Rechtsprechung
BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- lexetius.com
Nachversicherung - vorsätzliche Vorenthaltung der Beiträge durch Dienstherrn - Verlängerung der Verjährungsfrist auch für Säumniszuschläge
- openjur.de
Nachversicherung; vorsätzliche Vorenthaltung der Beiträge durch Dienstherrn; Verlängerung der Verjährungsfrist auch für Säumniszuschläge
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung eines Säumniszuschlags wegen verspätet geleisteter Nachversicherungsbeiträge; Rechtsfolgen eines Rechtsverzichts für das Anhörungserfordernis; Anforderungen an die Glaubhaftmachung der unverschuldeten Unkenntnis gem. § 24 Abs. 2 Sozialgesetzbuch ...
- Judicialis
SGB IV § 24 Abs 1 S 1; ; SGB IV § 24 Abs 2; ; SGB IV § 25 Abs 1 S 2; ; SGB VI § 184 Abs 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB IV § 24 § 25 Abs. 1 S. 2
Anspruch auf Säumniszuschlag wegen verspätet geleisteter Nachversicherungsbeiträge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 28.06.2007 - S 17 R 5469/04
- BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R
Papierfundstellen
- BSGE 100, 215
- NZS 2009, 329
Wird zitiert von ... (110) Neu Zitiert selbst (17)
- BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R
Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen
Auszug aus BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R
Hierfür sei die Feststellung des inneren (subjektiven) Tatbestands des Vorsatzes nötig, der anhand konkreter Umstände des Einzelfalls und bezogen auf den betreffenden Beitragsschuldner individuell ermittelt werden müsse (Hinweis auf BSG vom 30.3.2000, SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 und BSG vom 21.6.1990 - 12 RK 13/89 - Juris).Zur Begründung führt sie im Wesentlichen aus: Bedingter Vorsatz liege nach dem Urteil des BSG vom 30.3.2000 (SozR 3-2400 § 25 Nr. 7) neben den Fällen von "Schwarzarbeit" auch dann nahe, wenn Beiträge für verbreitete Nebenleistungen zum Arbeitsentgelt nicht gezahlt würden und zwischen steuerrechtlicher und beitragsrechtlicher Behandlung eine bekannte oder ohne weiteres erkennbare Übereinstimmung bestehe.
Der Begriff "vorsätzlich" schließt den bedingten Vorsatz ein (BSG vom 30.3.2000, SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S 35 mwN).
Für den bedingten Vorsatz, wie ihn diese Vorschrift zumindest voraussetzt, ist ausreichend, dass der Beitragsschuldner seine Beitragspflicht nur für möglich gehalten, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf genommen hat (BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S 35).
Jedenfalls dann aber, wenn feststeht, dass der Schuldner zu irgendeinem Zeitpunkt - innerhalb der kurzen Verjährungsfrist (s BSG vom 30.3.2000, SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S 34) - Kenntnis von der Beitragspflicht hatte und die Zahlung nicht sichergestellt hat, obwohl er hierzu in der Lage war, indiziert dies den iS des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV erforderlichen Vorsatz.
Ein derartiger Vortrag wäre kaum zu widerlegen, wobei die Feststellungslast bei demjenigen liegt, der sich auf die Verlängerung der Verjährungsfrist beruft (BSG vom 30.3.2000, SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S 35).
- BSG, 29.11.2007 - B 13 R 48/06 R
Aufschub der Fälligkeit von Nachversicherungsbeiträgen - Jahresfrist - …
Auszug aus BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R
Da der klagende Freistaat mit Schriftsatz vom 6.12.2007 auf seine entsprechenden Rechte verzichtet hat, ist unerheblich, dass die Beklagte ihn vor Erlass des angefochtenen Bescheides nicht angehört hat (vgl Senatsurteil vom 29.11.2007 - B 13 R 48/06 R, RdNr 16 mwN, zur Veröffentlichung in BSG und SozR vorgesehen).Die Höhe des Säumniszuschlags ist - da Einwände insoweit nicht erhoben worden sind -unstreitig (zu der von der Beklagten bei der Berechnung des Säumniszuschlags zugunsten des Klägers berücksichtigten Dreimonatsfrist vgl Senatsurteil vom 27.11.2007 - B 13 R 48/06 R, RdNr 29).
Diese Vorschrift ist - wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (…Urteil vom 12.2.2004, BSGE 92, 150 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 2, RdNr 25 f; Urteil vom 29.11.2007 - B 13 R 48/06 R, RdNr 28, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) - auf Nachversicherungsbeiträge entsprechend anzuwenden.
- BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 5/91
Sozialversicherung - Verjährung - Nebenleistungen - Vorsätzliche Vorenthaltung
Auszug aus BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R
Die Anwendung der 30-jährigen Verjährungsfrist auf Nebenforderungen setze zwar nicht voraus, dass die Nebenforderungen vorsätzlich vorenthalten worden seien; entscheidend sei vielmehr, ob dies auf die Beiträge selbst zutreffe (Hinweis auf BSG vom 8.4.1992, BSGE 70, 261 = SozR 3-2400 § 25 Nr. 4).Dies gilt auch für die auf die Nachversicherungsbeiträge entfallenden Nebenforderungen wie ua Säumniszuschläge (vgl BSG vom 8.4.1992, BSGE 70, 261, 264 = SozR 3-2400 § 25 Nr. 4; s auch die Legaldefinition der "Beitragsansprüche" in § 28e Abs. 4 SGB IV;… anders zum "Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach § 28d" SGB IV, wie er von § 208 SGB III in Bezug genommen wird: BSG vom 14.9.2005, SozR 4-4300 § 208 Nr. 1).
- BSG, 21.06.1990 - 12 RK 13/89
Sozialversicherungsbeitrag - Umlage gemäß § 14 LFZG - Verjährung - …
Auszug aus BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R
Hierfür sei die Feststellung des inneren (subjektiven) Tatbestands des Vorsatzes nötig, der anhand konkreter Umstände des Einzelfalls und bezogen auf den betreffenden Beitragsschuldner individuell ermittelt werden müsse (Hinweis auf BSG vom 30.3.2000, SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 und BSG vom 21.6.1990 - 12 RK 13/89 - Juris).Andernfalls liefe die Verlängerung der Verjährung in § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV auch bei bedingtem Vorsatz (nach § 29 RVO war insoweit noch eine "absichtliche" Hinterziehung erforderlich; s BSG vom 21.6.1990 - 12 RK 13/89, USK 90106 = Die Beiträge 1991, 112) weitgehend ins Leere.
- BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94
Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform
Auszug aus BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R
Jedenfalls dann, wenn es an derartigen organisatorischen Maßnahmen fehlt, muss sich die Organisation das Wissen einzelner Mitarbeiter - auf welcher Ebene auch immer diese angesiedelt sind -zurechnen lassen (BGH vom 15.12.2005 - IX ZR 227/04, MDR 2006, 951, 952 = NZI 2006, 175, RdNr 13; BGH vom 2.2.1996, BGHZ 132, 30, 35 ff; jeweils mwN).Zwar ist eine Wissenszurechnung zwischen verschiedenen Behörden (wie hier zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und der Bezirksfinanzdirektion) nicht möglich (s BGH vom 29.6.2006 - IX ZR 167/04 - Juris; ferner zB Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht vom 3.8.2006 - 5 V 69/06, EFG 2007, 89, 91); die geschilderten Grundsätze bewirken bei dem konkreten Anlass des Schreibens des Justizministeriums jedoch eine Kenntniszurechnung innerhalb der Bezirksfinanzdirektion (hier der - jedenfalls aktenmäßigen: hierzu BGH vom 2.2.1996, BGHZ 132, 30, 35 - Kenntnis des Referats 51/2 über die noch durchzuführende Nachversicherung).
- BGH, 15.12.2005 - IX ZR 227/04
Wirksamkeit einer Verfügung über ein Bankguthaben bei Anordnung der vorläufigen …
Auszug aus BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R
Jedenfalls dann, wenn es an derartigen organisatorischen Maßnahmen fehlt, muss sich die Organisation das Wissen einzelner Mitarbeiter - auf welcher Ebene auch immer diese angesiedelt sind -zurechnen lassen (BGH vom 15.12.2005 - IX ZR 227/04, MDR 2006, 951, 952 = NZI 2006, 175, RdNr 13; BGH vom 2.2.1996, BGHZ 132, 30, 35 ff; jeweils mwN).Dies wäre nur dann nicht der Fall, wenn ausreichende organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung des notwendigen Informationsaustausches bestanden (s BGH vom 15.12.2005 - IX ZR 227/04, MDR 2006, 951, 952 = NZI 2006, 175, RdNr 13).
- BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 28/03 R
Nachversicherung - Nachversicherungsbeitrag - Fälligkeit - Aufschubgründe - …
Auszug aus BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R
Säumniszuschläge sind auch in Nachversicherungsfällen und (wie dort regelmäßig der Fall) von Körperschaften öffentlichen Rechts zu entrichten (hierzu im Einzelnen: Senatsurteil vom 12.2.2004, BSGE 92, 150 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 2, RdNr 10 bis 21).Diese Vorschrift ist - wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (Urteil vom 12.2.2004, BSGE 92, 150 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 2, RdNr 25 f;… Urteil vom 29.11.2007 - B 13 R 48/06 R, RdNr 28, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) - auf Nachversicherungsbeiträge entsprechend anzuwenden.
- BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 83/04 R
Zahlung von Pflichtbeiträgen bei Insolvenzereignis - Rechtsänderung zum 1. 1. …
Auszug aus BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R
Dies gilt auch für die auf die Nachversicherungsbeiträge entfallenden Nebenforderungen wie ua Säumniszuschläge (…vgl BSG vom 8.4.1992, BSGE 70, 261, 264 = SozR 3-2400 § 25 Nr. 4; s auch die Legaldefinition der "Beitragsansprüche" in § 28e Abs. 4 SGB IV; anders zum "Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach § 28d" SGB IV, wie er von § 208 SGB III in Bezug genommen wird: BSG vom 14.9.2005, SozR 4-4300 § 208 Nr. 1). - BGH, 21.02.1991 - III ZR 245/89
Amtspflichten der Gemeinde bei Ausweisung eines ehemaligen Deponiegeländes zu …
Auszug aus BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R
Das SG hat ferner dahinstehen lassen, ob ein Organisationsmangel als Anknüpfungspunkt für eine Verschuldensprüfung (…vgl BSG SozR 4-2600 § 313 Nr. 4 RdNr 20; allg s zB BGH vom 21.2.1991, BGHZ 113, 367, 371 f) vorliegt: Denn es lasse sich kein (bedingter) Vorsatz bezüglich der Nichtabführung von Beiträgen an die Beklagte feststellen: "Das theoretisch vorstellbare Unterlassen von organisatorischen Maßnahmen zur Optimierung der Arbeitsabläufe und zur Verhinderung von Fehlern wäre mit Sicherheit nicht von der Intention getragen, der Beklagten Nachversicherungsbeiträge vorzuenthalten.". - BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 29/04 R
Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - …
Auszug aus BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R
Das SG hat ferner dahinstehen lassen, ob ein Organisationsmangel als Anknüpfungspunkt für eine Verschuldensprüfung (vgl BSG SozR 4-2600 § 313 Nr. 4 RdNr 20; allg s zB BGH vom 21.2.1991, BGHZ 113, 367, 371 f) vorliegt: Denn es lasse sich kein (bedingter) Vorsatz bezüglich der Nichtabführung von Beiträgen an die Beklagte feststellen: "Das theoretisch vorstellbare Unterlassen von organisatorischen Maßnahmen zur Optimierung der Arbeitsabläufe und zur Verhinderung von Fehlern wäre mit Sicherheit nicht von der Intention getragen, der Beklagten Nachversicherungsbeiträge vorzuenthalten.". - BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 15/06 R
Verjährung von Ansprüchen auf Beiträge - vorsätzlich vorenthaltene Beiträge - …
- BGH, 28.11.2006 - VI ZR 196/05
Begriff der Kenntnis bei Behörden und juristischen Personen
- BGH, 29.06.2006 - IX ZR 167/04
Zurechnung von Kenntnissen der Bediensteten einer Behörde bei der Berechnung von …
- BGH, 09.03.2000 - III ZR 198/99
Verjährungsbeginn bei Regreß einer Berufsgenossenschaft
- FG Schleswig-Holstein, 03.08.2006 - 5 V 69/06
Ämterübergreifender Informationsaustausch - Kenntnis der Zahlungseinstellung und …
- BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94
Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X
- BGH, 04.02.1997 - VI ZR 306/95
Beginn der Verjährung bei Behörden und öffentlichen Körperschaften; Anforderungen …
- BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R
Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für …
a) Eine Exkulpation nach § 24 Abs. 2 SGB IV ist ausgeschlossen, wenn der säumige Beitragsschuldner Kenntnis von seiner Zahlungspflicht hatte ( vgl BSG Urteil vom 17.4.2008 - B 13 R 123/07 R - BSGE 100, 215 = SozR 4-2400 § 25 Nr. 2, RdNr 22) .Allerdings betreffen sowohl diese Entscheidung als auch die darin in Bezug genommenen Urteile vom 17.4.2008 (B 13 R 123/07 R - BSGE 100, 215 = SozR 4-2400 § 25 Nr. 2) , vom 29.11.2007 (…B 13 R 48/06 R - BSGE 99, 227 = SozR 4-2600 § 186 Nr. 1) und vom 12.2.2004 (…B 13 RJ 28/03 R - BSGE 92, 150 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 2) die analoge Anwendung des § 24 Abs. 2 SGB IV auf den Sonderfall der Nachversicherung nach §§ 8, 181 ff SGB VI durch die Bundesrepublik Deutschland und einzelne Bundesländer als Träger öffentlicher Verwaltung.
- BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung …
Aus einem aktiven Handeln im Bewusstsein, so vorzugehen, folgt aber in aller Regel auch das entsprechende Wollen (im Einzelnen vgl BSGE 100, 215 = SozR 4-2400 § 25 Nr. 2, RdNr 29 ff).Darüber hinaus kann jedoch auch die Kenntnis weiterer im Rahmen einer betrieblichen Hierarchie verantwortlicher Personen der betroffenen juristischen Person zuzurechnen sein, nämlich dann, wenn keine Organisationsstrukturen geschaffen wurden, um entsprechende Informationen aufzunehmen und intern weiterzugeben (vgl BGH Urteil vom 15.12.2005 - IX ZR 227/04 - WM 2006, 195 ff; BSGE 100, 215 = SozR 4-2400 § 25 Nr. 2, RdNr 19).
- LSG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - L 5 R 2239/13
Nachversicherung - verspätete Beitragsentrichtung - Erhebung von …
Da der Kläger selbst als Körperschaft des öffentlichen Rechts keine Kenntnisse von bestimmten Umständen haben könne, könne es von vornherein nur darum gehen, inwieweit ihm das Wissen ihrer Organwalter bzw. Bediensteten entsprechend § 166 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zuzurechnen sei (unter Verweis auf BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R).Jedenfalls dann, wenn es an derartigen organisatorischen Maßnahmen fehle, müsse sich die Organisation das Wissen einzelner Mitarbeiter, auf welcher Ebene auch immer diese angesiedelt sind, zurechnen lassen (unter Verweis auf BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R;… BGH Urt. v. 02.02.1996 - V ZR 239/94).
Am 27.05.2013 hat die Beklagte gegen das ihr am 06.05.2013 zugestellte Urteil beim LSG Berufung eingelegt und zur Begründung vorgetragen, das SG übersehe, dass sich in dem zitierten Fall des BSG (Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R) der Dienstherr für die Betreuung der aktiven Beamten und der Durchführung der Nachversicherung ausgeschiedener Beamter unterschiedlicher Behörden bedient habe und die für die Nachversicherung zuständige Dienststelle von der bis dahin zuständigen Behörde nicht über das unversorgte Ausscheiden des Beamten informiert worden sei.
Da der Kläger die verspätete Zahlung verschuldet habe, sei auch die lange Verjährungsfrist des § 25 Abs. 1 S. 2 SGB IV anzuwenden (unter Verweis auf BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R).
Zur Begründung hat der Kläger ausgeführt, der Fall des BSG (Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R) sei übertragbar.
Dies gilt auch für Körperschaften des öffentlichen Rechts (BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R, BSGE 100, 215).
Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptforderung, so dass die Regelungen auch auf die Säumniszuschläge Anwendung finden; der Beitragsschuldner kann auf die Hauptleistung zahlen, etwa weil er hierzu nach beamtenrechtlichen Grundsätzen verpflichtet ist, sich aber gleichwohl wegen einer Nebenforderung auf die Verjährung berufen (BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R, juris-Rn. 24).
Jedenfalls wenn feststeht, dass der Schuldner zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der kurzen Verjährungsfrist Kenntnis von der Beitragspflicht hatte und die Zahlung nicht sichergestellt hat, obwohl er hierzu in der Lage war, indiziert dies den im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV erforderlichen Vorsatz (BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R, juris-Rn. 31).
Andernfalls liefe die Verlängerung der Verjährung auch bei bedingtem Vorsatz weitgehend ins Leere, denn dann könnte sich ein Schuldner nach Ablauf von vier Jahren seiner Zahlungspflicht stets mit der Behauptung entziehen, er habe zwar zunächst von seiner Zahlungspflicht gewusst, die geplante Zahlung sei jedoch unterblieben, weil er die Unterlagen verlegt und dann den Vorgang vergessen habe (BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R, juris-Rn. 32).
Denn ebenso wie bei der Frage, ob § 24 SGB IV auf Körperschaften öffentlichen Rechts als Nachversicherungsschuldner anzuwenden ist, besteht auch im Rahmen des § 25 SGB IV kein Grund zu ihrer Bevorzugung (BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R, juris-Rn. 33).
Auch der Realisierung dieser Verpflichtung dient ihre möglichst effektive Bewehrung mit Säumniszuschlägen (BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R, juris-Rn. 34).
Damit kommt die genannte Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R, juris) zur Anwendung mit der Folge, dass die 30-jährige Verjährungsfrist greift und die Beklagte damit zu Recht Säumniszuschläge festgesetzt hat.
