Rechtsprechung
   BSG, 02.03.2010 - B 12 R 5/09 R   

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https://dejure.org/2010,3175
BSG, 02.03.2010 - B 12 R 5/09 R (https://dejure.org/2010,3175)
BSG, Entscheidung vom 02.03.2010 - B 12 R 5/09 R (https://dejure.org/2010,3175)
BSG, Entscheidung vom 02. März 2010 - B 12 R 5/09 R (https://dejure.org/2010,3175)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 1 SGB 4, § 17 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 4 vom 26.06.2001, § 6 Abs 1 S 3 SachBezV 1995 vom 18.12.1998, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG vom 24.03.1999, § 8 Abs 2 S 2 EStG vom 22.12.1999
    Sozialversicherung - Beitragsbemessung - Entgeltumwandlung - mündliche Vereinbarung über Gewährung eines Sachbezugs mit Zahlung eines reduzierten Barlohns - Wirksamkeit einer Entgeltumwandlung - Formerfordernis

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beitragsrechtliche Berücksichtigung von Sachbezügen; Private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs bei angemessener Reduzierung der Arbeitsvergütung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Sozialversicherung - Beitragsbemessung - Entgeltumwandlung - mündliche Vereinbarung über Gewährung eines Sachbezugs mit Zahlung eines reduzierten Barlohns - Wirksamkeit einer Entgeltumwandlung - Formerfordernis

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialversicherung - Beitragsbemessung - Entgeltumwandlung - mündliche Vereinbarung über Gewährung eines Sachbezugs mit Zahlung eines reduzierten Barlohns - Wirksamkeit einer Entgeltumwandlung - Formerfordernis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragsrechtliche Berücksichtigung von Sachbezügen; private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs bei angemessener Reduzierung der Arbeitsvergütung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Versicherungspflicht i.d.Rentenversicherung; Beitragspflicht i.d.Sozialversicherung; Recht der Arbeitsförderung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Überlassung von Firmenwagen: Mündliche Absprache kann ausreichen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sozialversicherung - Beitragsrecht - Wie ist der Wert von Sachbezügen eines Arbeitnehmers beitragsrechtlich zu beurteilen (Dienstwagen)?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 267
  • NZS 2011, 293
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 676/02

    Ausschlussfristen - Nachweisgesetz - Mitverschulden

    Auszug aus BSG, 02.03.2010 - B 12 R 5/09 R
    Jedenfalls führt ein Verstoß gegen die Pflicht zur Aufzeichnung nicht zur Unwirksamkeit des mündlich Vereinbarten (vgl BAG, Urteil vom 5.11.2003 - 5 AZR 676/02 - USK 2003-50) .
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/02 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Arbeitsentgelt - Direktversicherung - Beitrag

    Auszug aus BSG, 02.03.2010 - B 12 R 5/09 R
    Die bisherige Schuld des Arbeitgebers, das Arbeitsentgelt zu zahlen, wird zukunftsgerichtet erneuert (noviert) und durch die nunmehr vereinbarten Entgeltmodalitäten ersetzt (vgl BSG, Urteil vom 14.7.2004 - B 12 KR 10/02 R - BSGE 93, 109 = SozR 4-5375 § 2 Nr. 1; vgl auch BFH, Beschluss vom 20.8.1997 - VI B 83/97 - BFHE 183, 568 zur Kfz-Überlassung, Urteil vom 6.3.2008 - VI R 6/05 - BFHE 220, 478 zur Auszahlung von Urlaubsgeld in Form von Warengutscheinen und Beschluss vom 10.6.2008 - VI B 113/07 - BFH/NV 2008, 1482 zum Wahlrecht für eine Deputatsware statt Weihnachtsgeld) .
  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 78/03 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Auszug aus BSG, 02.03.2010 - B 12 R 5/09 R
    Die Wertung, die Klägerin und die beigeladenen Arbeitnehmer hätten in Abänderung des bisherigen Inhalts der Arbeitsverträge für die Zukunft anstatt des bisher geschuldeten Barlohns einen nunmehr reduzierten Barlohn sowie einen Sachbezug durch Überlassung von Firmenwagen als vertraglich geschuldete Leistung der Klägerin und nicht nur eine Verwendungsabrede vereinbart, ist im Rahmen der eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht (vgl BSG, Urteil vom 2.9.2004 - B 7 AL 78/03 R - BSGE 93, 159 = SozR 4-4100 § 128 Nr. 3) nicht zu beanstanden.
  • BFH, 20.08.1997 - VI B 83/97

