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   BSG, 26.04.2007 - B 12 R 15/06 B   

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https://dejure.org/2007,22073
BSG, 26.04.2007 - B 12 R 15/06 B (https://dejure.org/2007,22073)
BSG, Entscheidung vom 26.04.2007 - B 12 R 15/06 B (https://dejure.org/2007,22073)
BSG, Entscheidung vom 26. April 2007 - B 12 R 15/06 B (https://dejure.org/2007,22073)
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 26.04.2007 - B 12 R 15/06 B
    Die Begründung darf sich auch insofern nicht auf eine bloße Berufung auf Normen des Grundgesetzes ( GG ) beschränken, sondern muss unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG darlegen, woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergibt (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 12/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer Tagesmutter - selbstständige

    Auszug aus BSG, 26.04.2007 - B 12 R 15/06 B
    In seinem vom LSG in Auszügen wörtlich wiedergegebenen Urteil vom 22. Juni 2005 (B 12 RA 12/04 R = SozR 4-2600 § 2 Nr. 2) hat der Senat für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung einen formalen Begriff der Erziehung zugrunde gelegt und diesen in Ermangelung einer spezialgesetzlichen Einengung des Begriffs als umfassend in dem Sinne verstanden, dass die Voraussetzungen der Erziehung grundsätzlich bereits als gegeben anzusehen sind, wenn sich der Erziehende und das Kind in einem gemeinsamen Haushalt aufhalten.
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 26.04.2007 - B 12 R 15/06 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch Bundesverfassungsgericht [BVerfG] SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 26.04.2007 - B 12 R 15/06 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch Bundesverfassungsgericht [BVerfG] SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99

    Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung einer

    Auszug aus BSG, 26.04.2007 - B 12 R 15/06 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne weiteres zu beantworten ist und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 31).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 26.04.2007 - B 12 R 15/06 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch Bundesverfassungsgericht [BVerfG] SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 26.04.2007 - B 12 R 15/06 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch Bundesverfassungsgericht [BVerfG] SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 19.07.2012 - B 1 KR 65/11 B

    Krankenversicherung - Zulässigkeit der Revision - grundsätzliche Bedeutung einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist eine Rechtsnorm, bei der es sich um ausgelaufenes Recht handelt, deshalb regelmäßig nicht von grundsätzlicher Bedeutung (vgl BSG Beschluss vom 21.6.2011 - B 4 AS 14/11 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 26.4.2007 - B 12 R 15/06 B - juris RdNr 9; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19; vgl auch BSG Urteil vom 15.3.2012 - B 3 KR 13/11 R - juris RdNr 17, dort zu § 41 Abs. 4 SGG) .
  • BSG, 12.08.2020 - B 1 KR 46/19 B

    Notwendigkeit einer intensivmedizinischen Versorgung

    Bei auslaufendem Recht (vgl hierzu zB BSG vom 21.6.2011 - B 4 AS 14/11 B - juris RdNr 5; BSG vom 26.4.2007 - B 12 R 15/06 B - juris RdNr 9; BSG vom 28.11.1975 - 12 BJ 150/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 19) setzt dies grundsätzlich voraus, dass entweder noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des ausgelaufenen Rechts zu entscheiden sind, oder sich die fortwirkende allgemeine Bedeutung aus anderen besonderen Umständen ergibt, etwa, dass an die Stelle der bisherigen Regelung eine inhaltsgleiche getreten ist (vgl etwa BSG vom 17.3.2010 - B 6 KA 23/09 B - juris RdNr 32; BSG vom 11.5.1993 - 12 BK 1/93 - juris RdNr 2) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2009 - L 1 AS 64/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Nur bezogen auf die beiden letztgenannten Streitgegenstände (zu 2 und 3) lässt der Senat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zu (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) im Hinblick auf den bestehenden Meinungsstreit zur Reichweite der Ermächtigung zur Aufrechnung in § 43 SGB II und auf die hier vorgenommene Auslegung des § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II. Anlass zur Revisionszulassung bezüglich des erstgenannten Streitgegenstandes (Nebenkostenerstattung für 2005) bestand nicht, da sich das insoweit anzuwendende Recht mit Inkrafttreten des § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II geändert hat , auslaufendes oder ausgelaufenes Recht in aller Regel keine grundsätzlichen Rechtsfragen mehr aufwerfen kann (BSG, Beschluss vom 26.04.2007, B 12 R 15/06 B; Breitkreuz/Fichte, SGG, § 160 Rn. 32) und der Senat bei seiner Entscheidung auch nicht von höchstrichterlicher Rechtsprechung abweicht (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG).
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