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   BSG, 07.03.2007 - B 12 R 15/06 R   

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https://dejure.org/2007,5421
BSG, 07.03.2007 - B 12 R 15/06 R (https://dejure.org/2007,5421)
BSG, Entscheidung vom 07.03.2007 - B 12 R 15/06 R (https://dejure.org/2007,5421)
BSG, Entscheidung vom 07. März 2007 - B 12 R 15/06 R (https://dejure.org/2007,5421)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht wegen Mitgliedschaft in berufsständischer Versorgungseinrichtung

  • openjur.de

    Rentenversicherung; Befreiung von der Versicherungspflicht wegen Mitgliedschaft in berufsständischer Versorgungseinrichtung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befreiung eines Pflichtmitglieds in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Einschränkung der Befreiungsmöglichkeiten für Mitglieder bestimmter Versorgungswerke unabhängig von der Ausgestaltung ...

  • Judicialis

    SGB VI § 6 Abs 1 Satz 1 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 58/87

    Gleichwertigkeit des Versicherungsschutzes - Berufsständisches Versorgungswerk -

    Auszug aus BSG, 07.03.2007 - B 12 R 15/06 R
    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) in seinen Urteilen vom 25. Oktober 1988 (12 RK 58/87) und vom 11. Juli 1991 (12 RK 28/90) zu § 7 des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) die Gleichwertigkeit nur dann als gegeben angesehen habe, wenn in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtige, im Versorgungswerk jedoch beitragsfreie Zeiten wenigstens leistungssteigernd berücksichtigt werden, habe dies einen Sachverhalt betroffen, bei dem mit Beginn der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk während mehrerer Monate die Beitragserhebung wegen fehlender Regelungen ungewiss gewesen sei.

    Eine exakte Übereinstimmung der konkurrierenden Versicherungseinrichtungen werde weder vom Wortlaut des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI noch in den Urteilen des BSG vom 22. April 1986 (12 RK 60/84) und vom 25. Oktober 1988 (12 RK 58/87) gefordert.

    Nur dann, wenn in der gesetzlichen Rentenversicherung diese Zeiten ebenfalls nicht leistungssteigernd anzurechnen seien, könne auch die Satzung des Versorgungswerks diese Zeit beitrags- und anrechnungsfrei lassen, ohne dass deswegen das Befreiungsrecht entfalle (Urteile des Senats vom 25. Oktober 1988, 12 RK 58/87, SozR 2400 § 7 Nr. 6, vom 11. Juli 1991, 12 RK 28/90, USK 9140, und vom 7. November 1991, 12 RK 49/89, SozR 3-2940 § 7 Nr. 2).

    Auf den Grund für die fehlende Beitragspflicht hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 25. Oktober 1988 (12 RK 58/87, SozR 2400 § 7 Nr. 6) und vom 11. Juli 1991 (12 RK 28/90, USK 9140) nicht abgestellt.

  • BSG, 11.07.1991 - 12 RK 28/90

    Beginn der Befreiung von der Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung

    Auszug aus BSG, 07.03.2007 - B 12 R 15/06 R
    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) in seinen Urteilen vom 25. Oktober 1988 (12 RK 58/87) und vom 11. Juli 1991 (12 RK 28/90) zu § 7 des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) die Gleichwertigkeit nur dann als gegeben angesehen habe, wenn in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtige, im Versorgungswerk jedoch beitragsfreie Zeiten wenigstens leistungssteigernd berücksichtigt werden, habe dies einen Sachverhalt betroffen, bei dem mit Beginn der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk während mehrerer Monate die Beitragserhebung wegen fehlender Regelungen ungewiss gewesen sei.

    Nur dann, wenn in der gesetzlichen Rentenversicherung diese Zeiten ebenfalls nicht leistungssteigernd anzurechnen seien, könne auch die Satzung des Versorgungswerks diese Zeit beitrags- und anrechnungsfrei lassen, ohne dass deswegen das Befreiungsrecht entfalle (Urteile des Senats vom 25. Oktober 1988, 12 RK 58/87, SozR 2400 § 7 Nr. 6, vom 11. Juli 1991, 12 RK 28/90, USK 9140, und vom 7. November 1991, 12 RK 49/89, SozR 3-2940 § 7 Nr. 2).

