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   BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R   

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https://dejure.org/2010,5475
BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R (https://dejure.org/2010,5475)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R (https://dejure.org/2010,5475)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - B 13 R 118/08 R (https://dejure.org/2010,5475)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenbescheid - Vormerkungsbescheid - gesondertes Rechtsbehelfsverfahren - Rechtsschutzbedürfnis - Zulässigkeit - Ausbildungsanrechnungszeit - während einer Strafhaft ohne Freigängerstatus durchlaufene Ausbildung

  • openjur.de

    Gesetzliche Rentenversicherung; Rentenbescheid; Vormerkungsbescheid; gesondertes Rechtsbehelfsverfahren; Rechtsschutzbedürfnis; Zulässigkeit; Ausbildungsanrechnungszeit; während einer Strafhaft ohne Freigängerstatus durchlaufene Ausbildung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 58 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 6, § 149 Abs 5 SGB 6, § 78 SGG, § 123 SGG, § 171 Abs 2 SGG
    Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenbescheid - Vormerkungsbescheid - gesondertes Rechtsbehelfsverfahren - Rechtsschutzbedürfnis - Zulässigkeit - Ausbildungsanrechnungszeit - während einer Strafhaft ohne Freigängerstatus durchlaufene Ausbildung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Zeiten der Ausbildung während einer Strafhaft in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • rewis.io

    Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenbescheid - Vormerkungsbescheid - gesondertes Rechtsbehelfsverfahren - Rechtsschutzbedürfnis - Zulässigkeit - Ausbildungsanrechnungszeit - während einer Strafhaft ohne Freigängerstatus durchlaufene Ausbildung

  • ra.de
  • rewis.io

    Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenbescheid - Vormerkungsbescheid - gesondertes Rechtsbehelfsverfahren - Rechtsschutzbedürfnis - Zulässigkeit - Ausbildungsanrechnungszeit - während einer Strafhaft ohne Freigängerstatus durchlaufene Ausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Zeiten der Ausbildung während einer Strafhaft in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 77/07 R

    Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung - 17. Lebensjahr -

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R
    Dem Erfordernis einer Aufhebung entgegenstehender Feststellungen eines Vormerkungsbescheids "im Rentenbescheid" ist allerdings auch dann noch Genüge getan, wenn eine solche Regelung während eines laufenden Widerspruchsverfahrens gegen den Rentenbescheid in einem gesonderten Bescheid getroffen wird, der sodann gemäß § 86 SGG zum Gegenstand des Widerspruchsverfahrens wird (Senatsurteil vom 13.11.2008 - B 13 R 43/07 R - Juris RdNr 17) , oder wenn dies im Widerspruchsbescheid selbst geschieht (Senatsurteil vom 13.11.2008 - B 13 R 77/07 R - Juris RdNr 19, 22) .

    Damit stellt die Berufsausbildung als solche keine Eigenleistung des Versicherten zugunsten der Rentenversicherung dar; sie liegt vielmehr in seinem eigenen Interesse und Verantwortungsbereich (BVerfGE 117, 272, 299 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 RdNr 67; s auch Senatsurteile vom 13.11.2008: B 13 R 43/07 R - Juris RdNr 21 - und B 13 R 77/07 R - Juris RdNr 26).

  • BSG, 25.04.2007 - B 12 AL 2/06 R

    Private Krankenversicherung - Arbeitslosengeldbezieher - Versicherungsfreiheit -

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R
    Das Fehlen dieser unverzichtbaren und von Amts wegen zu beachtenden Sachurteilsvoraussetzung (vgl BSG vom 18.3.1999 - SozR 3-1500 § 78 Nr. 3 S 5 mwN; BSG vom 25.4.2007 - B 12 AL 2/06 R - Juris RdNr 20) zwingt in der hier vorliegenden besonderen Verfahrenskonstellation dazu, den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (§ 170 Abs. 2 Satz 2 SGG) .

    Eine abschließende Entscheidung der Beklagten über den Widerspruch des Klägers gegen den Rentenbescheid ist auch nicht etwa deshalb entbehrlich, weil die Beklagte im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens dem Begehren des Klägers entgegengetreten ist und die Abweisung seiner Klage beantragt hat (BSG vom 5.9.2006 - BSGE 97, 47 = SozR 4-2700 § 34 Nr. 1, RdNr 29 mwN; BSG vom 25.4.2007 - B 12 AL 2/06 R - Juris RdNr 20) .

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 43/07 R

    Vormerkung einer Anrechnungszeit wegen Schulausbildung - Altersrentenbescheid -

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R
    Dem Erfordernis einer Aufhebung entgegenstehender Feststellungen eines Vormerkungsbescheids "im Rentenbescheid" ist allerdings auch dann noch Genüge getan, wenn eine solche Regelung während eines laufenden Widerspruchsverfahrens gegen den Rentenbescheid in einem gesonderten Bescheid getroffen wird, der sodann gemäß § 86 SGG zum Gegenstand des Widerspruchsverfahrens wird (Senatsurteil vom 13.11.2008 - B 13 R 43/07 R - Juris RdNr 17) , oder wenn dies im Widerspruchsbescheid selbst geschieht (Senatsurteil vom 13.11.2008 - B 13 R 77/07 R - Juris RdNr 19, 22) .