Jedenfalls dann, wenn es an derartigen organisatorischen Maßnahmen fehlt, muss sich die Organisation das Wissen einzelner Mitarbeiter, auf welcher Ebene auch immer diese angesiedelt sind, zurechnen lassen (im Ganzen zu § 24 Abs. 2 SGB IV: BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R, juris-Rn. 19, m.w.N.).
Dass im Zusammenhang mit Nachversicherungsfällen es den Behörden verwehrt ist, sich darauf zu berufen, die Nachversicherung sei aus nicht weiter nachvollziehbaren Gründen unterblieben, zeigt die Rechtsprechung des BSG, wenn dort zu § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB VI ausgeführt wird: "Jedenfalls wenn feststeht, dass der Schuldner zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der kurzen Verjährungsfrist Kenntnis von der Beitragspflicht hatte und die Zahlung nicht sichergestellt hat, obwohl er hierzu in der Lage war, indiziert dies den im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV erforderlichen Vorsatz (BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R, juris-Rn. 31).
Andernfalls liefe die Verlängerung der Verjährung auch bei bedingtem Vorsatz weitgehend ins Leere, denn dann könnte sich ein Schuldner nach Ablauf von vier Jahren seiner Zahlungspflicht stets mit der Behauptung entziehen, er habe zwar zunächst von seiner Zahlungspflicht gewusst, die geplante Zahlung sei jedoch unterblieben, weil er die Unterlagen verlegt und dann den Vorgang vergessen habe (BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R, juris-Rn. 32).".
Soweit der 4. Senat des LSG in der Entscheidung vom 16.11.2007 - L 4 R 2218/05 die Auffassung vertreten hat, allein aus der nicht mehr möglichen Nachvollziehbarkeit des Vorgangs sei es nicht möglich, auf eine innere Willensrichtung zu schließen, kann ihm angesichts der klaren Aussage des BSG in der Entscheidung vom 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R zur Bewertung angeblich verlegter Unterlagen nicht mehr gefolgt werden.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2016 - L 14 R 650/11
Säumniszuschläge auf Nachversicherungsbeiträge; Geltendmachung durch …
Die Klägerin - durch ihre WBV West - berief sich mit am 02.04.2009 bei der Beklagten eingegangenen Schreiben auf die vierjährige Verjährung der Säumniszuschläge nach § 25 Absatz 1 Satz 1 SGB IV. Als Nachversicherungsschuldner könne sie sich auf diese Verjährungsfrist berufen, da sie sich die Unkenntnis ihrer Zahlungsverpflichtung - unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17.04.2008, B 13 R 123/07 R - im Sinne des § 24 Absatz 2 SGB IV nicht zurechnen lassen müsse, nachdem sie ausreichende organisatorische Vorkehrungen glaubhaft machen könne, aufgrund derer die für die Nachversicherung zuständigen Bediensteten hätten Kenntnis von der durchzuführenden Nachversicherung nehmen können.Der 13. Senat des BSG habe mit Urteil vom 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R - entschieden, dass sich ein Nachversicherungsschuldner regelmäßig nicht auf die vierjährige Verjährungsfrist für den Säumniszuschlag berufen könne, wenn ihm die Kenntnis von der Zahlungspflicht zuzurechnen sei (…Rz. 22 des Urteils).
Selbst wenn das Urteil vom 27.06.2012 für den Säumniszuschlag nicht als einschlägig erachtet werden sollte, würde der am 01.01.1995 fällig gewordene Säumniszuschlag erst in 30 Jahren verjähren (BSG, Urteil vom 17.04.2008, B 13 R 123/07, SozR 4 2400 § 25 Nr. 2).
Seit der mit Wirkung vom 01.01.1995 eingefügten Neufassung von § 24 Absatz 1 SGB IV (durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs vom 13.06.1994, BGBl 1, 1229) sind Säumniszuschläge bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zwingend zu zahlen; ihre Erhebung ist nicht mehr - wie noch nach der Vorläufervorschrift - in das Ermessen des Versicherungsträgers gestellt (…BSG, Urteile vom 12.02.2004, a.a.O. (Rdn. 25 f.)…, vom 29.11.2007, a.a.O. (Rdn. 28), vom 17.04.2008, B 13 R 123/04 (BSGE 100, 215 ff. = SozR 4-2400 § 25 Nr. 2)…, vom 01.07.2010, B 13 R 67/09 R, SozR 4-2400, § 24 Nr. 5 (Rdn. 32)); nach § 24 Absatz 1 SGB IV entstehen Säumniszuschläge ausnahmslos und hier insbesondere unabhängig von der Person des Schuldners kraft Gesetzes; ein entsprechender Bescheid, mit dem Säumniszuschläge festgesetzt werden, hat insoweit allein deklaratorische Bedeutung (…Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht-Seewald, § 24 SGB IV, Rdn. 3).
Eine Körperschaft öffentlichen Rechts kann genauso wenig selbst "Kenntnis" bestimmter Umstände haben wie eine juristische Person des Privatrechts (BSG, Urteil vom 17.04.2008, a.a.O.); insofern kommt es grundsätzlich auf die Kenntnis der für die Entscheidung zuständigen Bediensteten an, weil sie für die Körperschaft des öffentlichen Rechts handeln.
Jedenfalls dann, wenn es an derartigen organisatorischen Maßnahmen fehlt, muss sich die Organisation das Wissen einzelner Mitarbeiter - auf welcher Ebene auch immer diese angesiedelt sind - zurechnen lassen mit der Folge, das keine Unkenntnis im Sinne des § 24 Absatz 2 SGB IV vorliegt und schon deshalb keine Exkulpation möglich ist (BSG, Urteile vom 17.04.2008, a.a.O., …und vom 01.07.2010, a.a.O;… Bundesgerichtshof (BGH), Urteile vom 15.12.2005, IX ZR 227/04, MDR 2006, 951 f. = NZI 2006, 175, Rdn. 13, …und vom 02.02.1996, a.a.O.; jeweils m.w.N.).
