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   BSG, 05.03.2010 - B 12 R 8/09 R   

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https://dejure.org/2010,34113
BSG, 05.03.2010 - B 12 R 8/09 R (https://dejure.org/2010,34113)
BSG, Entscheidung vom 05.03.2010 - B 12 R 8/09 R (https://dejure.org/2010,34113)
BSG, Entscheidung vom 05. März 2010 - B 12 R 8/09 R (https://dejure.org/2010,34113)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Für die Vervielfältigung des Regelstreitwerts bei nicht bezifferbarer wirtschaftlicher Bedeutung besteht keine gesetzliche Regelung; Grundlagen zur Festsetzung des Streitwertes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Statusfeststellung nach § 7a SGB 4 - Regelstreitwert

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Statusfeststellung nach § 7a SGB 4 - Regelstreitwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des Streitwertes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (51)

  • LSG Bayern, 11.03.2015 - L 16 R 1229/13

    Streitwert in Statusfeststellungsverfahren

    Dem vom Sozialgericht in der angefochtenen Entscheidung zitierten Beschluss des BSG vom 05.03.2010 (B 12 R 8/09 R) habe ein Ausnahmefall nach § 52 Abs. 2 GKG zugrunde gelegen.

    In Statusfeststellungsverfahren setzt das BSG den Streitwert entweder auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 GKG fest (vgl. Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R: 6.500 EUR) oder es geht vom Auffangwert aus, wenn genügende Anhaltspunkte für die Wertbestimmung fehlen (vgl. Urteil vom 04.06.2009, B 12 R 6/08 R; Beschluss vom 05.03.2010, B 12 R 8/09 R).

    Die Vervielfachung des Auffangwerts würde auf die Einführung eines speziellen Auffangwerts für Statusfeststellungsverfahren hinauslaufen, wofür die Regelungen des Gerichtskostengesetzes keine Grundlage bieten (vgl. BSG, Beschluss vom 05.03.2010, B 12 R 8/09 R; Urteil vom 08.12.2008, B 12 R 37/07 B).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2017 - L 5 R 4792/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Wertgebühren -

    Vielmehr sei im vorliegenden Fall der Auffangstreitwert in Höhe von 5.000,00 EUR anzunehmen (so auch für Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV Bundessozialgericht , Beschluss vom 05.03.2010, - B 12 R 8/09 R - Hessisches LSG, Beschluss vom 22.09.2010, - L 1 KR 211/10 B - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.08.2015, - L 4 R 1001/15 -, alle in juris).

    Daher ist im vorliegenden Fall keine konkrete Berechnung vorzunehmen und der Auffangstreitwert in Höhe von 5.000 EUR anzunehmen (so auch für Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV, BSG, Beschluss vom 05.03.2010, B 12 R 8/09 R; Hessisches LSG, Beschluss vom 22.09.2010, L 1 KR 211/10 B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.08.2015, L 4 R 1001/15, alle in juris).

  • LSG Sachsen, 31.05.2013 - L 1 KR 183/12

    Krankenversicherung - Auffangstreitwert; Einzelrichter; Regelstreitwert;

    Eine Vervielfältigung des Streitwerts wegen der Länge des Zeitraumes habe das BSG ausdrücklich ausgeschlossen (Hinweis auf BSG, Beschluss vom 5. März 2010 - B 12 R 8/09 R).

    Mit gleicher Begründung hat das BSG den Streitwert in weiteren Entscheidungen gemäß § 52 Abs. 2 GKG festgesetzt (Entscheidung vom 8. Dezember 2008 - B 12 R 37/07 B - juris Rn. 14 - in dieser Entscheidung hat das BSG explizit festgehalten, dass in Verfahren, die die Feststellung der Versicherungspflicht betreffen, der Betrag einer streitigen Beitragsforderung nicht zugrunde gelegt werden kann, vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R - juris Rn. 31, vom 4. Juni 2009 - B 12 R 6/08 R - juris Rn. 38 und vom 5. März 2010 - B 12 R 8/09 R - juris Rn. 1).

    Auch für eine Vervielfältigung des Regelstreitwerts wegen der Länge des Zeitraums, für den ein versicherungsrechtlicher Status umstritten ist, bieten die gesetzlichen Regelungen keine Grundlage (BSG, Beschluss vom 5. März 2010 - B 12 R 8/09 - juris Rn. 1).

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