    Damit stellt die Berufsausbildung als solche keine Eigenleistung des Versicherten zugunsten der Rentenversicherung dar; sie liegt vielmehr in seinem eigenen Interesse und Verantwortungsbereich (BVerfGE 117, 272, 299 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 RdNr 67; s auch Senatsurteile vom 13.11.2008: B 13 R 43/07 R - Juris RdNr 21 - und B 13 R 77/07 R - Juris RdNr 26).

  • BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 26/02 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - technischer Zeichnerin - Rumänien - langjährige

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R
    Zu beachten ist jedoch, dass nach Erlass eines Rentenbescheids ein Rechtsschutzbedürfnis zur Durchführung eines gesonderten Rechtsbehelfsverfahrens nur in Bezug auf den Vormerkungsbescheid nicht mehr besteht; ein solches Verfahren ist mithin unzulässig (so bereits BSG vom 22.9.1981 - SozR 1500 § 53 Nr. 2 S 3; vgl auch BSG vom 14.5.2003 - SozR 4-2600 § 256b Nr. 1 RdNr 8 ff; BSG vom 23.8.2005 - SGb 2006, 429 RdNr 41) .

    Das Begehren des Klägers zielte jedoch - ungeachtet der Fassung seiner Klageanträge in den Vorinstanzen (§ 123 SGG) - in Wirklichkeit von Anfang an auf die Anfechtung des Rentenbescheids vom 22.7.2005 und des - wie bereits ausgeführt - zum Bestandteil des Widerspruchsverfahrens gewordenen Bescheids vom 21.10.2005 sowie zugleich auf die Verurteilung der Beklagten zu einer höheren Rentenleistung (kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage, § 54 Abs. 1 und 4 SGG; vgl auch BSG vom 14.5.2003 - SozR 4-2600 § 256b Nr. 1 RdNr 10).

  • BSG, 15.06.1976 - 11 RA 98/75
    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R
    Gleichwohl vom Gesetzgeber gewährte Ausbildungs-Anrechnungszeiten dienen (ebenso wie weitere Tatbestände von Anrechnungszeiten) dem Zweck, dem Versicherten einen rentenrechtlichen Ausgleich dafür zu verschaffen, dass er durch bestimmte, im Gesetz näher definierte Umstände aus seinem persönlichen Bereich unverschuldet an der Zahlung von Pflichtbeiträgen zur (deutschen) gesetzlichen Rentenversicherung gehindert war (BSG - Großer Senat - vom 9.12.1975 - BSGE 41, 49 f = SozR 2200 § 1259 Nr. 13 S 42 f; BSG vom 15.6.1976 - BSGE 42, 86 f = SozR 2200 § 1259 Nr. 18 S 60 f) .

    Dementsprechend können Zeiten, für die aus Rechtsgründen keine wirksamen Pflichtbeiträge entrichtet werden konnten, auch keine Anrechnungszeiten sein (vgl BSG vom 15.6.1976, aaO) .

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 31/80

    Rechtsschutzbedürfnis - Vormerkung einer Ausfallzeit - Altersruhegeldbescheid

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R
    Zu beachten ist jedoch, dass nach Erlass eines Rentenbescheids ein Rechtsschutzbedürfnis zur Durchführung eines gesonderten Rechtsbehelfsverfahrens nur in Bezug auf den Vormerkungsbescheid nicht mehr besteht; ein solches Verfahren ist mithin unzulässig (so bereits BSG vom 22.9.1981 - SozR 1500 § 53 Nr. 2 S 3; vgl auch BSG vom 14.5.2003 - SozR 4-2600 § 256b Nr. 1 RdNr 8 ff; BSG vom 23.8.2005 - SGb 2006, 429 RdNr 41) .

    Es hätte die Klage vielmehr wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig verwerfen müssen (vgl BSG vom 22.9.1981 - SozR 1500 § 53 Nr. 2 S 2) .

  • BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R

    Unterbliebene Anhörung im Vorverfahren - isolierte Aufhebung des

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R
    Vielmehr ist auch in einer solchen prozessualen Lage Gegenstand der Klage der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch den - ggf auch erst nach Klageerhebung erlassenen - Widerspruchsbescheid gefunden hat (§ 95 SGG - s hierzu BSG vom 25.3.1999 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 14 S 40) .
  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R
    Speziell für Ausbildungszeiten, die vom Versicherten während einer Strafhaft absolviert wurden, ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung, dass die Zeit der Strafhaft selbst rentenrechtlich weiterhin keine Beitragszeit ist (vgl § 190 Nr. 13 iVm § 198 Abs. 3 StVollzG - zur Verfassungsmäßigkeit der Nichteinbeziehung Strafgefangener in die Sozialversicherung s BVerfG vom 1.7.1998 - BVerfGE 98, 169, 200, 212).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 8/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zulassung zum H-Arzt-Verfahren -

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R
    Eine abschließende Entscheidung der Beklagten über den Widerspruch des Klägers gegen den Rentenbescheid ist auch nicht etwa deshalb entbehrlich, weil die Beklagte im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens dem Begehren des Klägers entgegengetreten ist und die Abweisung seiner Klage beantragt hat (BSG vom 5.9.2006 - BSGE 97, 47 = SozR 4-2700 § 34 Nr. 1, RdNr 29 mwN; BSG vom 25.4.2007 - B 12 AL 2/06 R - Juris RdNr 20) .
  • BSG, 30.11.1961 - 4 RJ 183/59
    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R
    Dieser Widerspruchsbescheid kann nach der Regelung in § 171 Abs. 2 SGG nicht zum Gegenstand des Revisionsverfahrens werden; er ist vielmehr zunächst von den Tatsachengerichten zu überprüfen (vgl BSG vom 30.11.1961 - BSGE 16, 21, 23 f = SozR Nr. 5 zu § 78 SGG) .
  • BSG, 18.03.1999 - B 12 KR 8/98 R

    Familienversicherung - Ausschluß - Kind - Stammversicherter - Bescheid -

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 33/07 R

    Sozialhilfe - stationäre Eingliederungshilfe - Ablehnung von

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 187/04 B

    Verfahrensmangel nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG , Anwendbarkeit des § 171 Abs. 2 SGG

  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 23/04 R

    Einbeziehung eines weiteren Bescheids nach dem ZRBG in das Verfahren

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2008 - L 10 R 4743/07

    Ausbildungsanrechnungszeit - Erlangung der Fachhochschulreife und nachfolgendes

  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 21/04 R

    Fremdrentenrecht - Herstellungsbescheid - Bindungswirkung - sozialrechtliches

  • BSG, 21.01.1959 - 9 RV 1234/56
  • BSG, 24.04.2014 - B 13 R 3/13 R

    Schulausbildung vor Vollendung des 17. Lebensjahres - unterbliebene Korrektur

    Da der Vormerkungsbescheid nicht aufgehoben worden war und sich auch nicht durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt hatte (§ 39 Abs. 2 SGB X; vgl dazu BSG SozR 4-2600 § 149 Nr. 1 RdNr 18 zitiert nach juris) , waren die dort enthaltenen Regelungen im Hinblick auf ihren Rechtscharakter und den zeitlichen Umfang für die Beteiligten bindend (§ 77 SGG) geworden (vgl BSG aaO; ferner Senatsurteil vom 6.5.2010 - B 13 R 118/08 R - Juris RdNr 16).

    Vielmehr stellt § 149 Abs. 5 S 2 SGB VI klar, dass auch bei Gesetzesänderungen die mit der materiellen Rechtslage nicht mehr übereinstimmenden Feststellungen im Vormerkungsbescheid über Tatbestände von rentenrechtlicher Relevanz mit Wirkung für die Vergangenheit aufzuheben sind (vgl Senatsurteile vom 6.5.2010 - B 13 R 118/08 R - Juris RdNr 16; vom 13.11.2008 - B 13 R 43/07 R - Juris RdNr 16; ferner BSG SozR 4-2600 § 149 Nr. 1 RdNr 20 zitiert nach juris) .

    Diesem Erfordernis ist selbst dann noch Genüge getan, wenn eine solche Regelung während eines laufenden Widerspruchsverfahrens gegen den Rentenbescheid oder im Widerspruchsbescheid selbst geschieht (vgl Senatsurteil vom 13.11.2008 - B 13 R 77/07 R - Juris RdNr 19, 22) bzw in einem gesonderten Bescheid getroffen wird (Senatsurteile vom 6.5.2010 - B 13 R 118/08 - Juris RdNr 16; vom 13.11.2008 - B 13 R 43/07 R - Juris RdNr 17) .

  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 2/11 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der

    Hierüber ist nach Abschluss des Revisionsverfahrens im Verfahren vor dem Sozialgericht oder - wie hier - im Fall der Zurückverweisung des Rechtsstreits an das LSG von diesem zu befinden (vgl BSG Urteil vom 6.5.2010 - B 13 R 118/08 R - juris RdNr 23 mwN) .
  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 3/11 R

    Gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gegenüber

    Hierüber ist nach Abschluss des Revisionsverfahrens im Verfahren vor dem Sozialgericht von diesem zu befinden (vgl BSG Urteil vom 6.5.2010 - B 13 R 118/08 R - juris RdNr 23 mwN) .
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