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   BSG, 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B   

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BSG, 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B (https://dejure.org/2019,28207)
BSG, Entscheidung vom 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B (https://dejure.org/2019,28207)
BSG, Entscheidung vom 01. August 2019 - B 13 R 283/18 B (https://dejure.org/2019,28207)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze Ehedauer - Versorgungsabsicht - Begriff der "besonderen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB VI § 46 Abs. 2a
    Versagung einer Witwenrente wegen einer Versorgungsehe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 62
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71

    Zweck der Heirat - Eheschließung - Versorgung - Vermutung - Entkräftung -

    Auszug aus BSG, 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B
    Als besondere Umstände iS des § 46 Abs. 2a SGB VI seien daher alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls anzusehen, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen ließen (vgl BSGE 35, 272, 274 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO) .

    Die "Annahme" des anspruchsausschließenden Vorliegens einer Versorgungsehe bei einer Ehedauer von nicht mindestens einem Jahr sei nach dem Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbs 2 SGB VI (vgl BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5) nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Gesamtbetrachtung und Abwägung der Beweggründe beider Ehegatten für die Heirat ergebe, dass die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe insgesamt gesehen den Versorgungszweck überwögen (vgl BSGE 35, 272, 276 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO) oder - da der Wortlaut auf den "alleinigen oder überwiegenden Zweck der Heirat" abhebe - zumindest gleichwertig seien.

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Auszug aus BSG, 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B
    Der erkennende Senat hat dort ausgeführt (aaO - Juris RdNr 18 ff) , der Begriff der "besonderen Umstände" in § 46 Abs. 2a Halbs 2 SGB VI sei ein unbestimmter Rechtsbegriff, der von den Rentenversicherungsträgern und den Sozialgerichten mit einem bestimmten Inhalt ausgefüllt werden müsse und dessen Ausfüllung der vollen richterlichen Kontrolle unterliege (vgl BSGE 60, 204, 207 = SozR 3100 § 38 Nr. 5 mwN) .

    Die "Annahme" des anspruchsausschließenden Vorliegens einer Versorgungsehe bei einer Ehedauer von nicht mindestens einem Jahr sei nach dem Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbs 2 SGB VI (vgl BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5) nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Gesamtbetrachtung und Abwägung der Beweggründe beider Ehegatten für die Heirat ergebe, dass die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe insgesamt gesehen den Versorgungszweck überwögen (vgl BSGE 35, 272, 276 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO) oder - da der Wortlaut auf den "alleinigen oder überwiegenden Zweck der Heirat" abhebe - zumindest gleichwertig seien.

  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (stRspr, zB BSG Beschluss vom 19.10.2011 - B 13 R 241/11 B - SozR 4-4200 § 25 Nr. 1 RdNr 9 mwN; vgl auch BVerfG Beschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7; jüngst BSG Beschluss vom 29.6.2018 - B 13 R 9/16 B - Juris RdNr 12) .
  • BSG, 15.04.2019 - B 13 R 233/17 B

    Zuschusses zu den Kosten einer zahnprothetischen Versorgung durch einen

    Auszug aus BSG, 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B
    Hierauf kann die Beschwerde jedoch nicht gestützt werden (stRspr, vgl zB BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; s auch Senatsbeschluss vom 15.4.2019 - B 13 R 233/17 B - Juris RdNr 5; BVerfG Beschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .
  • BSG, 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Statusfeststellungsverfahren -

    Auszug aus BSG, 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B
    Ist sie noch nicht ausdrücklich entschieden, genügt es, dass schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der von dem Beschwerdeführer als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (BSG Beschluss vom 30.8.2016 - B 2 U 40/16 B - SozR 4-1500 § 183 Nr. 12 RdNr 7 mwN; s auch BSG Beschluss vom 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B - Juris RdNr 6) .
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 241/11 B

    Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers gegen den

    Auszug aus BSG, 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (stRspr, zB BSG Beschluss vom 19.10.2011 - B 13 R 241/11 B - SozR 4-4200 § 25 Nr. 1 RdNr 9 mwN; vgl auch BVerfG Beschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7; jüngst BSG Beschluss vom 29.6.2018 - B 13 R 9/16 B - Juris RdNr 12) .
  • BSG, 30.08.2016 - B 2 U 40/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit -

    Auszug aus BSG, 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B
    Ist sie noch nicht ausdrücklich entschieden, genügt es, dass schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der von dem Beschwerdeführer als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (BSG Beschluss vom 30.8.2016 - B 2 U 40/16 B - SozR 4-1500 § 183 Nr. 12 RdNr 7 mwN; s auch BSG Beschluss vom 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B - Juris RdNr 6) .
  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus BSG, 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B
    Von einer Überraschungsentscheidung kann nur ausgegangen werden, wenn sich das Gericht ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl zB BVerfG Beschluss vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262 - Juris RdNr 18 mwN) .
  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus BSG, 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B
    Es hätte zumindest einer eingehenden Auseinandersetzung mit der bereits vom LSG zitierten Entscheidung des Senats vom 5.5.2009 (B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6) bedurft.
  • BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 38/03 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss - Nichtbefolgung einer Beweisanregung

