Rechtsprechung
BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 6/98 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Beitragspflicht - Abfindung - Arbeitsentgelt - Einmalzahlung - Änderungskündigung - Arbeitsvertrag - Änderung - Verschlechterung - Arbeitsbedingungen
- Kanzlei Prof. Schweizer
Abfindungen für schlechtere Arbeitsbedingungen sind sozialversicherungspflichtig
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abfindungen - Fortsetzung des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nach einer Änderungskündigung - Einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrages als Gegenleistung für die Verschlechterung von Arbeitsbedingungen - Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Abfindung - Einmalzahlung
- Judicialis
SGB IV § 14 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abfindung als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Sozialversicherung: Abfindungen wegen Streichung übertariflicher Bezahlung sind beitragspflichtig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 1999, 1928
- DB 1999, 484
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (14)
- BSG, 21.02.1990 - 12 RK 20/88
Arbeitsentgelt - Entschädigung - Abfindung
Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 6/98 R
Schließlich hat der Senat in seinem Urteil vom 21. Februar 1990 (BSGE 66, 219 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 2) ausgesprochen, daß auch Zahlungen, die anläßlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, beitragspflichtiges Arbeitsentgelt sind, soweit sie sich zeitlich der versicherungspflichtigen Beschäftigung zuordnen lassen, dh auf die Zeit der Beschäftigung und der Versicherungspflicht entfallen.Die Rechtsprechung, nach der "echte" Abfindungen, die wegen Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, zeitlich nicht der früheren Beschäftigung zuzuordnen und ihr nicht als Arbeitsentgelt zuzurechnen sind (BSGE 66, 219 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 2 mwN), ist hier nicht einschlägig.
Während diese Zweckbestimmung die Zurechnung der Ausgleichszahlung wegen Beendigung der Beschäftigung zum Arbeitsentgelt verhindert, weil eine zeitliche Rückbeziehung auf die frühere versicherungspflichtige Beschäftigung hiermit nicht vereinbar ist und ein Beschäftigungsverhältnis in der Zukunft fehlt (vgl BSGE 66, 219, 221 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 2 S 3/4), ist hier ein weiterbestehendes Beschäftigungsverhältnis vorhanden, dem die Abfindung nach ihrem Zweck zeitlich zugeordnet werden kann.
- BSG, 26.10.1988 - 12 RK 18/87
Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 6/98 R
Die weite Begriffsbestimmung des Arbeitsentgelts in § 14 Abs. 1 SGB IV erfaßt solche Einnahmen, die dem Versicherten in ursächlichem Zusammenhang mit einer Beschäftigung zufließen (…vgl BSGE 60, 39, 40 = SozR 2200 § 571 Nr. 25; BSG SozR 2100 § 14 Nr. 19 S 17).Hierzu gehören die Gegenleistungen des Arbeitgebers oder eines Dritten für eine konkret zu ermittelnde Arbeitsleistung des Beschäftigten (vgl BSGE 8, 278, 283;… BSGE 20, 6, 9 = SozR Nr. 41 zu § 165 RVO) und solche Vergütungen, die zugleich einen Anreiz für weitere erfolgreiche Arbeit schaffen sollen, wie Gratifikationen, Gewinnbeteiligungen und sonstige Vorteile (vgl BSG SozR 2100 § 14 Nr. 19).
