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   BSG, 27.01.2010 - B 12 R 7/09 R   

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https://dejure.org/2010,4446
BSG, 27.01.2010 - B 12 R 7/09 R (https://dejure.org/2010,4446)
BSG, Entscheidung vom 27.01.2010 - B 12 R 7/09 R (https://dejure.org/2010,4446)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - B 12 R 7/09 R (https://dejure.org/2010,4446)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Rentenversicherung - Krankengeldbezug in Höhe der Arbeitslosenhilfe - Beitragsbemessung bei nach der Arbeitslosenhilfe zu bemessenden Entgeltersatzleistungen ab 1. 1. 2000

  • openjur.de

    Rentenversicherung; Krankengeldbezug in Höhe der Arbeitslosenhilfe; Beitragsbemessung bei nach der Arbeitslosenhilfe zu bemessenden Entgeltersatzleistungen ab 1.1.2000

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47b Abs 1 S 1 SGB 5 vom 24.03.1997, § 166 Abs 1 Nr 2 SGB 6, § 166 Abs 1 Nr 2a SGB 6, § 345 Nr 5 Halbs 1 SGB 3, Art 3 Abs 1 GG
    Rentenversicherung - Krankengeldbezug in Höhe der Arbeitslosenhilfe - Beitragsbemessung bei nach der Arbeitslosenhilfe zu bemessenden Entgeltersatzleistungen ab 1.1.2000

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47b Abs 1 S 1 SGB 5 vom 24.03.1997, § 166 Abs 1 Nr 2 SGB 6, § 166 Abs 1 Nr 2a SGB 6, § 345 Nr 5 Halbs 1 SGB 3, Art 3 Abs 1 GG
    Rentenversicherung - Krankengeldbezug in Höhe der Arbeitslosenhilfe - Beitragsbemessung bei nach der Arbeitslosenhilfe zu bemessenden Entgeltersatzleistungen ab 1.1.2000

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Beiträge für arbeitsunfähige und Krankengeld beziehende Arbeitslosenhilfeempfänger zur gesetzlichen Rentenversicherung

  • rewis.io

    Rentenversicherung - Krankengeldbezug in Höhe der Arbeitslosenhilfe - Beitragsbemessung bei nach der Arbeitslosenhilfe zu bemessenden Entgeltersatzleistungen ab 1.1.2000

  • ra.de
  • rewis.io

    Rentenversicherung - Krankengeldbezug in Höhe der Arbeitslosenhilfe - Beitragsbemessung bei nach der Arbeitslosenhilfe zu bemessenden Entgeltersatzleistungen ab 1.1.2000

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; SGB V § 47b; SGB VI § 166 Abs. 1
    Bemessung der Beiträge für arbeitsunfähige und Krankengeld beziehende Arbeitslosenhilfeempfänger zur gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Versicherungspflicht in der Kranken- und Arbeitslosenversicheurng sowie Berechnung der Beiträge in der Kranken- und Rentenversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 634
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.01.2009 - B 12 AL 2/07 R

    Arbeitslosenversicherung - Empfänger von Arbeitslosenhilfe - Krankengeldbezug in

    Auszug aus BSG, 27.01.2010 - B 12 R 7/09 R
    Als Arbeitsentgelt kann dagegen insoweit nicht der Zahlbetrag der Alhi verstanden werden, der nach § 47b Abs. 1 Satz 1 SGB V in der genannten Fassung für die Bemessung des Krg maßgeblich ist (Urteil vom 21.1.2009, B 12 AL 2/07 R, SozR 4-4300 § 345 Nr. 1 RdNr 12) .

    So hat der Senat in seinem Urteil vom 21.1.2009 (SozR 4-4300 § 345 Nr. 1) dargelegt, dass gerade das von der Klägerin bemängelte Auseinanderfallen der Bemessungsgrundlage für Beiträge aufgrund des Bezugs von Alhi einerseits und aufgrund des Bezugs anderer Lohnersatzleistungen andererseits dem gesetzgeberischen Konzept entspricht, das wegen fiskalischer Erwägungen zugunsten des Bundeshaushalts bei der Regelung der Beitragsbemessungsgrundlagen für die Bezieher von Alhi und die Bezieher von Krg bewusst an die unterschiedliche Leistungsträgerschaft anknüpft (aaO, RdNr 19 ff; zur Ableitung aus der diesbezüglichen Rechtssetzungsgeschichte aaO, RdNr 14 bis 17) .

    Es ist indes nicht willkürlich, dass das Gesetz die Bemessung der Beiträge zur GRV (wie auch zur Gesetzlichen Krankenversicherung, SPV und ArblV; zu letzterer vgl Urteil vom 21.1.2009, B 12 AL 2/07 R, SozR 4-4300 § 345 Nr. 1 RdNr 23) beim Bezug der vom Bund getragenen Alhi anders regelte, als die Bemessung der zu Lasten der Klägerin gehenden Beiträge aus dem Krg.