Denn die Verantwortung für einmal erlangtes Wissen schließt die Verpflichtung ein, seine Verfügbarkeit zu organisieren; kommt eine juristische Person, bei der auf Grund ihrer arbeitsteiligen Organisationsform typischerweise Wissen bei verschiedenen Personen oder Abteilungen "aufgespalten" ist, dieser Rechtspflicht nicht nach, muss sie sich materiell-rechtlich so behandeln lassen, als habe sie als Gesamtorganisation von der Information Kenntnis (BGH, Urteil vom 02.02.1969, V ZR 239/94 = BGHZ 132, 30 ff.); denn das Fehlen notwendiger organisatorischer Maßnahmen bedingt, dass sich die Gesamtorganisation das Wissen einzelner Mitarbeiter zurechnen lassen muss (BSG, Urteile vom 17.04.2008, a.a.O. (Rdn. 18), vom 29.11.2007, a.a.O. (…Rdn. 29) und vom 12.02.2004, a.a.O. (…Rdn. 26); LSG NRW, Urteil vom 16.01.2006, L 3 R 3/05, juris, Rdn. 33).
Es kann offen bleiben, ob eine Wissenszurechnung zwischen zwei voneinander unabhängigen und verschiedenen Behörden erfolgen kann oder nicht (etwa einer Steuerbehörde eines Landes und einer Stadt dieses Landes, vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29.06.2006, IX ZR 167/04, juris; oder etwa zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und der Bezirksfinanzdirektion, vgl. dazu BSG, Urteil vom 17.04.2008, a.a.O., Rdn. 20).
Innerhalb ein und derselben Behörde aber kann eine Kenntniszurechnung erfolgen (BSG, Urteil vom 17.04.2008, a.a.O., Rdn. 20: Kenntniszurechnung zwischen verschiedenen Referaten innerhalb einer Behörde möglich, zwischen verschiedenen Behörden jedoch nicht; siehe im Übrigen auch den die Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) des Bevollmächtigten verwerfenden und von ihm übersandten Beschluss des BSG vom 19.06.2013, B 13 R 71/13 B).
Die gegen das Urteil eingelegte NZB B 5 R 286/10 B hat das BSG durch Beschluss vom 30.11.2010 als unzulässig verworfen, die die dortige Klägerin mit einer Divergenz des Urteils des 8. Senats - wegen seiner Anforderungen an die zu gewährleisten Organisationsmaßnahmen - vom Urteil des BSG vom 17.04.2008, B 13 R 123/07 begründet hatte; aus diesem BSG-Urteil lasse sich nämlich bloß der Rechtssatz ableiten, dass von einem vorsätzlichen Vorenthalten im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 2 SGB IV einer am Rechtsverkehr teilnehmenden Organisation nicht auszugehen sei, wenn ausreichende organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung des notwendigen Informationsaustausches bestünden; weitere Einschränkungen habe das BSG nicht vorgenommen und gerade nicht das Erfordernis eines abgestuften, aufeinander aufbauenden Kontrollsystems statuiert.
Die Verjährungsvorschrift des § 25 SGB IV ist auf die auf Nachversicherungsbeiträge entfallenden Nebenforderungen, wie u.A. Säumniszuschläge, anwendbar (BSG, Urteile vom 08.04.1992, 10 RAr 5/91, BSGE 70, 261 (264) = SozR 3 2400 § 25 Nr. 4, und vom 17.04.2008, a.a.0.) und ein Beitragsschuldner kann sich grundsätzlich auch dann auf die Verjährung der Nebenforderung (= der Säumniszuschläge) berufen, wenn er die Hauptforderung, auch wenn diese zum Teil verjährt war, trotz Verjährung, wie hier, gänzlich geleistet hat, etwa - wie hier - aus Gründen der Fürsorgepflicht (vgl. BSG, Urteil vom 17.04.2008, a.a.O.).
Diese Rechtsprechung hat der 13. Senat des BSG in seinem jüngst ergangenen Urteil vom 02.11.2015 bestätigt und ergänzt, dass in einer solchen Fallkonstellation hinsichtlich der Erhebung der Einrede der Verjährung in Bezug auf Säumniszuschläge (Nebenforderung) nichts anderes gelten könne (…mit Hinweis auf die Senatsentscheidung vom 01.07.2010, B 13 R 67/09 R, a.a.O., Rdn. 32, zum Rechtsinstitut der Verwirkung), weil insoweit die Nebenforderung das Schicksal der Hauptforderung teile (…mit Hinweis auf das Urteil vom 08.04.1992, 10 RAr 5/91, a.a.O.); weiter hat der 13. Senat ausgeführt, dass dieses Ergebnis auch nicht in Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom 17.04.2008 (a.a.O.) stehe, wo er ausgeführt hatte, dass der Beitragsschuldner - trotz Verjährung - grundsätzlich berechtigt sei, auf die Hauptleistung zu zahlen, etwa weil er hierzu nach beamtenrechtlichen Grundsätzen verpflichtet sei, sich jedoch nur wegen einer Nebenforderung auf Verjährung berufen könne; denn der Senat habe in der vorgenannten Entscheidung mangels ausreichender Feststellungen der Vorinstanz die Rechtssache zurückverweisen müssen und habe nicht klären können, ob in dieser Sache Säumniszuschläge überhaupt zu erheben und bejahendenfalls, ob diese nicht bereits verjährt waren.
- BSG, 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R
Betriebsprüfung - Bestandskraft eines früheren Prüfbescheides - Erhebung einer …
Bösgläubigkeit ist in diesem Zusammenhang nämlich nicht erst bei einer absichtlichen bzw bewusst vorsätzlichen Beitragsvorenthaltung - zB bei klassischer "Schwarzarbeit" - anzunehmen, es reicht vielmehr aus, wenn der Schuldner die Beiträge mit bedingtem Vorsatz vorenthält, er also seine Beitragspflicht für möglich hält, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf nimmt (…vgl BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S 35 mwN; BSGE 100, 215 = SozR 4-2400 § 25 Nr. 2, RdNr 26) . - BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R
Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom …
Säumniszuschläge in Nachversicherungsfällen sind auch von Körperschaften des öffentlichen Rechts zu entrichten (…vgl Senatsurteile vom 12.2.2004 - BSGE 92, 150 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 2, RdNr 10 ff; vom 17.4.2008 - BSGE 100, 215 = SozR 4-2400 § 25 Nr. 2, RdNr 16) .Das Fehlen notwendiger organisatorischer Maßnahmen bedingt, dass sich die Organisation das Wissen einzelner Mitarbeiter zurechnen lassen muss (vgl Senatsurteile vom 17.4.2008 - BSGE 100, 215 = SozR 4-2400 § 25 Nr. 2, RdNr 18;… vom 29.11.2007 - BSGE 99, 227 = SozR 4-2600 § 186 Nr. 1, RdNr 29;… vom 12.2.2004 - BSGE 92, 150 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 2, RdNr 26;… zum Verschuldensmaßstab vgl Udsching aaO RdNr 11; Segebrecht in Juris PraxisKomm, Stand 2006, § 24 SGB IV RdNr 32; VerbKomm, Stand 2008, § 24 SGB IV RdNr 5; Seewald in Kasseler Komm, Stand 2008, § 24 SGB IV RdNr 14a) .
