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   BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 6/97 R   

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https://dejure.org/1998,4326
BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 6/97 R (https://dejure.org/1998,4326)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1998 - B 12 KR 6/97 R (https://dejure.org/1998,4326)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - B 12 KR 6/97 R (https://dejure.org/1998,4326)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Rentenversicherung - Beitragserstattung - Ausfallzeit - Halbbelegung - Unterbrechung - Zurechnungszeit - Vergleichsberechnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Krankengeld - Anrechnung - Erstattung - Beitrag - Arbeitsunfähigkeit - Ausfallzeit - Rentenversicherung - Berufsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeit

  • Judicialis

    SGB IV § 26 Abs 2; ; SGB IV § 30 Abs 2 Satz 3; ; SGB IV § 36 Abs 1 Satz 1 Nr 1 Buchst b und; ; AVG § 112b Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen während Ausfallzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 15.08.1991 - 12 RK 25/89

    Beiträge zur Rentenversicherung bei rückwirkender Kürzung des Krankengeldes

    Auszug aus BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 6/97 R
    Im übrigen sind ihm die in dieser Zeit von ihm getragenen Beitragsanteile aus dem Krankengeld (824,15 DM) bereits erstattet worden (vgl hierzu BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 4; zu dem seit 1992 geltenden Recht jedoch BSGE 75, 298 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 6).
  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 51/93

    Rentenversicherung - Versicherungs- und Beitragsrecht - Erstattung von Beiträgen

    Auszug aus BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 6/97 R
    Im übrigen sind ihm die in dieser Zeit von ihm getragenen Beitragsanteile aus dem Krankengeld (824,15 DM) bereits erstattet worden (vgl hierzu BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 4; zu dem seit 1992 geltenden Recht jedoch BSGE 75, 298 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 6).
  • BSG, 24.06.1987 - 12 RK 57/85
    Auszug aus BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 6/97 R
    Demgegenüber hat er die Regelung mit Beschluß vom 24. Juni 1987 (12 RK 57/85) dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil er die Tragung von Beiträgen für verfassungswidrig gehalten hat,, wenn die spätere Berücksichtigung der Ausfallzeit wegen Verfehlens der Halbbelegung gefährdet war.
  • BSG, 19.06.1986 - 12 RK 63/85
    Auszug aus BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 6/97 R
    Ein weitergehender Vorrang der bestandsgeschützten Zurechnungszeit vor einer gleichzeitig zurückgelegten Ausfallzeit kann entgegen der Ansicht der Revision dem Urteil des Senats vom 19. Juni 1986 (12 RK 63/85, USK 8687) nicht entnommen werden.
  • BSG, 19.06.1986 - 12 RK 54/85

    Krankengeld - Ausfallzeit

    Auszug aus BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 6/97 R
    Der Senat hat die Beitragspflicht von Ausfallzeiten mit Urteil vom 19. Juni 1986 (BSGE 60, 134 = SozR 2200 § 1385b Nr. 1) bei Versicherten für verfassungsmäßig gehalten, sofern wie beim Kläger des vorliegenden Verfahrens die Halbbelegung erfüllt war.
  • SG Berlin, 26.02.2014 - S 208 KR 2118/12

    Sozialversicherungspflicht - Honorararzt - Krankenhaus - Abgrenzung zwischen

    Das Bundessozialgericht hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 04. Juni 1998 - B 12 KR 6/97 R, vom 12. Februar 2004, B 12 KR 26/02 R -, juris) die Merkmale einer Beschäftigung und diejenigen einer selbstständigen Tätigkeit sowie die Grundsätze, nach denen die festgestellten Tatsachen gegeneinander abzuwägen sind, entwickelt.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2001 - L 13 RA 4178/99
    Anderes gilt indessen, wenn die beitragsrechtliche Rückabwicklung typischerweise zu einem versicherungsrechtlichen Nachteil führt (vgl. BSGE 75, 298, 304; BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 8), wobei es nicht darauf ankommt, ob sich die Beitragszahlungen im Einzelfall rentensteigernd auswirken (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1385b Nr. 2).
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