    Auf den Grund für die fehlende Beitragspflicht hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 25. Oktober 1988 (12 RK 58/87, SozR 2400 § 7 Nr. 6) und vom 11. Juli 1991 (12 RK 28/90, USK 9140) nicht abgestellt.

  • BSG, 22.04.1986 - 12 RK 60/84

    Versorgungseinrichtung - Befreiungsberechtigung - Altersrente -

    Auszug aus BSG, 07.03.2007 - B 12 R 15/06 R
    Eine exakte Übereinstimmung der konkurrierenden Versicherungseinrichtungen werde weder vom Wortlaut des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI noch in den Urteilen des BSG vom 22. April 1986 (12 RK 60/84) und vom 25. Oktober 1988 (12 RK 58/87) gefordert.

    Ein angestellter Arzt, der wegen des Bezugs einer Altersversorgung eines Versorgungswerks nach dessen Satzung in einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung beitragsfrei war und in der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten bei Bezug einer Altersrente nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 AVG versicherungsfrei gewesen wäre, war danach von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien (vgl Urteil des Senats vom 22. April 1986, 12 RK 60/84, SozR 2400 § 7 Nr. 5).

  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 49/89

    Befreiung antragspflichtversicherter Selbständiger von der

    Auszug aus BSG, 07.03.2007 - B 12 R 15/06 R
    Nur dann, wenn in der gesetzlichen Rentenversicherung diese Zeiten ebenfalls nicht leistungssteigernd anzurechnen seien, könne auch die Satzung des Versorgungswerks diese Zeit beitrags- und anrechnungsfrei lassen, ohne dass deswegen das Befreiungsrecht entfalle (Urteile des Senats vom 25. Oktober 1988, 12 RK 58/87, SozR 2400 § 7 Nr. 6, vom 11. Juli 1991, 12 RK 28/90, USK 9140, und vom 7. November 1991, 12 RK 49/89, SozR 3-2940 § 7 Nr. 2).
  • BSG, 23.09.2020 - B 5 RE 3/19 R

    Syndikusrechtsanwälte: Rentenversicherung muss Beiträge zurückzahlen

    Es hat es sogar in einem Fall ausreichen lassen, dass Beiträge vorübergehend gar nicht erhoben wurden, sofern die beitragsfreien Zeiten leistungssteigernd für eine künftige Versorgung berücksichtigt wurden (vgl BSG Urteil vom 7.3.2007 - B 12 R 15/06 R - juris RdNr 14 ff mwN auch der Rspr zur Vorläufervorschrift des § 7 Abs. 2 AVG in der ab 1.7.1979 geltenden Fassung) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2007 - L 11 AL 429/05

    Aufhebung der vorläufigen Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen des zeitgleichen

    Dem Wahlrecht nach § 7 Abs. 2 AVG bzw.§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI, sich von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen, lag die gesetzgeberische Einschätzung der berufsständischen Versorgung als ein der gesetzlichen Rentenversicherung gleichwertiges Altersicherungssystem zugrunde (vgl. zur Gleichwertigkeit der Leistungen des Hessischen Rechtsanwaltsversorgungswerkes auch BSG, Urteil vom 7. März 2007 - B 12 R 15/06 R- recherchiert in juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2008 - 8 LA 137/07

    Nachträgliche Feststellung eines anfänglichen Ruhens der Mitgliedschaft im

    Abschließend wird das Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI (vgl. dazu BSG, Urt. v. 7.3.2007 - B 12 R 15/06 R, juris) bestätigt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2010 - L 2 R 344/07

    Antragspflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung;

    Die vom BSG noch herangezogene - inzwischen nicht mehr in Kraft befindliche - Norm des § 7 Abs. 2 AVG ist mit der heute maßgeblichen Vorschrift des § 6 Abs. 1 SGB VI in den für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits wesentlichen Punkten im Ergebnis inhaltsgleich (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 07.03.2007, B 12 R 15/06 R, Juris).
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