- BFH, 10.10.1986 - VI R 178/83
Steuerfreie Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG bei Bemessung nach entgangenem Lohn und …
- BFH, 04.03.1998 - XI R 46/97
Tarifbegünstigung von Abfindungen
Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 6/98 R
Soweit die Abfindungen ohne Beendigung des Dienstverhältnisses nach § 24 Nr. 1 Buchst a oder b iVm § 34 EStG als außerordentliche Einkünfte behandelt werden, betrifft das nur den Steuertarif; die darauf entfallende Einkommensteuer ist nach einem ermäßigten Steuersatz zu bemessen (vgl BFHE 185, 429). - BSG, 29.08.1963 - 3 RK 86/59
Beiträge zur Sozialversicherung auch für die Stundenhonorare von Golflehrern; …
Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 6/98 R
Hierzu gehören die Gegenleistungen des Arbeitgebers oder eines Dritten für eine konkret zu ermittelnde Arbeitsleistung des Beschäftigten (vgl BSGE 8, 278, 283; BSGE 20, 6, 9 = SozR Nr. 41 zu § 165 RVO) und solche Vergütungen, die zugleich einen Anreiz für weitere erfolgreiche Arbeit schaffen sollen, wie Gratifikationen, Gewinnbeteiligungen und sonstige Vorteile (…vgl BSG SozR 2100 § 14 Nr. 19). - BSG, 26.03.1998 - B 12 KR 17/97 R
Technischer Verbesserungsvorschlag - Arbeitnehmererfindung - Prämie - …
Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 6/98 R
Darüber hinaus hat der Senat Einnahmen als im Zusammenhang mit einer Beschäftigung erzielt und damit als Arbeitsentgelt angesehen, die aus einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen eines sog einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses zufließen (…vgl BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 8 mwN; BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 15). - BFH, 21.06.1990 - X R 48/86
Eine Abfindung aus Anlaß der Umsetzung innerhalb eines Konzerns ist nicht …
Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 6/98 R
Für Abfindungen bei weiterbestehendem Dienstverhältnis ist Steuerfreiheit im Einkommensteuerrecht nicht vorgesehen (vgl BFHE 148, 257; 161, 372; 183, 532). - BSG, 25.10.1990 - 12 RK 40/89
Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Arbeitsentgelt - Beitragspflicht - …
Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 6/98 R
Er hat daher Zahlungen von rückständigem Arbeitsentgelt anläßlich einer einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder ihrer gerichtlichen Auflösung im Kündigungsschutzprozeß dem Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung zugerechnet, selbst wenn sie von den Beteiligten als "Abfindungen" bezeichnet wurden und unabhängig davon, ob ihre Zahlung vor oder nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses vereinbart worden war (vgl Urteile vom 21. Februar 1990 - 12 RK 65/87 - USK 9016; vom 25. Oktober 1990 - 12 RK 40/89 - USK 9055). - BSG, 04.12.1958 - 3 RK 3/56
Beteiligtenfähigkeit der Deutschen Bundesbahn bei Verfahren vor den …
Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 6/98 R
Hierzu gehören die Gegenleistungen des Arbeitgebers oder eines Dritten für eine konkret zu ermittelnde Arbeitsleistung des Beschäftigten (vgl BSGE 8, 278, 283;… BSGE 20, 6, 9 = SozR Nr. 41 zu § 165 RVO) und solche Vergütungen, die zugleich einen Anreiz für weitere erfolgreiche Arbeit schaffen sollen, wie Gratifikationen, Gewinnbeteiligungen und sonstige Vorteile (…vgl BSG SozR 2100 § 14 Nr. 19). - BFH, 16.07.1997 - XI R 85/96