    1 %-Methode bei Barlohnumwandlung

    Auszug aus BSG, 02.03.2010 - B 12 R 5/09 R
    Die bisherige Schuld des Arbeitgebers, das Arbeitsentgelt zu zahlen, wird zukunftsgerichtet erneuert (noviert) und durch die nunmehr vereinbarten Entgeltmodalitäten ersetzt (vgl BSG, Urteil vom 14.7.2004 - B 12 KR 10/02 R - BSGE 93, 109 = SozR 4-5375 § 2 Nr. 1; vgl auch BFH, Beschluss vom 20.8.1997 - VI B 83/97 - BFHE 183, 568 zur Kfz-Überlassung, Urteil vom 6.3.2008 - VI R 6/05 - BFHE 220, 478 zur Auszahlung von Urlaubsgeld in Form von Warengutscheinen und Beschluss vom 10.6.2008 - VI B 113/07 - BFH/NV 2008, 1482 zum Wahlrecht für eine Deputatsware statt Weihnachtsgeld) .
  • BFH, 06.03.2008 - VI R 6/05

    Kein Steuerrabatt bei Barlohnumwandlung von Urlaubsgeld in Warengutschein

    Auszug aus BSG, 02.03.2010 - B 12 R 5/09 R
    Die bisherige Schuld des Arbeitgebers, das Arbeitsentgelt zu zahlen, wird zukunftsgerichtet erneuert (noviert) und durch die nunmehr vereinbarten Entgeltmodalitäten ersetzt (vgl BSG, Urteil vom 14.7.2004 - B 12 KR 10/02 R - BSGE 93, 109 = SozR 4-5375 § 2 Nr. 1; vgl auch BFH, Beschluss vom 20.8.1997 - VI B 83/97 - BFHE 183, 568 zur Kfz-Überlassung, Urteil vom 6.3.2008 - VI R 6/05 - BFHE 220, 478 zur Auszahlung von Urlaubsgeld in Form von Warengutscheinen und Beschluss vom 10.6.2008 - VI B 113/07 - BFH/NV 2008, 1482 zum Wahlrecht für eine Deputatsware statt Weihnachtsgeld) .
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BSG, 02.03.2010 - B 12 R 5/09 R
    Soweit Arbeitsverträge der beigeladenen Arbeitnehmer für deren Änderung - wie hier - die Schriftform vorsehen, kann diese Regelung mündlich abbedungen werden, sofern nicht eine sog doppelte Schriftformklausel vorliegt, die auch die Änderung der Schriftformklausel ihrerseits dem Schriftformerfordernis unterstellt (vgl BAG, Urteil vom 20.5.2008 - 9 AZR 382/07 - BAGE 126, 364 = AP Nr. 35 zu § 307 BGB) .
  • BFH, 10.06.2008 - VI B 113/07

    Wahlrecht zum Erhalt von Deputatware führt nicht zu Sachlohn

    Auszug aus BSG, 02.03.2010 - B 12 R 5/09 R
    Die bisherige Schuld des Arbeitgebers, das Arbeitsentgelt zu zahlen, wird zukunftsgerichtet erneuert (noviert) und durch die nunmehr vereinbarten Entgeltmodalitäten ersetzt (vgl BSG, Urteil vom 14.7.2004 - B 12 KR 10/02 R - BSGE 93, 109 = SozR 4-5375 § 2 Nr. 1; vgl auch BFH, Beschluss vom 20.8.1997 - VI B 83/97 - BFHE 183, 568 zur Kfz-Überlassung, Urteil vom 6.3.2008 - VI R 6/05 - BFHE 220, 478 zur Auszahlung von Urlaubsgeld in Form von Warengutscheinen und Beschluss vom 10.6.2008 - VI B 113/07 - BFH/NV 2008, 1482 zum Wahlrecht für eine Deputatsware statt Weihnachtsgeld) .
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 4048/15

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - beitragsrechtliche Berücksichtigung

    Dies verlange auch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (unter Hinweis auf BSG 02.03.2010, B 12 R 5/09 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 12).

    Das BSG habe im Urteil vom 02.03.2010 (aaO) lediglich klargestellt, dass für einen wirksamen Verzicht von Lohn die Schriftform nicht erforderlich sei.

    Eine in die Zukunft gerichtete Änderung des Arbeitsvertrags sei beitragsrechtlich beachtlich (unter Hinweis auf BSG 02.03.2010, B 12 R 5/09 R, aaO).

    Die Leistungspflicht der Klägerin als Arbeitgeberin ist damit zukunftsgerichtet erneuert (noviert) und durch die nunmehr vereinbarten Entgeltmodalitäten ersetzt worden (vgl BSG 02.03.2010, B 12 R 5/09 R, aaO).

  • BFH, 01.08.2019 - VI R 32/18

    Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

    Dies gilt selbst dann, wenn die Vereinbarung mündlich getroffen wurde (z.B. BSG-Urteil vom 02.03.2010 - B 12 R 5/09 R, Rz 17 ff., m.w.N.).
  • LSG Bayern, 14.09.2017 - L 14 R 586/14

    Beitragsrechtliche Relevanz einer Gehaltsumwandlung

    Der Bevollmächtigte der Klägerin verwies insoweit auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 02.03.2010, B 12 R 5/09.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 02.03.2010, B 12 R 5/09 R) unterscheidet sich die Entgeltumwandlung von einer bloßen Abrede über die Verwendung des laufenden Lohns dadurch, dass die Leistungspflicht des Arbeitgebers für die Zukunft arbeitsvertraglich geändert wird.