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 27.01.2010 - B 12 R 7/09 R
    Demgemäß braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob die in der Revision in Bezug genommenen Ausführungen des die Beitragslast von Versicherten betreffenden Beschlusses des BVerfG vom 11.1.1995 (1 BvR 892/88, BVerfGE 92, 53, 63 f = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6) , wonach ein Versicherter durch die Berechnung der laufenden Lohnersatzleistungen nicht bessergestellt werden dürfe, als er ohne den Eintritt des Versicherungsfalls stünde, über die Berechnung von Lohnersatzleistungen hinaus auch auf die Berechnung der von Sozialversicherungsträgern wie der Klägerin zu entrichtenden Beiträge anzuwenden ist.
  • BSG, 10.06.2010 - B 2 U 4/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berechnung des Streitwerts - Nebenforderung -

    Soweit in der Rechtsprechung der LSG vereinzelt eine entsprechende Anwendung des § 43 Abs. 1 GKG auf Säumniszuschläge angenommen wird (so Sächsisches LSG vom 5.3.2009 - L 1 B 605/07 KR - juris-RdNr 23) , kann dem nicht gefolgt werden (Urteil des Senats vom 27.5.2008 - B 2 U 19/07 R - SozR 4-2700 § 150 Nr. 4; BSG vom 27.1.2010 - B 12 R 7/09 R - RdNr 17; ebenso: LSG Rheinland-Pfalz vom 2.12.2005 - L 2 B 129/05 R - juris-RdNr 23; LSG Baden-Württemberg vom 26.1.2009 - L 10 R 5795/08 W-B - juris-RdNr 6 ff; LSG Nordrhein-Westfalen vom 3.9.2009 - L 8 B 12/09 R - juris-RdNr 8 ff; jeweils mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2021 - L 4 R 2067/19

    Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung ist der prüfende Rentenversicherungsträger hierzu aufgrund des Sachzusammenhangs ermächtigt, die festgestellte Beitragsdifferenz durch Verwaltungsakt gegenüber dem Zahlungspflichtigen geltend zu machen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juni 2021 - B 5 RE 7/19 R - juris, Rn. 14; Urteil vom 27. Januar 2010 - B 12 R 7/09 R - juris, Rn. 9; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6. August 2020 - L 1 R 69/17 - juris, Rn. 25; Segebrecht, a.a.O., Rn. 73).
  • LSG Schleswig-Holstein, 06.08.2020 - L 1 R 69/17

    Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Diese Auffassung, die das BSG nochmals in seinem Urteil vom 27. Januar 2010 (B 12 R 7/09 R, juris) für den Bereich der Arbeitslosenhilfe bestätigt hat, berücksichtigt zutreffend den Begriff Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV, der alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung umfasst, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung und welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden.
  • LSG Sachsen, 31.07.2015 - L 1 KR 37/10

    Krankenversicherung - befristete Beschäftigungen; Betriebsprüfung;

    Die Tätigkeit einer Maskenbildnerin kann nach Ansicht des erkennenden Gerichts grundsätzlich sowohl in Form einer abhängigen als auch in Form einer selbständigen Tätigkeit ausgeübt werden (vgl. zum einen Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2014 - L 1 KR 57/12 - juris Rn. 25 und zum anderen LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. März 2012 - L 8 R 108/09 - juris Rn. 37; vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 7/09 R - juris Rn. 17 und Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris Rn. 17).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.09.2011 - L 1 R 120/11

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber der Krankenkasse

    Am 21. Januar 2009 entschied das Bundessozialgericht (BSG) für die Bemessung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (B 12 AL 2/07 R) und mit Urteilen vom 27. Januar 2010 für die Bemessung der Beiträge zur Rentenversicherung (B 12 R 2/09 R und B 12 R 7/09 R), dass sich für Empfänger von Alhi, denen bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld in Höhe des Betrages der zuvor bezogenen Alhi gezahlt worden sei, die Bemessung der Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung auch nach dem 1. Januar 2000 weiterhin nach 80 v. H. des der Leistung zugrundeliegenden Arbeitsentgelts bestimme.
  • SG Hildesheim, 01.02.2013 - S 11 U 109/09
    Ebenso wenig kann aber der Auffangstreitwert vervielfältigt werden (BSG Urteile vom 08.12.2009 - B 12 R 7/09 R und 05.03.2010 - B 12 R 8/09 R; aA BSG Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 34/05 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - L 11 R 3054/09
    Dabei sind auch die geforderten Säumniszuschläge zu berücksichtigen, die nicht zu den in § 43 Abs. 1 GKG genannten Nebenforderungen gehören (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, L 8 B 12/09 R, juris mwN zum Streitstand; BSG, Urteil vom 27. Januar 2010, B 12 R 7/09 R, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2017 - L 10 R 2675/14
    Zutreffend führt der Kläger zwar an, dass die Beklagte nach den §§ 212, 212a SGB VI für die Prüfung der Beitragszahlungen und zur Geltendmachung von Beiträgen in zutreffender Höhe auch gegenüber anderen Sozialleistungsträgern zuständig war und ist (BSG, Urteil vom 27.01.2010, B 12 R 7/09 R in SozR 4-2600 § 166 Nr. 4).
  • SG Lüneburg, 29.02.2012 - S 13 R 29/11

    Missbräuchlichkeit der Einrede der Verjährung durch Krankenkassen gegenüber der

    In den als Musterstreitverfahren auch hinsichtlich der Beiträge zur Rentenversicherung geführten Rechtsstreitverfahren bestätigte das BSG mit Urteilen vom 27. Januar 2010 (Az.: B 12 R 2/09 R; B 12 R 7/09 R) unter Hinweis auf das Urteil vom 21. Januar 2009 (Az. siehe oben) die Auffassung der Rentenversicherung.
  • SG Lüneburg, 05.07.2011 - S 13 R 28/11

    Einrede der Verjährung stellt einen Fall der unzulässigen Rechtsausübung bei

    In den als Musterstreitverfahren auch hinsichtlich der Beiträge zur Rentenversicherung geführten Rechtsstreitverfahren bestätigte das BSG mit Urteilen vom 27. Januar 2010 (Az.: B 12 R 2/09 R; B 12 R 7/09 R) unter Hinweis auf das Urteil vom 21. Januar 2009 (Az. siehe oben) die Auffassung der Rentenversicherung.
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