Keine Auflösung des Dienstverhältnisses bei Arbeitgeberwechsel durch …
Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 6/98 R
Für Abfindungen bei weiterbestehendem Dienstverhältnis ist Steuerfreiheit im Einkommensteuerrecht nicht vorgesehen (vgl BFHE 148, 257; 161, 372; 183, 532). - BSG, 21.02.1990 - 12 RK 65/87
Arbeitsverhältnis - Auflösung - Arbeitsentgelt - Beitragspflicht
- BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 14/98 R
Arbeitsentgelt - Notariatsangestellter als Auflassungsbevollmächtigter - …
- BSG, 03.02.1994 - 12 RK 18/93
Bergmannsprämie - Arbeitsunfall - Jahresarbeitsverdienst - Verletztenrente
- BSG, 12.03.1986 - 5a RKnU 2/85
Autohersteller - Verlosung - Arbeitnehmer - Arbeitsentgelt - Beitragspflicht
- BSG, 18.01.2018 - B 12 R 3/16 R
Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiche Bezahlung - Entstehung des …
Der Begriff des Arbeitsentgelts wird danach als "Einnahmen aus einer Beschäftigung" legaldefiniert, wodurch die erforderliche Beziehung zwischen Beschäftigung und Entgelt und damit die Eigenschaft als Gegenleistung des Arbeitgebers für eine konkret erbrachte Arbeitsleistung des Beschäftigten (BSG Urteil vom 28.1.1999 - B 12 KR 6/98 R - SozR 3-2400 § 14 Nr. 16 S 33 mwN) zum Ausdruck kommt, die auf der Seite des Beschäftigten zu einem Vermögenszuwachs führt. - LSG Sachsen, 06.02.2020 - L 3 AS 535/18 Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erfasst die weite Begriffsbestimmung des Arbeitsentgelts in § 14 Abs. 1 SGB IV solche Einnahmen, die dem Versicherten in ursächlichem Zusammenhang mit einer Beschäftigung zufließen (vgl. BSG…, Urteil vom 12. März 1986 - 5a RKnU 2/85 - BSGE 60, 39 ff. - SozR 2200 § 571 Nr. 25 = juris Rdnr. 14; BSG, Urteil vom 28. Januar 1999 - B 12 KR 6/98 R - SozR 3-2400 § 14 Nr. 16 = juris Rdnr. 14).
Hierzu gehören die Gegenleistungen des Arbeitgebers oder eines Dritten für eine konkret zu ermittelnde Arbeitsleistung des Beschäftigten und solche Vergütungen, die zugleich einen Anreiz für weitere erfolgreiche Arbeit schaffen sollen, wie Gratifikationen, Gewinnbeteiligungen und sonstige Vorteile (vgl. BSG, Urteil vom 28. Januar 1999, a. a. O., m. w. N.).
Ebenso erfasst werden Zahlungen, denen ein Anspruch des Arbeitgebers auf eine Arbeitsleistung nicht gegenübersteht, wie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Urlaubsgeld (BSG, Urteil vom 28. Januar 1999, a. a. O., m. w. N.).
Darüber hinaus hat das Bundessozialgericht Einnahmen als im Zusammenhang mit einer Beschäftigung erzielt und damit als Arbeitsentgelt angesehen, die aus einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen eines sogenannten einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses zufließen (vgl. BSG, Urteil vom 28. Januar 1999, a. a. O., m. w. N.).
- BSG, 18.01.2018 - B 12 R 1/17 R
Sozialversicherung - Arbeitsentgelt - Beitragspflicht - Zuwendung durch Dritten - …
Die weite Begriffsbestimmung des Arbeitsentgelts in § 14 Abs. 1 S 1 SGB IV erfasst nach der Rspr des Senats Einnahmen, die dem Versicherten in ursächlichem Zusammenhang mit einer Beschäftigung zufließen (…vgl BSGE 60, 39, 40 = SozR 2200 § 571 Nr. 25;… BSG SozR 2100 § 14 Nr. 19 S 17;… vgl insoweit zusammenfassend BSG Urteil vom 7.3.2007 - B 12 KR 4/06 R - SozR 4-2400 § 14 Nr. 8 RdNr 15; BSG Urteil vom 28.1.1999 - B 12 KR 6/98 R - SozR 3-2400 § 14 Nr. 16) .
- BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 14/98 R
Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Abfindung - Einmalzahlung - …
Es kann sich dabei wie bei der Klägerin um eine Abfindung wegen Verringerung der Wochenarbeitszeit handeln, aber auch um Abfindungen für die Umsetzung in einen anderen Betriebsteil, auf einen schlechter bezahlten oder geringer qualifizierten Arbeitsplatz, für eine Rückführung auf die tarifliche Einstufung (vgl das Urteil des Senats vom 28. Januar 1999 - B 12 KR 6/98 R, zur Veröffentlichung vorgesehen) oder den Fortfall bzw die Herabsetzung von Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Gewinnbeteiligungen. - BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 1087/06
Masseverbindlichkeit durch Verwertungsvereinbarung
Eine Ausgleichsleistung, die während der andauernden versicherungspflichtigen Beschäftigung in Form einer einmaligen Abfindung für den Verlust eines solchen Verdienstes gezahlt wird, hat sozialversicherungsrechtlich die Eigenschaft von Arbeitsentgelt (28. Januar 1999 - B 12 KR 6/98 R - AP ArEV § 1 Nr. 1 = EzA SGB IV § 14 Nr. 1).Nur dann, wenn die Zahlung sich zeitlich nicht der versicherungspflichtigen Beschäftigung zuordnen lässt und anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geleistet wird, handelt es sich um eine nicht der Beitragspflicht unterliegende Abfindung (28. Januar 1999 - B 12 KR 14/98 R - BSGE 83, 266; 28. Januar 1999 - B 12 KR 6/98 R - aaO; 25. Oktober 1990 -12 RK 40/89 -EzA KSchG § 9 nF Nr. 38; 21. Februar 1990 - 12 RK 65/87 - EzA KSchG § 9 nF Nr. 37).
- BSG, 03.12.2002 - B 2 U 23/02 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Witwenrente - Jahresarbeitsverdienst - Härte - …
Der erkennende Senat schließt sich hinsichtlich der Auslegung der von ihrem Wortlaut her weiten Definition des § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV der vom 12. Senat des BSG unter Einbeziehung bisheriger Entscheidungen entwickelten Rechtsprechung (SozR 3-2400 § 14 Nr. 16, 17) an.Darüber hinaus stellen auch solche Abfindungen ein Arbeitsentgelt dar, die bei Fortsetzung des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nach einer Änderungskündigung oder nach einer einvernehmlichen Änderung des Arbeitsvertrages als Gegenleistung für die Verschlechterung von Arbeitsbedingungen gezahlt werden (BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 16 mwN).
- BSG, 18.03.2003 - B 2 U 15/02 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Jahresarbeitsverdienst - …
Schließlich sind auch Zahlungen Arbeitsentgelt, die anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, soweit sie sich zeitlich der versicherungspflichtigen Beschäftigung zuordnen lassen, dh auf die Zeit der Beschäftigung und der Versicherungspflicht entfallen (…BSGE 66, 219, 220 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 2; BSG Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R = HVBG-Info 1999, 2388; s auch BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 16, 17 mwN; BSG Urteil vom 3. Dezember 2002 - B 2 U 23/02 R = HVBG-Info 2003, 428). - LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2011 - L 8 R 864/10
Rentenversicherung
Diese weite Bestimmung des Arbeitsentgelts erfasst demnach alle Einnahmen, die dem Versicherten im ursächlichen Zusammenhang mit einer Beschäftigung zufließen (…BSG, Urteil v. 26.10.1988, 12 RK 18/87, SozR 2100 § 14 Nr. 19 S. 17; Urteil v. 28.1.1999, B 12 RK 6/98 R, SozR 3-2400 § 14 Nr. 16). - LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 22 R 449/11
Verpflegungsgeld - Arbeitsentgelt
Schließlich gehören auch Zahlungen, die anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistet werden, zum Arbeitsentgelt, soweit sie sich zeitlich der Beschäftigung zuordnen lassen, das heißt auf die Zeit der Beschäftigung entfallen (BSG, Urteil vom 28. Januar 1999 - B 12 KR 6/98 R, abgedruckt in SozR 3-2400 § 14 Nr. 16 m. w. N.). - BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 2/99 R
Ausgleichszulage kein Arbeitsentgelt bei der Bemessung von Unterhaltsgeld und …
Diesem Ergebnis steht nicht die Entscheidung des 12. Senats vom 28. Januar 1999 entgegen (BSGE 83, 266 ff = SozR 3-2400 § 14 Nr. 16), in der eine Abfindung, die wegen Verringerung der Wochenarbeitszeit bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis gezahlt wurde, als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) angesehen worden ist.In seiner Entscheidung vom 28. Januar 1999 hat der 12. Senat demgegenüber ausdrücklich betont, daß sich seine Entscheidung nur auf Abfindungen beziehe, die bei Fortsetzung des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nach Änderungskündigung oder nach einer einvernehmlichen Änderung des Arbeitsvertrags als Gegenleistung für die Verschlechterung von Arbeitsbedingungen gezahlt würden (BSGE 83, 266, 268 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 16).