Wenn die Beklagte damit gleichzeitig auf einen Teil der - nicht ohnehin verjährten (§ 25 SGB IV, s hierzu Senatsurteil vom 17.4.2008 - BSGE 100, 215 = SozR 4-2400 § 25 Nr. 2, RdNr 24 f) - Säumniszuschläge hätte verzichten wollen, hätte dies in den Texten deutlich zum Ausdruck kommen müssen, etwa durch Angabe eines Stichtags.
cc) Grundsätzlich sind strenge Anforderungen an das Verwirkungsverhalten zu stellen, weil dem Interesse des Beitragsschuldners, das Ausmaß der wirtschaftlichen Belastung durch Beitragsnachforderungen in angemessenen Grenzen zu halten, bereits durch die "kurze", vierjährige Verjährungsfrist gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB IV hinreichend Rechnung getragen wird, die auch auf Säumniszuschläge bei nicht vorsätzlichem Handeln Anwendung findet (…vgl Senatsurteile vom 12.2.2004 - BSGE 92, 150, 154 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 2 S 22, RdNr 19; vom 17.4.2008 - BSGE 100, 215 = SozR 4-2400 § 25 Nr. 2, RdNr 24 mwN; während im Fall der vorsätzlichen Vorenthaltung der Beiträge die 30jährige Verjährungsfrist gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV gilt).
- OLG Frankfurt, 28.05.2021 - 13 U 436/19
Amtshaftung des Jugendhilfeträgers: Unterbliebene Bereitstellung eines …
Aus Respekt vor der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung hat die Beurteilung behördlichen Handelns vielmehr regelmäßig nur auf das bei der zuständigen Behörde vorhandene Wissen abzustellen (stRspr;… vgl. BGH, Urt. v. 4.2.1997, VI ZR 306/95, juris Rn. 14 ff., Urt. v. 30.6.2011, IX ZR 155/08, juris Rn. 16 ff.; BSG, Urt. v. 17.4.2008, B 13 R 123/07 R, juris Rn. 20;… BVerwG, Urt. v. 12.3.2015, 3 C 6/14, juris Rn. 16 f.). - LSG Bayern, 12.02.2015 - L 14 R 392/11
Voraussetzungen der Glaubhaftmachung der unverschuldeten Unkenntnis von der …
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 17.04.2008 (B 13 R 123/07 R, JURIS) das Urteil des Sozialgerichts München aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht München zurückverwiesen.Die Beklagte hält die Entscheidung des Sozialgerichts München für zutreffend und beruft sich auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.04.2008 (B 13 R 123/07 R).
Säumniszuschläge in Nachversicherungsfällen sind auch von Körperschaften des öffentlichen Rechts zu entrichten (vgl. BSG vom 12.02.2004, BSGE 92, 150 und BSG vom 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R, juris).
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 17.04.2008, B 13 R 123/07 R, JURIS) kann eine Körperschaft des öffentlichen Rechts genauso wenig selbst "Kenntnis" bestimmter Umstände haben, wie eine juristische Person des Privatrechts.
Die geschilderten Grundsätze bewirken in Ansehung der Schreibens des Justizministeriums vom 02.06.1999 und 09.06.1999 eine Kenntniszurechnung innerhalb der Bezirksfinanzdirektion (hier der - jedenfalls aktenmäßigen - Kenntnis des Referats 51/2 über die noch durchzuführende Nachversicherung), weil ausreichende organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung des notwendigen Informationsaustausches nicht bestanden (vgl. BSG vom 17.04.2008, B 13 R 123/07 R).
Somit muss sich die Beklagte die dokumentierte Kenntnis der Mitarbeiter des Referats 51/2 der Bezirksfinanzdirektion zurechnen lassen (vgl. BSG vom 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R; BSG vom 17.04.2008, B 13 R 123/07 R).
Durch diese soll die Nachversicherung eines ausgeschiedenen Mitarbeiters sichergestellt werden, für deren unverzügliche Durchführung den Kläger eine besondere Fürsorgeverpflichtung traf (vgl. BSG vom 17.04.2008, B 13 R 123/07 R, Rn. 34).
Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 17.04.2008 (a. a. O.) zu der Frage, ob der Kläger die Nachversicherungsbeiträge in diesem Sinne vorsätzlich vorenthalten hat, den Grundsatz aufgestellt, dass dies im Ergebnis nicht anders zu beurteilen ist, wie die Frage, ob er i. S. d. § 24 Abs. 2 SGB IV von seiner Zahlungspflicht Kenntnis hatte.
Wenn daher dem Kläger die Kenntnis von der Beitrags-(Nachentrichtungs-)pflicht zuzurechnen ist, was bereits im Zusammenhang mit der Frage der unverschuldeten Unkenntnis i. S. des § 24 Abs. 2 SGB IV erläutert wurde, folgt hieraus auch (für den Regelfall), dass i. S. des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV die verlängerte Verjährungsfrist eingreift (zum Ganzen: vgl. BSG vom 17.04.2008, B 13 R 123/07 R, Rn. 28 ff., juris).
