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   BSG, 13.07.2009 - B 12 R 30/08 B   

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https://dejure.org/2009,23928
BSG, 13.07.2009 - B 12 R 30/08 B (https://dejure.org/2009,23928)
BSG, Entscheidung vom 13.07.2009 - B 12 R 30/08 B (https://dejure.org/2009,23928)
BSG, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - B 12 R 30/08 B (https://dejure.org/2009,23928)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Fehlen zukünftiger vergleichbarer Sachverhalte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Auszug aus BSG, 13.07.2009 - B 12 R 30/08 B
    In dem vom LSG zitierten Urteil des BSG vom 22.10.1998 (B 5/4 RA 80/97 R, BSGE 83, 74 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 12) ist ua ausgeführt, dass § 6 SGB VI die Befreiung auf die jeweilige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit beschränkt.

    Für die Befreiung wesentlich ist nicht nur die Kammerzugehörigkeit, sondern die für die Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit gesetzlich angeordnete oder auf Gesetz beruhende Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (vgl Urteil des BSG vom 22.10.1998, B 5/4 RA 80/97 R, BSGE 83, 74 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 12 mwN).

  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 13.07.2009 - B 12 R 30/08 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 13.07.2009 - B 12 R 30/08 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 13.07.2009 - B 12 R 30/08 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 13.07.2009 - B 12 R 30/08 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.08.2021 - L 4 BA 328/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als

    Die Befreiung von der Versicherungspflicht wirkt nach § 6 Abs. 5 Satz 1 SGB VI nicht personenbezogen, sondern tätigkeitsbezogen und gilt nur für diejenige konkrete Tätigkeit, für die sie erteilt ist (BSG, Beschluss vom 13. Juli 2009 - B 12 R 30/08 B - juris, Rn. 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 4/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Arzt - Werkvertrag für freiberufliche

    Denn die Befreiung von dieser Versicherungspflicht wird immer nur tätigkeitsbezogen erteilt (BSG, Beschluss vom 13. Juli 2009 - B 12 R 30/08 B -, Rn. 6, juris, m.w.N.); dies geschah für seine Tätigkeit bei der Klägerin nicht.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2011 - L 5 R 2153/10
    Die Bestimmung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI (berufsständische Versorgungseinrichtungen) stellt (wie die Übergangsvorschrift in § 231 Abs. 1 Satz 1 SGB VI) ebenfalls auf die (konkrete) Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ab (BSG, Urt. v. 22.10.1998, - B 5/4 RA 80/97 R - Beschl. v. 13.7.2009, - B 12 R 30/08 B - LSG Hamburg, Urt. v. 27.5.2008,- L 3 RA 5/04 - auch BT-Drs- 11/4124, S. 151, 152).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - L 5 R 3892/09
    Maßgeblich ist nicht die Kammerzugehörigkeit der Person allein, sondern die für die Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit gesetzlich angeordnete oder auf Gesetz beruhende Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (BSG vom 22.10.1998, - B 5/4 RA 80/97 R - auch BSG, Beschl. v. 13.7.2009, - B 12 R 30/08 B - LSG Hamburg, Urt. v. 27.5.2008, - L 3 RA 5/04 - und BT-Drs. 11/4124, S. 151, 152).
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