  • SG Regensburg, 20.05.2021 - S 3 BA 30/18

    Nettolohnoptimierung: Internetzuschuss

    Hierzu habe das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 12.03.2010 (B 12 R 5/09 R) festgestellt, dass die Wirksamkeit einer Entgeltumwandlung allein danach zu beurteilen sei, ob sie arbeitsrechtlich zulässig sei.

    Dieses Vorgehen entspreche der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Urteil vom 02.03.2010 (B 12 R 5/09 R).

    Ebenso hat das BSG in der Sache B 12 R 5/09 R am 02.03.2010 geurteilt, dass, wenn statt der bisherigen Vergütung arbeitsrechtlich wirksam die Zahlung eines reduzierten Barlohns sowie die Gewährung eines Sachbezugs vereinbart wird, entsprechend der Gehaltsumwandlung Gesamtsozialversicherungsbeiträge lediglich hieraus zu erheben sind.

  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 34/09 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch - Bezüge aus den Arbeitsverhältnis

    Um den notwendigen Zusammenhang mit der Erfüllung von Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis iS der Rechtsprechung des BSG zu bejahen, bedarf es jedoch keiner derartigen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung (zur Schriftform vgl zuletzt BSG, Urteil vom 2.3.2010 - B 12 R 5/09 R, RdNr 20 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
  • SG Münster, 20.09.2021 - S 14 BA 32/21
    Das entspricht im Wesentlichen auch schon der Leit-Entscheidung des BSG Urteil vom 2.3.2010, B 12 R 5/09 R,juris .

    Grundvoraussetzung für eine wirksame Nettolohnoptimierung ist nach dem Urteil des BSG vom 02.03.2010 (B 12 R 5/09 R) , dass ein Entgeltverzicht bzw. die Entgeltumwandlung auf künftig fällig werdende Arbeitsentgeltbestandteile gerichtet und arbeitsrechtlich zulässig ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2023 - L 8 BA 373/22

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Entgeltumwandlung - Lohnverzicht -

    Eine bloße Verwendungsabrede erfüllt das Zusätzlichkeitserfordernis nicht (vgl. BSG, Urteil vom 02.03.2010 - B 12 R 5/09 R).

    Es liegt daher jeweils eine arbeitsvertraglich wirksame Verringerung des Bruttolohnes vor, in der die Leistungspflicht der Klägerin als Arbeitgeberin zukunftsgerichtet erneuert (noviert) und durch die nunmehr vereinbarten Entgeltmodalitäten ersetzt worden ist (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.2016 - L 11 R 4048/15 -, juris unter Verweis auf BSG, Urteil vom 02.03.2010 - B 12 R 5/09 R -, juris Rdnr. 17 ff.).

  • SG München, 03.06.2014 - S 56 R 1478/12

    Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen bzgl. Neuberechnung unter

    Das von der Klägerin zitierte Urteil des Bundessozialgerichts vom 02.03.2010, B 12 R 5/09 R, betreffe einen anderen Sachverhalt und sei daher nicht relevant.
  • LSG Bayern, 22.09.2021 - L 16 BA 11/20

    Beitragsrecht: Beitragserhebung bei Verpflegungsmehraufwendungen als

    Eine bloße Verwendungsabrede erfüllt das Zusätzlichkeitserfordernis nicht (vgl. BSG, Urteil vom 02.03.2010 - B 12 R 5/09 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - L 8 R 529/15

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; GmbH-Geschäftsführer; Abgrenzung

    Die Zulässigkeit der zwischen dem vormaligen Mehrheitsgesellschafter und dem Beigeladenen zu 1) getroffenen Nebenabrede habe das Bundessozialgericht (BSG) zuletzt in einer Entscheidung vom 2.3.2010 (B 12 R 5/09 R) betont, wonach im Zusammenhang mit Entgeltumwandlungen eine Änderung des Arbeitsvertrages nicht der Schriftform bedürfe.
  • SG Detmold, 12.08.2015 - S 22 R 1146/14
  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2020 - L 5 KR 1407/18

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Beamter - Beitragsbemessung - keine

  • SG Detmold, 15.08.2015 - S 22 R 1146/14
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2021 - L 26 BA 32/20

    Betriebsprüfung - abhängige Beschäftigung - Fuhrunternehmen - Probearbeitstage,

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2023 - L 2 BA 66/22

    Erholungsbeihilfe; Lohnumwandlung; Sozialversicherungsbeitrag; Vertrauensschutz;

  • LSG Hessen, 09.07.2015 - L 8 KR 139/14
  • SG Frankfurt/Main, 27.01.2014 - S 14 KR 39/10
  • SG Leipzig, 13.05.2009 - S 8 KR 341/08
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 11 R 2338/12
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