren Staatsverwaltung einfachrechtlich wehrfähig ausgestaltet (allgemein zur "Wehrfähigkeit" verselbstständigter Rechtspositionen gegenüber anderen Hoheitsträgern mit Blick auf das einer Verwaltungseinheit zugewiesene gemeinwohlorientierte Sachinteresse vgl BSG vom 16.7.2019 - B 12 KR 6/18 R - BSGE 128, 277 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 12, RdNr 50; BVerwG vom 27.9.2018 - 7 C 23/16 - juris RdNr 14 mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 14.08.2020 - L 5 BA 1102/18

    Sozialversicherungspflicht - im ambulanten Pflegedienst tätige Altenpflegerin -

    Je nach konkreter Ausgestaltung der vertraglichen Grundlagen in ihrer gelebten Praxis im konkreten Einzelfall kann ein und derselbe Beruf entweder in Form der Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden (BSG, Urteil vom 07.06.2019 - B 12 KR 6/18 R -, in juris, Rn. 16 m.w.N. zur Pflegefachkraft in einer stationären Pflegeeinrichtung).

    Auch aus § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI, wonach Versicherungspflicht auch für selbstständig tätige Pflegepersonen in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- und Kinderpflege besteht, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, ergibt sich keine generelle "Anerkennung" selbstständiger Pflegekräfte, zumal Altenpfleger vom Wortlaut der Norm ohnehin nicht erfasst sind (BSG, Urteil vom 07.06.2019 - B 12 KR 6/18 R -, in juris, Rn. 17).

    Dieses Merkmal grenzt die Pflegefachkraft von den Pflegehilfskräften ab und prägt das Berufsbild unabhängig von ihrem sozialversicherungsrechtlichen Status (BSG, Urteil vom 07.06.2019 - B 12 KR 6/18 R -, in juris, Rn. 24).

    Die regulatorischen Vorgaben für Leistungserbringer des SGB V oder SGB XI haben keine zwingende, übergeordnete und determinierende Wirkung hinsichtlich des sozialversicherungsrechtlichen Status (BSG, Urteil vom 07.06.2019 - B 12 KR 6/18 R -, in juris, Rn. 25 < auch unter Hinweis auf die ambulante Versorgung> zu Pflegekräften in stationären Einrichtungen; BSG, Urteil vom 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R -, in juris, zu den Honorarärzten).

    Für eine danach nur "ausnahmsweise" in Betracht kommende selbstständige Pflegetätigkeit in einer stationären Einrichtung müssten gewichtige Indizien bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 07.06.2019 - B 12 KR 6/18 R -, in juris, Rn. 26).

    Es kann vorliegend aber offen bleiben, ob dieser vom BSG für die Tätigkeit der Pflegefachkraft in stationären Einrichtungen aufgestellte Rechtsgrundsatz uneingeschränkt auf Pflegekräfte im ambulanten Bereich zu übertragen ist (vom BSG ausdrücklich nicht entschieden, BSG, Urteil vom 07.06.2019 - B 12 KR 6/18 R -, in juris, Rn. 15).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.06.2022 - L 9 KR 226/20

    Voraussetzungen für ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren nach § 7a

    Die klagende Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund wurde im Rahmen von Betriebsprüfungen auf diese Praxis aufmerksam und focht die Befreiungsbescheide in zahlreichen Verfahren erfolgreich an (zum Ganzen: BSG, Urteil vom 16. Juli 2019 - B 12 KR 6/18 R, betreffend die bkk24).

    Das Berufungsverfahren hat geruht unter anderem im Hinblick auf das vor dem Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 12 KR 6/18 R geführte Revisionsverfahren und die dort streitige Rechtsfrage, ob der Klägerin ein subjektives Recht zusteht, Entscheidungen der Einzugsstelle nach § 28h Abs. 2 SGB IV allein wegen Verletzung ihrer Zuständigkeit anzufechten.

    Dabei ist allein die Anfechtung des Bescheids unter Berufung auf seine Kompetenzwidrigkeit sachdienlich, einer ergänzenden Feststellungsklage bedarf es dagegen nicht (so auch ohne nähere Begründung BSG, Urteil vom 16. Juli 2019 - B 12 KR 6/18 R, Rdnr. 20 ff.).

    Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV der Klägerin als Trägerin der Clearingstelle eine wehrfähige Alleinzuständigkeit für das obligatorische Statusfeststellungsverfahren im Sinne einer umfassenden Kompetenzzuweisung für alle Zweige der Sozialversicherung verleiht (dazu BSG, Urteil vom 16. Juli 2019, B 12 KR 6/18 R, Rdnr. 23/24).

    Ungeachtet dessen würde selbst eine 2015 noch fortwirkende Verwaltungspraxis nicht dazu führen, dass die Klägerin damit auf jeglichen Rechtsschutz verzichtet oder zumindest durch treuwidriges Handeln einen Ablauf der Klagefrist hervorgerufen hat, dann aber gleichwohl eine prozessuale Ausnahmesituation für sich in Anspruch nimmt (vgl. näher BSG, Urteil vom 16. Juli 2019, B 12 KR 6/18 R, Rdnr. 29).

    Als Gemeinwohlinteresse besteht das deshalb auch unabhängig davon, ob von dem Arbeitgeber nach Aufhebung des rechtswidrigen Statusbescheids noch Gesamtsozialversicherungsbeiträge mit Aussicht auf Erfolg nachgefordert werden können (vgl. zu Sinn und Zweck des wehrfähigen Rechts der eigenen Kompetenz, BSG, Urteil vom 16. Juli 2019, B 12 KR 6/18 R, Rdnr. 45 ff.).

    Eine Beschränkung der Rechtsfolge des § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV allein auf die erstmalige Anmeldung, damit des Beginns einer (neuen) Beschäftigung, lässt sich dagegen weder dem Wortlaut noch der Entstehungsgeschichte entnehmen (dazu näher BSG, Urteil vom 16. Juli 2019, B 12 KR 6/18 R, Rdnr. 35 ff.).

    Diese waren auch Gegenstand der Entscheidungen des BSG vom 16. Juli 2019 (B 12 KR 5/18 R und B 12 KR 6/18 R).

  • BSG, 24.11.2020 - B 12 KR 23/19 R

    Versicherungspflicht der Tätigkeit einer Niederlassungsleiterin einer stillen

    Dass das LSG gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen oder das Gesamtergebnis des Verfahrens nicht ausreichend berücksichtigt hätte (vgl BSG Urteil vom 16.7.2019 - B 12 KR 6/18 R - BSGE 128, 277 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 12, RdNr 18) , ist aber nicht zu erkennen.

    Unabhängig davon ist das Gericht nicht verpflichtet, die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG Urteil vom 16.7.2019 - B 12 KR 6/18 R - BSGE 128, 277 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 12, RdNr 19) , das Vorbringen in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden oder die Rechtsansicht eines Beteiligten zu teilen (BSG Urteil vom 4.7.2018 - B 3 KR 21/17 R - SozR 4-2500 § 130b Nr. 2 RdNr 48 mwN) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2021 - L 26 BA 6/20

    UG (haftungsbeschränkt) - juristische Person - Pflegekraft - Statusfeststellung -

    Maßgebend sind stets die konkreten Umstände des individuellen Sachverhalts (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juni 2019 - B 12 KR 6/18 R - juris Rn. 16 m.w.N. [Pflegefachkraft]).
  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 9/19 R

    Sozialversicherungspflicht des Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers einer

    Andernfalls bliebe die Schutzwirkung einer Betriebsprüfung hinter der eines (obligatorischen) Statusfeststellungsverfahrens zurück, was der grundsätzlichen Gleichwertigkeit dieser Verfahren nicht angemessen wäre (vgl § 7a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGB IV, dazu BSG Urteil vom 4.9.2018 - B 12 KR 11/17 R - BSGE 126, 235 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 10, RdNr 12 f mwN; BSG Urteil vom 16.7.2019 - B 12 KR 6/18 R - SozR 4-2400 § 7a Nr. 12, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .
  • LSG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - L 5 BA 2304/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Notarzt im Rettungsdienst

    Die regulatorischen Vorgaben für Krankenhausleistungen haben keine zwingende, übergeordnete und determinierende Wirkung hinsichtlich des sozialversicherungsrechtlichen Status (BSG, Urteil vom 04.06.2019 - B 12 KR 12/18 R -, in juris, Rn. 27; vgl. zu Pflegekräften BSG, Urteil vom 07.06.2019 - B 12 KR 6/18 R -, in juris, Rn. 25).