    Auszug aus BSG, 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B
    Ansonsten ist regelmäßig von einem Verstoß gegen die Grundsätze des rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens auszugehen (BSG Beschluss vom 20.11.2003 - B 13 RJ 38/03 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 1; BSG Beschluss vom 25.5.2011 - B 12 KR 81/10 B - mwN) .
  • BSG, 25.05.2011 - B 12 KR 81/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung

  • BSG, 24.10.2018 - B 13 R 239/17 B

    Anspruch auf Auszahlung ungekürzter Altersrente nach dem Tod der geschiedenen

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Diabetes mellitus -

  • BSG, 11.04.2019 - B 13 R 74/18 B

    Verfristeter Antrag auf Gewährung einer Halbwaisenrente

  • BSG, 29.06.2018 - B 13 R 9/16 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 114/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Darlegung der

  • BSG, 24.01.2018 - B 13 R 377/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BSG, 21.01.2020 - B 13 R 190/19 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich die maßgebenden Umstände aus den Akten selbst zusammenzusuchen (BSG Beschluss vom 1.8.2019 - B 13 R 283/18 B - juris RdNr 17) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - L 3 R 379/17

    Ausschluss des Anspruchs auf Witwerrente bei "Versorgungsehe" - objektives

    Denn die Darlegungs- und Beweislast für ihr Vorliegen als ein den Anspruch begründender Umstand und damit auch die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast derjenige, welcher den Witwen-/ Witwerrentenanspruch geltend macht (BSG, Urteil vom 05. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R-, Juris Rn. 18 ff.; Beschluss vom 01. August 2019 - B 13 R 283/18 B -, Juris Rn. 10).
  • BSG, 15.11.2023 - B 5 R 91/23 B

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

    Eine nähere Auseinandersetzung mit der Entscheidung des LSG, in der das Gericht ausführlich die von der Klägerin zur Begründung einer Divergenz angeführte Rechtsprechung des BSG zu § 46 Abs. 2a SGB VI zitiert (Urteile vom 5.5.2009 - B 13 R 53/08 R - BSGE 103, 91 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 5 und - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6; Urteil vom 6.5.2010 - B 13 R 134/08 R - juris sowie Beschluss vom 1.8.2019 - B 13 R 283/18 B - juris) , erfolgt nicht.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2023 - L 11 R 235/22

    Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwenrente -

    Unter dem unbestimmten Rechtsbegriff der "besonderen Umstände" werden alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls angesehen, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen lassen (BSG 05.05.2009, B 13 R 55/08 R, BSGE 103, 99 m.w.N.; ferner BSG 06.05.2010, B 13 R 134/08 R, SGb 2010, 412; BSG 01.08.2019, B 13 R 283/18 B, FamRZ 2020, 62).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 2 R 2987/22
    Unter dem unbestimmten Rechtsbegriff der "besonderen Umstände" werden alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls angesehen, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen lassen (BSG, Urteil vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R - juris Rn. 20; ferner BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R - juris Rn. 17; BSG, Beschluss vom 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2021 - L 15 U 495/19

    Anspruch auf Gewährung einer Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen

    Allerdings sind von dem hinterbliebenen Ehegatten glaubhaft behauptete innere Umstände für die Heirat nicht isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in die Gesamtwürdigung einzustellen (BSG, Urt. v. 6.5.2010 - B 13 R 134/08 -, juris Rn. 17; BSG, Beschluss vom 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B -, juris Rn.10 m.w.N; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.10.2012 - L 11 R 392/11 -, juris Rn. 22 a.a.O).
  • BSG, 01.07.2021 - B 1 KR 21/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Rüge des

    Das LSG braucht aber weder vorab Hinweise auf eine mögliche Beweiswürdigung zum Nachteil eines Beteiligten zu geben noch muss es darauf hinweisen, dass ein Beteiligter einen Beweisantrag stellen sollte, um sich Revisionsmöglichkeiten nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG zu sichern (stRspr; vgl BSG vom 26.11.1975 - 5 BKn 5/75 - SozR 1500 § 160 Nr. 13; BSG vom 1.8.2019 - B 13 R 283/18 B - juris RdNr 21) .
  • BSG, 08.04.2020 - B 13 R 39/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Verstoß gegen die

    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts sich die maßgeblichen Umstände aus den Akten selbst zusammenzusuchen (s nur BSG Beschluss vom 1.8.2019 - B 13 R 283/18 B - juris RdNr 17) .
  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2021 - L 8 R 3569/20
    Über den Einzelfall hinaus klärungsbedürftige Rechtsfragen sind nicht ersichtlich (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B -, juris).
  • BSG, 29.09.2021 - B 5 R 186/21 B

    Gewährung einer Hinterbliebenenrente; Voraussetzungen einer Versorgungsehe;

    Die vom Gesetzgeber selbst intendierte Einzelfallprüfung lasse eine abschließende abstrakt-generelle (normgleiche) Einordnung einzelner denkbarer Ehemotive durch das Revisionsgericht nicht zu ( BSG Urteil vom 6.5.2010 - B 13 R 134/08 R - juris RdNr 17; vgl auch BSG Beschluss vom 1.8.2019 - B 13 R 283/18 B - juris RdNr 10) .
  • BSG, 15.03.2022 - B 5 R 268/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2018 - L 3 R 16/19
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