- BGH, 30.06.2011 - IX ZR 155/08
Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Aufrechnung einer Behörde bei …
Im Grundsatz kommt es vielmehr auf das Wissen des jeweils zuständigen Bediensteten der zuständigen Behörde an (BGH, Urteil vom 4. Februar 1997 - VI ZR 306/95, BGHZ 134, 343, 346;… vom 28. November 2006 - VI ZR 196/05, NJW 2007, 834 Rn. 5;… vom 15. März 2011 - VI ZR 162/10, VersR 2011, 682 Rn. 10 ff jeweils zur Kenntniszurechnung bei § 852 BGB aF; BFHE 143, 520, 522;… BFH, DStR 2011, 521, zVb in BFHE 232, 5 Rn. 15; jeweils zum nachträglichen Bekanntwerden einer Tatsache im Sinne des § 173 AO; BGH…, Beschluss vom 29. Juni 2006 - IX ZR 167/04, nv, Rn. 3 bei juris; vgl. auch BSGE 100, 215 Rn. 18).Eine Wissenszurechnung zwischen verschiedenen Behörden ist danach von weiteren Voraussetzungen abhängig, auch wenn sie demselben Rechtsträger - hier dem Beklagten - angehören (vgl. BSGE 100, 215 Rn. 20; OLG Frankfurt, OLGR 2003, 178 f; Schleswig-Holsteinisches FG, EFG 2007, 89, 91).
b) Nach ständiger Rechtsprechung muss jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation sicherstellen, dass die ihr zugehenden rechtserheblichen Informationen von ihren Entscheidungsträgern zur Kenntnis genommen werden können, und es deshalb so einrichten, dass ihre Repräsentanten, die dazu berufen sind, im Rechtsverkehr bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen, die erkennbar erheblichen Informationen tatsächlich an die entscheidenden Personen weiterleiten (BGH, Urteil vom 12. November 1998 - IX ZR 145/98, BGHZ 140, 54, 62; vom 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, WM 2006, 194, 195 f;… vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85 Rn. 16;… vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09, WM 2010, 940 Rn. 11; so auch BSGE 100, 215 Rn. 19).
Für andere am Rechtsverkehr teilnehmende Organisationen und damit auch für Behörden gilt nichts anderes (BSGE 100, 215 Rn. 19).
Daraus folgt aber zunächst nur die Obliegenheit, die Organisationsstruktur so zu gestalten, dass die der Organisation tatsächlich zugegangenen Informationen, die mit den vorhandenen Entscheidungsgrundlagen in sachlichem Zusammenhang stehen, innerhalb dieser Organisation an die hiervon betroffenen Stellen weitergegeben werden (…BGH, Urteil 15. Dezember 2005, aaO;… vom 16. Juli 2009, aaO;… vom 15. April 2010, aaO; BSGE 100, 215 Rn. 20).
- BSG, 31.03.2017 - B 12 R 6/14 R
Krankenversicherung der Rentner - Beitragsnachforderung - Befugnis des …
Für die Annahme eines Verwirkungsverhaltens gelten grundsätzlich strenge Anforderungen, weil dem Interesse des Beitragsschuldners, das Ausmaß der wirtschaftlichen Belastung durch Beitragsnachforderungen in angemessenen Grenzen zu halten, bereits durch die "kurze", vierjährige Verjährungsfrist gemäß § 25 Abs. 1 S 1 SGB IV hinreichend Rechnung getragen wird (…BSGE 92, 150 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 2, RdNr 19; BSGE 100, 215 = SozR 4-2400 § 25 Nr. 2, RdNr 24 mwN;… BSG SozR 4-2400 § 24 Nr. 5 RdNr 33 mwN) . - LSG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - L 5 R 696/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2017 - L 8 R 822/14
Rechtmäßigkeit der Nachforderung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages nach …
- SG Stuttgart, 02.09.2010 - S 24 R 7076/09
Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom …
- LSG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - L 5 R 1721/13
- BGH, 14.02.2013 - IX ZR 115/12
Insolvenzanfechtung: Zurechnung des Wissens des Sachbearbeiters einer mit der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - L 30 R 374/10
Nachversicherung nach Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis - Erhebung von …
- LSG Bayern, 27.11.2013 - L 19 R 728/11
Nachversicherung, Organisationsverschulden
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2011 - L 31 R 386/10
Säumniszuschläge; Verjährungseinrede; Kenntnis von der Nachversicherungspflicht
- BSG, 02.11.2015 - B 13 R 35/14 R
Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2012 - L 3 R 708/10
Nachversicherungsbeiträge - Säumniszuschlag - Verjährung
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - L 22 R 388/10
Säumniszuschlag; Verjährung; Verwirkung
- LSG Baden-Württemberg, 17.05.2013 - L 4 R 2044/10
Nachversicherung - Säumniszuschläge bei erteilter Aufschubbescheinigung - …
- LSG Baden-Württemberg, 17.07.2015 - L 4 R 164/13
Nachversicherung - Fälligkeit der Beitragsforderung - Zahlungspflicht von …
- LSG Baden-Württemberg, 05.06.2012 - L 5 R 5523/11
- LSG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - L 11 R 4757/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - L 33 R 430/10
Säumniszuschläge - Verjährung - Verwirkung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - L 8 R 140/09
Rentenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 19.07.2022 - L 9 R 2663/20
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - geringfügig entlohnter LKW-Fahrer ohne …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2019 - L 11 KR 232/17
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2008 - L 16 R 41/08
Zahlung von Säumniszuschlägen für nachgeforderte …
- LSG Hamburg, 23.07.2008 - L 6 R 63/06
- LSG Hamburg, 23.07.2008 - L 6 R 65/06
- BSG, 26.07.2023 - B 5 R 18/21 R
Rücküberweisung einer über den Tod der Berechtigten hinaus gezahlten Witwenrente; …
- SG Stade, 08.11.2016 - S 1 KR 167/13
Oberliga-Fußballspieler sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt
- SG Düsseldorf, 31.05.2011 - S 52 R 319/09
Rentenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 17.02.2020 - L 9 BA 1892/18
- LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 11 R 5310/12
- LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 9 R 4106/10
- LSG Bayern, 06.06.2019 - L 7 R 5188/17
Beitragsrechtt: Prüfungen nach 212a SGB VI bei einem Bundesland
- LAG Hamm, 23.01.2020 - 17 Sa 1030/19
Rückzahlungsanspruch des klagenden Landes wegen Überzahlung von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2016 - L 14 R 873/14