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2015 - L 22 R 588/13
Zusätzliche Belohnung in der Braunkohlenindustrie der DDR - Arbeitsentgelt
- SG Regensburg, 20.05.2021 - S 3 BA 30/18
Nettolohnoptimierung: Internetzuschuss
- LSG Baden-Württemberg, 22.07.2016 - L 8 AL 15/16
Bemessung des Arbeitslosengeldes - Nichtberücksichtigung des Taggeldes der …
- LSG Sachsen, 13.04.2005 - L 6 KN 72/04
Berechnung der Rente wegen Berufskrankheit; Sonderzahlung des Arbeitgebers zum …
- BSG, 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R
Übergangsleistung - Minderverdienst - Vorteilsausgleich - Arbeitgeberabfindung - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2014 - L 12 R 408/11
Verpflegungsgeld - Arbeitsentgelt
- LAG Düsseldorf, 02.11.2006 - 5 Sa 740/06
Sozialplan, Abgeltungsanspruch, Arbeitsentgelt, Masseforderung
- BSG, 15.03.2016 - B 5 RS 4/16 B
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - L 22 R 731/12
Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld - Geldwert kostenlose Verpflegung - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - L 22 R 631/12
Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld - Reinigungszuschuss - Zollverwaltung der DDR
- LSG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - L 8 U 4645/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand des Rechtsstreits - Zugunstenverfahren …
- LSG Sachsen, 01.07.2013 - L 4 RS 197/12
Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer
- LSG Sachsen, 02.12.2013 - L 4 RS 757/12
Sonderversorgung im Beitrittsgebiet; Berücksichtigung von Verpflegungsgeld als …
- LSG Sachsen, 02.12.2013 - L 4 RS 204/11
Verpflegungsgeld - Sonderversorgung im Beitrittsgebiet; Verpflegungsgeld als …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - L 22 R 81/13
Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld - Reinigungszuschuss - Zollverwaltung der DDR
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 22 R 389/12
Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 22 R 357/12
Verpflegungsgeld - Arbeitsentgelt
- LSG Baden-Württemberg, 29.07.2020 - L 3 AL 109/20
Bemessung des Arbeitslosengelds - Bemessungszeitraum - Berücksichtigung von …
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 22 R 381/12
Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld
- BSG, 30.06.1999 - B 2 U 23/98 R
Arbeitgeberabfindung bei Übergangsleistung
- LSG Sachsen, 02.12.2013 - 4 RS 357/11
Sonderversorgung im Beitrittsgebiet; Arbeitsentgelt; Berücksichtigung von …
- SG Dortmund, 20.10.2006 - S 34 R 217/05
Sozialversicherung - Beiträge auf Abfindung wegen verschlechterter Bedingungen?
- LSG Hessen, 07.08.2006 - L 9 AL 57/06
Bemessung des Arbeitslosengeldes - Soldat auf Zeit - keine Berücksichtigung von …
- LSG Sachsen, 03.05.2011 - L 4 RS 357/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2003 - L 16 KR 197/02
Krankenversicherung
- LSG Hamburg, 26.11.2019 - L 3 BA 1/19
Sozialversicherung - automatische Beendigung des sozialversicherungspflichtigen …
- LSG Baden-Württemberg, 12.11.2019 - L 13 AL 2184/17