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   BSG, 12.12.2012 - B 13 R 330/12 B   

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https://dejure.org/2012,49259
BSG, 12.12.2012 - B 13 R 330/12 B (https://dejure.org/2012,49259)
BSG, Entscheidung vom 12.12.2012 - B 13 R 330/12 B (https://dejure.org/2012,49259)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - B 13 R 330/12 B (https://dejure.org/2012,49259)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - fehlerhafte Beweiswürdigung - abstrakter Rechtssatz - Divergenz

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - fehlerhafte Beweiswürdigung - abstrakter Rechtssatz - Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 56/95

    Erwerbsunfähigkeit eines Behinderten bei Tätigkeit in einer Werkstatt für

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 13 R 330/12 B
    b) Soweit der Kläger eine Divergenz des LSG-Urteils zum Urteil des BSG vom 24.4.1996 (BSGE 78, 163 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 6) geltend macht, weil diese Entscheidungen Obersätze zur Berücksichtigung nicht auf dem "normalen" Arbeitsmarkt erbrachter Tätigkeiten bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit enthielten, die sich "signifikant" unterschieden, hat er schon nicht aufgezeigt, dass die genannten Entscheidungen zu derselben Rechtslage ergangen sind (vgl § 44 Abs. 2 S 1 SGB VI in der bis zum 31.12.1995 geltenden Fassung bzw § 43 Abs. 2 S 2, S 3 Nr. 1 SGB VI in der ab 1.1.2002 geltenden Fassung) .

    Denn wenn nach seinen Ausführungen einerseits das BSG klargestellt habe, dass die Tätigkeit eines Behinderten in einer Werkstatt für Behinderte für sich allein noch nicht bedeute, dass er auch erwerbsunfähig sei, während das LSG andererseits darauf abgestellt habe, dass eine Tätigkeit außerhalb des "normalen" Arbeitsmarktes zwingend zur Annahme fehlender Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und damit zur Erwerbsunfähigkeit führe, so kann die Entscheidung des LSG auf diesen unterschiedlichen Maßstäben nur beruhen, wenn eine Zugrundelegung der Kriterien des BSG (vgl BSGE 78, 163, 166 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 6 S 13) im Fall des Klägers zu einem abweichenden Ergebnis führen würde.

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 13 R 330/12 B
    Zudem müssen die tatsächlichen Umstände, welche den Verstoß begründen sollen, substantiiert dargetan und darüber hinaus muss dargestellt werden, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4, Nr. 21 RdNr 4 - jeweils mwN; Krasney in Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, Kap IX RdNr 202 ff) .

    Er gibt aber bereits den von ihm gestellten Antrag nicht wieder, so dass nicht beurteilt werden kann, ob es sich dabei um einen formgerechten Beweisantrag oder nur um eine Beweisanregung gehandelt hat (s hierzu Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 f; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5 f).

  • BSG, 12.12.1979 - 1 RJ 104/78
    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 13 R 330/12 B
    a) Der Kläger beruft sich zunächst darauf, das BSG habe im Urteil vom 12.12.1979 (1 RJ 104/78 - SozR 2200 § 1246 Nr. 54) entschieden, dass dem Umstand einer tatsächlichen Arbeitsleistung in einer dem Versicherten zumutbaren Tätigkeit ein weitaus stärkerer Beweiswert zukomme als etwaigen entgegenstehenden medizinischen Befunden.
  • BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B

    Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 13 R 330/12 B
    Er gibt aber bereits den von ihm gestellten Antrag nicht wieder, so dass nicht beurteilt werden kann, ob es sich dabei um einen formgerechten Beweisantrag oder nur um eine Beweisanregung gehandelt hat (s hierzu Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 f; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5 f).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 13 R 330/12 B
    Hierfür ist in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung zu benennen und schlüssig darzustellen, dass diese klärungsbedürftig, in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 19, Nr. 22 RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 2 ff, Nr. 9 RdNr 4, jeweils mwN) .
  • BVerfG, 23.01.2006 - 1 BvR 1786/01

    Erschöpfung des Rechtsweges; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 13 R 330/12 B
    Diese Anforderungen, die allerdings nicht überspannt werden dürfen, sind verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG SozR 4-1500 § 160a Nr. 12 RdNr 3 f, Nr. 16 RdNr 4 f, Nr. 24 RdNr 5 ff) .
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 13 R 330/12 B
    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67 S 91; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f) .
  • BSG, 26.06.2006 - B 1 KR 19/06 B

    Zulassung der Revision wegen Divergenz wegen etwaiger Rechtsprechungsabweichungen

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 13 R 330/12 B
    Dies erfordert es, in der Beschwerdebegründung entscheidungstragende Rechtssätze aus dem Berufungsurteil sowie aus einer höchstrichterlichen Entscheidung einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr, vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 10 RdNr 4; Nr. 13 RdNr 17) .
  • BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 13 R 330/12 B
    Hierfür ist in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung zu benennen und schlüssig darzustellen, dass diese klärungsbedürftig, in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 19, Nr. 22 RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 2 ff, Nr. 9 RdNr 4, jeweils mwN) .
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 13 R 330/12 B
    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67 S 91; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f) .
  • LSG Sachsen, 19.11.2013 - L 3 AS 1200/13

    Internationale Bildungskooperation; mehrtägige Klassenfahrt;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zum Zulassungsgrund der Divergenz in § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG reicht es aber nicht aus, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), weil nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen die Zulassung der Revision wegen Divergenz ermöglicht (vgl. BSG, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - B 13 R 330/12 B - JURIS-Dokument Rdnr. 9; BSG, Beschluss vom 26. Mai 2011 - B 11 AL 145/10 B - JURIS-Dokument Rdnr. 5; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz [10. Aufl., 2012], § 160 Rdnr. 14, jeweils m. w. N.).
  • BSG, 05.02.2014 - B 1 KR 69/13 B
    Die Regelung darf nicht dadurch umgangen werden, dass Verstöße gegen § 128 Abs. 1 S 1 SGG als Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung geltend gemacht werden, um auf diese Weise eine Nachprüfung des Berufungsurteils hinsichtlich der Beweiswürdigung zu erreichen (vgl zB BSG Beschluss vom 2.2.2011 - B 13 R 381/10 B - Juris RdNr 14 mwN; vgl auch BSG Beschluss vom 12.12.2012 - B 13 R 330/12 B - Juris RdNr 11, dort zur Divergenzrüge).
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