Säumniszuschläge auf Nachversicherungsbeiträge; Wirkung einer …
- LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 R 1934/15
Rentenversicherung - Betriebsprüfung - Statusfeststellungsverfahren - …
- LSG Baden-Württemberg, 26.01.2010 - L 4 R 1223/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - L 3 R 387/10
Verjährung, bedingter Vorsatz, Verschulden, Nachversicherung, Beiträge, …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2017 - L 8 R 740/16
Sozialversicherungsbeitragsbescheid; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden …
- LSG Schleswig-Holstein, 29.09.2011 - L 1 R 120/11
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber der Krankenkasse
- LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2018 - 15 Sa 732/17
Zurechnung von Wissen innerhalb einer Körperschaft des öffentlichen Rechts - …
- BVerwG, 12.03.2015 - 3 C 6.14
Lastenausgleich; Hauptentschädigung; Mietwohngrundstücksregelung; …
- SG Düsseldorf, 11.09.2014 - S 5 R 120/14
Sozialversicherungsbetrug: Bordellchef muss Millionen nachzahlen
- LSG Hamburg, 14.05.2013 - L 3 R 41/11
- LSG Hamburg, 20.04.2011 - L 2 R 33/10
- LSG Baden-Württemberg, 25.05.2023 - L 7 BA 2862/20
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Vorenthaltung von …
- BSG, 02.02.2011 - B 13 R 381/10 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache …
- LSG Hamburg, 22.09.2021 - L 3 BA 3/21
Voraussetzungen einer Beitragspflicht für zusätzlich vom Arbeitgeber gewährte …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 16 R 49/08
Kein Schutz für Kleinbetriebe vor Phantomlohn
- LSG Hamburg, 16.03.2011 - L 2 R 140/09
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - L 8 R 1024/14
Rechtmäßigkeit eines Betriebsprüfungsbescheides; Spedition; Unternehmerisches …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 8 R 551/15
Betriebsprüfungsbescheid; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines …
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2011 - L 16 R 221/11
Nachversicherung; Säumniszuschlag; Verjährung; Vertrauenstatbestand
- LSG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - L 5 KR 1187/09
- LSG Hamburg, 14.05.2013 - L 3 R 97/11
- BSG, 30.11.2010 - B 5 R 286/10 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 2/9 R 550/14
Antragstellung; Meistbegünstigungsgrundsatz; nicht erwerbsmäßige Pflege; …
- BSG, 21.09.2009 - B 5 R 8/09 B
- SG Stade, 29.06.2015 - S 1 KR 22/14
Erhebung von Säumniszuschlägen infolge der Betriebsprüfung einer …
- BVerwG, 20.12.2010 - 2 B 34.10
Rückforderung von Bezügen; Verjährungsbeginn des Rückforderungsanspruchs; …
- SG Berlin, 11.12.2015 - S 208 KR 2698/15
Beitragsnachforderung - Haushaltsscheckverfahren - Verjährung - vorsätzliches …
- SG Düsseldorf, 25.10.2012 - S 27 R 2799/10
Rentenversicherung
- LSG Bayern, 07.08.2008 - L 9 AL 63/03
Winterbauumlage - Pflicht zur Nachzahlung bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung - …
- SG Düsseldorf, 25.10.2012 - S 27 (6) R 154/08
Rentenversicherung
- OVG Sachsen, 10.08.2022 - 3 A 735/21
Rücknahme von Wohngeld; zur Ursächlichkeit unrichtiger Angaben des Begünstigten …
- BSG, 08.04.2020 - B 13 R 3/19 BH
Verrechnung einer Beitragsforderung gegen eine Altersrente
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2011 - L 17 R 789/09
Nachversicherung; Säumniszuschläge; Versicherung; Verjährung
- LSG Baden-Württemberg, 11.04.2014 - L 4 R 3776/12
- LSG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - L 5 R 5703/09
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 4100/15
- LSG Baden-Württemberg, 15.06.2021 - L 9 BA 2744/18
- LSG Baden-Württemberg, 12.05.2017 - L 4 R 775/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - L 3 R 997/14
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 22 R 1235/10
Säumniszuschlag - Nachentrichtung
- SG München, 25.01.2011 - S 56 R 1818/08
Versicherte ist bei Ablauf der Fälligkeitsfrist zur Zahlung von Säumniszuschlägen …
- LSG Baden-Württemberg, 17.05.2013 - L 4 R 5123/11
- SG Hamburg, 20.06.2011 - S 6 R 887/10
Aufwendungsausgleichsrecht - Begriff des Arbeitnehmers - freie Mitarbeiter von …
- LSG Baden-Württemberg, 17.05.2013 - L 4 R 5069/11
- LSG Baden-Württemberg, 13.08.2010 - L 4 R 3914/08
- LSG Baden-Württemberg, 11.04.2016 - L 11 R 838/16
- SG Konstanz, 28.04.2015 - S 11 R 1488/13
Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Equal pay - fehlende Tariffähigkeit …
- BSG, 04.12.2013 - B 13 R 223/13 B
- LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 5 KR 3192/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 2 R 636/11
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - L 11 R 3054/09
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.2010 - L 4 R 2242/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - L 3 U 5/09
- SG Augsburg, 18.03.2016 - S 2 R 834/15
Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist nicht aus dem gezahlten, sondern aus dem …
- LSG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - L 5 R 1883/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2011 - L 4 KR 208/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2019 - L 12 R 73/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2017 - L 12 R 154/16
- LSG Baden-Württemberg, 06.09.2016 - L 9 R 2008/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 1 KR 431/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2011 - L 4 KR 306/10
- LSG Baden-Württemberg, 21.01.2011 - L 4 R 1950/10
- LSG Baden-Württemberg, 07.08.2009 - L 4 R 3157/07
- LSG Baden-Württemberg, 23.07.2009 - L 4 R 2783/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2012 - L 1 KR 152/12
- SG Lüneburg, 29.02.2012 - S 13 R 29/11
Missbräuchlichkeit der Einrede der Verjährung durch Krankenkassen gegenüber der …
- SG Lüneburg, 05.07.2011 - S 13 R 28/11
Einrede der Verjährung stellt einen Fall der unzulässigen Rechtsausübung bei …
- SG Düsseldorf, 08.07.2010 - S 27 (6) R 94/08
Rentenversicherung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2011 - L 4 KR 467/11
- SG Hannover, 30.10.2018 - S 6 R 388/15