    Diese regulatorischen Rahmenbedingungen bedingen im Regelfall die Eingliederung des ärztlichen Krankenhauspersonals in die Organisations- und Weisungsstruktur des Krankenhauses; für eine nur ausnahmsweise in Betracht kommende selbstständige Tätigkeit müssen daher gewichtige Indizien bestehen (BSG, Urteil vom 04.06.2019 - B 12 KR 12/18 R -, in juris, Rn. 27; vgl. BSG, Urteil vom 07.06.2019 - B 12 KR 6/18 R -, in juris, Rn. 26 zur Tätigkeit von Pflegekräften in stationären Einrichtungen).

    Entsprechend der Rechtsprechung des BSG zum Honorararzt haben sie auch keine zwingende, übergeordnete und determinierende Bedeutung (BSG, Urteil vom 04.06.2019 - B 12 KR 12/18 R -, in juris, Rn. 27; vgl. zu Pflegekräften BSG, Urteil vom 07.06.2019 - B 12 KR 6/18 R -, in juris, Rn. 25).

  • BSG, 22.03.2021 - B 13 R 20/19 R

    Anspruch auf Zahlung von Nachversicherungsbeiträgen für satzungsmäßige Mitglieder

    Hierzu gehört auch die Benennung konkreter Beweismittel, deren Erhebung sich dem Berufungsgericht habe aufdrängen müssen, die Darlegung, zu welchem Ergebnis die für erforderlich gehaltenen (weiteren) Ermittlungen nach Auffassung des Revisionsführers geführt hätten, und die Darlegung, dass ohne den geltend gemachten Verfahrensfehler eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre (vgl BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 KR 13/17 R - BSGE 125, 183 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 35, RdNr 12 mwN; BSG Urteil vom 16.7.2019 - B 12 KR 6/18 R - BSGE 128, 277 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 12, RdNr 17).

    Zur anforderungsgerechten Erhebung der Rüge, das LSG habe die Grenzen freier Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 Satz 1 SGG) verletzt, hätte der Insolvenzschuldner dartun müssen, dass das LSG einen bestehenden Erfahrungssatz nicht berücksichtigt, einen tatsächlich nicht existierenden Erfahrungssatz herangezogen habe oder dass es hinsichtlich des Austrittszeitpunkts nur eine einzige Folgerung habe ziehen können (vgl hierzu BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 KR 13/17 R - BSGE 125, 183 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 35, RdNr 13 mwN; BSG Urteil vom 16.7.2019 - B 12 KR 6/18 R - BSGE 128, 277 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 12, RdNr 18).

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 14/19 R

    Handlungsform des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung bei einer Prüfung

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 7/19 R

    Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern einer Familiengesellschaft

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 12 SO 61/21

    Übernahme der Kosten des Krankenhauses für eine stationäre Behandlung durch den

  • BSG, 19.10.2023 - B 1 KR 22/22 R

    Krankenversicherung - Medizinischer Dienst - Amtsenthebung eines Geschäftsführers

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2020 - L 9 KR 82/19

    Krankenversicherung - Schiedsstelle nach § 130b Abs 5 SGB 5 - Ansetzung von

  • LSG Sachsen, 19.05.2022 - L 9 KR 558/17
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2023 - L 1 BA 35/21

    Prüfbescheid - Insolvenzforderung - Vorrang des Insolvenzverfahrens

  • SG Karlsruhe, 23.11.2020 - S 6 KR 28/18

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - Kommanditist -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 1 KR 178/17

    Hilfsmittelfestbetrag; Festbetragsfestsetzung; Einlagen; Klagebefugnis

  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2021 - L 4 P 180/19

    Private Pflegeversicherung - Widerruf einer Vertragserklärung über den Abschluss

  • BSG, 03.06.2021 - B 12 R 1/21 B

    Feststellung der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2019 - L 11 KR 232/17
  • LSG Baden-Württemberg, 14.08.2020 - L 5 R 4087/18

    Höhe einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - kein Anspruch auf

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2023 - L 4 BA 1/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit einer Ärztin in einer

  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2021 - L 4 KR 3344/17
  • BSG, 21.07.2022 - B 12 KR 9/22 B

    Beendigung einer freiwilligen Krankenversicherung Fehlender Nachweis eines

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2020 - L 1 KR 61/20
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